Aktion „ROTE KARTE STOPPEN“

Am 19. Oktober 2010 fand am Ballhausplatz ein Aktionstag gegen neuerliche Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht statt. An diesem Tag sollten im Ministerrat Maßnahmen wie die Mitwirkungspflicht von AsylwerberInnen beschlossen werden. Wohl auf Grund der aktuellen dramatischen Vorkommnisse (Abschiebungen von Kindern, heftige öffentliche und mediale Proteste etc.) wurden dieses Thema von der Tagesordnung genommen. Das ist einmal ein – zumindest kurzfristiger – Erfolg.

Allerdings hat sich an der Gesetzesgrundlage nichts geändert. Sie kann jederzeit wieder in den Ministerrat eingebracht und im Parlament beschlossen werden. Grund genug für Anti-Rassismus-AktivistInnen und Menschen aus NGO, die mit AsylwerberInnen bzw. im Asylbereich arbeiten, im Rahmen eines „alternativen“ Ministerrats (mit alternativen MinisterInnen etwa „für Bewegungsfreiheit und Umverteilung“ – repräsentiert von Ute Bock – oder „für die Legalisierung der Illegalisierten“) ihre Forderungen nach einem gesetzlich verankerten humanitären Bleiberecht, gegen Schubhaft und die gängige Asylpraxis, gegen rassistische Hetze sowie für einen respektvollen Umgang mit Flüchtlingen. Hier ein Kurzfilm:


Im Aufruf zum Aktionstag heißt es:

Die zentralen Verschärfungen sind:

1. Was unter “Mitwirkungspflicht” diskutiert wird, ist de facto Haft für Flüchtlinge in den ersten 5-7 Tagen ihres Zulassungsverfahren zum Asylverfahren (=die Zeit, in der geprüft wird, ob jemandem das Recht auf ein Asylverfahren erteilt wird). In dieser Zeit darf die Erstaufnahmestelle (Thalham, Traiskirchen, Schwechat) dann nicht mehr verlassen werden. Das bedeutet neben Freiheitsentzug die Verunmöglichung eines legalen Zugangs zu unabhängiger Rechtsberatung sowie die erschwerte Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen.

2. Während dieser Zeit müssen die Flüchtlinge, zynisch genug, eine “rote Karte” bei sich tragen, die die Identifzierung durch Behörden möglich macht. Wenn sie das Erstaufnahmezentrum verlassen und von der Polizei kontrolliert werden, was systematisch der Fall ist, können Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft folgen.

Der „Minister für ein bedingungsloses Bleiberecht für alle“ – dargestellt vom AUGE/UG Kandidaten zur Vollversammlung der AK-Wien und Mitarbeiter der Asylkoordination Heinz Fronek – zitierte Ex-Bundeskanzler Kreisky: „Was für die Schweiz das Rote Kreuz ist, ist für Österreich das Asylrecht.“

Photos vom alternativen Ministerrat gibt es hier.

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