Bist du geringfügig beschäftigt, karenziert, arbeitslos, Lehrling oder Präsenz-/Zivildiener?

Jetzt Wahlrecht zu den AK-Wahlen in Wien, Oberösterreich und Kärnten sichern! Geringfügig Beschäftigte, Karenzierte, Erwerbsarbeitslose, Lehrlinge und Präsenz-/Zivildiener sind nur dann zur Arbeiterkammer wahlberechtigt, wenn sie sich in die WählerInnenliste eintragen lassen!
In den nächsten Tagen wird in Wien, Oberösterreich und Kärnten diesen Personengruppen von der AK ein Antrag zur Aufnahme in die WählerInnenliste zugestellt. Sollte das nicht der Fall sein, wende dich an das AK Wahlbüro deines Bundeslandes. Nur die rechtzeitige Rücksendung des Antrages (einlangen bis 26. Jänner) sichert dir das Wahlrecht! Ein Blick in’s AK-Wahlservice (Wien, Oberösterreich, Kärnten) verschafft dir Gewissheit, ob du bereits als WählerIn registriert bist.

In der Steiermark, im Burgenland und in Niederösterreich beginnt die Veranlagungsfrist später, gehörst du zu dieser Personengruppe und bist aus Vorarlberg, Salzburg oder Tirol, hast du diese Frist leider verpasst.

Nutze dein Recht auf Mitbestimmung durch Teilnahme an der AK-Wahl und bestimme den Kurs der nächsten 5 Jahre mit! Die Arbeiterkammer-Wahlen finden statt in

  • Vorarlberg: 27. Jänner – 6. Februar 2014
  • Salzburg: 27. Jänner – 7. Februar 2014
  • Tirol: 27. Jänner – 7. Februar 2014
  • Kärnten: 3. März – 12. März 2014
  • Wien: 11. – 24. März 2014
  • Oberösterreich: 18. März – 31. März 2014
  • Steiermark: 27. März – 9. April 2014
  • Burgenland: 31. März – 9. April 2014
  • Niederösterreich: 6. Mai – 19. Mai 2014

Mehr unter www.arbeiterkammerwahl2014.at

 

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