Wettbewerbsvorteil Menschenrechtsverletzung?


 Im UN-Menschenrechtsrat gelangte unlängst eine Resolution zur Abstimmung, die als wichtiger Schritt Richtung Menschenrechtsschutz im Bereich globalen Wirtschaftens gilt.  Das offizielle Österreich stimmte gemeinsam mit den anderen sog. westlichen Staaten dagegen. Von Marietta Kaufmann und Laura Gruber.

Ende Juli war es wieder einmal so weit, dieses mal in den USA, aber es hätte auch in vielen anderen sog. westlichen Ländern sein können: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen verloren einen Prozess gegen ein  transnational agierendes Unternehmen. Die Frage, ob das konkrete Unternehmen, Chiquita Brands International, Menschenrechtsverletzungen begangen hat oder in solche involviert war, wurde dabei gar nicht lange erörtert. Stattdessen wurde den Betroffenen, 4.000 kolumbianischen Folteropfern, mitgeteilt, dass keine Rechtsgrundlage für die Ahndung von Folter im Ausland existiere.

Weil solche Urteile keine Ausnahme, sondern vielmehr die Regel darstellen, setzen sich verschiedene AkteurInnen seit Jahrzehnten für die Etablierung eines international verbindlichen Instruments ein, das es ermöglichen soll, das Verhalten von (transnational agierenden) Unternehmen hinsichtlich der Menschenrechte zu regulieren. Damit machen sie sich nicht nur bei vielen Unternehmen unbeliebt, sondern sehr rasch auch die traurige Entdeckung, dass den meisten westlichen Staaten die Profite der in ihren Ländern angesiedelten Unternehmen wichtiger sind als Menschenrechte. Anders lässt es sich die bestehende Gesetzeslage kaum erklären.

 

Profit over people

.
Die Frage, wieso dem so ist, lässt sich wie folgt beantworten: Nicht wenige transnational agierende Unternehmen konkurrieren leider auch über Menschenrechtsverletzungen miteinander. So gilt zum Beispiel: Je weniger aufmüpfige GewerkschafterInnen, je weniger ArbeitnehmerInnenrechte, umso profitabler die Produktion. Dasselbe lässt sich über Umweltschutz sagen, denn auch dieser verteuert die Produktion oftmals nur. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sind hier Hindernis. Das führt selbstverständlich auch dazu, dass Unternehmen, die Menschenrechte achten, im Wettbewerb ins Hintertreffen geraten – die aktuelle Lage bestraft somit jene, die sich ihren Mitmenschen gegenüber menschenrechtlich korrekt verhalten. Es lässt sich durchaus festhalten, dass die aktuelle Gesetzeslage falsche Anreize setzt und damit Menschenrechtsverletzungen begünstigt.

.
Doch das ist offensichtlich für die meisten westlichen Regierungen noch lange kein Grund, tätig zu werden und durch Änderung der Gesetzeslage Partei für die Menschenrechte zu ergreifen. Mit Bedauern kann vielmehr bemerkt werden, dass sich viele Regierungen gegen Veränderung zugunsten der Menschenrechte sträuben. Darunter auch das offizielle Österreich.

 

Mangelnde Unterstützung der Menschenrechte

So wurde die unter der Federführung Equadors formulierte Resolution „Transnational Corporations and Human Rights“ von Österreich nicht unterstützt. Inhalt der Resolution: Die Forderung nach einer intergouvernementalen Arbeitsgruppe, die sich der Entwicklung eines international verbindlichen Instruments zu Menschenrechten und Wirtschaft widmet.

Statt sich auf die Seite der Menschenrechte zu stellen, entschied sich die österreichische Bundesregierung dafür, im UN-Menschenrechtsrat gegen die Resolution zu stimmen.

Die erst Ende November 2013 formulierten Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu Österreich, in denen mit Besorgnis die fehlende Aufsicht über im Ausland tätige österreichische Unternehmen konstatiert wurde, schienen der Regierung offensichtlich nicht geeignet, ein grundsätzliches Umdenken anzuregen. Selbiges gilt für den  offenen Brief, den österreichische NGOs, Gewerkschaften und kirchliche AkteurInnen u.a. an Bundesminister Sebastian Kurz mit der Bitte gerichtet hatten, die Resolution zu unterstützen.

Die Begründung für das bedauerliche Abstimmungsverhalten im UN-Menschenrechtsrat – den AbsenderInnen des offenen Briefes über ein Antwortschreiben des Außenministeriums mitgeteilt – erinnert fatal an den neoliberalen Diskurs rund um Corporate Accountability und Social Responsibility. Vom Prinzip der Freiwilligkeit ist da zu lesen, und man erfährt, dass es gerade diese Freiwilligkeit sei, die für hohe Akzeptanz sorge.

 

Problem Freiwilligkeit

Daran, dass freiwillige Maßnahmen zum Menschenrechtsschutz bei vielen Unternehmen beliebter sind als solche bindenden Charakters mag wohl stimmen. Ein überzeugendes Argument ist das aber  nicht, denn es ist gerade das Prinzip der Freiwilligkeit, dem wir den wenig zufriedenstellenden Status quo zu verdanken haben.

Vergangenheit und Gegenwart zeigen klar deutlich: Unternehmen, die Profite für wichtiger erachten als Menschenrechte, halten sich nicht freiwillig an menschenrechtliche Standards. Und irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem sich jene, die trotzdem weiterhin auf Freiwilligkeit und nur auf  Freiwilligkeit setzen, werden anhören müssen, dass ihnen Menschenrechte in Wahrheit egal sind.

Das betrifft nicht nur Österreich.

 

Österreich überstimmt

Insgesamt 14 im UN-Menschenrechtsrat vertretene Staaten haben gegen die wichtige Resolution gestimmt – darunter z.B. auch die USA, Deutschland und Frankreich – , weitere 13 haben sich enthalten. Doch der sog. Westen, der stets bemüht ist, sich als menschenrechtsfreundlich darzustellen, wurde von den Staaten des globalen Südens überstimmt. Mit 20 Pro-Stimmen konnte die Resolution am 26. Juni 2014 erfolgreich verabschiedet werden. Gegen den Willen westlicher Staaten kommt es nun zur Einrichtung der Arbeitsgruppe, deren Arbeit hoffentlich bald Früchte trägt.

 

Ein langer Prozess

Doch was heißt schon bald, wenn es um die Entwicklung internationale Verträge geht? Mit mindestens fünf Jahren harter Verhandlungsarbeit ist zu rechnen, andere halten 10 Jahre für realistischer. Klar ist auf jeden Fall: bei der Arbeitsgruppe handelt es sich um eine Open-ended Working Group. Das birgt eine Gefahr in sich: Es ist durchaus vorstellbar, dass sich manche Staaten nun bemühen, die Arbeit der Working Group zu verzögern – und damit Veränderung in weite Ferne zu rücken. Es wird daher Aufgabe von NGOs, Gewerkschaften und anderen zivilgesellschaftlichen AkteurInnen sein, das Verhalten der Staaten weiterhin kritisch zu begleiten.
Das betrifft nicht nur den Bereich internationalen Rechts. Auch auf europäischer und nationaler Ebene lässt sich Vieles im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft verbessern. Hier gilt es ebenso zivilgesellschaftlichen Druck aufzubauen.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist dabei die genaue Erfassung des Status quo: Welche Regulierungslücken bestehen, welche Reformvorhaben sind sinnvoll? Erste Antworten auf diese Fragen und hoffentlich eine gute Ausgangsbasis für eine öffentliche Debatte wird die vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) in Auftrag gegebene Studie liefern, die im November im Rahmen des Parlamentarischen NordSüd-Dialogs vorgestellt werden wird.

 

Sozial gerechte und nachhaltige globale Wirtschaft

Zum Schluss ist zu betonen, dass der Kampf gegen sozial unverantwortlich handelnde  Unternehmen, der gleichzeitig Einsatz für sozial verantwortungsvoll agierende Unternehmen ist, nicht nur auf rechtlichem Gebiet geführt wird. In vielen verschiedenen Initiativen zeigen immer mehr Menschen, dass ihnen umfassender Menschenrechtsschutz ein wichtiges Anliegen ist, auch dann, wenn sie selbst gar nicht (unmittelbar) von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen stehen für einen Wandel: Immer mehr Menschen erkennen, dass das derzeitige System globalen Wirtschaftens nur schwer zu rechtfertigen ist, und fordern eine Änderung hin zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Art globalen Wirtschaftens. Die Aussichten sind daher nicht allzu schlecht; dafür, dass sie gut werden, müssen wir kämpfen.


—–

Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) hat sich im Jahr 2006 als Netzwerk von NGOs und ArbeitnehmerInnenvertretungen gegründet, die die Anspruchlosigkeit der gesteckten Ziele der im CSR-Bereich tätigen Unternehmen kritisieren und den Widerspruch zwischen behaupteten und gut vermarkteten Errungenschaften und der gar nicht so beeindruckenden Praxis sehen. NeSoVe fordert die Implementierung von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien als Grundprinzipien unternehmerischen Handelns.

 

Marietta Kaufmann und Laura Gruber arbeiten beim Netzwerk Soziale Verantwortung.

Kommentar zu „Wettbewerbsvorteil Menschenrechtsverletzung?“

  1. Peter Degischer sagt:

    Wer sind die österreichischen Vertreter, die dagegenstimmten?
    Freunde und ich möchten sie gerne anschreiben. Oder soll das Außenministerium angeschrieben werden?
    Wer ist dort zuständig?
    Herzlich

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.