Budgetsanierung ja, aber sozial gerechter!

In Österreich besteht Sanierungsbedarf bei den öffentlichen Finanzen, weil die Budgetdefizite und der Staatsschuldenstand zu hoch sind – das gebieten das EU-Regelwerk zu den öffentlichen Finanzen und die ökonomische Vernunft. (Man kann allenfalls darüber diskutieren, ab wann und wie schnell das Budget saniert wird.) Ein zu hoher Schuldenstand – hier gibt es keinen eindeutigen Grenzwert – könnte dazu führen, dass das Vertrauen der Akteur:innen auf den Finanzmärkten (d.h. derjenigen, die Staatsanleihen kaufen) in die Tragfähigkeit der Staatsschulden sinkt. Dann sinken die Kurse dieser Anleihen, was die Zinsen für die Staatsschuld erhöht und den Staat in umso größere Nöte bringt. Im Extremfall kommt es zu einer veritablen Staatsschuldenkrise, wie sie einige europäische Länder in den Jahren ab 2011 erleben mussten.

Ausgangslage

Zur schlechten Lage der öffentlichen Finanzen haben die „großzügige“ Ausgabenpolitik der ÖVP-Grünen-Regierung und die lang andauernde Rezession der Wirtschaft (weniger Einnahmen, höhere Ausgaben) beigetragen. Laut der WIFO-Prognose vom Oktober 2025 wird – obwohl hierbei schon fiskalische Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt sind – der öffentliche Schuldenstand 2026 auf einen Wert von 83,1% des Bruttoinlandsprodukts steigen. 2023 war dieser Wert noch bei 78,1% gelegen. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben schwierig; für 2026 wird bestenfalls ein leichter wirtschaftlicher Aufschwung prognostiziert. Keine leichte Aufgabe also für Finanzminister Marterbauer, denn selbst bei sinkenden jährlichen Budgetdefiziten steigt die prognostizierte Schuldenquote an. 

Unangenehme Folgen

Budgetsanierungen sind fast immer unangenehm und mit Opfern für die Bevölkerung verbunden. Die Frage ist jedoch, wie sozial ausgewogen die Konsolidierungsmaßnahmen sind. Welche Maßnahmen trafen und treffen die österreichische Bundesregierung sowie die Bundesländer und das Sozialversicherungssystem? (Bei den genannten Werten für die Staatsschuld ist immer der Gesamtstaat gemeint, d.h. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.) Grundsätzlich können Konsolidierungsmaßnahmen eher einnahmenseitig sein (höhere Steuern) oder ausgabenseitig (geringere Ausgaben) sein. Der Fokus des Konsolidierungspakets ist ganz klar ausgabenseitig, d.h. es wird primär danach getrachtet, staatliche Ausgaben zu reduzieren. Zu diesen gehören Kürzungen der Ausgaben für Gesundheit und Pflege, Soziales (darunter Kürzungen bei der Sozialhilfe), Pensionen und Bildung. Da diese staatlichen Ausgaben grundsätzlich die wirtschaftliche Ungleichheit reduzieren, treffen solche ausgabenseitigen Maßnahmen die einkommensschwächeren Schichten der Bevölkerung überproportional.

Dazu kommt, dass auch bei den öffentlichen Gehältern eingespart wird. So wurde – und das ist grundsätzlich problematisch – der Zweijahresabschluss für den öffentlichen Dienst aufgeschnürt. Statt einer ursprünglichen Gehaltssteigerung von 3,3% im Jänner 2026 wird diese erst im Juli des nächsten Jahres erfolgen. Insgesamt sollen die öffentlichen Gehälter in den Jahren 2026 bis 2028 im Schnitt nur um 1,5% pro Jahr erhöht werden, was deutlich unter den prognostizierten Inflationsraten liegt.

Wer trägt bei?

Ist es gerechtfertigt, dass die öffentlich Bediensteten als Gruppe einen eigenen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten? (Nebenbemerkung: Natürlich führen geringere Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst auch zu einer Budgetkonsolidierung. Öffentlich Bedienstete zahlen zwar auch Steuern von ihrem Einkommen wie Lohnsteuer und Umsatzsteuer, aber diese machen bei weitem nicht das gesamte Einkommen aus.) Die althergebrachte Ansicht ist, dass dies in Ordnung ist, weil im öffentlichen Dienst eine höhere Jobsicherheit herrscht. Dieses Argument hat aber an Überzeugungskraft eingebüßt, weil es zum Beispiel keine Pragmatisierungen mehr gibt und am Gehaltsabschluss für die öffentlichen Bediensteten auch viele Beschäftigungsgruppen hängen, die vielmehr durch prekäre Beschäftigungssituationen gekennzeichnet sind. Daher erscheint der starke Fokus auf die öffentlichen Gehälter überzogen.

Überhaupt ist der einseitige Ausgabenfokus bei der Konsolidierung unsozial. Warum nicht auch einnahmenseitig kürzen? Man könnte beispielsweise für einige Jahre die mittleren und höheren Grenzsteuersätze des Stufentarifs der Einkommensteuer, konkret die Sätze von 41%, 48%, 50% und 55% erhöhen. Das würde nur die Bezieherinnen von mittleren und höheren Einkommen treffen. Mit der ÖVP in der Regierung und ihrer Ideologie, dass man nur ja die Abgabenquote nicht erhöhen darf, ist so etwas leider nicht zu machen.

Auch eine (reparierte) Erbschaftssteuer und eine Vermögensteuer sollte in einem sozial ausgewogenen Konsolidierungspaket enthalten sein. (Es gibt allerdings das Problem, dass bei der größten Vermögenskomponente von sehr wohlhabenden Personen, nämlich Finanzvermögen, die Möglichkeit besteht, sich dem Zugriff durch den Fiskus zu entziehen, nämlich durch Verschiebung in sogenannte Steueroasen.) Auch hier gilt: Mit der ÖVP (und auch mit NEOS) nicht zu machen.


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