BEIGEWUM-Debatte (Teil 1): Staatsbankrott – ein Weg aus der Krise? Ja, meint Prof. Raffer

Im aktuellen Kurswechsel, der Zeitschrift des BEIGEWUM – einem Verein linker und kritischer Sozial- und WirtschaftswissenschaftlerInnen wird debattiert. Wie an vielen anderen Orten auch über Wege aus der Krise, in diesem Fall aus der Schuldenkrise. Dabei kommen zwei unterschiedliche Standpunkte, zwei Wissenschafter zu Wort: jener, der sich – auch aus fortschrittlicher Sicht – für ein geordnetes Insolvenzverfahren für Staaten, also für „Schuldenschnitte“ bzw. einen „Haircut“ ausspricht, ist Kunibert Raffer von der Uni Wien. Und jener, der Wege aus der Krise dagegen in einer Europäisierung der Wirtschaftspolitik – wenn natürlich auch anders, als derzeit betrieben – bzw. in einer Einführung von Eurobonds sieht ist Torsten Niechoj vom gewerkschaftsnahen bundesdeutschen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK).

 

Und während ganz Europa darüber diskutiert, ob das an sich Selbstverständliche denn überhaupt zulässig ist – nämlich eine (inzwischen auch schon wieder wegen Regierungsrücktritts abgesagte) Volksabstimmung über die Hinnahme des ‚Rettungspakets‘  in Griechenland – und das Ende, wenn schon nicht der Welt, so doch zumindest des Euro an die Wand gemalt wird, widmen wir uns solidarischen Möglichkeiten einer Bewältigung einer Euro- bzw. Schuldenkrise:  Folge einer verfehlten, neoliberalen Wirtschafts- und Verteilungspolitik über die letzten Jahrzehnte hinweg und der daraus resultierenden schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit.

Kurz zusammengefasst: Raffers Argumente für einen ‚Staatsbankrott‘

Kunibert Raffer ist a.o. Professor am Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Wien, Experte für Entwicklungspolitik, der schon seit Jahrzehnten zum Thema Staatsinsolvenzen – insbesondere für Länder des Südens – arbeitet und fordert. Was sind nun die Hauptargumente für Staatsinsolvenzen, die Raffer gerade auch in der Causa EU-“Schuldenkrise“ ins Treffen führt?

  • Für Raffer stellen sämtliche „Rettungsschirme“ nicht nur eine permanente Vertragsverletzung des Artikels 125 („No Bail-Out Klausel“) des Lissabon Vertrags dar. Mit der Haftung anderer Mitgliedsländer für die Schulden Griechenlands, würden überwiegend die Interessen der Gläubiger bedient, zunehmend besonders spekulativ agierende Hedgefonds. Diese könnten Risikozuschläge ohne Risiko lukrieren – es haften ja die anderen europäischen Staaten bzw. die SteuerzahlerInnen derselben – während die enormen sozialen Kosten die GriechInnen zu tragen hätten.
  • Ein Schuldenschnitt sei dabei ohnehin unumgänglich, wie die Vergangenheit (und inzwischen auch der kürzlich, am 27. Oktober im Rahmen eines EU-Gipfels beschlossene 50%ige Schuldenschnitt für Griechenland) zeigt. Hohe Schulden – wie jene Griechenlands, aber auch Irlands – sind einfach nicht mehr abtragbar. Nur ein Schuldenschnitt, eine deutliche Schuldenreduktion kann Länder wie Griechenland wieder ökonomisch handlungsfähig machen.
  • Im Gegensatz zum Schuldenschnitt a la EU-Rat fordert Raffer allerdings ein Insolvenzverfahren angelehnt an den US-Chapter 9, der ein faires (innerstaatliches) Insolvenzverfahren sicherstellt, das den Interessen der Schuldner wie der Gläubiger Rechnung trägt und souveräne Staaten nicht unter Kuratel bzw. undemokratische Zwangsverwaltung durch Gläubiger oder Dritte stellt. Die Gefahr einer Abkoppelung von den Finanzmärkten sowie eines Zerfalls der Euro-Zone sieht Raffer nicht – nicht zuletzt, weil Chapter 9 in den USA bereits über 500 mal zur Anwendung kam – ohne die Dollar-Zone zu gefährden, ohne das Finanzmärkte nicht wieder Kredite für ehemalig überschuldete Staaten bereitgestellt hätten.
  • Eurobonds – also der „Vergesellschaftung“ nationalstaatlicher Schulden auf europäischer Ebene – steht Raffer dagegen ausgesprochen skeptisch bis ablehnend gegenüber. Wer „mithaftet“ will auch „mitreden“. Dadurch wird staatliche Souveränität eingeschränkt, nationale Parlamente entmachtet. Dass Staaten mit relativ niedrigem Schuldenstand mehr Zinsen zahlen sollen, sieht Raffer als weiteres Geschenk an die Spekulanten.

Raffer im Wortlaut (Auszug)

Wem Rettungsschirme nutzen:

Artikel 125 des Lissabon-Vertrages stellt völlig klar, dass weder die Union noch ein Mitgliedsstaat für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedsstaaten haften dürfen. Er formuliert außerdem „und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein“. Dennoch basteln EU und Euroregierungen an „Rettungsschirmen“, die genau das tun. Man bricht geltendes Recht offen, um „Investoren“ vor den Marktmechanismen auf Kosten der Allgemeinheit zu schützen. Das bereits schwer überschuldete Griechenland erhält weitere Kredite, ein Vorgang, der in fast allen nationalen Rechten als Insolvenzverschleppung unter Strafe steht weil er die wirtschaftlichen und sozialen Kosten, nicht zuletzt auch für die Betroffenen, konkret die Griech(inn)en, erhöht. Was als „Solidarität mit Griechenland“ verkauft wird ist Solidarität mit Griechenlands GläubigerInnen, zunehmend mit den schlimmsten ZockerInnen. … Der Bailout animiert gefahrlose Spekulation und setzt den grundlegenden Marktmechanismus außer Kraft. Hohe Risikoaufschläge ohne Risiko. Die EU bezahlt alles. Die Einladung gegen weitere Länder zu spekulieren, wird nur zu gerne angenommen. Der Griff in die öffentlichen Taschen wird durch Austeritätspolitk kompensiert, eine offene Umverteilung zugunsten des Finanzsektors. Die durch neoliberale Politik verursachte Krise „rechtfertigt“ eine verstärkt neoliberale Politik.

Warum ein ‚Schuldenschnitt‘ für hochverschuldete Staaten ohnehin unumgänglich ist:

Wie die Wirtschaftsgeschichte zeigt, macht Überschuldung Schuldenreduktionen unumgänglich. Ein Wert Schulden-BIP wie in Griechenland oder Irland ist nicht abtragbar. Als Argentinien 2001 die Zahlungen einstellte, war dieser Wert fast Maastricht-konform, 63 %. Als IWF-Mitarbeiter im Juli 2001 eine Schuldenreduktion von 15 bis 40 % für notwendig ansahen, betrug er gut 50 %. Im Falle Griechenlands heißt das, dass den Verlust nun wegen des Rechtsbruchs der EU und unserer Regierungen weitgehend die Steuerzahler(inne)n tragen müssen. Die Rettung Griechenlands durch Finanzspritzen zu erwarten ist ebenso fundiert wie die griechischen Statistiken, die seitens der EU toleriert wurden, obwohl Fälschungen in dieser Dimension von Fachleuten bemerkt werden müssen.

US-Chapter 9, Title 11 als Vorbild für ein mögliches Insolvenzverfahren – und warum 500 durchgeführte „Insolvenz“-Verfahren bislang weder den Dollar zerstört oder von den Finanzmärkten abgeschnitten …

Für souveräne Staaten wie auch für öffentlich-rechtliche Schuldner mit Hoheitsgewalt eignet sich nur ein Modell, das neben dem angemessenen Schutz der Souveränität Grundpfeiler jeglichen Insolvenzrechts enthält : Rechtsstaatlichkeit, Schuldnerschutz, Wahrung der Gläubigerinteressen. Mein Vorschlag übernimmt die wesentlichen Punkte des Verfahrens für öffentliche Schuldner unter der Bundesstaatenebene in den USA, die Abgaben oder Steuern vorschreiben können und im Unterschied zu Unternehmen eine Bevölkerung bzw. Abgabenpflichtige haben (so genannte Municipalities ) : Chapter 9, Title 11, US Code, das in den USA schon über 500 Mal durchgeführt wurde. Dessen Ausweitung auf Bundesstaaten wird in den USA derzeit diskutiert, allerdings ohne die offizielle, unangebrachte und irrlichternde Aufgeregtheit der EU. Ob sich diese Idee durchsetzen kann, bleibt abzuwarten, denn derzeit genießen die Bundesstaaten kraft des 11. Verfassungszusatzes quasisouveräne Immunität. AusländerInnen dürfen nicht auf Zahlung klagen, die Union und andere Bundesstaaten schon. Als GläubigerInnen dies umgingen, indem sie bei Staats-, nicht Bundesgerichten klagten und Recht bekamen, ignorierten die betroffenen Staaten dies einfach (Raffer 2010b, 2). Offenbar hat dies weder die US-Bundesstaaten für immer vom Kapitalmarkt abgeschnitten noch den Dollar zerstört.

… noch zu undemokratische Zwangsverwaltung geführt haben …

Dieses US-Spezifikum für öffentlich-rechtliche Schuldner schützt den Hoheitsbereich einer Municipality vor Eingriffen (selbst des Gerichts) und sichert der betroffenen Bevölkerung ein Anhörungsrecht. Nur der Schuldner kann den Plan präsentieren. Zwangsverwaltung ist ausgeschlossen. Wie Gianviti u. a. (2010, 19) sehe auch ich Zwangsverwaltung als unvereinbar mit Demokratie an.

Wie ein geordnetes Insolvenzverfahren die Interessen der Bevölkerung des Schuldnerstaates wahren könnte:

Die Adaptierung des Chapter 9, …, schützt die Hoheitssphäre des Schuldners, gibt der Bevölkerung ein Anhörungsrecht und ist wie jedes gute Insolvenzrecht auch im besten Interesse der Gläubiger(innen). Das Anhörungsrecht der Bevölkerung ist ein demokratisches Element, für die EU und den IWF absolut tabu, im Unterschied zu einem autoritären EU-Superfinanzministerium, das demokratisch legitimierte Parlamente ausschalten soll.

Welche Rolle Gewerkschaften, NGO etc. im Rahmen von Involvenzverfahren spielen und warum Privatisierungen unter Druck abzulehnen sind:

Der Schuldnerschutz hat im Chapter 9 zwei Komponenten : Municipalities dürfen, ja müssen, grundlegende Dienste (auch im Sozialbereich) aufrechterhalten, sowie das Anhörungsrecht der Betroffenen im Verfahren. Bei Staaten müsste dies (wie im Chapter 9 als Möglichkeit vorgesehen und von mir 1987 vorgeschlagen) durch Repräsentation ausgeübt werden. Gewerkschaften, Unternehmerverbände, NRO oder etwa UNICEF könnten die Sicht der Bevölkerung darlegen. Dieses Minimum an Demokratie sollte selbst in der EU möglich sein. Privatisierungen unter Druck wie derzeit in Griechenland gefordert, die Verkäufe weit unter Marktwert erzwingen, wären nicht möglich. Eine Verschleuderung des Schuldnervermögens zugunsten einiger weniger KäuferInnen ist weder ökonomisch noch ethisch rechtfertigbar, insbesondere wenn man prinzipiell aber ehrlich für Privatisierung (im Unterschied zum Beutemachen) eintritt. Es ist absolut gerechtfertigt den Verkauf von Schuldnervermögen zu verlangen um Gläubigerforderungen besser zu befriedigen, doch darf das nicht zur Plünderung des Volksvermögens des Schuldnerlandes führen.

Warum einer geordneten Staatsinsolvenz gegenüber Eurobonds Vorzug zu geben ist und Banken für ihre Rettung gefälligst selber aufkommen sollen:

Leider geht die EU in die Besorgnis erregende Richtung, weiterhin Spekulation zu fördern und zu belohnen. Schon die Wortwahl „Bail-in“ (Beteiligung der Gläubigerseite – Kreditinstitute, Investmentfonds, Lieferanten usw. an den Kosten eines Krisenmanagements bei Schuldnern, Anm.) des Privatsektors ist eigentümlich, denn der Privatsektor war ja bereits „in“. Nur bedingungslose, rechtswidrige und volle Bailouts (Schuld-/Haftungsübernahme durch Dritte, Anm.) bewahrten ihn vor den damit verbundenen Verlusten. Außer bei Staaten wird bei Insolvenz nie von einem Bail-in der Gläubiger(innen) gesprochen, man unterstützt diese auch nicht mit Steuermitteln. Sie tragen eben ihr Risiko. Ideen wie eine Wirtschaftsregierung drohen auch den Rest an Demokratie in der EU endgültig zu beseitigen. Ohne Interventionen der Mithaftenden sind Eurobonds naturgemäß nicht denkbar, da niemand bereit sein kann, anderen Blankoschecks auszustellen und dann einfach zu bezahlen was immer zu zahlen ist : geschäftsfähige Mithaftende wollen verständlicherweise immer auch mitbestimmen. Eurobonds würden daher demokratisch gewählte Parlamente entmachten ohne den Schuldenüberhang lösen zu können. Dass sie die noch solventen Staaten mit höheren Zinsen belasten ist ein weiteres Geschenk an Spekulanten. Will oder muss man Banken retten, so sollte es Bankenrettungsprogramme geben, die die Banken auch zu bezahlen hätten und an denen der Fiskus wie in den USA verdient. Lieber verkauft man aber Solidarität mit ZockerInnen als Solidarität mit Griechenland.

In diesem BLOG ebenso erschienen, Teil 2: Staatsbankrott? Nein, setzen wir auf Eurobonds, meint Torsten Niechoj

Links:
Kurswechsel-Artikel: „EU-Finanzkrise – Marktlösung statt Spekulantensubvention“, Kunibert Raffer, aus Kurswechsel 3/11

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