Menschenrechte sind nicht verhandelbar!


Marion Polaschek, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB
Unabhängige GewerkschafterInnen und AUGE/UG fordern sofortiges Handeln der Politik! Solidarität mit den Menschen in Afghanistan!

 

„Worauf wird gewartet? Wir lassen derzeit Menschen bewusst im Stich, die sich unter permanentem Risiko für Leib, Leben und Gesundheit für die Menschenrechte in den letzten Jahren in Afghanistan eingesetzt haben. Da ist es wohl nicht zu viel verlangt, alles nur erdenklich mögliche zu tun, um hier viele Leben und damit auch universelle Werte zu retten, auf die wir uns so gern berufen“, sagt Marion Polaschek, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB. Auch Interessensvertretungen, wie etwa Gewerkschaften und Arbeiterkammer dürfen nicht schweigen! Es geht um nichts weniger als um internationale Solidarität und die praktische Anwendung von Menschenrechten. Rechte von deren Einhaltung gerade wir, gewerkschaftlich engagierte Menschen profitieren, weil sie das Fundament sind, auf dem wir unsere Arbeit verrichten.

 

Vulnerable Gruppen jetzt evakuieren!

 

Aufgrund der Machtübernahme des islamistischen Regimes der Taliban in Afghanistan droht vor allem den Frauen und Mädchen patriarchale Unterdrückung und Gewalt. „Es ist das Gebot der Stunde vulnerablen Gruppen, wie Frauen, Mädchen, Frauen- und Menschenrechtsaktivist*innen sofort Schutz zu gewähren! Auch Familienzuzug sollte schleunigst ermöglicht werden. Das ist nicht nur unsere moralische Verantwortung, sondern auch unsere völkerrechtliche Verpflichtung“, so Karin Stanger, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative Grüne und Unabhängigen Gewerkschafter*innen.

 

Menschenfeindliche Blockade beenden!

 

„Auf Kosten der Menschen in Afghanistan populistische Politik mit Blick auf die nächste Wahl zu betreiben, ist mehr als zynisch. Dabei überbieten sich die Aussagen türkiser Regierungsvertreter*innen täglich an Grausamkeit“, so Vera Koller, Landessprecherin der AUGE/UG Wien. Während in Afghanistan Chaos herrscht und Menschen versuchen zu flüchten, werden sie in Österreich, trotz Unmöglichkeit der Abschiebung, weiterhin in Schubhaft genommen. Dies ist nicht nur absolut unmenschlich, sondern zeigt die Ignoranz der Instanzen des Rechts. Den Gipfel erreicht Außenminister Schallenberg, wenn er nach dem Festhalten an Abschiebungen darauf verweist, dass für Afghanistan seit Jahren die höchste Reisewarnstufe gilt.

„Menschrechte gelten gesamt, unteilbar und überall, also ist es unsere Verpflichtung auch dafür zu sorgen, dass sie gewahrt bleiben, das Recht auf Asyl aus Artikel 14, ist nicht verhandelbar!“

Daher unterstützen wir die breite Allianz aus NGOs und ihr Vier-Punkte-Maßnahmenprogramm, das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International, Arbeiter Samariter Bund, asylkoordination österreich, Caritas, Diakonie, SOS-Mitmensch, Volkshilfe und vielen mehr präsentiert wurde.
https://bit.ly/3DuVPV0

Kommentar zu „Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“

  1. Norbert KNOLL sagt:

    Vulnerable Gruppen klingt nach einer eleganten Formulierung. Und doch löst sie in mir ein Unbehagen aus, weil damit eine – im besten Fall unbeabsichtigte – Diskriminierung im Sinne von Vor- und Minderrechten einhergeht, die der Situation der betroffenen Menschen nicht gerecht wird.

    Stellen Sie sich doch einfach einmal jene Männer vor, die in Afghanistan jetzt gute Gründe haben, vor den Taliban zu flüchten! Ihnen soll man kein Asyl gewähren? Sie sollen sich um sich selbst kümmern und darauf warten an die Wand gestellt zu werden? Ihnen gebührt nicht jenes Ausmaß an Sorge um ihr Leben, das wir afghanischen Frauen zuerkennen?

    Ich finde diese auch andernorts gelesene und gehörte Konzentration auf afghanische Journalistinnen und Richterinnen (ohne Binnen-I) in der Wortwahl politischer Befürworter (aller denkbaren biologischen Geschlechter) zugunsten asylpolitischer Akte der Mitmenschlichkeit wenig durchdacht oder zu gut durchdacht und opportunistisch, jedenfalls aber diskriminierend.

    Das biologische Geschlecht darf doch nicht als Bestimmungsmerkmal dafür herhalten, die Gleichheit der Menschen in ihrer Würde und in ihren Rechten zu verletzen. Wer das nicht verstehen will, hat entweder den Sinn der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 nicht verstanden oder will sie aus ideologischen Gründen nicht ernst nehmen.

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