Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012 (II), Fraueneinkommen: 60 – 94 – 77 – 50 – 43

Vom „Mythos Lohnlücke“ schrieb im Frühjahr 2012 das „profil“. Davon, dass „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nahezu erreicht sei. Die „Wahrheit über Ungleichheit“, welche die beiden Autoren anno dazumal entdeckt zu haben glaubten, stellte sich zwar selbst bei einer oberflächlichen Analyse  ziemlich rasch als reiner Bockmist mit zweifelhaftem Wahrheitsgehalt heraus – für eine ausgesprochen ärgerlich geführte Debatte darüber, ob es Einkommensdiskriminierung bei uns denn überhaupt noch gäbe, reichte der profil-Beitrag allemal.
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Umso wichtiger, dass es mit dem Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012 eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Analyse über die Einkommensentwicklung und -situation gibt, die Zahlen, Daten und Fakten gegenüber reißerischen Ärgernissen in Leitartikelform den Vorzug gibt. Und ja, es ist leider die Einkommensrealität von Frauen nach wie vor ganz anders, als uns die profil-Autoren noch im April des Vorjahres weismachen wollten. 60 – 94 – 77 – 50 – 43.

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Was hat es nun mit diesen Zahlen auf sich? Kurz: sie stellen das Verhältnis der Frauen- zu den Männereinkommen in unterschiedlichen ArbeitnehmerInnengruppen dar. Denn: obwohl der Frauenanteil an den unselbständig Beschäftigten steigt, bleiben die Fraueneinkommen deutlich hinter den Einkommen ihrer männlichen Kollegen zurück. Und: Nur ein Teil der Einkommensdifferenz läßt sich dabei auf Teilzeitarbeit zurückführen.
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Steigender Frauenanteil

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Seit 1998 ist die Zahl der unselbständig Beschäftigten von knapp 3,38 Mio. auf 4 Mio. ArbeitnehmerInnen gestiegen. Deutlich erhöht hat sich in diesem Zeitraum der Frauenanteil: dieser ist von 44,28 % auf 47,25 % aller Unselbständigen gestiegen – in absoluten Zahlen von 1,882 Mio. auf 2,113 Mio. Arbeitnehmerinnen. Bis zum Jahr 2010 lagen die Wachstumsraten unselbständig erwerbstätiger Frauen deutlich über jener der Männer, lediglich im Jahr 2011 lag der Zuwachs an männlichen Arbeitnehmern (+ 2,89 %) über jenem der weiblichen (+ 2,49 %).
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Entwicklung der (Frauen)Einkommen

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Entwicklung der Männer und Fraueneinkommen seit 1998. Grafik: Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012, S 23

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Seit 1998 sind die mittleren Bruttoeinkommen der ArbeitnehmerInnen bis 2011 nominell (nicht inflationsbereinigt) um 24 %, von 20.040 Euro/Jahr auf 24.843 Euro gestiegen. Fraueneinkommen wuchsen dabei von 1998 bis 2011 von 14.551 auf 18.549 Euro – was einem durchschnittlichen Wachstum von 1,88 % jährlich entspricht, Männereinkommen legten im selben Zeitraum von 24.006 auf 30.690 Euro – oder um 1,91 % pro Jahr – zu. Der Rechnungshofbericht:
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„Frauen hatten zwar 2001, 2002 und 2005 und in den Jahren ab 2009 einen geringfügig höheren Anstieg der mittleren Bruttojahreseinkommen zu verzeichnen als Männer, in Summe führte dies aber zu keiner wesentlichen Veränderung der relativen Einkommenssituation der Frauen“.

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Anders ausgedrückt: 1998 lag das Bruttojahreseinkommen unselbständig beschäftigter Frauen bei 60,62 % der Männereinkommen. 2011 bei  60,44 %.
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Bereinigt um Arbeitszeitunterschiede (also unter Ausschluss Teilzeit- und nicht ganzjährig Beschäftigter) stellt sich das Bild zwar deutlich besser dar: „arbeitszeitbereinigt“  liegen die mittleren Fraueneinkommen 2011  bei 81,49 % der Männereinkommen und haben sich gegenüber 2004 (77,54 %) auch deutlich verbessert. Allerdings verdienen Frauen noch immer fast 20 % weniger als Männer. Interessant auch die Erklärung für den Aufholprozess – dieser fand nämlich vor allem mitten in der Krise von 2008 auf 2009 statt: in dieser Zeit stiegen die Einkommen Vollzeit und ganzjährig beschäftigter Frauen  mit 3,58 % deutlich stärker als jene der  Männer  (1,67 %).
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Hinsichtlich der Entwicklung der Nettoeinkommen verbessert sich die Einkommenssituation der Frauen – was insbesondere auf die Steuerprogression zurückzuführen ist. Einfacher Grund:

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„Aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus der Frauen profitieren diese eher vom progressiven Steuertarif als Männer.“

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Im Zeitablauf 1998 bis 2011 hat sich das Verhältnis der Nettoeinkommen zwischen Männern und Frauen von 65,83 % auf 67,95 % leicht positiv verändert.
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Kaufkraftverluste für Männer wie Frauen

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Hinsichtlich der Entwicklung der Realeinkommen – also der inflationsbereinigten Entwicklung der Einkommen – ergeben sich für Männer wie Frauen über den Zeitverlauf Realeinkommensverluste. Lagen die Bruttorealeinkommen der Männer allerdings 1999 bis 2010 knapp über oder am Wert des Jahres 1998, lagen die Bruttorealeinkommen der Frauen im selben Zweitraum knapp an bzw. unter dem Vergleichswert 1998. 2009 und 2010 gewannen die Fraueneinkommen leicht an Kaufkraft, um 2011 – wie jenes der Männer auf 99 Punkte zu sinken. Frauen konnten sich also mit ihrem Einkommen, das sie 2011 bezogen vergleichsweise geringfügig weniger leisten als 1998!
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Insgesamt mussten die  ArbeitnehmerInnen – unabhängig vom Geschlecht – im Vergleich zu 1998 4 % Punkte an Kaufkraftverlusten hinnehmen (Zur Erläuterung aus dem Rechnungshofbericht: „Die Tatsache, dass die Werte der Männer und Frauen um jeweils für sich nur um 1 % sinken, während der Gesamtmedian um 4 % sinkt, ist auf eine geänderte Zusammensetzung der Personengruppe zurückzuführen. In diesem Falle vergrößerte sich der Anteil von Frauen. Da Frauen ein niedrigeres Einkommensniveau als Männer haben, sinkt der Median des Gesamteinkommens stärker als die geschlechtsspezifischen mittleren Werte.“).
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Hinsichtlich der Nettorealeinkommen  – also der Bruttorealeinkommen abzüglich Steuern und Abgaben – legten die Frauennettorealeinkommen seit 1998 leicht um 3 Punkte auf 103 zu, während jene der Männer stagnierten. Insgesamt fielen die Nettorealeinkommen um 2 Punkte auf 98 (Erläuterung siehe Klammer im vorangehenden Absatz).
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Einkommensunterschied nach Beschäftigtengruppen

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Einkommensvergleich nach Beschäftigtengruppen, Geschlecht und arbeitszeitbereinigt. Grafik: Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012, S 47

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Innerhalb aller ArbeitnehmerInnengruppen lag das mittlere Fraueneinkommen 2011 bei rund 60 % des mittleren Männereinkommens. Nach Beschäftigtengruppen aufgeteilt
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  • lag das mittlere Fraueneinkommen bei den BeamtInnen bei 94 % ihrer männlichen Kollegen
  • lag das mittlere Einkommen weiblicher Vertragsbediensteter bei 77 % der Männer
  • lag das Medianeinkommen der weiblichen Angestellten bei 50 % der männlichen Angestellten
  • lag jenes der Arbeiterinnen überhaupt nur bei 43 % der Arbeiter

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Bereinigt um Arbeitszeitunterschiede (ohne Teilzeit, nur ganzjährige Vollzeitbeschäftigung) liegt das Medianeinkommen der Frauen über alle ArbeitnehmerInnengruppen hinweg bei – wie bereits erwähnt – rund 81 % der männlichen Kollegen. Interessant sind die Ergebnisse innerhalb der Beschäftigtengruppen:

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  • Der Einkommensunterschied bei den ArbeiterInnen reduziert sich „arbeitszeitbereinigt“ zwar deutlich, bleibt allerdings anhaltend hoch: Vollzeit, ganzjährig beschäftigte Frauen verdienen als Arbeiterinnen immer noch lediglich 69 % der männlichen Arbeiter.
  • Bei den Angestellten fällt der Unterschied noch drastischer aus: weibliche Angestellte – selbst wenn sie ganzjährig vollbeschäftigt sind – verdienen nur 66 % der Männer.
  • Bei den Vertragsbediensteten reduziert sich der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen immerhin auf nur noch 7 %: weibliche Vertragsbedienstete kommen auf 93 % der Männereinkommen.
  • Bei den BeamtInnen verdienen Frauen mit 101 % sogar geringfügig mehr als  Männer.

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Während der Frauenanteil unter den unselbständig Beschäftigten insgesamt (inkl. Teilzeit- und sonstiger atypisch beschäftigter ArbeitnehmerInnen) bei 48 % liegt (ArbeiterInnen: 34 %, Angestellte: 57 %, Vertragsbedienstete: 66 %, BeamtInnen: 41 %), reduziert sich dieser bei den Vollzeit und ganzjährig Beschäftigten auf nur noch 34 % (ArbeiterInnen: 20 %, Angestellte: 41 %, Vertragsbedienstete: 56 %, BeamtInnen: 35 %).
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Einkommensunterschied – alles eine Frage der beruflichen Stellung?

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Reduzieren sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen mit beruflichem Aufstieg? Sprich: verdienen Frauen und Männer in hochqualifizierten Tätigkeiten annähernd gleich viel? Ist der Einkommensunterschied eine Frage der beruflichen Stellung? Laut Rechnungshofbericht nicht. Betrachten wir die Einkommensunterschiede ganzjährig, vollzeitbeschäftigter Männer und Frauen nach Berufsgruppe und Stellung:
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  • ArbeiterInnen: Hilfsarbeiterinnen verdienen 82 % ihrer männlichen KollegInnen. Angelernte Arbeiterinnen nur noch 74 %, Facharbeiterinnen – in dieser beruflichen Stellung liegt der Frauenanteil bei ohnehin nur noch 9 % – gar nur mehr 65 %. Unter den VorarbeiterInnen und MeisterInnen wird der Frauenanteil schon gar nicht mehr ausgewiesen. Bei den ArbeiterInnen gilt also keineswegs, dass sich mit höherer beruflicher Stellung die Einkommensunterschiede reduzieren.

 

  • Angestellte: relativ konstant – nämlich zwischen 73 und 75 % der Männereinkommen – liegt der Einkommensunterschied bei Hilfs-/angelernten Tätigkeiten, mittleren, höheren und hochqualifizierten Tätigkeiten. „Ausreißer“ nach unten sind im Angestelltenbereich die FacharbeiterInnen/MeisterInnen – mit einem Frauenanteil von immerhin 33 % – und einem Fraueneinkommen das bei 69 % der Männergehälter liegt, und – die „Spitzen“-Positionen. Frauen in „führenden Tätigkeiten“ –  rund 22 % aller Spitzenkräfte – verdienen nämlich gut ein Drittel weniger als ihre männlichen Kollegen. Auch hier gilt also: Fehlanzeige, dass mit höherer Position sich die Einkommensunterschiede reduzieren würden.

 

  • Vertragsbedienstete: Frauen, die als Vertragsbedienstete Hilfs- bzw. angelernte Tätigkeiten verrichten, verdienen auch in dieser Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes deutlich weniger als ihre Kollegen – nämlich 76 % der Männer. Höher liegt das Einkommen der weiblichen FacharbeiterInnen/MeisterInnen (104 %), bei relativ hohen 90 % jenes weiblicher Vertragsbediensteter die mittlere Tätigkeiten, bei schon nur noch 85 bzw. 82 % jenes weiblicher Beschäftigter dieser Berufsgruppe, die höhere oder hochqualifizierte Tätigkeiten verrichten – trotz hohen Frauenanteils (64 bzw. 58 %). Bei den „führenden Tätigkeiten“ liegt das Einkommen weiblicher Vertragsbediensteter trotz hohen Frauenanteils von 46 % bei diesen Tätigkeiten – mit 65 % der Männereinkommen sogar unter den Angestellten!

 

  • Die geringsten Einkommensunterschiede – unabhängig von der beruflichen Position – gibt es bei den BeamtInnen: Frauen die mittlere Tätigkeiten verrichten verdienen hier 94 % ihrer männlichen Kollegen, jene in höheren Tätigkeiten 91 %, in hochqualifizierten Tätigkeiten 89 %. Frauen, die als Beamte in führenden Positionen arbeiten verdienen 92 % der männlichen Spitzenbeamten.

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… Oder der Qualifikation?

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Wenn schon die berufliche Stellung nicht wirklich Einkommensunterschiede reduziert – was ist mit der Qualifikation? Je besser gebildet, desto geringer der Unterschied? Auch diese an sich schlüssig klingende, einfache Gleichung geht so leider nicht ganz auf, ist im Rechnungshofbericht nachzulesen (untersuchte Gruppe sind einmal mehr alle ganzjährig Vollzeitbeschäftigten). Zwar „zeichnet sich ab, dass im Mittel höhere Bildungsabschlüsse  zu höheren Jahreseinkommen führen,“ wenn auch „nicht durchgängig“, so der Bericht. Für Frauen und Männer wirkt sich der Bildungsabschluss dabei „unterschiedlich aus: Abschlüsse von höheren Schulen (AHS, BHS) sowie Lehrabschlüsse werden für Frauen relativ zu den Männern weniger honoriert als Pflichtschul-, Fachschul- oder Hochschulabschlüsse. Hierbei ist zu beachten, dass dies vor allem mit den unterschiedlichen Schultypen und den jeweiligen Frauen- und Männeranteilen in diesen Schultypen zusammenhängt (z.B. Höhere Technische Lehranstalten vs. Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik).“:
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  • insgesamt gilt über alle ArbeitnehmerInnengruppen hinweg: Hilfsarbeiterinnen verdienen 80 %, Frauen mit Lehre 74 %, mit Fachschulabschluss 82 %, mit höherer Schule 67 %, Hochschul- bzw. Uni-Abgängerinnen 82 %  ihrer männlichen Kollegen mit gleicher Qualifikation.

 

  • Arbeiterinnen mit Pflichtschulabschluss verdienen 76 %, mit Lehre 70 %, mit Fachschule 73 %, mit höherer Schule 80 % der Arbeiter.

 

  • Weibliche Angestellte mit Pflichtschule verdienen 77 %, mit Lehre 68 %, mit Fachschule 72 %, mit AHS- oder BHS-Matura 62 %, mit Uni-/Hochschulabschluss 70 % der Männer mit vergleichbaren Abschlüssen. Auffallend: ein Studium sichert angestellten Frauen (Frauenanteil angestellte AkademikerInnen: 32 %) zwar ein Einkommen deutlich über Median, der Einkommensunterschied reduziert sich allerdings nur geringfügig – von 34 % (alle Angestellten) auf 30 % (angestellte AkademikerInnen)!

 

  • Weibliche Vertragsbedienstete mit Pflichtschulabschluss verdienen 92 %, mit Lehre 85 %, mit Fachschule 92 %, mit Matura 76 %, mit Uni-/Hochschulabschluss 87 % der Männer.

 

  • Beamtinnen mit Lehrabschluss verdienen 83 %, mit Fachschule 85 %, mit Matura 83%, mit Uni-/Hochschulabschluss 85 % der männlichen „Staatsdiener“. Bei den BeamtInnen lassen sich nur geringe qualifikationsabhängige Einkommensunterschiede fest machen.

 

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Atypisierung ist weiblich

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„Atypische Beschäftigung ist in Summe weiblich geprägt,“ hält der Rechnungshofbericht fest. Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen – nämlich 59 % –  sind atypisch – vor allem Teilzeit  –  beschäftigt: über 52 % der unselbständig beschäftigten Frauen (973.300 Personen) arbeiteten 2011 Teilzeit, 10 % waren befristet beschäftigt , 8 % geringfügig beschäftigt, 2 % jobbten als Leih- oder Zeitarbeitskräfte. Von den unselbständig beschäftigten Männern sind lediglich 22 % atypisch Beschäftigte.
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In Zahlen: von 1,855 Mio. weiblichen ArbeitnehmerInnen sind 1,087 (ohne Überschneidungen) atypisch beschäftigt.  768.500 Frauen arbeiten in „Normalarbeitsverhältnissen“. Von 2,029 Mio. männlichen Arbeitnehmern sind 446.000 atypisch Beschäftigte, 1,582 Mio. arbeiten „normal“.
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Bezogen auf alle atypisch Beschäftigungsverhältnisse liegt der Frauenanteil an „Atypischen“ insgesamt bei 71 %. Auf der anderen Seite liegt der Männeranteil unter den Normalarbeitsverhältnissen bei 67 %.
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Atypische Beschäftigungsverhältnisse führen erstens insgesamt zu deutlich geringeren Fraueneinkommen: mittleres Fraueneinkommen „Normalarbeitsverhältnis“ 29.217 Euro/Jahr (Männer: 35.398), mittleres Einkommen aller unselbständig erwerbstätigen Frauen (inkl. „Atypische“) 18.788 Euro/Jahr (Männer: 31.359). Zweitens sind diese auch hinsichtlich der Stundenverdienste schlechter bezahlt: der mittlere Stundenlohn eines/einer „Atypischen“ liegt bei 73 % des mittleren Stundenlohnes eines „Normalarbeitsverhältnisses“.
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Hinsichtlich der Berufsgruppen dominieren atypische Verhältnisse bei Angestellten (45 %) gefolgt von Vertragsbediensteten (39 %), ArbeiterInnen (37 %) und schließlich Beamten (11 %, fast ausschließlich Teilzeit).

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Linktipp: Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012

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