Das Bankgeheimnis, die Privatsphäre und die ÖVP
10. April 2013 von adminalternative
Österreich ist unter Druck. Im Zuge des „Steueroasen-Outings“ steht wieder einmal das Bankgeheimnis zur Disposition. Jene Länder, deren BürgerInnen „steuerschonend“ Zuflucht in Steueroasen suchen, wollen’s wissen: wer, wie viele wo geparkt hat. Auch in Österreich. „Automatischer Informationsaustausch“ heißt das Zauberwort: Österreich soll künftig den Finanzbehörden der Anleger Veranlagungserträge ihrer Steuerpflichtigen melden müssen. So wollen es zumindest die EU-Partnerländer. Während Steuer-, Europarechtler und Wirtschaftsforscher dem Bankgeheimnis ein ohnehin überfälliges, baldiges Ende voraussagen, SozialdemokratInnen herumeiern, und FPÖ, BZÖ und Team Stronach eben FPÖ, BZÖ und Team Stronach sind, stemmt sich besonders eine Partei dagegen: die ÖVP. Und wenn die ÖVP sich für was besonders einsetzt, weiß frau/man auch schon, wem’s nützt: den Reichen und Reichsten in diesem Land.
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Die ÖVP und die Privatsphäre
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Nun, die ÖVP ist ja nicht unbedingt als Bürgerrechtspartei bekannt, welcher der Schutz der Privatsphäre als oberstes Gebot gilt. Wann immer es darum geht, möglichst viele Daten über möglichst viele zu sammeln, und das alles möglichst ohne allzu viel demokratische Kontrolle – die ÖVP ist dabei. Wenn es um den Bezug von Sozialleistungen geht, kann’s der ÖVP auch nicht transparent genug zugehen – „Sozialbetrug“ gilt Konservativen schließlich als Volkssport der Armen. Wer immer Mindestsicherung beantragt hat einmal einen Einkommens- und Vermögensstriptease hinzulegen, alles offen zu legen, was offen zu legen ist. Die „Bedürftigkeit“ ist darzulegen, nach Punkt und Beistrich. Privatsphäre? Die zählt nicht viel bei denen „ganz unten“.
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Ganz anders verhält es sich bei denen „ganz oben“. Da erwacht in der ÖVP der Beschützerinstinkt. Was MindestsicherungsbezieherInnen gut ist, ist den Reichen und Reichsten längst nicht billig. Vermögenssteuern? Das würde ja bedeuten, die Vermögensverhältnisse offen zu legen. Zumindest gegenüber den Finanzehörden. Gott behüte! Da warnen die Konservativen schon einmal vor dem allmächtigen „Schnüffelstaat“, der in den Schlafgemächern und unter Matratzen nach Schmuck, Geld und sonstigem Vermögen zu schnöden Besteuerungszwecken suche. Da sorgt sich der Schwarze ums Bürgerrecht. Nicht allen ist alles zumutbar, wenn manche gleicher als die anderen sind …
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Der ausgesprochen eigenwillige und selektive Zugang zu BürgerInnenrechten wiederholt sich nun einmal mehr bei der Diskussion rund um die Abschaffung des Bankgeheimnises. Auch diesmal gilt es, die „Privatsphäre“ – dieses mal jene der „braven“ SparerInnen – gegen den bösen Schnüffelstaat zu verteidigen. Den Staat ginge es schlichtweg nichts an, was seine BürgerInnen auf den Sparkonten liegen hätten. Unterstützung kommt für die ÖVP von ihr nahestehenden BankenvertreterInnen, die etwa wie der Geschäftsführer Franz Rudorfer von der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ Österreich, der davor warnt, „das Vertrauen der Sparer neuerlich durch die aktuellen Diskussionen rund um das Bankgeheimnis einem unnötigen Stresstest zu unterziehen.“ Als ob es die Diskussion um das Bankgeheimnis dazu gebraucht hätte …
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Wie das Bankgeheimnis Steuerungerechtigkeit zementiert …
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Zinsen stellen Einkommen dar. Wie Löhne und Gehälter auch. Zinseinkommen sind Personen zuordenbar. Wer das entsprechende Bankkonto, Sparbuch hält, bekommt die dazugehörigen Zinsen. Im Gegensatz zum Lohn weiß allerdings das Finanzamt nicht, wer, wie viel an Zinsen bekommt. Wie viel eine Arbeiterin, eine Angestellte, ein Beamter verdient weiß das Finanzamt, weiß die Sozialversicherung. Entsprechend der Höhe, der „Leistungsfähigkeit“ wird unterschiedlich hoch besteuert, entsprechende Abgaben einbehalten. Für Zinseinkommen gilt das alles nicht. Und da wird’s ungerecht.
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Warum sind Zinseinkommen gegenüber Lohneinkommen steuerlich begünstigt? Tatsächlich unterliegen ja Löhne und Gehälter der progressiv verlaufenden Einkommens- bzw. Lohnsteuer. Also: mit wachsendem Einkommen steigt meine Steuerbelastung, bis zum höchsten „Grenzsteuersatz“ von 50 % der für Einkommensbestandteile über der Bemessungsgrundlage von 60.000 Euro zu entrichten ist. Das Finanzamt weiß alles, wie viel ich verdiene, in welcher Progressionsstufe ich liege. Die Lohnsteuer wird Monat für Monat entrichtet. Stellt sich heraus, dass ich übers Jahr mehr verdient habe, ist dieses Mehreinkommen zu versteuern. Rücke ich in eine höhere Progressionsstufe habe ich entsprechend mehr zu entrichten. Keine Chance zu entrinnen. Wer „leistungsfähiger“ ist, wer „mehr“ auf seinen Schultern lasten kann, zahlt halt auch entsprechend mehr. Eigentlich nur gerecht. Nicht so bei Zinsen.
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Wer Zinsen bekommt, hat’s gut. Zumindest was die steuerliche Belastung betrifft. Der/die zahlt nämlich immer nur 25 %, egal ob er/sie 15 Euro oder 15.000 oder 150.000 Euro an Zinsen bezieht. Nicht zuletzt, weil es das Bankgeheimnis gibt. Eigentlich wäre es ja nur logisch, dass Zinseinkommen – wie Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung – normal einkommenssteuerpflichtig wäre, also der Steuerprogression unterläge: je höher mein Zinseinkommen, desto höher die abzuliefernden Steuern. Alle Einkommen werden zusammengezählt und entsprechend besteuert. Wie es eben auch ist, wenn man/frau zwei oder drei Jobs hat, ein Anstellungsverhältnis und einen Werkvertrag usw.
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Ist aber nicht so, weil eben das Bankgeheimnis davor schützt. Das Finanzamt weiß schlichtweg nicht, wie viel jede/r Einzelne an Zinsen bezieht. Es wird ja nichts gemeldet, weil „geheim“. D’rum gilt eben für Zinseinkommen eine Flat-Tax von 25 %. Das führt dann eben dazu, dass ein ausgesprochen wohlhabender Sparer, der für sein Erspartes Zinsen von z.B. 3.000 Euro bezieht eben nur 750 Euro an Steuern zahlt, ein Angestellter mit einem Bruttolohneinkommen von ebenfalls 3.000 Euro dagegen insgesamt 1.094 Euro an Steuern und Abgaben abliefern muss – knapp 36,5 % seines Einkommens. In Österreich wird nicht jedes Einkommen gleich behandelt. Einkommen aus Geldvermögen sind gegenüber Lohneinkommen begünstigt. Und das ist auch noch durch entsprechende Regelungen in Verfassungsrang geschützt!
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… und warum die Besteuerung von Vermögen mit einem Bankgeheimnis nicht zusammengeht
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Was allerdings wenn‘ um „Steuergerechtigkeit“ geht noch bedeutender ist: Bankgeheimnis und Vermögenssteuern gehen einfach nicht zusammen. Warum?
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Ganz einfach: es können nur Vermögen besteuert werden, die dem Finanzamt bekannt sind, die „deklariert“ sind. Solle eine Vermögenssteuer „umfassend“ sein, braucht es eine Meldepflicht: angespartes, auf Konten liegendes privates Geldvermögen muss den zuständigen Finanzämtern gemeldet werden. Auf freiwillige „Meldung“ sollte man/frau sich nicht verlassen … Bleibt das Bankgeheimnis, wird die Besteuerung von hohen Geldvermögen somit schwierig bis unmöglich – insbesondere auch dann, wenn kleine und mittlere Vermögen weitgehend geschont bleiben sollen. Das ist nämlich das tatsächlich absurde: bliebe das Bankgeheimnis erhalten, müsste auch eine auf Geldvermögen eingehobene Vermögenssteuer in Form einer „Flat-Tax“ umgesetzt werden. Das würde tatsächlich auch kleinere und mittlere Ersparnisse im Vergleich zu hohen Vermögen unverhältnismäßig stärker belasten.
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Damit Freibeträge wirken können, muss es ausreichend Informationen über das Gesamtvermögen einer Person geben – etwa über alle Sparbücher und entsprechenden Einlagen, die dieser Person bzw. einem Haushalt zugeordnet werden können. Ohne Meldepflicht aller Banken geht das nicht. Das Bankgeheimnis steht dieser Meldepflicht logischerweise entgegen und damit auch der Möglichkeit einen Überblick über die gesamte Vermögenssituation einer Person/eines Haushalts zu gewinnen. Bleibt das Bankgeheimnis für InländerInnen aufrecht, bliebe die Besteuerung von Vermögen tatsächlich im Wesentlichen auf Grund und Boden, auf Immobilien, Vermögenszuwächse und entsprechende Übertragungen – sprich Erbschaften und Schenkungen – beschränkt. Ein wesentlicher Vermögensbestandteil – der insbesondere auch aus regulatorischen Gründen (Abschöpfen von Spekulationsmasse, Stabilisierung der Finanzmärkte) einer Besteuerung unterzogen werden müsste – bliebe weitgehend ausgeklammert.
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Dabei ist die finanzielle Bedeutung des Geldvermögens enorm. Es macht rund die Hälfte des Gesamtvermögens aus und lag 2011 bei rund 509 Mrd. Euro und ist seit 2001 (311 Mrd. Euro) deutlich gewachsen. Geldvermögen umfasst dabei – neben Aktien, Investmentfonds, Beteiligungen an GmbH, Anleihen und Bargeld – eben auch Spareinlagen, Sparbücher.
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Wie sich Spareinlagen verteilen
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Vorerst ein paar Kenndaten aus einer Studie er OeNB zu „Spareinlagen in Österreich“ (Andreasch/Fessler/Schürz) aus dem 2. Quartal 2012. Also doch ziemlich aktuell:
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- Bargeld und Spareinlagen machten 2011 rund 46 % des gesamten Geldvermögens privater Haushalte aus. Auf Sparkonten lagen rund 157 Mrd. Euro – knapp über 30 % des gesamten Geldvermögens.
- Die Ersparnisse Privater machen dabei 95 % des Volumens der Spareinlagen aus. Für Unternehmen und die öffentliche Hand spielen Spareinlagen nur eine untergeordnete Rolle.
- Insgesamt bestehen in Österreich rund 23 Millionen Sparkonten – bei 8,4 Mio. EinwohnerInnen und 3,7 Mio. Haushalten ergibt das damit 2,7 Konten pro Person und rund 6 Konten pro Haushalt, wobei insbesondere „reiche“ Personen ihr Vermögen auf eine Vielzahl von Konten, Sparbüchern und Banken verteilen.
- Laut aktueller Vermögensstudie der OeNB (HFCS Austria 2010) halten 99 % der Haushalte Girokonten, 87 % Sparkonten, 54,7 % verfügen über Bausparverträge, 38 % über Lebensversicherungen aber nur 5,3 bzw. 3,5 % über Aktien bzw. Anleihen.
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Was lässt sich nun über die Verteilung der Spareinlagen sagen?
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- Auf mehr als 80 % der Sparkonten liegen weniger als 10.000 Euro.
- Rund 95 % der Sparkonten weisen Einlagen von unter 20.000 Euro aus.
- Auf lediglich 2 % der Konten liegen Spareinlagen von über 50.000 Euro.
- Auf weniger als 0,6 % der Konten sind Beträge von über 100.000 Euro angelegt.
- Auf nur 0,3 % der Sparkonten liegen Beträge über 500.000 Euro.
- Auf 1.856 Konten liegen Einlagen von 1 Mio. bis 3 Mio. Euro.
- Auf 366 Konten solche von über 3 Mio. Euro.
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Die Studienautoren: „Einer großen Anzahl niedrig dotierter Spareinlagen steht eine kleine Anzahl hoch dotierter Spareinlagen gegenüber.“ Interessant sind dabei die Veränderungen in den einzelnen Kategorien. Während der Anteil der Sparkonten in der Kategorie 20.000 bis 50.000 Euro von 2002 bis 2011 etwa nur um 1 % gestiegen ist, ist jener der Kategorie 100.000 bis 500.000 Euro um rund 18 %, jener der höchsten Kategorie (über 3 Mio. Euro) um mehr als 100 % gestiegen.
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Über die Verteilung der Spareinlagen auf die Haushalte bzw. Personen lassen sich aus dieser Erhebung allerdings nur eingeschränkt Schlüsse ziehen – da Haushalte bzw. Personen über mehrere Sparbücher verfügen können. Feststellbar ist – wie bereits erwähnt – ein Ansteigen der „hohen“ Kategorien, die vermuten lassen, dass Sparkonten – gerade in Krisenzeiten – auch für Wohlhabende an Attraktivität gewinnen.
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Mehr Auskunft über die Verteilung der Geldvermögen – und damit auch der Sparkonten – gibt die schon erwähnte Vermögenserhebung der OeNB (HFCS-Austria):
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- So halten etwa „nur“ 79 % der „unteren“ 50 % der Haushalte Sparkonten, aber 97,3 % der Top-5 %. Im Sozialbericht 2011 – 2012 des BMASK heißt es entsprechend, dass Sparkonten keineswegs die „typische Sparvariante der unteren Hälfte der Vermögensverteilung“ seien, sondern „in ihrer Bedeutung entsprechend der Höhe des Nettovermögens der Haushalte“ sogar noch steigen.
- Der Medianwert bei den Geld- bzw. Finanzvermögen (50 % besitzen mehr, 50 % weniger) liegt bei 14.000 Euro.
- Bei drei Viertel der Haushalte liegt das Geldvermögen unter 50.000 Euro.
- 10 % der Haushalte halten ein Geldvermögen von über 100.000 Euro .
- 1,3 % der Haushalte verfügen über ein Finanzvermögen von 500.000 Euro.
Bei den Sparkonten stellt sich die Situation wie folgt dar:
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- Der „Medianwert“ bei den Sparkonten liegt bei 12.000 Euro.
- Der „Mittelwert“ bei den Sparkonten liegt bei („Der durchschnittliche Haushalt besitzt Sparkonten im Wert von …“) 30.000 Euro.
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Sparkonten sind damit zwar – aufgrund der Streuung – „gleicher“ verteilt als andere Vermögensbestandteile wie etwa Aktien oder Anleihen, aber eben doch auch „ungleich“ – liegt der „Mittelwert“ doch um 2-fache über dem „Medianwert“.
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Die „Oma mit dem Sparbuch“ oder wer vom Bankgeheimnis tatsächlich profitiert
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Dass die inzwischen berühmt-berüchtigte und rauf und runter zitierte „Oma mit dem Sparbuch“ von der Abschaffung des Bankengeheimnisses besonders negativ betroffen wäre und entsprechend dringenden Schutzes bedürfe entpuppt sich damit als pure Propaganda. Müssen sich Omas vor Steuergerechtigkeit fürchten? Vor dem Zugriff des Finanzamts auf ihr Erspartes? Vor Vermögenssteuern? Bei den immer wieder kolportierten Freigrenzen von jenen, die Vermögens- und Erbschaftssteuern wieder einführen wollen sicher nicht. Es werden sich vermutlich nur wenig Omas unter den Top-10 % jener SparerInnen finden, die über 100.000 Euro an Erspartem verfügen. Noch geringer wird der Omama-Anteil bei jenen 1,3 % Haushalten mit mehr als 500.000 Euro sein- einer Ersparnis ab der Vermögenssteuern nach den meisten Modellen überhaupt erst greifen würden.
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Den GralshüterInnen des Bankgeheimnisses ist das allemal egal: Stehen Omas und Opas sonst – gerade bei Konservativen – eher in Verdacht mit ihren Pensionen die Staatshaushalte und „steuerzahlenden Leistungsträger“ über Gebühr zu strapazieren sind sie als „kleine, brave SparerInnen“ die vermeintlicherweise vor dem Zugriff der Finanz zu retten sind, herzlich willkommen. Es ist das ewig gleiche, miese Spiel, das wir bereits aus der Vermögens- und Erbschaftssteuerdebatte kennen. Die sonst so verachteten „kleinen Leute“ werden vor den Vorhang gezerrt und deren Befürchtungen und Ängste hemmungslos für die Interessen der „großen“ Reichen und Reichsten instrumentalisiert – einmal als „kleiner Häuselbauer“, einmal als „Oma mit kleinem Sparbuch“. Und – bedauerlicherweise – immer wieder auch durchaus erfolgreich.
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Die Fakten sprechen jedenfalls eine andere Sprache. Abgesehen von „ausländischen“ Steuerhinterziehern, Schwarzgeldparkern und dubiosen Geschäftemachern und ihren „inländischen“ Pendants profitieren beinahe ausschließlich jene vom Bankgeheimnis, die über große Sparvermögen verfügen. Sie wären es, die von einer möglichen Meldepflicht an die Finanzämter und einer Vermögensbesteuerung betroffen wären, weil der Fiskus entsprechende Informationen und Zugriffsmöglichkeiten hätte. Wer für das Bankgeheimnis ist, ist daher tatsächlich gegen mehr Steuergerechtigkeit. Wer wirklich Vermögenssteuern will, darf beim Bankgeheimnis nicht herumeiern. Es gehört einfach abgeschafft. Gerade auch für InländerInnen.
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PS: Neue, aktuelle Vermögensdaten aus Deutschland und dem EU-Raum belegen inzwischen auch eine massive Vermögensungleichverteilung zwischen ArbeitnehmerInnen und Selbständigen. Und – sind Vermögen in der EU schon ungleich verteilt, sind sie es in Österreich noch ungleicher … mehr dazu hier im BLOG.
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Links: Presseaussendunger der AUGE/UG: „Bankgeheimnis abschaffen – Steuergerechtigkeit herstellen“
Unterschriftenaktion von ATTAC zur Abschaffung des Bankgeheimnisses