ÖGB und AK gegen „Anti-Terror-Paket“!

„www.ueberwacht.at“. Die Homepage der Plattform gegen das „Anti-Terror-Paket“.

Wenn die Zeiten ökonomisch härter werden und aus sozialen Krisen soziale Kämpfe entstehen zu drohen … wie reagiert dann gerne Staatsmacht bzw. jene Teile von Staatsmacht, die sich mehr den Interessen des Kapitals und der gesellschaftlichen und finanziellen Eliten als jenem des potentiell aufständischen Rest, des „Plebs“, verpflichtet fühlen? Ja richtig, mit einer Erweiterung polizeilicher Befugnisse zur Abwehr „terroristischer“ Gefahren. Dass dabei weitestgehend rechtsstaatliche Standards außer Kraft gesetzt werden, fällt dann dabei nicht einmal dem sozialdemokratischen Regierungspartner so richtig auf. Und so befindet sich derzeit im österreichischen Nationalrat ein „Anti-Terror-Paket“ (ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden soll) vor der endgültigen Beschlussfassung.

Da wären u.a. als weitere, zusätzliche staatliche Überwachungsmaßnahmen – billig wie noch nie – zu haben:

  • Erweiterte Gefahrenforschung – also Überwachung und Datensammlung – alleine aufgrund der Tatsache, dass jemand grundsätzlich in der Lage wäre, eine Straftat zu begehen. Und alleine aufgrund der Tatsache, dass diese Person „vermutlich“ einen weltanschaulichen bzw. religiösen Hintergrund hat, die ihn zu einer entsprechend motivierten Gewalttat befähigen würde.
  • Überwachungsmaßnahmen – wie Einholen personenbezogener Daten, von Auskünften, Observationen, verdeckte Ermittlungen, Peilsender etc. – ohne gerichtliche Kontrolle.
  • „Erweiterte Gefährdungsanalyse“, eine Art erweiterte Gefahrenforschung vor der erweiterten Gefahrenforschung. Da dürfen personenbezogene Daten ohne weitere Erfordernisse gesammelt werden. Da darf ohne Zustimmung und Kontrolle des ohnehin im Innenministerium eingegliederten Rechtsschutzbeauftragten politisch-aktive Menschen in Datenbanken landen, weil sie vom Staatsschutz als „staatsfeindlich“ und „gefährlich“ eingestuft werden. Ohne, dass betroffene Personen irgend etwas entsprechendes getan hätten.

Nun wer meint, hier werde nur ein „Überwachungsteufel“ an die Wand gemalt, der irrt und ignoriert bereits jetzt Mögliches. Dass die Gefahr einer zunehmenden Kriminalisierung von politischen Aktivismus keineswegs weit her geholt ist, zeigt nicht zuletzt die Führung von demokratisch gewählten FunktionärInnen der gesetzlichen Interessensvertretung der StudentInnen – der ÖH – in der Gruppe 2-EX (Extremismus!) der EDIS-Datenbank zur Abwehr gefährlicher Angriffe und krimineller Verbindungen. Der Grund für die Speicherung: Eine Aktion im österreichischen Parlament am 22. Dezember 2010 im Verlauf derer Flugblätter gegen geplante Kürzungen der Familienbeihilfe bei StudentInnen von der Zuschauertribüne geworfen wurden – was mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 70,- und Hausverbot bis 20. Juni 2016 belegt wurde.

Auch gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen im Visier?

Aus gewerkschaftlicher bzw. ArbeitnehmerInnen-Sicht besonders relevant erscheinen die vorgesehenen Novellierungen in den Bereichen Besetzungen und Verwaltungsübertretungen. Besetzungen sind das Zusammenkommen von mehreren Menschen auf einem Grundstück, Raum oder Haus ohne den Willen des oder der BesitzerIn. Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen schließen durchaus Besetzungen – im Rahmen von Streiks, bzw. „Fabriksbesetzungen“ bei drohenden Entlassungen, Schließungen etc. – mit ein. Konnten friedliche Besetzungen schon bisher mittels Räumungsverordnung gemäß § 37 SPG polizeilich geräumt werden, sollen derartige Protest- und Widerstandsformen künftig auch verwaltungsrechtlich strafbar werden und im Wiederholungsfalle mit bis zu Euro 500 Verwaltungsstrafe geahndet werden können. Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich vor, dass Besetzungen durch einen Menschen auch ohne Räumungsverordnungen durchgeführt werden können und diese Bestimmung so formuliert ist, dass diese Maßnahme auch für größere Menschengruppen – also Räumung ohne Räumungsverordnung – möglich werden soll.

AK Wien sagt NEIN zum ‚Antiterrorpaket‘ …

Nachdem bereits mit Ende der Begutachtungsfrist zahlreiche NGOs wie ATTAC, Greenpeace oder amnesty international aber auch Interessensvertretungen wie die ÖH und die Rechtsanwaltskammer das ‚Antiterrorpaket‘ heftig kritisierten, schloss sich am 25. Oktober auch die Wiener Arbeiterkammer dieser Ablehnungsfront an (Die Bundesarbeitskammer verschickte bereits mit 21. Oktober eine sehr lesenswerte, kritische Stellungnahme zum geplanten Gesetzesentwurf, vulgo ‚Antiterrorpaket‘). Die AUGE/UG brachte den Antrag „Nein zum ‚Antiterrorpaket’“ Nein zum Überwachungsstaat!“ zum Wiener ArbeitnehmerInnenparlament – der AK-Vollversammlung ein. Der Beschlusstext:

„Die 156. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Der Ministerialentwurf betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden soll, wird auf Grund des Ausbaus staatlicher Überwachungsmöglichkeiten mit sehr eingeschränktem Rechtsschutz und damit verbundenem Missbrauchspotential abgelehnt.

Besonders problematisch wird die Möglichkeit gesehen, wiederholte Besetzungen verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden. Damit wird friedlicher ziviler Ungehorsam – auch mögliche gewerkschaftliche Protestmaßnahmen, wie Betriebsbesetzungen – erschwert und sanktionierbar.

Die Tätigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung muss hinsichtlich ihrer eingriffsintensiven Überwachungs- und Datenspeichermöglichkeiten unter unabhängige richterliche Kontrolle gestellt werden, um die BürgerInnen in ihren Rechten zu schützen.“

Dieser Antrag wurde schließlich mehrheitlich mit den Stimmen der AUGE/UG, der sozialdemokratischen FSG, sowie mehreren kleineren Fraktionen – gegen die Stimmen des ÖAAB und der Freiheitlichen angenommen. Ein wichtiges Zeichen von ArbeitnehmerInnenseite gegenüber Gesetzgeber und Regierung, für Rechtsstaatlichkeit und gegen die Kriminalisierung von politischem Aktivismus und gewerkschaftlichen Protest.

… und nun auch der ÖGB

Der Kritik der Arbeiterkammer hat sich nun auch der ÖGB in einer Resolution des ÖGB-Bundesvorstands vom 3. November 2011 angeschlossen. Hier brachten wir als UG – Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB – einen Vorschlag für eine entsprechende Textierung ein. Unter dem Titel „Streik ist Menschenrecht“ spricht sich der ÖGB dabei nicht nur gegen aller Versuche von Unternehmerseite aus, „Kampfmaßnahmen in demokratiepolitisch bedenklicher Art zu kriminalisieren aus“, sondern kritisiert auch dahingehende Passagen im ‚Antiterrorpaket‘:

„Gewerkschaftsrechte – und darunter fallen auch Streiks – sind unter anderem in der Europäischen und in der UNO-Menschenrechtskonvention und in den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO verankert. Der ÖGB bewertet in diesem Sinne auch das zum Beschluss stehende „Anti-Terror-Paket“ ausgesprochen kritisch. Besonders problematisch wird dabei die Möglichkeit gesehen, wiederholte Besetzungen verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden, weil das auch mögliche gewerkschaftliche Protestmaßnahmen im Rahmen von Streikaktivitäten – wie Betriebsbesetzungen – erschwert und sanktionierbar macht. Der ÖGB lehnt jeden Versuch, friedlichen und zivilen Ungehorsam zu kriminalisieren, entschieden ab.“

Mit ÖGB und Arbeiterkammer lehnen damit die beiden großen Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen das ‚Antiterrorpaket‘ – zumindest in der vorliegenden Form – ab. Klare Worte fand auch GPA-djp und FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian. Die Gewerkschaft habe – oft unter Entrichtung eines hohen Blutzolls – demokratische Grundrechte erkämpft. Das Anti-Terror-Paket drohe diese auszuhebeln und sei daher klar abzulehnen. Wir hoffen, Kollege Katzian – und andere GewerkschafterInnen im Nationalrat – werden derartig klare Worte der Ablehnung auch im Parlament finden.

Links:

„Überwacht“ – Plattform gegen das Antiterrorpaket
Resolution des ÖGB-Bundesvorstands vom 3. November 2011
AUGE/UG Antrag „Nein zum ‚Antiterrorpaket‘! Nein zum Überwachungsstaat!“
Stellungnahmen im Rahmen Gesetzesbegutachtung (u.a. ÖH, GöD, Bundes-Arbeitskammer)

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