„Neue“ Gerechtigkeit im Uralt-Look

Sebastian Kurz zieht neuerdings unter dem Titel „neue Gerechtigkeit“ gegen Ausbeutung zu Felde. Aber keine Angst, wenn bei Kurz vom Kampf gegen Ausbeutung die Rede ist, geht es natürlich nicht um prekarisierte Beschäftigte, um Niedriglöhne, miese Arbeitsbedingungen, um Arbeit ohne Dokumente oder gar um eine grundsätzliche Kapitalismuskritik.
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Nein, Kurzens Kampf betrifft den „ausbeuterischen Staat“ mit seiner 43,2 Prozent Abgabenquote. Unter diesen ausbeuterischen Bedingungen könnte sich niemand mehr Eigentum aufbauen. Ein Automechaniker müsse 10 Stunden arbeiten, um sich eine Installateurstunde zu leisten. Die Abgabenquote müsse auf 40 Prozent runter, damit wieder mehr übrig bleibt.
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Die „neue Gerechtigkeit“ ist also nichts anderes als die Uralt-Forderung nach Senkung der Abgabenquote und den damit verbundenen Ausgabenkürzungen. In neuem, in „Gerechtigkeitsgewande“ eben.

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Und wieder einmal wird der Mythos gehegt und gepflegt, Vermögen bzw. Reichtum entstünde vor allem aus der eigenen Arbeit, dem eigenen Fleiß – und der Staat würde mit seinen Steuern die Vermögensbildung nur erschweren und die Fleißigen Strafen. Wie schaut‘s tatsächlich aus?
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1. Tatsächlich wird der Reichtum – also Vermögen – großteils vererbt und nicht erarbeitet. In Europa. Vor allem aber auch in Österreich. Erbschaften sind mit 38,4 % der wesentlichste Faktor für die Ungleichheit der Haushaltsvermögen, Einkommen dagegen nur 20,2 %. In den Genuss von Erbschaften kamen bislang – so eine Studie des WIIW (Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche) – insgesamt gerade einmal knapp mehr als ein Drittel der Haushalte. Am meisten vererbt wird bei den Reichen: Von den reichsten 10 % aller Haushalte erbten bereits fast drei Viertel ein stolzes Vermögen von durchschnittlich 310.000 Euro. Im Gegensatz dazu erbten von den „ärmsten“ 40 % der Haushalte gerade einmal ein Zehntel. Und dieses natürlich auch deutlich weniger: nämlich durchschnittlich 17.000 Euro

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2. Die AK hat weiters geschätzt, wie viel Vermögen sich denn – unter günstigsten Bedingungen (durchgängig 45 Jahre Beschäftigt, 5 % jährliche Verzinsung, hohe Sparquote zwischen 9 – 15 %) – ArbeitnehmerInnenhaushalte über die Jahrzehnte ersparen könnte. Das Ergebnis reicht von knapp 64.000 Euro bei einkommensschwachen bis rund 270.000 Euro bei einkommensstarken Haushalten. Wie gesagt – unter günstigsten, sehr unrealistischen Bedingungen. Zum Vergleich: die vermögendsten 10 % der Haushalte besitzen ein Nettovermögen von über 540.000 Euro. Wer „hart“ arbeitet kann also gerade einmal knapp die Hälfte jenes Vermögens erarbeiten, bei dem das reichsten Zehntel der Reichsten gerade einmal beginnt! (Siehe AK-Broschuere zu Vermögensverteilung)
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3. Wird die Steuer- und Abgabenquote von dzt. 43,2 % auf 40 % gesenkt, sollen dabei aber keine „neuen Steuern“ eingeführt werden, wie Kurz und die ÖVP immer wieder betont bzw. dass wir ein „Ausgaben- und kein Einnahmenproblem“ haben, dann müssen Ausgaben gekürzt werden. Insbesondere auch dann, wenn Kurz wieder einmal eine Ausgaben- und Schuldenbremse fordern und die Reduktion der Staatsschuldenquote von knapp über 80 auf 60 % des BIP. Ausgabenkürzungen sind also vorprogrammiert. Der Sozialbereich wird dabei mit Sicherheit nicht verschont bleiben, sondern eher sogar im Zentrum konservativen Einsparungseifers stehen. Insbesondere, wo Kurz ja auch nicht erwähnt, welche Steuern und Abgaben reduziert werden sollen, allerdings der Fokus eindeutig auf Abgaben und Steuern auf Arbeit zu liegen scheint.
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Diese Abgaben dienen aber vielfach der Finanzierung von „Einkommen“ – etwa Pensionen, oder Arbeitslosengeld. Über Steuern werden öffentliche Leistungen finanziert – wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime etc. – „Sachleistungen“, die sonst privat und individuell statt solidarisch – aus dem eigenen Einkommen statt aus dem Steuertopf – finanziert werden müssten.
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Eine Kürzung von Ausgaben wird daher nicht ohne eine Kürzung des Angebots ans sozialen Leistungen in Qualität und Quantität gehen. Also eine Kürzung finanzieller Leistungen, wie auch von Sachleistungen (Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitsversorgung …).
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Entsprechend müssten Leistungen von besserer Qualität bzw. Quantität dann privat zugekauft oder privat vorgesorgt werden müssen, was die individuellen Einkommen wieder belastet bzw. für die größten Teile der Bevölkerung gar nicht leistbar wäre. Zusätzlich würde die soziale Spaltung weiter zunehmen, Chancengerechtigkeit in noch weitere Ferne rücken, die Gesellschaft noch weiter zerrissen. „Neue“ Gerechtigkeit? Vielmehr Alt-ÖVP-Programm für die finanzielle Elite, ganz in schwarz-blau.
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4. „Neue Gerechtigkeit“ wäre im Steuersystem allerdings tatsächlich notwendig. Es gibt nämlich ein ganz gewaltiges Einnahmeproblem. Etwa bei Vermögenssteuern: der Anteil der Vermögenssteuern am Gesamtsteueraufkommen in Österreich liegt mit 1,3 % deutlich unter dem OECD-Schnitt (5,6 %). Dafür sind Lohnsummenabgaben mit 6,8 % nur in Schweden (10,7 %) höher. Diese steuerpolitische Schieflage bei der Besteuerung von Vermögen und Arbeit (zu erwähnen wäre auch noch die im Vergleich schwache Besteuerung von Umwelt- und Ressourcenverbrauch) schreit tatsächlich nach „neuer Gerechtigkeit“ – sprich der Einführung von Vermögenssteuern, der Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage für Sozialleistungen (z.B. auf alle Einkommensarten bzw. die gesamte Wertschöpfung) einer stärkeren Ökologisierung des Steuersystems bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit und der ArbeitnehmerInnen. Von einer derartigen umfassenden Steuerstrukturreform will die ÖVP allerdings nichts wissen. Diese Gerechtigkeit würde sich ja unmittelbar gegen die von der ÖVP vertretenen Interessensgruppen richten. Statt das Geld bei Kapital und Vermögen zu holen, agitiert Kurz lieber gegen MindestsicherungsbezieherInnen, denen ganz offensichtlich alles zugemutet werden darf.
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Ja, man soll nicht ungerecht sein: immerhin ist die ÖVP nun auch draufgekommmen, dass bei der Konzernbesteuerung was getan werden sollte. Sie fordert neuerdings das Prinzip „Steuern dort zahlen, wo Umsätze erwirtschaftet werden“ inklusive „digitaler Firmensitze“ und will Steuerflucht und Steueroasen bekämpfen. (Huch, hoffentlich nicht mit neuen Steuern!). „Endlich!“ möchte man meinen. Wie glaubwürdig diese Forderung allerdings anlässlich eines Finanzministers ist, der, wenn es um Steuertransparenz geht bislang eher als Ober-Blockierer aufgetreten ist, sei dahingestellt …

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