Steuerreform 2015/16: It‘s a Man‘s World

Die „bessere/gleichmäßigere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt“. So das Gleichstellungsziel des Finanzministeriums. Die Steuerreform 2015/16 wird diesem Ziel allerdings nicht gerecht. Im Gegenteil: es profitieren überproportional die Männer. Und kommt schwarz-blau, droht sich diese Tendenz noch zu verstärken.

Der Rechnungshof (RH) hat die rot-schwarze Steuerreform 2015/16 nach ihrer Wirkung auf Männer und Frauen untersucht. Das Ergebnis des Rechnungshof-Berichts ist dabei eindeutig: Von der Einkommen- und Lohnsteuersenkung im Ausmaß von 4,4 Mrd. Euro haben zu knapp zwei Drittel Männer profitiert.

In Zahlen:
.
Vom Gesamtvolumen entfielen

.

  • 2,845 Mrd. Euro – das sind 64,2 Prozent – an Steuerentlastung auf Männer
  • 1,586 Mrd. Euro – das sind 35,8 Prozent – auf Frauen.

.

Pro Jahr wurden

.

  • Männer durchschnittlich um 803 Euro,
  • Frauen im Durchschnitt um 464 Euro entlastet.

.

Wenig überraschend

.
Tatsächlich ist das Ergebnis des RH-Berichts nicht nur wenig überraschend, es war erwartbar. Steuerreformen die insbesondere an den Steuertarifstufen ansetzen und diese senken, kommen beinahe zwangsläufig oberen Einkommensgruppen zugute. Und in diesen Einkommensgruppen befinden sich nun mal überproportional viele Männer. Der Rechnungshof-Bericht liefert auch hierzu die Zahlen:

.

  • Die Erwerbsquote von Frauen liegt in Österreich mit 67,7 %Prozent (2015) zwar deutlich über dem EU-28 Schnitt (60,4 Prozent), doch ist die Teilzeitquote der Frauen mit 46,8 Prozent (EU-28 Schnitt: 32,1 Prozent) ebenfalls sehr hoch und wird nur noch von den Niederlanden (76,9 Prozent) übertroffen.
  • Ebenfalls besonders ausgeprägt ist in Österreich der Gender pay gap – also der prozentuelle Unterschied zwischen Männern und Frauen bei den Brutto-Stundenlöhnen. Der liegt im EU-Schnitt bei 16,1 Prozent, in Österreich allerdings bei 22,9 Prozent (2014, 2015: 21,7 Prozent). Nur in Estland lagen die Männereinkommen 2014 mit einem Gender pay gap von 28,3 Prozent noch deutlicher über den Fraueneinkommen.
  • Zuletzt auffallend ist der hohe Frauenanteil im Niedriglohnsektor. Unter Niedriglöhnen werden  Löhne verstanden, die unter zwei Drittel des Medianlohns bei Vollzeit liegen: 24,8 Prozent der Frauen arbeiten in Österreich zu Niedriglöhnen, aber nur 8,2 Prozent der Männer. Der Unterschied zwischen zu Niedriglöhnen beschäftigten Frauen und Männer ist mit fast 17 Prozent der höchste in der EU!

.
Angesichts dieser bekannten Fakten – hohe Teilzeitquote und hoher Frauenanteil im Niedriglohnsektor –  prognostizierten bereits bei Beschluss der Steuerreform wir von der UG bzw. AUGE/UG, Fraueninitiativen aber auch die Grünen überdurchschnittliche Entlastungseffekte für einkommensstarke Gruppen – mit hohem Männeranteil und unterdurchschnittliche Steuerersparnis für untere Einkommensschichten – in denen sich überwiegend Frauen befinden. Weil Frauen – auf Grund niedrigerer Einkommen – vielfach erst gar nicht in die Lage kommen, Einkommensteuern zu zahlen. Der RH-Bericht gibt uns in seiner Analyse recht:

.

  • Die unterste Steuertarifstufe – 25 Prozent – beginnt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 11.000 Euro im Jahr. Unter dieser Stufe werden zwar Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, allerdings noch keine Lohnsteuer. Tatsächlich verdienen 40,96 Prozent der Frauen aber nur 26,01 Prozent der Männer so wenig, dass sie keine Lohnsteuer zahlen. Fast 41 Prozent der Frauen profitierten also von der Tarifreform – auch von der Absenkung des niedrigsten Steuersatzes – überhaupt nicht!
  • In die erste Steuerstufe – die bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 18.000 Euro reicht – fallen 24,8 Prozent der Frauen. D.h.: Zwei Drittel der Frauen – aber „nur“ rund 40 Prozent der Männer – beziehen ein Einkommen, das entweder so niedrig ist, dass es steuerfrei ist, oder gerade einmal so hoch, dass es in die erste Steuerstufe mit erwähnten 25 Prozent fällt.
  • Rund 82 Prozent der Frauen (62 Prozent der Männer) weisen eine Steuerbemessungsgrundlage von weniger als 25.000 Euro/Jahr aus. Dafür liegen 6 Prozent der Männer aber nur knapp 1,3 Prozent der Frauen bei einem steuerpflichtigen Einkommen von über 60.000 Euro jährlich.

.

Im RH-Bericht heißt es entsprechend dazu:

.

„Von den Tarifänderungen profitierten sowohl in Summe als auch pro Steuerpflichtigen männliche Erwerbstätige stärker als weibliche. Fast zwei Drittel der Gesamtsteuerentlastung entfiel auf männliche Erwerbstätige. Dies war darauf zurückzuführen, dass von der Verringerung des Eingangssteuersatzes nicht nur niedrige Einkommen, sondern alle Einkommensstufen profitierten.“

.

Männer profitieren auch von Steuerbegünstigungen

.

Neben der Tarifreform analysierte der RH auch Ausnahmen bzw. Begünstigungen im Steuerrecht auf seine geschlechterspezifischen Auswirkungen. Studien des BMF kamen schon Jahre vor der Steuerreform 2015/16 zum Schluss, dass Begünstigungen im Steuerrecht vorwiegend männlichen Steuerzahlern zugute kommen würden. Wurde dieser Missstand mit der aktuellen Steuerreform behoben? Mangels fehlender Angaben seitens des Finanzministeriums konnte der RH zwar keine konkreten Abschätzungen vornehmen, doch hebt der RH in seiner Einschätzung hervor, „dass diese Steuerbegünstigungen – mit Ausnahme der Absetzbarkeit der Topf-Sonderausgaben – auch nach der Steuerreform“ weiter bestünden würden und diese „hauptsächlich Männer in Anspruch“ nahmen.

In Zahlen ausgedrückt: 2014 kamen Steuerbegünstigungen im Umfang von  rund 5,37 Mrd. Euro überwiegend  – nämlich zu 61 Prozent – den Männern zugute. Eine Auswahl:

.

  • Steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen wurden zu 69 Prozent von Männern in Anspruch genommen. Nicht zuletzt, weil Frauen aufgrund häuslicher Betreuungs- und Versorgungsarbeit weit weniger Überstunden als Männer leisten.
  • Das Pendlerpauschale wurde zu 74 Prozent von Männern in Anspruch genommen.
    Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten – in Summe bis zu 2.300 Euro im Jahr – wurden zu 70 Prozent von Männern beansprucht. Der Kinderfreibetrag wurde von zu 75 Prozent von Männern beantragt.
  • Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist überhaupt beinahe reine Männersache: dieser wurde zu 90 Prozent von Männern beansprucht.
  • Lediglich der Alleinerzieherabsetzbetrag – mit 93 Prozent und die Negativsteuer, also die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträge aufgrund geringen Einkommens – mit 67 Prozent wurde überwiegend von erwerbstätigen Frauen in Anspruch genommen. Die Erhöhung der Negativsteuer im Rahmen der Steuerreform 2015/16 auf bis zu 400 Euro jährlich ist auch jene Maßnahme im Bereich steuerlicher Begünstigungen, die vor allem Frauen zugute kommt.

.

Insbesondere kritisiert der Rechnungshof den Alleinverdienerabsetzbetrag sowie die steuerliche Begünstigung von Überstunden als Maßnahmen, die den Zielen einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen und einer gerechteren Verteilung der Erwerbsarbeit zuwider laufen. Entsprechend müssten Steuerbegünstigungen im Sinne dieser Ziele evaluiert und gegebenenfalls ersetzt werden.

.

Und was unter Schwarz-Blau droht

.

War schon die von SPÖ und ÖVP beschlossene und – das sollte nicht vergessen werden – vom ÖGB massiv geforderte und begrüßte – Steuerreform aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit ein glatter Fehlschlag, drohen die im Wahlkampf angekündigten schwarz-blauen Steuerpläne die Schieflage bei der Entlastung von Männern und Frauen noch einmal zu verstärken. Ein paar Beispiele:

.

  • Die ÖVP will den unteren und die mittleren Steuersätze auf 20, 30, 40 (bisher 25, 35, 42) senken. Das nützt den knapp 41 Prozent erwerbstätigen Frauen, die weniger als 11.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen beziehen wieder einmal gar nichts, dafür den gut verdienenden Männern, die von jeder reduzierten Steuerstufe profitieren.
  • Zusätzlich soll es einen Kinderbonus geben, der die zu leistende Einkommensteuer jährlich und pro Kind um bis zu 1.500 Euro reduziert. Dieser Betrag wird natürlich auch nur dann voll schlagend, wenn überhaupt 1.500 Euro (oder mehr) an Einkommenssteuer gezahlt wird, ist er doch nicht mit einer Negativsteuerwirkung ausgestaltet. Auch von dieser Maßnahme haben NiedrigeinkommensbezieherInnen – mehrheitlich Frauen – wieder einmal wenig bis gar nichts.
  • Die FPÖ will die Einkommensteuer überhaupt am liebsten nur noch proportional gestalten, mit einem einheitlichen Steuersatz, statt wie derzeit progressiv – mit steigenden Steuersätzen abhängig von der Einkommenshöhe. Womit der von „oben nach unten“ umverteilende Effekt bei der Besteuerung von Einkommen vollständig verloren ginge. Eine Maßnahme von der – klarerweise – vor allem einkommensstarke Gruppen profitieren. Dafür will die FPÖ höhere indirekte Steuern – das sind u.a. Verbrauchssteuern – die wieder insbesonderen untere Einkommensschichten besonders stark treffen. Eine zusätzliche Belastung einkommensschwacher Gruppen … (siehe FPÖ-Wirtschaftsprogramm, S 32)
  • Was sowohl ÖVP als auch FPÖ wollen: die Abschaffung der „kalten“ Steuerprogression. Auch das eine Maßnahme die vor allem einkommensstarken Gruppen zugute kommt. Denn: eine „automatische“ Anpassung bedeutet nichts anderes als die regelmäßige Anhebung der Besteuerungsgrundlage – wovon einmal mehr wieder die 41 Prozent Frauen, die mangels Einkommenshöhe gar keine Lohnsteuer zahlen, nicht profitieren.

.

Geschlechtergerechtigkeit braucht einen starken Sozialstaat und Steuergerechtigkeit

.

Und was die beiden Rechtsparteien noch wollen: die Senkung der Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das würde nichts anderes als einen Steuerausfall von  mindestens 11 Mrd. Euro bedeuten. 11 Mrd. Euro die für sozialstaatliche Leistungen – Kinderbetreuung, Bildung, Pflege bis hin zu Schutz vor Armut – fehlen würden. Für sozialstaatliche Leistungen, die längst nicht nur, aber doch gezielt auch einkommensschwachen Gruppen – und v.a. auch Frauen – zugute kommen. Weil Pflege und Betreuungseinrichtungen, Kinderkrippen und -gärten, ganztägige Schulformen aber auch leistbare öffentliche Mobilität es Frauen vielfach überhaupt erst ermöglichen, traditionelle Geschlechterrollen  zu durchbrechen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und so finanziell unabhängig zu werden. Steuerreformen, die insbesondere auf eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote abzielen und so die Finanzierung des Sozialstaats gefährden schränken derartige Möglichkeiten in unserer nach wie vor stark patriarchal geprägten Gesellschaft dramatisch ein.

.

Umso wichtiger ist es, die Finanzierung sozialstaatlicher, öffentlicher Leistung auf stabile Beine zu stellen und ein Mehr an Steuergerechtigkeit herzustellen. Steuergerechtigkeit, die tatsächlich auch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuersystem führt – von Vermögens- und Erbschaftssteuern, einer stärkeren Besteuerung von Spitzeneinkommen bis hin zur Abschaffung bzw. Reform überholter,  aus einer Geschlechterperspektive kontraproduktiver steuerlicher Begünstigungen und Transfers  – wie eben bei den Überstunden, beim Alleinverdienerabsetzbetrag aber auch bei monetären Familienleistungen. Maßnahmen, die nicht nur Frauen nützen, sondern die gesellschaftliche Solidarität und den sozialen Zusammenhalt insgesamt stärken und ein Mehr an Chancengerechtigkeit herstellen. Steuern und Abgaben können ein Hebel für mehr Geschlechtergerechtigkeit sein. Höchste Zeit, sie endlich einmal dafür zu nutzen.

.

Link: Rechnungshof-Bericht: Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer, Reihe Bund 2017/52

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.