Erfolgreiche AUGE/UG Initiative: AK gegen „verpflichtende Umsetzung“ von EU-Empfehlungen!

AK Wien fordert Bundeskanzler auf, bei EU-Rat im Oktober gegen verpflichtende Umsetzung von EU-Empfehlungen im Rahmen des europäischen Semesters aufzutreten.

Am 17. Oktober 2012 tagte wieder einmal das Wiener ArbeitnehmerInnenparlament – die AK-Vollversammlung. Dieses legt über eingebrachte und beschlossene Anträge die „politische Linie“ der AK Wien fest. Unter zahlreichen Anträgen der AUGE/UG befand sich unter anderem ein Dringlichkeitsantrag, der einmal mehr unerfreuliche Entwicklungen auf EU-Ebene zum Thema machte: geht es nach dem Willen des Präsidenten des Europäischen Rats zur „Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“, sollen künftig länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission, die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochen werden, für die Nationalstaaten verpflichtend werden. Dazu soll einmal mehr der – aus dem Fiskalpakt bekannte – Weg zwischenstaatlicher, völkerrechtlicher Verpflichtungen  gewählt werden.

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Im ursprünglichen Antrag der AUGE/UG heißt es dazu:

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„Im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (18.-19.10.2012)  vom 8. Oktober 2012 wird nun allerdings eine Selbstverpflichtung der Eurozone Staaten zur automatischen Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der EU Kommission angedacht – wie bereits beim Fiskalpakt in Form eines im EU Recht nicht vorgesehenen (völkerrechtlichen) Vertrags:

„The smooth functioning of EMU for stronger and sustainable economic growth, employment and social cohesion requires stronger coordination, convergence and enforcement of economic policy. In this respect, the idea for the euro area Member States to enter into individual arrangements of a contractual nature at the European level on the reforms they commit to undertake and on their implementation should be explored.“

Diese Festlegung beim ER entspricht den Wünschen des Quartetts unter Leitung des Präsidenten des Europäischen Rates Van Rompuy, der am 12.10.2012 einen Zwischenbericht zur Vollendung der WWU vorgelegt hat. In diesem Zwischenbericht kommt die Intention des obigen Vorstoßes deutlich zum Ausdruck: “Promoting structural reforms through arrangements of a contractual nature”, wobei angedacht wird, die Reformfreudigkeit durch “limited, temporary, flexible and targeted financial incentives” zu erhöhen.

Insgesamt sind die Vorschläge derzeit noch wage, die Stoßrichtung ist aber bereits deutlich absehbar. Beim ER am 18./19. Oktober 2012 sollen Überlegungen in diese Richtung bekräftigt werden und bereits beim ER am 13./14. Dezember 2012 sollen Entscheidungen mit einem Zeitplan zur Umsetzung fallen. Wie in den letzten Jahren bei Einschränkungen von Demokratie und wirtschaftspolitischen Handlungsspielräumen bereits zum Usus geworden: überfallsartig und ohne entsprechend ausreichende Zeit für Debatten über die weitreichenden demokratie- und wirtschaftspolitischen Implikationen.“

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Für die AUGE/UG würde  dieser Vorschlag

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… konkret bedeuten, dass die  Empfehlungen der EU-Kommission in den betroffenen Eurozone-Staaten – d.h. auch in Österreich – automatisch umgesetzt werden müssen. Damit würden einmal mehr elementare demokratische Spielregeln verletzt bzw. demokratische wie parlamentarische Verfahren zur Entscheidungsfindung schlichtweg ausgehebelt!

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Im Antrag angeführt finden sich Beispiele derartiger „länderspezifischer“ Empfehlung, die umgesetzt werden müssten:

das zeitliche Vorziehen der Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer (spez. Empfehlung für Österreich)

das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung zu knüpfen (dzt. massiv von der EU-Kommission betrieben)

die „Reform“ der Lohnverhandlungs- und Lohnindexierungssysteme in Luxemburg  und Belgien (sprich z.B. die Aufkündigung der automatischen Indexierung der Mindestlöhne in Luxemburg)
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Der Antrag der AUGE/UG schließĺich:

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Die 158. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 8. Oktober 2012 angedachte völkerrechtliche Verpflichtung der Eurostaaten, Strukturreformen (u.a. länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission) automatisch umzusetzen, wird entschieden abgelehnt.

Für die AK-Wien stellt dieses Vorhaben nicht nur einen weiteren Versuch, wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen von der demokratisch legitimierten Ebene des Nationalstaats bzw. nationalstaatlicher Elemente hin zu demokratisch nicht entsprechend legitimierten EU-Ebenen zu verlagern, dar. Vielmehr handelt es sich auch um einen massiven Angriff auf demokratische, soziale und gewerkschaftliche Rechte – insbesondere auf die Autonomie der Sozialpartner im Rahmen der Lohnfindung – sowie auf die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere auf Pensionen und Gesundheitsversorgung. Eine Schwächung der Position der ArbeitnehmerInnen sowie ihrer Organisationen wird die AK nicht hinnehmen!

Der Bundeskanzler ist daher aufgefordert, am Europäischen Rat am 18./19. Oktober und im Vorfeld der Ausarbeitung des Endberichtes zur Vollendung der WWU unter der Leitung von ER Präsident Van Rompuy entschieden gegen diesen Vorschlag aufzutreten. Weitreichende Reformen in der Europäischen Union müssen unter Einbeziehungen aller demokratischen Kräfte und gesellschaftlich relevanter Organisationen – insbesondere auch jener der ArbeitnehmerInnen – erfolgen und dürfen nur im Rahmen europäischen Rechts bzw. entsprechender geordneter Verfahrensregeln zu einer Reform der EU und ihrer Institutionen („Konvent“) durchgeführt werden. Eine Umgehung europäischen Rechts  über  völkerrechtliche Verträge ist strikt abzulehnen.

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Dieser Antrag wurde mitÄnderungen und Auslassungen (in den Forderungen vor allem der mittlere Absatz), aber unter Erhalt der substanziellen Aussagen und Forderungen (hier geht’s zum beschlossenen Antrag) mit Mehrheit – insbesondere also mit den Stimmen der sozialdemokratischen FSG –  angenommen. Die AK gibt sich damit den Auftrag in Sachen Ablehnung verpflichtender Strukturreformen aktiv zu werden – gegenüber dem Bundeskanzler, gegenüber der Bundesregierung!

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