Jetzt AK-Wahlkarten beantragen

Wahlkarte pur1Du bist dir nicht sicher, zum betrieblichen AK-Wahltag auch dort anwesend zu sein? Weil du beispielsweise auf Dienstreise, arbeitslos oder krank sein könntest oder den Arbeitgeber gewechselt hast? Dann in Kärnten, Wien und Oberösterreich JETZT eine Wahlkarte beantragen, in der Steiermark und Burgenland ab Mitte Februar, in Niederösterreich ab Ende März.

Dazu einfach die zugesandte Antragskarte an die AK zurücksenden oder – noch einfacher – über’s persönliche AK-Wahlservice (Kärnten, Wien, Oberösterreich, Steiermark) elektronisch beantragen, Burgenland mit diesem Formular per Post. Achtung: Frist nicht verpassen (Ktn: 28.2., W: 8.3., OÖ: 15.3., Stmk: 24.3., Bgld: 28.3.)!

Wahlberechtigte, für die keine betriebliches Wahllokal eingerichtet wird, bekommen die Wahlkarte automatisch per Post zugesandt. Ob es für dich ein Wahllokal im Betrieb gibt, steht ebenfalls in der von der AK zugesandten Information bzw. kannst du auch das über das persönliche AK-Wahlservice in Erfahrung bringen.

Mehr Infos: arbeiterkammerwahl2014.at

 

 

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