Der Bankenkollektiv-
vertragsabschluss 2019


Der diesjährige Abschluss des sog. Banken Kollektivvertrages blieb nicht nur hinter den Erwartungen zurück, er drückt auch die Schwäche der Gewerkschaftsbewegung insgesamt aus. Von Fritz Schiller

„Die Sozialpartnerschaft ist tot!“ Das wissen zwar die ArbeitgeberInnen Österreichs, bei der überwiegenden Mehrheit der österreichischen GewerkschafterInnen ist diese Realität noch nicht angekommen. Als Beispiel gilt der letzte, sehr enttäuschende Kollektivvertragsabschluss bei den Banken vom 24. April 2019.

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Die Verhandlungsergebnisse

Der sog. Banken-KV (auch Finance-KV genannt) umfasst insgesamt sechs unterschiedliche Teilbereiche des österreichischen Finanz- und Kreditsektors: die Banken und Bankiers, die Kreditgenossenschaften, die Landeshypothekenbanken, die Raiffeisenbanken, die Sparkassen und die Volksbanken. Insgesamt sind rund 73.000 in diesen Bereichen tätig, bezogen auf Vollzeitäquivalenzbasis handelt es sich um gut 60.000 Stellen, was auf einen hohen Teilzeitgrad vor allem von Frauen hinweist.

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  • Keine der Dienstrechtsforderungen der ArbeitnehmerInnen-Vertreter, wie z.B. eine leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, einen 150-%-Zuschlag für die neu eingeführte 11. und 12. Stunde etc. wurde von den ArbeitgeberInnen akzeptiert. Lapidar wird im Abschlussstatement festgestellt, die GewerkschaftsverhandlerInnen würden an den wichtigsten Arbeitszeitthemen dran bleiben, aber nicht mehr.

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  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden rückwirkend mit 1. April 2019 um 2,5 % plus 14,50 Euro erhöht. Auf den sog. Referenzwert (das ist in etwa ein Durchschnittsgehalt im Schema) von 2.954,60 Euro ergibt das einen Anstieg um 2,99 %. Alle Gehaltstabellen der Banken Kollektivverträge (Finance KV) steigen im Durchschnitt über 3 Prozent, das reicht von 2,8 bis 3,37 Prozent für die niedrigsten Gehaltsgruppen. Lehrlingsentschädigungen werden um 3,5 Prozent linear erhöht.

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  • Von den sechs verhandelten Gehaltstabellen gibt es nur beim KV der Kreditkarten mit Pensionskassen vier Gehaltsgruppen und 30 (jährliche) Gehaltsvorrückungsstufen. Alle anderen fünf Gehaltstabellen weisen zwischen sechs und sieben Gehaltsgruppen und jeweils nur über neun Gehaltsvorrückungsstufen auf, wobei die Vorrückungen in der Regel in den ersten drei Stufen zwischen ein und zwei Jahren betragen, ab der 4. Stufe jeweils drei Jahre. Insofern decken die fünf Gehaltsschemata nur einen Karriereverlauf zwischen 19 bis 23 Jahre ab. Danach bleibt das Gehalt gleich, außer der/die Mitarbeiter/in erhält, neben den jährlichen KV-Erhöhungen, eine außerordentliche Gehaltserhöhung.

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  • In den fünf oben erwähnten Gehaltstabelle ist die erste Gruppe (A) für BerufsanfängerInnen sowie KollegInnen mit einer Lehre vorgesehen. In der Regel sind nur sehr wenige KollegInnen in dieser ersten Gruppe (A) eingereiht. In vielen Instituten werden neue KollegInnen überhaupt erst ab der dritten Gruppe (C) eingereiht, insofern betreffen die Erhöhungen, die in der ersten Gruppe (A) im Durchschnitt von 3,20 bis 3,29 Prozent reichen, nur eine kleine Gruppe von KollegInnen.

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Ein erfolgreiches Jahr für die Banken

Das letzte Jahr 2018 war für die österreichischen Banken ein außergewöhnliches gutes Jahr. Es war das beste Jahr seit 2006, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich 2018 auf 6,19 Mrd. Euro, es stieg um über 6,11 % gegenüber dem Vorjahr. Die Ertragslage der österreichischen Banken 2018 war kennzeichnet durch leicht rückläufige Betriebserträge auf 19,4 Mrd. Euro und leicht steigenden Betriebsaufwendungen (13,3 Mrd. Euro), was eine Cost-Income-Ratio von 68,3 ergibt. Der Personalaufwand als Teil der Betriebsaufwendungen stieg um 5,7 % auf 6,4 Mrd. Euro, wobei die Löhne und Gehälter jedoch nur um 1,3 % (4,3 Mrd. Euro) sich erhöhten. Die Erhöhung des Personalaufwandes kam insbesondere durch eine um mehr als 300 Mio. Euro hohe Dotierung der Pensionsrückstellungen zustande.

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Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) stieg um 6,19 % auf knapp 6,2 Mrd. Euro. Schon in den beiden Jahren zuvor war 8,7 bzw. 9,8 % gestiegen. Das diesjährige außergewöhnliche Ergebnis ist mehreren Faktoren geschuldet: zum einen reduzierten sich die Dotierungen für Kreditrisiken auf knapp 360 Mio. Euro, 2015 hatte sie noch 1,45 Mrd. Euro betragen, zum anderen waren die Wertberichtigungen für Wertpapiere und Beteiligungen mit knapp 90 Mio. Euro leicht positiv, 2014 hatte diese Position noch – 3,94 Mrd. Euro betragen. Insbesondere diese beiden Faktoren haben für das beste Ergebnis seit 2006 gesorgt. Andererseits wurde es auch durch die dramatische reduzierte Bankenabgabe erleichtert, die nach der internationalen Finanzmarktkrise 2008 eingeführt wurde. Reinhold Mitterlehner, der ehemalige ÖVP-Finanzminister beziffert in seinem jüngst erschienen Buch (2019, S. 106f) die Kosten für die Rettung des Bankensystems auf insgesamt 14,1 Mrd. Euro, 2016 wurde sie dann unter der rot/schwarzen Bundesregierung nach der Bezahlung von 4,1 Mrd. Euro abgeschafft, insofern wurde die Sanierung des Bankensystems wieder dem/der Steuerzahler/in „umgehängt“. Das ist ein typisches Beispiel für die Sozialisierung der Verluste, Privatisierung der Profite!

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Die Kapitalausstattung, die in den letzten Jahren durch internationale Regulatorien (Basel III) immer mehr in den Blickpunkt gerückt sind, ergeben ein positives Bild für die österreichischen Banken: das sog. Harte Kernkapital (CET1) stieg auf 15,39 % und die Kernkapitalquote (T1) auf 16,03 %. 2014 lagen diese Quoten noch bei 11,72 bzw. 11,80 %. Insgesamt war nicht nur das Jahr 2018 ein sehr gutes Jahr für die österreichischen Banken, schon die drei letzten Jahre davor brachten steigende Erträge sowie erhöhte Kapitalausstattungen mit sich. Gerade aus diesen Gründen wäre es angebracht gewesen, auch im Vergleich mit den Abschlüssen anderer Branchen, einen höheren Kollektivvertragsabschluss zu erzielen, zumal sich die internationalen Wirtschaftswachstumsraten und somit auch die österreichischen in der näheren Zukunft abschwächen werden. Das Ende des Konjunkturzyklus hätte besser genutzt werden sollen.

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Wo ist bleibt die angekündigte Strategie der Gewerkschaften?

„Wir werden uns zurückholen, was uns genommen wurde – mit allen Mitteln, die eine Gewerkschaft hat“, so stellte ÖGB Präsident Katzian am 1. September vergangenen Jahres fest, als das berüchtigte 12-Stunden-Gesetz in Kraft trat, welches die maximal täglich erlaubte Arbeitszeit erhöhte. Katzian kündigte an, die Gewerkschaften werden gemeinsame Ziele und Aktionen bei den Kollektivvertragsverhandlungen beschließen, wobei Warnstreiks nicht ausgeschlossen wären.

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Die Regierung blieb aber nicht nur bei dieser Verschlechterung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Gegen den Widerstand der Gewerkschaften fusioniert sie die selbstverwalteten neun Gebietskrankenkassen zu einer österreichweiten und setzte anstelle der ArbeitnehmerInnen-Vertreter gleich die ArbeitgeberInnen als oberste Organe ein, obwohl diese nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten für die Krankenversicherungen tragen. Außerdem wird die Mindestsicherung durch ein Sozialhilfegesetz ersetzt, dass zum einen für Mehrkindfamilien geringere Unterstützung je zusätzlichem Kind vorsieht, für ausländische MitbürgerInnen noch die Schikane einer Deutschprüfung vorsieht. Dass diese Regierung das schon beschlossene Rauchverbot in Gaststätten wieder aufheben ließ oder für die evangelischen KollegInnen den bisher freien Karfreitag in einen Arbeitstag umwandelt, sei nur am Rande erwähnt.

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Welche Reaktionen setzten nun die Gewerkschaften? Ende Juni 2018 wurde eine für österreichische Verhältnisse große Demonstration in Wien gegen die Einführung des 12-Stunden-Tages organisiert. Nach vielen übereinstimmenden Quellen sollen viel mehr als die polizeilich gemeldeten 100.000 DemonstrantInnen teilgenommen haben. Das war ein guter Anfang. Aber wo waren die weiteren Aktionen, Demonstrationen, Streiks gegen diese eindeutigen arbeitnehmerfeindlichen Maßnahmen der türkis-blauen Regierung?

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Mitte November fanden anlässlich der Metaller-Kollektivvertragsverhandlungen, dem österreichischen Lohnführer, erfolgreiche Warnstreiks in 240 Betrieben mit 70.000 TeilnehmerInnen statt. Im Durchschnitt erhöhten sich die Löhne und Gehälter der Metaller um 3,46 %. Mitte Februar 2019 kam es in 250 Standorten der Sozialwirtschaft Österreich zu Warnstreiks als Unterstützung für die KV-VerhandlerInnen der Gewerkschaft. Die ArbeitnehmerInnen-Verhandler erreichten eine durchschnittliche Anhebung der Löhne und Gehälter um 3,2 %. Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit wurde leider nicht durchgesetzt.

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Aber was kam danach? Nichts mehr!

Allein aus strategischen Gründen hätten die Gewerkschaften nicht nur bei den Metallern und in der SWÖ streiken müssen. Nicht unerwähnt bleiben dürfen die Betriebsversammlungen der KollegInnen der ÖBB, die am 2. Juli 2018 während der Dienstzeit mit über 10.000 Beschäftigten gegen die Einführung des 12-Stunden-Tages protestierten. Das war es schon mit den Protesten der österreichischen Gewerkschaftsbewegung gegen die arbeitnehmerfeindliche Politik der türkis-blauen Regierung.
Der ÖGB und seine Gewerkschaften müssen eine neue Strategie entwickeln, nicht mehr die Verhandlungen am grünen Tisch können den Lebensstandard der ArbeitnehmerInnen sichern (vom einem Ausbau kann gar nicht mehr die Rede sein), sondern es müssen neue Formen des Widerstands entwickelt, aber auf die Arsenale der über hundertfünfzigjährigen Geschichte der Gewerkschaftsbewegung zurückgegriffen werden, und das bedeutet auch: Streik!

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Fritz Schiller ist studierter Ökonom und Betriebsratsvorsitzender in der Raiffeisen KAG.

Er vertritt die AUGE/UG im Bundesvorstand der GPA-djp, ist Arbeiterkammerrat in Wien und Mitglieder der Bundesarbeitskammer.

In seiner Dissertation die auch als Buch erschienen ist („Lohnpolitik in Österreich“, ÖGB-Verlag) setzt sich Schiller mit der Lohnentwicklung in Österreich über die letzten Jahrzehnte auseinander und geht der Frage nach, inwieweit die Zielsetzungen einer solidarischen, produktivitätsorientierten gewerkschaftlichen Lohnpolitik erreicht und der verteilungsneutrale Spielraum ausgereizt wurde.

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