GPA-djp und vida: Neues Finanzierungsmodell für Pflege in Österreich

Die Gewerkschaften GPA-djp und vida haben heute ihr Finanzierungsmodell für die Pflege in Österreich vorgestellt. Ein sehr erfreuliches Papier.

Kosten der Pflege bis 2030: von 4 Mrd. 2010 auf 8,5 Mrd. 2030

Laut Prognose der Statistik Austria wird die Zahl der über 75-jährigen Menschen von derzeit knapp über 660.000 bis 2030 auf über eine Million ansteigen: jede/r neunte BewohnerIn Österreichs wird dann über 75 Jahre alt sein.

Mit der Alterung unserer Gesellschaft steigt natürlich der Pflegebedarf. Weiters ist davon auszugehen, dass der extrem hohe Anteil bislang informell (nämlich 80 %!) erbrachter Pflege- und Betreuungsleistungen – überwiegend von weiblichen Haushalts- bzw. Familienangehörigen – aufgrund steigender Erwerbstätigkeit, rückgängier Geburtenrate und wachsender Einpersonenhaushalte deutlich zurückgehen wird.

Das WIFO hat bereits 2008 die Entwicklung der Pflegekosten bis 2030 geschätzt. Angenommen wurde dabei, dass Menschen künftig zwar später pflegedürftig werden, allerdings eine erhöhte Nachfrage nach Pflegeleistungen (Geld- wie Sachleistungen) bestehen wird, was jedenfalls eine Ausweitung des Pflegeangebots erforderlich macht. Die Kostenentwicklung laut WIFO:

  • 2010 lagen die Gesamtkosten de Pflege bei knapp unter 4 Mrd. Euro (2,158 Mrd. Pflegegeld, 1,807 Mrd. Sachleistungen)
  • bis zum Jahr 2020 prognostiziert das WIFO einen Anstieg der Gesamtkosten auf 5,6 Mrd. Euro, davon 2,5 Mrd. Pflegegeld, 3,1 Mrd. Sachleistungen
  • 2030 liegen die Gesamtkosten bereits bei geschätzten fast 8,5 Mrd. Euro (3 Mrd. Pflegegeld, 5,4 Mrd. Sachleistungen), d.s. Gesamtkosten im Umfang von fast 2 % (1,96 %) des BIP. Zum Vergleich: 2010 wurden 1,3 % des BIP für Pflege ausgegeben.

Der von der Regierung beschlossene Pflegefonds, der die Einsparungen im Pflegebereich im Rahmen der Budgetkonsolidierung allerdings keinesfalls wettmacht (siehe Beitrag hier im Sozialmilliarde-BLOG),  ist von 2010 bis 2014 mit insgesamt 685 Mio. Euro dotiert. Für die Zeit danach ist die Finanzierung nicht gesichert!

Was allerdings als gesichert gilt: dass massive Versorgungslücken im Pflegebereich bestehen, wie auch der Rechnungshofbericht 2010 vermerkt:

„Es existiert weder eine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit, noch eine Garantie, dass die notwendigen Pflegeleistungen angebooten bzw. auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden.“

Was die Gewerkschaften im Bereich Pflege und Betreuung fordern …

Die Gewerkschaften veranschlagen den Gesamtkostenbedarf höher als das WIFO, geht es naturgemäß für die ArbeitnehmerInnenvertretung nicht nur darum, „Sach- und Dienstleistungen für die Betreuungs- und Pflegebedürftigen auszuweiten, sondern auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten spürbar zu verbessern“. Und die liegen ja derzeit im Argen: niedrige Entlohnung (im Sozialbereich 2009 rund 17 % unter dem branchenübergreifenden Medianeinkommen), hohe psychische und physische Belastung, hohe Fluktuation und steigende Burn-Out-Raten.

Neben Verbesserungen im Bereich der Pflege und Betreuung, nämlich

  • den Betroffenen möglichst lange die Wahl zwischen Pflege und Betreuung zu Hause, in betreuten Wohnungen, Seniorenheimen etc. zu ermöglichen,
  • eine Rechstanspruch auf Sach- und Dienstleistungen zu verankern,
  • den ambulanten Bereich durch den bundesweiten Ausbau geriatrischer Tageszentren in der Wohnumgebung älterer Menchen zu fördern,
  • persönliche Assistenz bzw. Arbeitsassistenz für Behinderte zu inkludieren,
  • sowie bauliche Maßnahmen für behindertengerechtes Wohnen und alternative Wohnmodelle zu forcieren,

fordern die Gewerkschaften

  • den Ausbau von Sozialzentren mit geschultem Personal, das Pflegebedürftigen für regelmäßige Beratung und Qualitätssicherung bei der Leistungserbringung zur Verfügung steht („Case and Care“-Management)
  • regelmäßige Anpassung des Pflegegelds
  • einen Rechstansanspruch auf qualitativ hochwertige Palliativ- und Hospizbetreuung
  • und österreichweit einheitliche Standards auf hohem Niveau durch Übernahme der Pflege und Betreuung in Bundeskompetenz

Hinsichtlich der Verbesserung der Arbeitsbedigungen im Bereich Pflege und Betreuung nehmen die Gewerkschaften vor allem die öffentliche Hand in die Pflicht und fordern eine ausreichende Finanzierung um Einkommen zu erhöhen und Arbeitsbedigungen zu attraktivieren, denn

„… derzeit müssen sich manche Auftraggeben aus dem öffentlichen Bereich den Vorwurf gefallen lassen, als Lohndumper tätig zu sein. So gelten einzelne Länder den Organisationen, die für sie Pflege und Betreuungsleistungen erbringen, die im BAGS- Kollektivvertrag vereinbarten Einkommenssteigerungen nicht in vollem Umfang ab.“

Im Pflegebereich dominiert ein hoher Anteil an Teilzeitbeschäftigten, sodass sich „… rund 15.000 Menschen … 10.600 (Vollzeit-) Stellen“ (im Bereich der mobilen Pflege, Anm.) teilen müssten.

„In weiten Teilen des Pflege- und Betreuungsbereich droht den Beshcäftigten spätestens im Alter ein Abrutschen in Armut. Denn viele der – großteils weiblichen – Beschäftigten arbeten Teilzeit, die niedrigen Einkommen führen zu niedrigen Pensionen.“

Der Arbeitskräftemangel im Pflegebereich – zitieren die Gewerkschaften eine OECD-Studie – sei nicht zuletzt auf die schlechten Arbeits- und Einkommensbedingungen zurückzuführen.

… und wie sie Pflege und Betreuung künftig finanzieren wollen

Die Gewerkschaften veranschlagen somit den Mehraufwand bis 2020 – im Gegensatz zum WIFO (1,7 Mrd. Euro) – mit bis zu 2 Mrd. Euro und wollen diesen aus zusätzlichen Einnahmen aus v.a. vermögensbezogenen Steuern finanzieren.

  • 1 Mrd. Euro soll aus einer allgemeinen Vermögenssteuer kommen
  • 450 Mio. Euro aus einer reformierten Erbschaftssteuer
  • 150 Mio. aus einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen

Zusätzlich sollen noch

  • 250 Mio. Euro aus Lenkungssteuern (auf Tabak, Alkohol)
  • und 200 Mio. Euro aus Zuschlägen auf die Einkommenssteuer bei hohen Einkommen (+ 1,5 % ab 60.000, + 5 % ab 150.000) kommen

Anstelle der heutigen Finanzierung, wo für „jene, die zum Pflegefall werden eine Vermögensteuer von bis zu hundert Prozent“ gilt – aufgrund des Pflegeregresses, also des Rückgriffs auf Vermögen und Einkommen des/der Pflegedürftigen und der Angehörigen – soll eine solidarische Finanzierung über allgemeine Vermögenssteuern treten.

Mit dem vorliegenden Finanzierungsmodell von GPA-djp und vida liegt damit erstmals ein kompaktes Papier hinsichtlich aktueller und künftiger Herausforderungen im Bereich der Pflege- und Betreuung, sowie alternativer, solidarischer Finanzierungsvorschläge vor, wie sie auch seit jeher seitens der UG vertreten werden.

In seinen zentralen Positionen bzw. Aussagen ist das GPA-djp bzw. vida- Papier daher jedenfalls zu begrüßne und zu unterstützen, auch wenn der kommunale und öffentliche Pflegebereich im GPA-djp/vida Papier ausgeblendet bleibt.

Wie durchsetzen? Z.B: Zustimmung zum ESM an Vermögenssteuern knüpfen

Nun gilt es, die längs überfällige Besteuerung von Vermögen aus Gründen der Verteilungs- bzw. Steuergerechtigkeit sowie zur Finanzierung sozialer Dienste durchzusetzen. Die Abstimmung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – als dauerhafte Einrichtung des „Euro Rettungsschirms“ – würde sich dafür anbieten, braucht dieser doch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Parlament. Wie? Indem an ein Zustimmung der Einstieg in eine umfassende Vermögensbesteuerung junktimiert wird. SP-Abgeordnete aus den Gewerkschaften – entsprechende Empfehlungen seitens GPA-djp und AK liegen vor – und Grüne – die dürfen sich ruhig mitangsprochen fühlen, entsprechende Anträge der Wiener Landesorganisation liegen vor – hätten eine entsprechende Blockademehrheit dafür. Ob sie die Chance nutzen werden? Wir werden jedenfalls berichten …

Alle Infos zum Finanzierungsmodell auf den Homepages der GPA-djp und der vida.

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.