Corona Update Teil 5


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

von Vera Koller, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen und Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG

Verordnungen und Erlässe

Die teilweisen Öffnungen sind mittlerweile erfolgt. Neben dem großen Andrang bei Baumärkten, sind Mund- und Nasenschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften usw. verpflichtend
vorgeschrieben. Das bei allen neuen Regelungen größtenteils mit Verordnungen und Erlässen agiert wird, löst mittlerweile berechtigte Kritik aus. Nicht nur, dass die Zeit nicht mehr so drängt wie noch vor ein paar Wochen, werden auch massive Einschränkungen der Grundfreiheiten damit in die Entscheidungsbefugnis einzelner Minister gelegt. Die Verordnungsermächtigungen wurden durch die Covis-19 Gesetze erteilt. Das hantieren mit Erlässen, welche eigentlich dazu da sind Handlungsanleitungen für Beamte der Ministerien zu bieten, verwäscht die Rechtskonformität weiter. Zu Recht wird von einigen Verwaltungsrechtsexperten darauf hingewiesen, dass es dadurch zu einer Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit kommt. Der normale Vollziehungsakt in der Verwaltung ist die Erlassung von Bescheiden. Gegen diese Bescheide gibt es Rechtsmittel mit denen sich jeder einzelne zu Wehr setzen kann. Gegen einen Erlass gibt es kein Rechtsmittel. Das heißt, es gibt auch keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass es sich bei all diesen Regelungen nur um Empfehlungen handeln kann.

Erschreckender als diese Vorgehensweise, ist allerdings die Reaktion des Bundeskanzlers von
Österreich auf berechtigte Kritik. Anstatt die Einwendungen ernst zu nehmen und auf
ExpertInnen zu hören, werden diese als kleinlich abgestempelt und der Eindruck vermittelt, dass
diese dem notwendig Umzusetzenden im Wege stehen würden und lästige verbohrte Querulanten
wären. Dies ist eines politischen Vertreters absolut unwürdig. Die lapidare Feststellung, dass die
Überprüfung der Gerichte schon stattfinden wird, wenn sie wieder hoch gefahren sind, es dann
jedoch die Regelungen nicht mehr geben wird, kann nur gleich verstanden werden, wie Herbert Kickls Wunschvorstellung, dass das Recht der Politik zu folgen hat. In einer Situation in der, der
Ausnahmezustand die Regel ist und alle Kompetenzen einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung
zugestanden wurden, kann dies nur als Bedrohung aufgefasst werden.

Fast beruhigend sind da die Worte von Rudolf Anschober zu werten, dass er die Einwendungen ernst nimmt und sich damit auseinander setzen wird. Dies ist jedoch nur einer.

Corona und Kinderbetreuung

Weiterhin heißt es klare Aussagen gibt es nicht. Einige Aussagen lassen jedoch vermuten, dass die Schulen noch länger geschlossen werden, bzw. dieses Semester gar nicht mehr öffnen werden. Auch für die Kindergärten ist dies anzunehmen. Die Entwicklung der Zahlen muss dafür abgewartet werden. Dass es für die Wirtschaft einen Grobplan bis Juni gibt, aber für die Schulen und Kindergärten dies nicht möglich ist, bringt die Wertigkeit zum Vorschein. Eltern sollen weiterhin abwarten, die Wirtschaft braucht einen Plan.

Zumindest, dass die Sonderbetreuungszeit auch in einzelnen Tagen bzw. sogar Stunden verbraucht werden kann, wurde mittlerweile klargestellt. Wie lange es die psychische Gesundheit der Eltern, AlleinerzierInnen noch zulässt alle Verpflichtungen gleichzeitig zu schaukeln bleibt abzuwarten. Aber wenn es nicht mehr geht, können sie „freiwillig“ ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abgeben. Ob bei der gleichen Lehrerin bzw. Pädagogin hängt vom jeweiligen Betreuungsbedarf ab und kann natürlich nicht garantiert werden. Auf die Praxisnähe dieser Vorstellungen braucht nicht weiter eingegangen werden.

Corona Kündigungen

Immer wieder vernimmt man zur Zeit Schilderungen von unfairen Kündigungen. Welche Kündigungen fair sein sollen, ist wohl nicht erklärbar. Möglicherweise gibt es begründetere Kündigungen, welche die nachvollziehbar sind, aber „fair“? Fair ist ein höchst subjektiver Begriff, für wen, für den einzelnen, für den Arbeitgeber…. Besonders in Zeiten wie diesen, sollten Begrifflichkeiten fein gewählt werden. Eine Kündigung ist wohl selten fair und Arbeitgeber die Situationen ausnützen, um sich selbst zu bereichern oder das System ausnutzen sind nicht unfair, sondern oft kriminell.

Corona Arbeitslose

Auch der Begriff der unverschuldeten Arbeitslosen ist problematisch. In den seltensten Fällen sind
ArbeitnehmerInnen verschuldet arbeitslos. Wenn jedoch in Krisen Begrifflichkeiten so verwendet
werden, entsteht dieser Eindruck. Der Begriff der Schuldigkeit ist hier nicht angebracht.
Existenzgefährdete Menschen brauchen Absicherung, kein Mitleid und keine Wertigkeiten. Die
Anhebung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes wäre eine solche. Zuckerl über die
Familienbeihilfe sind bei weiten nicht ausreichend.

Corona MigrantInnen und Arbeitskräfte aus dem Ausland

Spätestens jetzt in der Situation der Krise, sollte auch den größten MigrantInnen Skeptikern klar sein, dass Österreich und damit auch die Gesellschaft nur durch die Leistungen unserer MitbürgerInnen und durch ArbeitnehmerInnen aus dem Ausland lebensfähig ist. Ob Erntehelfer, 24 Stunden PflegerInnen, ob eine Vielzahl von Handelsbeschäftigten, HeimhelferInnen usw. Sie alle tragen dazu bei, dass unser Leben funktioniert. Ein dementsprechendes Anerkennen in der Politik und der Öffentlichkeit wäre mehr als angebracht.

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