Corona Update Teil 6


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

von Vera Koller, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen und Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG

Und wieder haben wir Anfang dieser Woche einige Neuerungen erfahren. Mit 1.Mai wird es Neuregelungen zu den Ausgangsbeschränkungen geben. Auch Freunde werden wir wieder treffen können. Mit welchen Sicherheitsbestimmungen, ob mit Maske, Sicherheitsabstand…. ist noch nicht klar. Die Schulen und die Gastronomie werden ab 15.Mai stufenweise wieder hochgefahren.
Weiterhin wird mit den Mitteln der Verordnungen und Erlässen hantiert, wie die genauen Bestimmungen sind, bleibt abzuwarten.

Corona und Kinderbetreuung

Mit der in Aussicht gestellten schrittweisen Öffnung der Schulen ab Mitte Mai wird es, zumindest für einige Eltern, Entlastung geben. Nachdem was transportiert wurde, ist allerdings davon auszugehen, dass die erste Öffnung eher Klassen betreffen wird, bei denen ein Wechsel der Schule bevorsteht. Auch ob die Schulöffnung lediglich für einzelnen Tage oder einzelne Schüler vorgesehen ist, ist noch unklar. Am Freitag soll es einen dementsprechenden Fahrplan und Erlass durch Bildungsminister Fassmann geben.

Für die meisten Eltern wird es noch länger heißen, weiter wie bisher. Etliche Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die Schulen zwar ein Betreuungsangebot anbieten, dieses jedoch in den wenigsten Fällen greift. Wer nicht im systemrelevanten Bereich arbeitet, sondern im Homeoffice/Telework, dem bleibt die Betreuung weiterhin verwehrt. Wie eine Krisensituation nachgewiesen werden soll, bleibt die Regierung schuldig. Auch der Verweis auf die Länderzuständigkeit bei einigen Schulen hilft Eltern nicht weiter.

Abzuwarten bleibt, inwiefern die Empfehlung zum „Homeoffice dort wo möglich“ durch die Erweiterung der Ausgangsbeschränkungen bestehen bleibt und ob damit weiterhin darauf gesetzt wird, dass Eltern alle Funktionen (die der Lehrenden, der Beschäftigten, manchmal auch der Schüler) übernehmen.

Für die Kindergärten braucht es laut Kanzler Kurz keine neue Regelung. Diese würden so wie bisher bei Betreuungsbedarf die Kinder versorgen. Ein Schelm ist, der da denkt, solange die Eltern funktionieren, braucht es keine anderen Statements. Im Gegenteil auch die Eltern von Kindergartenkindern verdienen klare Vorgaben und Regeln.

Die Sonderbetreuungszeit ist bei den meisten verbraucht, auch die Klarstellung des tageweisen Verbrauchs hat zu keiner Entlastung geführt. Mangels Eindeutigkeit des Regierungswillen ist weiterhin fraglich ob bei Teilzeitbeschäftigten die drei Wochen und somit 21 Tage auf ihre Arbeitstage zu aliquotieren sind. Die Möglichkeit der Verlängerung und eine Klarstellung bei Teilzeit ist daher weiterhin dringend notwendig.

Corona RisikopatientInnen

Diese sind laut Erarbeitung der Expertengruppe weit enger gefasst, als davor angenommen. Lediglich die wirklich schwer Vorbelasteten fallen in diese Gruppe. Gesundheitsminister Anschober spricht von einer Personengruppe von ca. 90 000 Betroffenen. Viele die bisher damit gerechnet hatten, in die Gruppe der RisikopatientInnen zu gehören, haben jetzt ein böses Erwachen.
Eine weitere Überprüfung zur Zugehörigkeit der Risikogruppe wurde, zumindest gesetzlich nicht vorgesehen.

Für die 90 000 Betroffenen ist die Situation aber auch nicht eindeutig. Selbst wenn jemand durch seinen Arzt eine Bestätigung erhalten hat, Risikopatient zu sein und diese dem Arbeitgeber vorlegt, liegt es am Arbeitgeber letztendlich über die Freistellung zu entscheiden. Zum Anspruch auf Freistellung wurden nämlich zwei Ausnahmen gemacht. Entweder ist es möglich in Homeoffice zu arbeiten oder es ist möglich die Bedingungen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist. Dabei ist auch der Arbeitsweg in die Beurteilung miteinzubeziehen.

Für einige dieser Gruppe wird sich wohl die Frage stellen, wann eine Ansteckung größtmöglich ausgeschlossen ist. Findige Arbeitgeber überlegen schon wie Beschäftigte eingesetzt werden können. Welche Tätigkeiten dabei zumutbar sind, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen, all diese Fragen wird es zu beurteilen geben.

Erfreulicherweise sieht die Änderung im § 735 ASVG jetzt vor, dass die Regelung für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge gilt. Damit gibt es keine Ausnahme mehr für systemrelevante Bereiche wie ursprünglich angenommen.

Corona Arbeitslose

Weiterhin steigt die Zahl der Arbeitslosen und es ist auch nicht absehbar, dass sich dies so rasch ändert. Zumindest eine Absicherung des Arbeitslosengeldes und die Verhinderung des Abrutschens in die Notstandshilfe steht im Raum.

Trotzdem fordern wir weiter die Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes auf 80%.

Corona und Kurzarbeit

Zur Kurzarbeit stellen sich viele Fragen. Vor allem die Nettoersatzrate macht einigen Kopfzerbrechen. Die genauen Berechnungen werden wohl noch einige Klarstellungen brauchen.
Beschäftigte wundern sich, wie es sein kann, dass sie voll arbeiten, aber weniger Gehalt bekommen. Während des 3-monatigen Durchrechnungszeitraum ist es möglich 2 Monate voll und 1 Monat reduziert auf 30% zu arbeiten. Wie diese Zeiträume aufgeteilt werden, ist dem Arbeitgeber überlassen. Somit ist es durchaus möglich, jetzt die Normalarbeitszeit für weniger Geld leisten zu müssen.

BetriebsrätInnen sollten darauf schauen, inwieweit absehbar ist, dass die Vollbeschäftigung anhält, dann ist Kurzarbeit wohl nicht notwendig. Auch während der Kurzarbeit gilt, die BRs haben alle Informationen zu bekommen, um sich ein Bild der Lage machen zu können.

Auch Überstunden können in der Kurzarbeit gemacht werden, jedoch muss dies schon aus der Kurzarbeitsvereinbarung hervorgehen.

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