AK-Wahl Burgenland: WählerInnenliste kontrollieren!

Einspruch BgldJetzt im Burgenland: Überprüfe JETZT, ob du bzw. deine KollegInnen im Betrieb, deine AK-zugehörigen Angehörigen etc. in die WählerInnenlisten zur AK-Wahl eingetragen sind! Bis 1.3. können alle Wahlberechtigten, BetriebsrätInnen und die wahlwerbenden Gruppen schriftlich Einsprüche erheben. Dazu Einspruchsformular hier downloaden und an die Hauptwahlkommission senden!

Wo du in die WählerInnenliste Einsicht nehmen kannst, erfährst du über das Wahlservice der AK Burgenland. Online überprüfen, ob du eingetragen bist, kannst du mit Sozialversicherungsnummer und Familiennamen über das persönliche Wahlservice der AK.

Nutze dein Recht auf Mitbestimmung durch Teilnahme an der AK-Wahl und bestimme den Kurs der nächsten 5 Jahre mit! Mehr Infos: arbeiterkammerwahl2014.at

 

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