AK Wahlen in Wien und NÖ: Wahlkarten sind unterwegs!

Seit gestern sind die Wahlkarten zur AK-Wahl in Wien und in Niederösterreich unterwegs. Am 23. April hat der Versand der Wahlkarten seitens der AK-Wien begonnen. Also: wenn jetzt ein Kuvert von der AK kommt ja öffnen und nicht wegschmeissen – sonst wirfts du auch dein Wahlrecht – zumindest auf dem Postweg – weg!

Wählen geht ganz einfach – bitte die Hinweise beachten. Gewählt werden kann über den Postweg – also Kreuzerl machen, alles so machen, wie in der Beilage steht, und in den nächsten Briefkasten werfen.

Gewählt werden kann auch in den öffentlichen Wahllokalen der Arbeiterkammer (wo diese zu finden sind, siehe nächster Absatz).

Und noch eine Möglichkeit gibt es bei der Briefwahl: sollte frau/mann sich „verwählt“ haben, kann er/sie den Wahlvorgang in einem öffentlichen Wahllokal der AK Wien wiederholen (bzw. in einem öffentlichen Wahllokal in NÖ). Wichtig: auf jeden Fall einen amtlichen Ausweis mitnehmen, die Wahlkarte ist nicht unbedingt notwendig!!! Gezählt wird dann die im Wahllokal abgegebenen Stimme, die über den Postweg zugegangene Stimme wird natürlich nicht berücksichtigt.

Und nicht vergessen:

Bei der AK-Wahl in Wien: Liste 3, AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

Bei der AK-Wahl in Niederösterreich: Liste 5, AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

Wer in einem Betrieb arbeitet, in dem ein Betriebswahlsprengel eingerichtet ist, wählt dort an bestimmten Tagen zwichen dem 5. bis 18. Mai 2009. Wer an den Wahltagen verhindert ist, oder lieber per Wahlkarte wählen will, kann diese in Wien bis zum 2. Mai im Wiener AK-Wahlbüro beantragen. Auch in Niederösterreich können bis 2. Mai im Niederösterreichischen AK-Wahlbüro Wahlkarten beantragt werden.
Nähere Infos Wie gewählt wird gibt es auf der Homepage der AUGE/UG hier!

2 Kommentare

  1. christa muhr sagt:

    hallo,

    hallo,
    ich habe die wahlempfehlung für euch zwar soeben an die grüne wirtschaft wien weitergegeben.

    habt ihr das bundesbüro der grünen wirtschaft verständigt? nicht dass alle unternehmerInnen mitarbeiterInnen hätten, aber vielleicht sind sie selbst freie dienstnehmerInnen oder kennen welche; hinweis, dass arbeitslose personen auch wahlberechtigt sein können, nicht vergessen!

    mlg
    christa muhr

    |innen|architektur
    wohn&bau.coaching
    kunst.antiquitäten
    m +436763392422
    office@christamuhr.com

  2. Markus Koza sagt:

    liebe christa!

    danke! jedenfalls richtig und wichtig: erstmals sind auch freie dienstnehmerInnen zur ak wahlberechtigt – bei der letzten ak-wahl wurde noch eine freie dienstnehmerIn von der AUGE/UG liste gestrichen. jetzt sind sie – wir von uns gefordert, weil sie für uns arbeitnehmerInnen sind – ak-mitglieder mit wahlrecht. für arbeitslose, karenzierte, präsenzdiener und zivildiener die ein ak-zugehöriges arbeitsverhältnis gehabt haben – gilt: sie sind dann wahlberechtigt, wenn sie sich in die ak-wählerInnenliste hineinreklamiert haben.

    jetzt nur noch wählen: in wien liste 3, in nö liste 5 – AUGE/UG
    die soziale und ökologische Kraft in der AK

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