Die Forderungen

Wir fordern eine Sozialmilliarde – finanziert aus vermögensbezogenen Steuern – als konjunkturpolitische Maßnahme im Sozialbereich, um die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht, flächendeckend und beschäftigungswirksam ausbauen zu können, aber auch um die Arbeits- und Einkommensbedingungen der bisher im Bereich der sozialen Dienste Beschäftigten deutlich zu verbessern. Es geht allerdings nicht nur um „mehr“ Geld.

Es geht auch um gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, die grundlegend verändert werden müssen, um die Verhältnisse, unter denen soziale Arbeit geleistet wird, deutlich zu verbessern.

Unsere Forderungen dazu wurden im Rahmen des Sozialgipfels am 18. März 2010 erarbeitet:

  • Ausreichende budgetären Mittel für eine deutliche finanzielle Aufwertung sozialer Berufe sowie zur Behebung des eklatanten Personalnotstandes im Bereich kommunaler und privater sozialer Dienste . Die im Sozialbereich Tätigen brauchen Arbeitsbedingungen, die eine intensive Beschäftigung und Auseinandersetzung mit den spezifischen und vielfältigen Bedürfnislagen unsere KlientInnen ermöglichen!
  • eine „Bindungswirkung“ der Kollektivvertrags-Abschlüsse für öffentliche Fördergeber.
  • Finanzierungs- bzw. Rahmenvereinbarungen der öffentlichen Fördergeber der unterschiedlichen Gebietskörperschaften und des AMS mit den ErbringerInnen sozialer Dienstleistungen sind derartig zu gestalten, dass eine mittelfristige Personal- und Bestandsicherheit/-planung möglich und gegeben ist
  • Die Herausnahme soziale Dienstleistungen, die von gemeinnützigen Anbietern erbracht werden, aus dem Vergaberecht.
  • Bundesweit vereinheitlichte und fachlich hochwertige Standards und Vorgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen unter Einbeziehung von Betroffenen, Beschäftigten und ExpertInnen, wobei eine Orientierung an bestehenden Standards sowie auf Grundlage der Grund- und Menschenrechte gegeben sein muss. Angleichung der Standards durch Art 15 a B-VG Vereinbarungen
  • Bundesweit einheitliche und fachlich hochwertige Standards bei der Ausbildung von Fachkräften im Sozialbereich, Anhebung der Fachausbildung auf Hochschulniveau.
  • Flächendeckender, bedarfsgerechter Ausbau sozialer Infrastruktur und sozialer Dienstleistungen sowie niederschwelliger, auf spezifische Problemgruppen ausgerichteter Beratungs-, Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Schließung bestehender Versorgungsdefizite im Sozial- und Gesundheitsbereich.
  • Die Verankerung eines Rechtsanspruches auf freien und allgemeinen Zugang zu sozialen Dienstleistungen und die entsprechende materielle Absicherungen im Rahmen verfassungsmäßig garantierter sozialen Grundrechte und auf Grundlage der UN-Menschenrechtskonventionen
  • Die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen für KlientInnen und PatientInnen (z.B. in der Jugendwohlfahrt) zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber zuständigen Behörden.
  • Ausreichende finanzielle Mittel für den kommunalen und privaten Gesundheitsbereich sowie für den Bereich der Pflege für notwendige Personalaufstockung sowie Supervision. Gerade in diesen Bereichen braucht es eine realistische Personalbedarfsberechnung nach wissenschaftlichen Standards und nach Maßgabe der demographischen Entwicklung. Diese muss gewährleistet werden.

  • Die Einrichtung eines Pflegefonds aus Mitteln der Vermögensbesteuerung, um faire, gesetzeskonforme Anstellungsverhältnisse über professionelle Trägervereine sicherzustellen.
  • Endlich die parlamentarischen Enquete zur Sozialmilliarde unter Einbeziehung von ExpertInnen, Betroffenen, BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und den Soziallandesräten

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