Entschuldungskampagne „Erlassjahr“: Warum (nicht nur) Griechenland eine Entschuldung braucht

… und Europa und die Welt ein faires, geregeltes Insolvenzverfahren für Staaten.


„Theoretisch hätte man natürlich auch was lernen können“. So ist das Fachinfo Nr. 29 vom April 2011 der Entschuldungskampagne „Erlassjahr“ übertitelt. Der etwas sperrige Untertitel: „Die europäische Staatschuldenkrise im Licht der Entschuldung von Dritte-Welt-Ländern seit 1982“.

Thema dieses Infos: der EU-Beschluss über die Einrichtung eines dauerhaften „Rettungsschirms“, des „ESM“, also des Europäischen Stabilitätsmechanismus und die entsprechende Kritik daran: etwa das Fehlen eines geordneten Insolvenzverfahrens. Und: welche nützlichen Lehren zur Bewältigung der Griechenlandkrise die Europäische Union aus den Schuldenkrisen des Südens hätten ziehen können. Und noch ziehen könnte.

Auszugsweise die zentralen Kritikpunkte sowie mögliche Alternativen.

Kritik 1: Krisenfinanzierung statt Krisenüberwindung

„Als ab 1982 eine Reihe großer lateinamerikanischer Staaten pleite ging, entschieden sich die Gläubiger-Regierungen ein halbes Jahrzehnt lang, den Schuldendienst an die (privaten) Gläubiger zu refinanzieren, anstatt diese den längst eingetretenen Verlust tragen zu lassen. Erst ab 1989 endete diese Praxis durch den so genannten ‚Brady-Plan‘, der einen Umtausch alter Forderungen gegen geringer bewertete neue vorsah.

Als etwa zu dieser Zeit auch eine Reihe aller-ärmster Staaten vor allem in Afrika … längst keinen Schuldendienste an ihre nördlichen Gläubigerregierungen zahlen konnten, entschlossen sich die Gläubiger erneut, den Schuldendienst gegenüber Regierungen und Banken im Norden von Weltbank und Währungsfonds finanzieren zu lassen – bis auch diese Schulden nicht mehr bedient werden konnten und ein komplizierter Schuldenerlass-Prozess im Rahmen der HIPC-Initiative auf den Weg gebracht werden musste. Der war langwierig, unvollständig und im Vergleich zu einem schnellen und tief greifenden Schnitt teuer für alle Beteiligten.“

Kritik 2: Sozialisierung von Verlusten

„Unter dem Brady-Plan trugen private Investoren einen (begrenzten) Teil der Krisenkosten, indem sie Abschläge zwischen 10 % und 70 % auf den Nominalwert ihrer Forderungen hinnahmen. Der später einsetzende HIPC-Prozess, durch den 40 der ärmsten Länder in den Genuss einer weit reichenden Entschuldung kommen können, implizierte eine weit gehende Verschiebung uneintreibbarer Foderungen auf die öffentlichen Haushalte …

… Diese Sozialisierungs-Prozesse schreiten auch im EU-Zusammenhang rasant voran, da die privaten Gläubiger sich in großem Stil oder in kleinen unauffälligen Schritten aus den Krisenländern zurückziehen, so lange diese noch schuldendienstfähig sind. An die Stelle treten nun die Mittel aus dem EFSF (d.i. Der Europäische Krisenfonds, also der „Rettungsschirm“, der Garantien und Bürgschaften der Euro-Länder im Umfang von rund 700 Mrd. Euro zur Verfügung stellt, Anm.), und wenn im Jahr 2013 oder vorher ein Haircut, d.h. eine weit reichende Reduzierung der Forderungen an Griechenland, Irland und Portugal unvermeidlich sein wird, wird der Privatsektor in viel geringerem Maße betroffen sein, als er es heute wäre …“

Kritik 3: freiwillige Vereinbarungen bringen wenig

Im Stabilitätsmechanismus vorgesehene freiwillige Vereinbarungen zwischen multilateralen Institutionen wie der EU und dem IWF und privaten Gläubigern, kein Kapital aus einem Krisenland abzuziehen (entsprechend der „Vienna Initiative“) seien unzureichend, weil diese ein …

„… ganz und gar freiwilliges Unterfangen (seien): Wiederum werden die Steuerzahler in Schuldner- und Gläubigerländern sich darauf verständigen dürfen, wie sie die Kosten einer Krise, welche private Anleger herbeigeführt haben, unter sich aufteilen: die Steuerzahler in den Schuldnerländern durch drastische Sparprogramme ihrer öffentlichen Haushalte bei anhaltender Steuerbelastung, und die Steuerzahler in den reicheren Ländern per Abschreibung der auf sie übergegangenen ursprünglich privaten Forderungen.“

Kritik 4: falsche Anreize werden gesetzt

Das „Mantra der Europäischen Regierungen, dass die Kapitalmärkte keinesweges beunruhigt werden dürften“ ermutigt Geldgeber …

„… zu eigentlich nicht tragfähigen Bedingungen Kredite zu vergeben, um aktuelle Löcher in den Haushalten und Zahlungsbilanzen der überschuldeten Staaten zu stopfen … Solange die europäischen Regierungen dafür Sorge tragen, dass der Insolvenzfall nicht eintritt, verhelfen sie den privaten Investoren zu dem besten aller Geschäfte: Die von den Investoren erhobenen Zinsen sind so hoch, dass sie den Gläubiger für einen eventuellen Wertverlust entschädigen. Dieser tritt aber dank der aufgewandten öffentlichen Mittel nie ein.“

Kritik 5: Falsche Ängste vor einem „Schuldenschnitt“

„Wovor die europäischen Entscheidungsträger keinesfalls Angst haben sollten, ist die durch die Fachpresse geisternde Befürchtung, dass Länder, die einen Schuldenschnitt erzwingen, sich damit auf Dauer von den Kapitalmärkten ausschliessen. Soche Weltuntergangs-Szenarien wurden bislang noch vor jeder der real existierenden Enschuldungsinitiative von den Privatgläubigern und Interessensvertretern an die Wahn gemalt. Eigetreten ist ein solcher Automatismus noch nie …

Die Schuldenreduzierung selbst bewirkt im Regelfall das genaue Gegenteil: ein entschuldeter Staat ist logischerweise für jeden Kreditgeber attraktiver als einer, der unter einem Berg von Altlasten stöhnt. Die HIPC-Initiative als bisher umfassendste Entschuldungsinitiative für souveräne Staaten wurde mit dem expliziten Ziel einer Wiederherstellung der Kapitalmarktfähigkeit von Weltbank, Währungsfonds und G 8 auf den Weg gebracht. Gute Beispiele sind dafür diejenigen HIPC-Staaten (z.B. Ghana, Tansania, Mosambik, Anm.), die nach einer fast vollständigen Streichung ihrer Schulden bei privaten un öffentlichen Gläubigern dabei waren, an den Kapitalmärkten langsam Fuß zu fassen, als die globale Finanzkrise einsetzte … Deren zumindest zeitweilige Erfolgs-Geschichte beschreibt nach einer wirklich katastrophalen Überschuldung genau die Art von Neuanfang, die Irland und Portugal in absehbarer Zeit brauchen werden.“

Die Alternative: Ein „faires“ Entschuldungs-/Insolvenzverfahren – und dann erst Finanzhilfen!

Angesichts der enormen Kosten des Europäischen Rettungspakets – auch für den Fall, dass der worst case, nämlich dass Garantien und Bürgschaften schlagend werden nicht eintreten sollte – stellt sich die Frage, ob die entsprechend eingesetzten Mittel nicht sinnvoller verwendet werden könnten, denn …

„… im Grundsatz gilt, dass bei einem (privaten) Insolvenzverfahren möglichst wenig Mittel in die (ohnehin aussichtslose) Bedienung von Altforderungen fließen, und möglichst viel für die Finanzierung eines Neuanfangs zur Verfügung stehen soll.

Wenn z.B. Griechenland – wie viele Beobachter vermuten – im nächsten Jahr die Zahlungen einstellen muss, weden die europäischen Rettungsfinanzierungen der Stabilität des europäischen Finanzsystems eher geschadet haben, denn sie bewirkten, dass die zahlungseinstellung die europäischen Haushalte unmittelbar … trifft.

Da wäre es die bessere Investition, die gleichen öffentlichen Mittel für eine Überbrückung einer Finanzierungslücke nach einem Haircut zur Verfügung zu stellen … wird es doch zumindest eine Übergangsphase geben, in der die Griechen finanzielle Hilfen benötigen werden. Aber für einen Neuanfang, nicht für ein Fass ohne Boden.

Das wiederum setzt natürlich voraus, dass eine Restrukturierung in einem fairen und transparenten Verfahren ausgehandelt wird. Weder darf es zu einer Überforderung der betroffenen Schuldner-Staaten durch die Gläubiger kommen, noch zu einer unfairen Benachteiligung einzelner Gläubiger …

Vor diesem Hintergrund ist es eine sehr negative Entscheidung des Europäischen Rates, für die Foerungen im Rahmen des ESM/EFSF einen Statut als bevorzugter Gläubiger zu fordern. Formal bedeutet dieser Statut, dass die betroffenen Länder ihre Schulden gegenüber dem Rettungsfonds bedienen müssen, bevor irgendein anderer Gläubiger sein Geld bekommt …

Ökonomisch sinnvoller wäre es …, der Logik eines rechtsstaatlichen Insolvenzverfahrens zu folgen und allen neuen Finanzierungen, welche in der schwierigen Phase des Übergangs ein Land über Wasser halten, eine solche Priorität zuzuerkennen. Natürlich nach einem Schuldenschnitt.“

Linktipp: Fachinfo 29, Entschuldungskampange „Erlassjahr“

 

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