„Es ist vernünftig, die Leute in Kurzarbeit zu schicken“…
7. Mai 2020 von auge/ug
… sagte gestern in der ZIB 2 ein Vertreter des FONDS SOZIALES WIEN (FSW) auf die Frage, warum
MitarbeiterInnen der Organisationen der Behindertenhilfe Wien in Kurzarbeit arbeiten. Die Vernetzung der BetriebsrätInnen im Wiener Behindertenbereich, die 4000 MitarbeiterInnen vertreten, können diese Haltung nicht teilen und reagieren auf diese Aussage mit dieser Presseaussendung.
Die Organisationen der Behindertenhilfe Wien wurden, wie auch die Kindergärten dazu aufgefordert, in der Tagesbetreuung (z.B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) einen Notbetrieb einzurichten. Dieser wurde – wie in den Kindergärten – wenig genutzt, da die Bevölkerung sehr bemüht war, der Regierungsaufforderung zur Bewegungseinschränkung im öffentlichen Raum Folge zu leisten. Viele
Eltern haben ihre Kinder zu Hause beschäftigt, viele Eltern haben die besondere Herausforderung der häuslichen Betreuung ihrer erwachsenen behinderten Kinder gewährleistet. Die MitarbeiterInnen der wenig frequentierten Werkstätten und Tagesstrukturen sind trotzdem voll im Einsatz gewesen. Ohne ihre
engagierte Arbeit wäre die nun benötigte 24 Stundenbetreuung in den Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen nicht möglich gewesen. Sie haben Eltern und KlientInnen, die in eigenen Wohnungen leben, durch regelmäßige Telefonkontakte unterstützt und entlastet. Sie waren in der Produktion von den – wie in vielen Bereichen fehlenden – MNS Masken und Schutzschildern eingesetzt. Sie haben den Transport zwischen den vielen auf ganz Wien verteilten Einrichtungen übernommen. Sie haben mit ihren Beschäftigungsangeboten in den Wohngemeinschaften den psychischen Druck der BewohnerInnen abgefedert und die Ängste gemildert. Für die Menschen mit Behinderungen war und
ist diese lange „Quasiquarantäne“ mit einhergehendem Besuchsverbot von Angehörigen, FreundInnen und Besuchsdiensten eine enorme psychische Herausforderung.
Nun sagt der FSW, dass die finanzielle Ersatzleistung für die coronabedingten Abwesenheiten der KlientInnen in den Tagesstrukturen für die Organisationen der Behindertenhilfe Wien nicht gesichert ist
und „dass es vernünftig wäre, die Leute in Kurzarbeit zu schicken“. Die Länder – außer Wien – haben den Behindertenorganisationen eine 100 %ige Finanzersatzleistung zugesichert und niemand würde auf die
Idee kommen, den Kindergärten zu empfehlen, ihre MitarbeiterInnen in Kurzarbeit zu schicken.
Aufgrund der Haltung des FSW und der fehlenden Zusicherung des finanziellen Ausgleichs befinden sich in Wien rückwirkend mit 1.4.2020 750 von 850 WerkstättenmitarbeiterInnen in Kurzarbeit. Sie leisten weiter ihren Einsatz – diesen aber nun mit den für die Kurzarbeit vorgesehenen Abschlägen – und bezahlen sich quasi ihre notwendigen „Sonderbetreuungszeiten“ für ihre Kinder selbst. Auch ihre gegebenenfalls notwendigen Abwesenheiten aufgrund der Zugehörigkeit zu Hochrisikogruppen können nicht durch normale Dienstfreistellungen abgedeckt werden. Welche andere Berufsgruppe, die zu den hochgelobten und hochbedankten Systemerhaltern zählt, da sie wichtige Bevölkerungsgruppen betreut, würde zu dieser Diskriminierung schweigen. Unsere behinderten MitbürgerInnen sind nicht BürgerInnen 2. Klasse und die Menschen, die sie professionell begleiten (SozialbetreuerInnen, SozialpädagogInnen, SozalarbeiterInnen,..) sind nicht SystemerhalterInnen 2. Klasse. Wir fordern den FSW dazu auf, diese eklatante Schieflage durch die Zusicherung der finanziellen Absicherung für die Organisationen der
Behindertenhilfe Wien sofort zu beseitigen.