Arbeitszeitverkürzung
Arbeitszeitverkürzung in Richtung 30-Stunden-Woche mit vollem Einkommensausgleich für untere und mittlere Einkommen ist fixer Bestandteil der AUGE/UG Programmatik. Hier ein Auszug aus dem AUGE/UG Grundsatzprogramm (aktualisiert):
Arbeitszeit, Lebenszeit, unsere Zeit
- Wir wollen keine Ausweitung von Überstundenarbeit und keine Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit unter dem Schlagwort der „Flexibilisierung“, sondern eine Verkürzung der täglichen, wöchentlichen, jährlichen und Lebens-Arbeitszeit – Produktivitätszuwächse müssen sich nicht nur in Lohnsteigerungen, sondern auch in kürzeren Arbeitszeiten niederschlagen. Die letzte gesetzliche Arbeitszeitverkürzung ist bereits 40 Jahre her! Zielrichtung ist und bleibt für uns die 30-Stunden-Woche (6-Stunden-Arbeitstag) mit vollem Einkommensausgleich für untere und mittlere Einkommen, die gerechtere Verteilung von Arbeit und damit von Einkommen und Chancen.
- Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- sowie zur Unfallversicherung sollen progressiv ab der 41. Wochenstunde mit jeder zusätzlich geleisteten Überstunde steigen. Damit werden Überstunden teurer. Und weil lange Arbeitszeiten auf Kosten der Gesundheit und der Beschäftigung gehen, ist es nur logisch, wenn Arbeitgeber dafür auch höhere Beiträge leisten.
- Eine „Arbeitszeitflexibilisierung“ muss die Lebens- und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen berücksichtigen.
- Formen individueller Arbeitszeitverkürzung sollen durch einen Rechtsanspruch auf bezahlte Karenzen (Sabbatical, Betreuung, Bildung, Umorientierung oder um einem Burn-out entgegenwirken zu können) bei Bezug eines fiktiven Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in Höhe der Grundsicherung (Mindestsicherung) gefördert bzw. überhaupt erst ermöglicht werden.
- Unternehmen sollen verpflichtet werden, ab einem bestimmten Ausmaß an regelmäßig und dauerhaft über einen gewissen Zeitraum erbrachten Überstunden eine entsprechende Anzahl an neuen ArbeitnehmerInnen einzustellen.
- Wir wollen die Einführung einer sechsten Urlaubswoche, wie sie in vielen europäischen Ländern längst Realität ist – nicht nur, weil die Produktivitätsfortschritte der letzten Jahrzehnte diese längst rechtfertigen, sondern weil diese auch Burn-out und Überarbeitung entgegenwirkt. Das Recht auf eine sechste Urlaubswoche soll nicht eine Frage des Alters bzw. der Dauer der Betriebszugehörigkeit sein, sondern für alle ArbeitnehmerInnen gelten, egal ob Jung oder Alt.
- Wir wollen ein Recht auf Teilzeit in bestimmten Lebenslagen mit Rückkehrrecht zur Vollzeit als individuellem Rechtsanspruch.