Gegebenenfalls auch auf Länderebene – AK-Resolution für Berufsgesetz für Sozialarbeit

AK_Wien_schoenIm Rahmen der 163. Vollversammlung der AK-Wien am 29. Oktober wurde eine von der AUGE/UG initiierte Resolution für „eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert“ angenommen, die u.a. ein Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen fordert. Vorzugsweise auf Bundesebene – wenn das nicht möglich ist allerdings auch koordiniert auf Länderebene. Damit könnte endlich wieder Bewegung in die Causa kommen.

Seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten wird es bereits gefordert. Bis heute mangelt es an der Umsetzung: ein Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, das Ausbildungsstandards festschreibt und Berufsdefinitionen, Methoden, Ethik, Berufsschutz regelt. Vorstellungen, wie ein derartiges Gesetz ausschauen könnte, gibt es bereits. Weitergegangen ist bislang nichts.


Deshalb hat die AUGE/UG in die letzte AK-Vollversammlung eine Resolution unter dem Titel „Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert“ eingebracht, in der ursprünglich ein Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen auf Landesebene gefordert wurde. Warum? Damit sich endlich was bewegt! Ist schon der Bund nicht in der Lage ein derartiges Gesetz zu verabschieden, soll das Land Wien eben einmal vorpreschen.

Die FSG signalisierte Zustimmung und Annahme, ja sogar eine gemeinsam Resolution, würde der Text dahingehend geändert, dass prioritär ein Bundesgesetz beschlossen werden sollte, falls nicht, die Länderebene zum Zug kommen würde. Der Passus in der – schließlich – gemeinsamen Resolution:

 

  • Anzustreben ist ein Bundesberufsgesetz für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Wenn die Bundesländer nicht bereit sind, diese Regelkompetenz an den Bund zu übertragen, sind neun gleichlautende Landesgesetze als Berufsgesetze für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen zu fordern. In diesen Berufsgesetz(en) sind die Ausbildungsstandards (tertiäres Bildungsniveau für SozialarbeiterInnen bzw. sekundäres,  postsekundäres und tertiäres Bildungsniveau für SozialpädagogInnen) festzuschreiben. Ferner sind Definitionen der Berufe, Methoden, Berufsethik, Verschwiegenheitspflichten und Berufsschutz in diesem/n Gesetz/en zu regeln. Eine Registrierung der ausgebildeten SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen ist (gesetzlich festgelegt) in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu führen.
  • Ein Berufsgesetz ist notwendig, um den Tendenzen, Sozialarbeit nach unten zu nivellieren, entgegenzutreten. Ein Berufsgesetz mit klaren Strukturen ist aber auch für die Identität der Berufsgruppe ein wichtiger Faktor. Die derzeitige Situation, in der mitunter die Phantasien anderer Berufsgruppen darüber entscheiden, was soziale Arbeit ist oder eben nicht, ist unbefriedigend und demotivierend.
  • Insbesondere in Krisenzeiten braucht es eine starke und handlungsfähige Sozialarbeit, die auch auf aktuelle, krisenspezifische Herausforderungen entsprechend reagieren kann. Oft wird gerade dort, wo Politik und Gesellschaft nicht mehr weiter wissen, Soziale Arbeit mit der Problemlösung beauftragt. Dazu braucht sie einen ausreichend breiten Handlungsspielraum und Schutz vor „verordneten, der Berufsethik widersprechenden Arbeitsbedingungen“. Diese sind im Berufsgesetz festzulegen.

 

Die gemeinsame Resolution wurde  beschlossen und ist damit Forderung bzw. Programm der AK. Das ist dahingehend wichtig, da nun auch die Länder gefordert sind und die AK nun auch „ganz offiziell“ Druck auf ein Bundesgesetz bzw. eine länderübergreifende Regelung machen kann.

Und bei aller Skepsis gegenüber föderalistischen Strukturen und oftmals schwer durchschaubarem Kompetenzwirrwarr. Im Falle eines Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen und -pädagogInnen könnte sich die Länderkompetenz beinahe als Segen herausstellen stellen doch in drei Bundesländern die Grünen SoziallandesrätInnen  bzw. sind in weiteren drei Ländern die Grünen in Koalitionen. Und gar nicht wenig LandespolitikerInnen der Grünen haben einen beruflichen Hintergrund als SozialarbeiterInnen – sind also mit den Problemlagen betraut. Das bedeutet zwar noch keineswegs zwingend, dass eine bestmögliche Lösung gefunden wird. Oder dass zwangsläufig besonders viel Energie dahingehend aufgewandt wird. Verbessert hat sich die Ausgangslage für ein Berufsgesetz – bzw. dass sich der Druck seitens der Länder auf ein bundesweites Berufsgesetz verstärkt – allemal.

Also: die Chancen, dass jetzt was weitergehen könnte, stehen gar nicht schlecht. Wir werden uns jedenfalls dahingehend bemühen. Und natürlich informieren.

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