Mindestlohn

Die AUGE/UG fordert einen gesetzlich abgesicherten Mindestlohn, der auch für atypisch beschäftigte Freie DienstnehmerInnen Gültigkeit haben soll. Wir sehen einen gesetzlich abgesicherten Mindestlohn keineswegs im Widerspruch zu gewerkschaftlicher Lohnpolitik über Kollektivvertragsverhandlungen sondern vielmehr eine Ergänzung, um „weisse“ Flecken zu beseitigen und für alle unselbständig Beschäftigten – auch jene wenigen, die über keine Kollektivverträge verfügen oder wo keine Kollektivverträge zustande kommen, einen Einkommensschutz zu garantieren. Zusätzlich fordert die AUGE/UG einen gesetzlich garantierten Einkommensschutz für Teilzeitbeschäftigte (siehe unter „Teilzeit“).
Gesetzlicher Mindestlohn

  • Wir wollen einen gesetzlich abgesicherten Mindestlohn auf Stundenbasis als absolute Lohnuntergrenze, wie er in den meisten Ländern Europas längst Realität ist (aktuell –  9,80 Euro brutto pro Stunde, unabhängig von Voll- und Teilzeit, gültig auch für freie DienstnehmerInnen), und der jährlich entsprechend angepasst wird. Die 9,80 Euro entsprechen der Niedriglohnschwelle, die bei  2/3 des mittleren Vollzeiteinkommens liegt (laut aktuellem Einkommensbericht des Rechnungshofs liegt das Einkommen eines „normal“ Vollzeitbeschäftigten bei 14,7 Euro/Stunde). Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatslohn von 1.695,- Euro brutto, 14 x jährlich (auf 12 Monate umgerechnet: 1.962,- Euro brutto).
  • Eine Aushöhlung der gewerkschaftlichen Kernkompetenz, nämlich der kollektivvertraglichen Lohnpolitik wäre das keineswegs: Schließlich gibt es auch bei Arbeitszeiten, beim ArbeitnehmerInnenschutz etc. gesetzliche Mindestregelungen. Außerdem sollten, wie in anderen europäischen Ländern durchaus üblich, die Sozialpartner in die Ausgestaltung und Entwicklung eines gesetzlich abgesicherten Mindestlohns (z.B. über eine Reform der Satzung oder ein branchenübergreifendes Mindestlohngesetz) eingebunden werden.