Präsidentenfestspiele im AK-Wahlkampf …

Stadtplan, ganz ohne AK-Präsidenten. Und, Überraschung: man/frau findet sich in Wien trotzdem zurecht!

Stadtplan, ganz ohne AK-Präsidenten. Und, Überraschung: man/frau findet sich in Wien trotzdem zurecht!

… oder: warum es auch in der AK ein „Kopfverbot“ braucht. Und nicht nur in der AK.

In der großen Politik gibt es inzwischen so was wie ein „Kopfverbot“, hier gilt das Medientransparenzgesetz: Wenn Ministerien, Landesregierungen etc. Inserate schalten, dann bitte ohne Abbild des Ministers/der Ministerin, des Landesrates/der Landesrätin. Sonst stellt das nämlich mehr oder weniger versteckte Werbung mit öffentlichen Mitteln dar. Werbung in eigener Sache auf Kosten der SteuerzahlerInnen ist schlichtweg verboten. In der AK gelten derartige Regelungen bedauerlicherweise – noch – nicht. Sind aber auch hier dringend notwendig. Wie nicht zuletzt der aktuelle AK-Wahlkampf zeigt.
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Präsidentenfestspiele
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Da werden nämlich die AK-Präsidenten – egal ob rot oder schwarz – landauf landab plakatiert, sind in x-facher Ausfertigung auf sämtlichen Publikationen der AK zu finden. Mitten im Wahlkampf. Und zusätzlich natürlich auch in allen Fraktionspublikationen. Doppelt hält besser. Einmal auf Fraktionskosten und einmal … ja einmal auf AK-Kosten.
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Das war in Tirol so, in Vorarlberg, wo die Länderkammern ÖAAB- – also schwarz – dominiert sind. Und das ist in den anderen – rot dominierten – Bundesländern nicht anders. Auf dem Stadtplan der AK Wien, prangt etwa groß das Antlitz des amtierenden AK-Präsidenten Rudi Kaske. Des amtierenden AK-Präsidenten, der halt auch Spitzenkandidat der FSG ist. Dieser Stadtplan wird im Rahmen der AK-Wahl in den Betrieben verteilt und sollte dort mit abgeschlossenem Wahlgang im Wahllokal den WählerInnen überreicht werden.
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Präsident am Cover. Und? Wem nutzt’s?
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Nun ist es allerdings schon vorgekommen, dass dieser Stadtplan schon vor dem Wahlgang an das wahlwerbende Volk erging. Dummerweise auch an WählerInnen, die für derartige Vorgangsweisen nur ein enden wollendes Verständnis haben. In einem facebook-Eintrag hat etwa ein prominter Journalist diesen Vorgang als „eine dieser kleinen Unvereinbarkeiten, die mich in diesem Land stören“ kommentiert. Und: „Die Message ist also klar: Kaske rules … Da verschafft sich jemand aufgrund seines Amtes einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern, die den Wählern keinen Stadtplan mit ihrem Gesicht beilegen können.“ Zentral Aussage seines Eintrags: „Nein, sowas geht gar nicht.“  Und dieser Fall dürfte – glaubt man zumindest folgenden Postings – nicht der einzige gewesen sein.
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Nun, es kann natürlich ganz einfach eine „menschliche Fehlleistung“ gewesen sein, dass vor dem Wahlgang ein derartiges Geschenk der „überfraktionellen“ AK überreicht wird, ohne jeglichen bösen oder wahlwerbenden Hintergedanken. Vermutlich wird auch niemand alleine wegen des Stadtplans Rudi Kaske wählen. Es stellt sich allerdings abgesehen vom Vorgang an sich  grundsätzlich die Frage:

Welchen zusätzlichen Nutzen stiftet das Konterfei Kaskes auf dem Umschlag des Stadtplans dem Stadtplanbenutzer?

Beziehungsweise: Wem stiftet Kaskes Foto –  ausser ihm und seiner wahlwerbenden FSG – überhaupt Nutzen?

Und: Wenn ausser der FSG und ihrem Spitzenkandidaten niemand Nutzen von diesem Foto hat – warum ist es dann überhaupt auf dem Stadtplan?

Und: Warum wird dieser Stadtplan dann aus AK-Geldern finanziert?
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Der Stadtplan ist nur ein Beispiel. „Ja“, heißt es dann, „Kaske ist nun mal der AK-Präsident, Kaske vertritt die AK nach außen, warum soll er dann nicht auf dem Stadtplan abgebildet sein?“  Schlichtweg: weil wohl nur schwerlich irgendein ernsthaft gemeinter Zusammenhang zwischen Stadtplänen und politischer Vertretung bzw. Repräsentation herzustellen ist und derartige Abbildungen lediglich der Eigenwerbung dienen und sonst gar nichts. Nicht zuletzt deswegen wurde das „Kopfverbot“ für Werbungen bzw. „Informationen“ der Ministerien eingeführt.
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Medientransparenzgesetz auch für die AK!
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Unsere Tiroler KollegInnen haben bereits im Tiroler AK-Wahlkampf die Umlegung des „Kopfverbotes“ aus dem Medientransparenzgesetz auch auf Werbungen der AK Tirol gefordert. Wenig überraschend sind sie damit abgeblitzt. Nicht zuletzt die Erfahrungen auch aus dem Wiener Wahlkampf (und anderen laufenden Länderwahlkämpfen) machen eine Ausweitung des Gültigkeitsbereichs des „Kopfverbotes“ auf Kammern jedenfalls notwendig. Und nicht nur auf diese, sondern auf alle gesetzlichen Intressensvertretungen in Österreich. Wir werden jedenfalls in der nächsten Funktionsperiode entsprechende Anträge stellen. Ganz ohne Wadelbeisserei und auch ohne „selektive“ Wahrnehmung, wie sie bei unseren ÖVP-nahen KollegInnen regelmäßig wahrzunehmen ist. Weil es aus demokratiepolitischen Gründen schlichtweg nicht angeht, dass „jemand aufgrund seines Amtes einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern“ hat.

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