Reformvorschläge für mobile Pflege und Betreuung


UG-Arbeitsgruppe Pflege, Gesundheit und Soziales

Von der UG Arbeitsgruppe Gesundheit, Soziales, Pflege

Am 11.9.2020 war Bundesminister Anschober bei der Fortsetzung seiner Pflegetour in mehreren Einrichtungen in Tulln und St. Pölten zu Gast. Der Fokus dabei lag dieses Mal bei den Arbeitsbedingungen in der mobilen Pflege bei den mobilen Diensten. Anhand dieser Gespräche ergaben sich für folgende Reformvorschläge für die mobile Dienste / mobile Pflege und Betreuung

1) Zugang zu Arbeits(hilfs)mittel für die betreuten Klient*innen:
Die Krankenkassen und Firmen müssen den Mitarbeiter*innen in vollem Umfang alle Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die für ihre Arbeit und die Versorgung der Menschen gebraucht werden.

Manche Klient*innen haben keine Hebelifte zum Transfer, Aufstehhilfen bzw. sonstige Arbeitshilfsmittel und können sich diese nicht leisten.
Trotzdem werden sie von den Mitarbeiter*innen versorgt, somit unter schwerer körperlichen Belastung. Langzeitkrankenstände und Berufserkrankungen sind die Folge. Kaum jemand erreicht gesund das Pensionsalter.

2) Zeit an den Klient*innen:
Die Zeit an den Klient*innen muss auch der Planungshoheit des Fachpersonals vor Ort unterliegen. Es muss genug Zeit für menschliche Kontakte und außertourliche Geschehnisse vorhanden sein.

Menschen, gerade in diesen vulnerablen Umständen, aber auch die Mitarbeiter*innen brauchen Zeit für menschliche Kontakte. Wenn unvorhergesehene Ereignisse oder Stimmungslagen eintreten, kann eine getaktete Zeit nur Schaden. Ebenso müssen die Ressourcen der Betreuten gefördert und erhalten bleiben. Dies ist unter getakteten Zeitvorgaben nicht möglich.

3) Angemessene Entlohnung:
Die Mitarbeiter*innen verdienen Wertschätzung, auch finanziell, die sie vor Armut während des Berufslebens und Mindestpension unter der Armutsgrenze bewahrt.

Die Orientierung sollte am Durchschnittslohn der unselbständig Beschäftigten laut Statistik Austria erfolgen. Und zwar an dem der Männer. Die, meist weiblichen, Beschäftigten der Branche leisten genauso viel!

4) Dienstplan, Dienstzeiten:
Die Dienstpläne und Dienstzeiten müssen umgestaltet werden – und zwar so, dass sie Mitarbeiter*innen und deren Familien nicht schaden.

Sie müssen so gestaltet werden,

  • dass sie Planungssicherheit gewährleisten,
  • nach Möglichkeit keine geteilten Dienste mehr enthalten,
  • ein reguläres Familien- und Privatleben zulassen,
  • es Zeiten für Erholung (z.B. regelmäßige Wochenenden und Zeiten ohne Abrufbereitschaft) gibt,
  • es muss genügend Personalreserven für Ausfälle und Urlaub geben,
  • alle Zeiten, auch die administrativen und Fahrzeiten, müssen als Arbeitszeit anerkannt und abgegolten werden.

„Das alles ist für die meisten Heimhilfen und anderen mobilen Pflegedienste Utopie,“ meint Stefan Taibl, AUGE/UG Vertreter im Verhandlungsteam der Sozialwirtschaft. „Es braucht daher eine dringende Umsetzung zumindest dieser Forderungen“.

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