Salzburg, Steiermark, Kärnten … und jetzt auch Oberösterreich: Gesetzlich verordneter Lohnverzicht

Vorab einmal: Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB gelten ja nicht unbedingt als Freunde der „Sozialpartnerschaft“. Sie wurde und wird von alternativen GewerkschafterInnen als paternalistisch, zentralistisch und entdemokratisierend erfahren, und als „systemimmanent“, ohne Anspruch der „Systemüberwindung“. Traditionell setzt(e) die Sozialpartnerschaft auf ein rein quantitativ orientiertes Wachstumsmodell ohne entsprechende Rücksichtnahme auf Um- und Lebenswelt. „Systemimmanent“ war die Sozialpartnerschaft auf dieses Wachstumsmodell gerade angewiesen, um Wohlstandszuwächse „verteilen“ zu können, ohne an der Systemfrage zu rütteln. Konflikte mit der entstehenden Umweltbewegung (und mit vielen, ihr verhafteten AlternativgewerkschafterInnen) waren somit vorprogrammiert.

Bei aller grundsätzlichen Kritik an der Sozialpartnerschaft …

Auch ist für jede/n aufrechten linken GewerkschafterIn die Bezeichnung Sozial“partner“ alleine schon irreführend um nicht zu sagen Provokation: vielmehr stehen sich ja „Klassenorganisationen“ – hier die Gewerkschaften dort die Arbeit“geber“verbände (die ja eigentlich „Arbeitskraftnehmer“ heissen müssten) – mit objektiv und historisch gesehen an sich vollkommen gegensätzlichen Interessen und Zielsetzungen gegenüber, und nicht irgendwelche Partner. Hier Arbeit, dort Kapital. Da gibt es keine Versöhnung, Verbrüderung, keine „Partnerschaft“. Da gibt’s vor allem Widerspruch. Kritik an der Sozialpartnerschaft ist dabei nicht Kritik an Verhandlungen oder Kompromissen an sich – sondern an der Form der institutionellen Verankerung eines „verwalteten Klassenkampfes“, die arbeitnehmerInnenseitig den Anspruch auf Überwindung kapitalistischer Herrschafts- und Produktionsverhältnisse aufgegeben hat.

… durchaus „erfolgreiche“ Kollektivvertragspolitik

Der österreichischen Sozialpartnerschaft – mit aller gehörigen Skepsis und Kritik – muss allerdings auch zugestanden werden, dass sie in ihren „systemimmanenten“ Grenzen den Organisationen der ArbeitnehmerInnen Einfluss absichert, wie in kaum einem anderen Land. Und: aufgrund der Pflichtmitgliedschaft der Selbständigen und ihrer Unternehmen in der WKÖ sind rund 95 % aller ArbeitnehmerInnen bzw. Arbeitsverhältnisse kollektivvertraglich abgedeckt. Ausverhandelte Kollektivverträge entfalten quasi Gesetzeskraft. Verstösse können jederzeit vor Arbeits- und Sozialgerichten eingeklagt und entsprechend sanktioniert werden. Auch wenn sich über die Qualität einzelner Kollektivverträge bekanntlich streiten lässt. Im internationalen Vergleich, wo Tarifverträge massiv infrage gestellt werden und die kollektivvertragliche Abdeckung geradezu erodiert, bleibt diese in Österreich auf hohem Niveau stabil. In diesem Sinne ist die Kollektivvertragspolitik der österreichischen Gewerkschaften durchaus erfolgreich.

„KV-Flucht“ der öffentlichen Hand

Nun, so was wie Kollektivverträge gibt es im öffentlichen Dienst zwar für etliche ausgegliederte Betriebe, allerdings nicht für beamtete MitarbeiterInnen. Gemeindebedienstete, Landes- und Bundesbedienstete haben ihre eigenen Dienstrechte – also Bundes- oder Landesgesetze, die regelmäßig in Runden mit den Dienstgebern – Landes- und Bundesregierung – verhandelt werden. Und natürlich wir auch über Lohnsteigerungen verhandelt. Diese fallen in der Regel deutlich niedriger als in der Privatwirtschaft aus, diese niedrigeren Zuwächse werden allerdings durch Biennalien wieder etwas wettgemacht. Frau/Mann würde nun ja annehmen, dass was für die Privatwirtschaft nur gut, wohl auch für die öffentliche Hand nur billig ist. Dass nämlich Verhandlungsergebnisse eingehalten werden: schließlich verhandeln ja „arbeitgeberseitig“ Bund, Länder und Gemeinden mit – „arbeitnehmerInnenseitig“ – den Gewerkschaften der öffentlichen Dienste – der GöD (Bundes- und Länderbedienstete) und der GdG-KMSfB (Gemeindebedienstete). Allerdings: Weit gefehlt! Einzelne Länder und Gemeinden sehen zwischen den „Sozialpartnern“ ausverhandelte Ergebnisse keineswegs mehr bindend an.

2012 wie 2011: Nulllohnrunde(n) in Salzburg und der Steiermark? Kärnten unter Abschluss?

Die Wirtschaftskrise mit einbrechenden Steuereinnahmen und entsprechend geringeren Mitteln für Länder und Gemeinden wurde in einigen Bundesländern auch auf Landes- und Gemeindebedienstete überwälzt. 2010 etwa setzte es für die Landes- und Gemeindebediensteten in Salzburg und der SPÖ-Landeshauptfrau Burgstaller eine Nulllohnrunde. Lediglich die Stadt Salzburg scherte aus, nachdem mit Massenaustritten aus der SPÖ gedroht wurde. In Kärnten wurden von einer FPK-ÖVP-Koalition die ohnehin eher mageren 0,9 % Lohnzuwachs noch mit einem Plus von lediglich 0,6 % „unterschritten“. Im ÖVP-dominierten Vorarlberg wurde im Rahmen des neuen Dienstrechts der vorgesehene Inflationsausgleich für Landes-und Gemeindebedienstete gestrichen (siehe Artikel auf der Seite der KIV/UG ). Die SPÖ-ÖVP regierten Länder Salzburg und Steiermark haben auch für 2012 bereits wieder Nulllohnrunden für die Landesbediensteten angekündigt. Die Frage die sich zusehends stellt: warum wird eigentlich noch verhandelt, wenn dann die Gebietskörperschaften ohnehin machen was sie wollen – in dem sie mit einfachen Gesetzen Nulllohnrunden oder ähnliches beschließen. Was im Rahmen von Kollektivverträgen – zumindest bislang – undenkbar ist – dass nämlich Verhandlungsergebnisse per Gesetz bzw. Verordnung einfach ausgehebelt bzw. unterschritten werden – wird scheinbar bei Ländern und Gemeinden beinahe schon geübte Praxis. Inzwischen von allen verantwortlichen Parteien.

Und jetzt: Oberösterreich

Nun hat das Land Oberösterreich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ – und Grünen! – neben anderen Maßnahmen per Gesetz (DRÄG – Dienstrechts-Änderungs-Gesetz) beschlossen, das kommender Verhandlungsergebnis zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (GöD und GdG-KMSfB) mit dem Bund – bislang immer Richtschnur auch für Lohn- und Gehaltserhöhungen der öffentliche Bediensteten der Länder und Gemeinden – für das Jahr 2012 um 1en-%-Punkt zu unterschreiten. Sollten also im Rahmen der Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst etwa Lohnerhöhungen von + 1,5 % vereinbart werden, gibt’s für oberösterreichische Landes- und Gemeindebedienstete – vom Abteilungsleiter bis zur Kindergärtnerin – nur ein Plus von 0,5 % (1,5 % minus 1 % „Oberösterreichmalus“). Im schlimmsten Fall bedeutet das eine Nulllohnrunde für die oberösterreichischen Landes- und Gemeindebediensteten.

Für Oberösterreichs Gemeinde- und Landesbedienstete 2012 bedeutet das real einen kräftigen Kaufkraftverlust, wird die Inflation in Oberösterreich doch wohl kaum geringer ausfallen als im Bundesdurchschnitt (August 2011: 3,4 % Inflationsrate WIFO-Schätzung 2011: 3,1 %). Während die Personalvertretung der Landesbediensteten und die schwarz dominierte Landes-GöD (der GöD OÖ-Vorsitzende Csar ist auch Landtagsabgeordneter der ÖVP, der für das Personal und die Lohnkürzungen im Dienstrecht zuständige ÖVP-Landesrat Hiesl Obmann gleichzeitig Obmann der schwarzen ArbeitnehmerInnen vom ÖAAB) zähneknirschend zustimmte (es drohte eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichem Einkommen mit einem entsprechenden Einkommensverlust von – 2,5 %, siehe Artikel in den OÖN vom 28. 9. 2011) waren die Gemeindebediensteten nicht bereit, den verordneten Lohnverzicht so ohne weiteres hinzunehmen: 16.500 Unterschriften wurden gesammelt und den Fraktionschefs der Landtagsparteien überreicht. Allerdings: genützt hat es nichts (Zitat des schwarzen „Arbeitnehmervertreters“ Hiesl: „Ich habe schon viele Unterschriften für und gegen alles Mögliche gekriegt.“, OÖN vom 28. 9. 2011)

G’stopfte Beamte?

Abgesehen von der grundsätzlichen gewerkschaftlichen Kritik – dass nämlich das „ … einseitige Diktat der Landesregierung sozialpartnerschaftliche Grundregeln (missachtet)“ (ÖGB-Präsident Foglar) – also das sozialpartnerschaftlich ausverhandelte Ergebnisse per Gesetz ausgehebelt werden – gilt es auch den Mythos der „reichen“ Beamten zu relativieren. Betroffen von dieser Kürzungen sind erstens einmal nicht nur „Beamte“, sondern auch hinsichtlich ihrer Einkommen schlechter gestellte Vertragsbedienstete und Privatangestellte der Kommunen, und die Beschäftigten ausgegliederter Betriebe, privater Kinderbetreuungseinrichtungen (Horte, Kinderkrippen, Kindergärten), Sozialhilfeverbände. Laut GdG-KMSfB (Presseunterlage der GdG-KMSfB OÖ) sind im Gemeindedienst in Oberösterreich inzwischen weniger als 10 % beamtet. Die Mehrheit wird bereits von Vertragsbedienstete und Gemeindebediensteten mit privatrechtlichen Anstellungsverträgen gestellt. Zusätzlich orientieren sich private Anbieter – von privaten Kindergärten bis hin zu Ordensspitälern – an den Lohn- und Gehaltsabschlüssen im öffentlichen Dienst (wobei diese Orientierung allerdings maximal mittelbar – über die Förderpraxis – in den Verantwortungsbereich des Landes OÖ fällt). Die 1-%ige Kaufkraftkürzung trifft also nicht nur gut verdienende, akademisch ausgebildete Landesbeamte in leitenden Positionen, die einen derart verordneten einjährigen Lohnverzicht ökonomisch leicht verkraften, sondern – überwiegend – jede Menge „kleine“ öffentlich Bedienstete und Privatangestellte, fernab jeglichen vermuteten Beamtenprivilegs.

Denn: gerade im so wichtigen kommunalen (oder kommunal finanziert aber privat erbrachten) Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich liegen die Einkommen definitiv nicht im „oberen“ Bereich (Quelle: Einkommensbericht des Rechnungshofs, 2010):

  • so liegen die mittleren Einkommen im Gesundheits- und Sozialwesen (privat und öffentlich) 2009 etwa bei 19.672 Euro/Jahr (brutto)
  • im Bereich Erziehung und Unterricht (in diesen Fallen u.a. die nicht beamteten LehrerInnen, KindergärtnerInnen, HortpädagogInnen etc.) auf 17.463 Euro jährlich.
  • Das durchschnittliche Medianeinkommen aller ArbeitnehmerInnen lag übrigens bei 24.449 Euro/Jahr.

Müssen Einkommen öffentlich Bediensteter in diesen Bereichen auch tendenziell etwas höher angesetzt werden als jene privatangestellter KollegInnen in Vereinen oder gemeinnützigen GmbHs – Top-Einkommens-BezieherInnen sehen anders aus. Und sind auch woanders zu suchen. Jedenfalls gehen alle Appelle an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes „Solidarität zu zeigen und auch auf etwas zu verzichten“ (Klaus Pöttinger, Prasident der Industriellenvereinigung Oberösterreichs, OÖN vom 27. 9. 2011) ins Leere und wirken gerade aus diesem Munde besonders zynisch.

Wer bei öffentlichen Einkommen spart, kürzt insbesondere Fraueneinkommen!

Und: es sind vor allem Fraueneinkommen, die von diesem per Gesetz gekürzten Gehaltsabschluss besonders betroffen werden: 55 % der im gesamten Bereich Unterricht und Erziehung arbeitenden sind Frauen (im Gemeindebereich liegt der Frauenanteil noch deutlich höher, da es sich u.a. um Horte- und Kindergärten/-krippen handelt) und 79 % der im Gesundheits- und Sozialbereich beschäftigten sind weiblich. Wer im öffentlichen Dienst – bei Gemeinden, Krankenanstalten, Pflegeheimen, Kindergärten, Kinderkrippen, Horten etc. – die Einkommen der Beschäftigten kürzt reduziert Fraueneinkommen! Auch wenn die Dienstrechtsänderung in Oberösterreich seitens der Landes-Grünen „deshalb nur mit dem Wissen, dass gerade für diese Betroffenen (Kindergarten- und HortpädagogInnen, Anm.) ein neues Dienstrechtsgesetz erarbeitet wird, die Verhandlungen intensiv laufen und ein Ergebnis mit wesentlichen Verbesserungen kurz bevorsteht,“ zugestimmt wurde, wird sich erst zeigen, ob denn angesichts des vermeintlichen „Diktats der leeren Kassen“ „wesentliche Verbesserungen“ unter gegebenen budgetären Voraussetzungen überhaupt möglich sind.

Neue Aufgaben, leere Kassen …

Von einem zeugt der gesetzlich verordnete Gehaltsverzicht allerdings auch: Bund, Länder und Kommunen sind „pleite“, haben kein Geld mehr. Lohnkürzungen bzw. Nulllohnrunden wurden – wie schon erwähnt – von den SPÖ-ÖVP regierten Ländern Salzburg und Steiermark angekündigt, im blau-schwarzen Kärnten droht einmal mehr ähnliches. Um Budgetdefizite im Rahmen zu halten wird auf kommunaler Ebene – wie etwa in Wien – nicht nur bei Ausgaben gespart, sondern werden zur Lukrierung zusätzlicher Einnahmen auch Gebühren erhöht. Gebührenerhöhungen – also Preiserhöhungen für kommunal erbrachte Leistungen – sind zwar immer wieder nötig, treffen allerdings vor allem einkommensschwächere Schichten. Und: Gebührenerhöhungen reichen in der Regel nicht, um immer größer werden Löcher zu stopfen und schon gar nicht, um kommunale Dienste auszuweiten. Und nicht nur das große Wien hat ernst zu nehmende Finanzierungsprobleme. Es geht praktisch allen Städten und Gemeinden so. Einerseits wird von Kommunen verlangt, ihre Dienste in den Bereichen der Pflege und Betreuung für ältere Menschen sowie der Betreuung und Bildung von Kindern auszuweiten. Andererseits werden zu wenige finanzielle Mittel zum Ausbau derselbigen Dienste frei gemacht.

Angesichts des prognostizierten schweren Konjunktureinbruchs im nächsten Jahr mit Wachstumsraten zwischen 0,8 (WIFO) und 1,3 % (IHS) – zum Vergleich: 2011 wuchs die Wirtschaft um 3 % ( IHS 3 %, WIFO 2,9 %) – ist mit höheren Ausgaben (Arbeitslosigkeit) bei geringeren Einnahmen zu rechnen, was die Budgets von Bund, Länder und Gemeinden noch zusätzlich belastet. Angesichts steigender Defizite und einer zu erwartenden entsprechenden Verwarnung seitens der EU-Kommission, die Konsolidierung doch energischer voranzutreiben, drohen weitere Kürzungen und Sparpakete, die allerdings einer Konjunkturerholung entgegenwirken!

… Na dann: füllen wir sie auf!

Ohne neues Geld wird es daher nicht gehen. Es braucht frisches Geld für die Gemeinden, für die Beschäftigten, für entsprechende und ansprechende Einkommen und attraktive Arbeitsbedingungen. Dieses frische Geld kann nur aus vermögensbezogenen Steuern kommen, für die Kommunen unmittelbar bzw. mittelbar u.a. aus

  • einer reformierten Grundsteuer unter Schonung durchschnittlichen Immobilienbesitzes (das berühmte kleine „Häusl“) bei gleichzeitig realistischer Grundstücksbewertung, näher an den Marktpreisen. Eine derart reformierte Grundstücksbewertung mit einem Steuersatz von 0,25 % und entsprechenden Freigrenzen brächte den Kommunen bis zu 1 Milliarde Euro zusätzlich!
  • einer Steuer auf Umwidmungsgewinne von Grundstücken. Wird ein Grundstück z.B. von landwirtschaftlicher Fläche auf Baugrund umgewidmet erlebt dieses eine Aufwertung. Bei Realisierung dieses „Umwidmungsgewinns“ soll auf diesen eine Vermögenszuwachssteuer von 25 % eingehoben werden. Schätzungen belaufen sich auf Umwidmungsgewinne von 2 bis 3 Mrd. Euro jährlich. Eine entsprechende Steuer brächte also einen dreistelligen Euro-Millionen-Betrag für die Gemeinden.
  • Flächenverbrauchsabgaben, welche z.B. die großräumige Flächennutzung von z.B. Einkaufszentren (Parkplätze, Verkaufsfläche, Zufahrten etc.) entsprechend progressiv besteuert (je mehr Fläche „verbraucht“ wird, desto höher der Steuersatz) und so auch als Lenkungsabgabe den „Verbrauch“ von bebauter Innenstadt gegenüber grünem Umland fördert.
  • einer 25 %ige Vermögenszuwachssteuer auf realisierte Gewinne aus Immobilienverkäufen unter Aufhebung der Spekulationsfrist. Diese brächte zusätzlich rund 200 Mio. Euro, die den Kommunen zukommen könnte.
  • einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer, die kleine und mittlere Erbschaften schont und darüber liegende Erbschaften und Schenkungen progressiv besteuert. Etwa zur ausreichenden Dotierung des Pflegefonds, aus dem Trägervereine und ordentlich entlohnte und arbeitsrechtskonforme – private wie kommunale – Beschäftigungsverhältnisse und Pflegeleistungen finanziert werden.
  • einer allgemeine Vermögenssteuer auf hohe Vermögen aus deren Aufkommen Anteile den Kommunen zur Finanzierung von Bildungs- und Sozialeinrichtungen („Sozialmilliarde“) zukommen sollen.

Allesamt Steuern, die garantiert sozial treffsicher wirken und budgetäre Spielräume für Bund wie Kommunen schaffen würden – sowohl zur Schuldenreduktion als auch für umfassende Investitionen in Soziale Dienste, Bildung, Klimaschutz und Attraktivierung entsprechender Beschäftigungsverhältnisse.

Und wie könnten derartige Steuern auch angesichts einer renitenten ÖVP durchgesetzt werden? Ja, richtig: Indem z.B. die Grünen – die sich ja grundsätzlich zu Vermögenssteuern bekennen und deren Landesorganisationen in Oberösterreich und Wien, und deren Gemeindegruppen in Bregenz, Graz, Baden, Mödling usw. an der Regierung sind und unter dem Budgetdruck mehr oder weniger stöhnen – ihre Zustimmung zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm an die (Wieder-)Einführung vermögensbezogener Steuern knüpfen. Damit könnte entsprechend Druck erzeugt und Entlastung für die grün mitregierten Länder und Kommunen kommen. Gleiches gilt für linke SP-lerInnen und SP-GewerkschafterInnen und SP-(mit)regierte Kommunen. Ob Grüne wie linke SPlerInnen diese einmalige Chance nutzen werden?

Links:

Oberösterreichische Nachrichten zum Thema Dienstrechtsänderung und verordneter Lohnverzicht – Artikelsammlung

All-Fraktionen-Resolution der GdG-KMfSB zum Gewerkschaftstag: „Oberösterreichischen Skandal beenden!“

Presseaussendung der KIV/UG Oberösterreich: „Landtagsbeschluss ist beschämend!“

 

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