Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (III): Wer hat, dem wird gegeben

Der Wirtschaftsteil im FPÖ/ÖVP Regierungsprogramm hält, was schon der Wahlkampf versprochen. Wer hat, dem wird gegeben. Wer nicht hat, hat eben Pech. Ein Comeback gibt es für Schuldenbremse und Wirtschaftsstandort im Verfassungsrang. Die NEOS werden wohl die willigen Mehrheitsbeschaffer sein.

Von der Industrie für die Industrie. So ließen sich die Wirtschaftsprogramme von ÖVP und FPÖ bereits vor der Wahl beschreiben. So lässt sich auch der wirtschaftspolitische Teil im Regierungsprogramm beschreiben. Obwohl sonst außerordentlich EU-kritisch ist die FPÖ voll auf Kurs von Kurz, Merkel und Co, wenn es um die Verankerung der im Fiskalpakt geforderten Schuldenbremse im Verfassungsrang geht. Wenn dann gleichzeitig Steuern und Abgaben für Unternehmen und Wohlhabende reduziert und die Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent des BIP gesenkt werden sollen, dann wird es ohne hässliche Bilder nicht gehen. Da sind Sparpakete und Kürzungen bei Gesundheit, Pensionen und anderen Sozialausgaben vorprogrammiert.

Wie derartige Kürzungsorgien ausschauen können, lässt sich am Beispiel der Arbeitslosenversicherung (siehe Aktion 20.000: Murderer at Midnight auf reflektive.at und  Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (I): Industriellenvereinigung trifft Stammtisch) erahnen, wo unter dem Titel der Entlastung unterer Einkommen Beiträge reduziert werden sollen, gleichzeitig aber das Arbeitslosengeld mit Bezugsdauer gesenkt und die Notstandshilfe überhaupt abgeschafft.
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Von Steuergerechtigkeit im Sinne einer gerechten Verteilung der Steuerbelastung auf Arbeit, Kapital und Vermögen findet sich erwartungsgemäß nichts im Regierungsprogramm. An „neuer Gerechtigkeit“ und „Fairness“ wie sie von FPÖ und ÖVP im Wahlkampf kampagnisiert wurde dürfen sich vor allem Wohlhabende, GutverdienerInnen und Unternehmen erfreuen. Einkommensschwächeren Schichten bleiben bestenfalls Brosamen. Armen wird dagegen noch genommen, was überhaupt noch zu nehmen ist.

 

„Prozyklische“ Schuldenbremse im Verfassungsrang …

 

In den Verfassungsrang wollen ÖVP und FPÖ die Schuldenbremse heben. Dadurch will die rechtskonservative Regierung ein „gesamtstaatliches Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote“ festschreiben. Mit den NEOS sollte für dieses „Bekenntnis“ eine Verfassungsmehrheit zu finden sein. Tatsächlich ist die Schuldenbremse wirtschaftspolitisch ein hochriskanter und gefährlicher Unsinn, verunmöglicht sie doch weitgehend ein Gegensteuern in Krisenzeiten und wirkt so prozyklisch – also konjunkturelle Entwicklungen verstärkend. Mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang hat die öffentliche Hand in Krisenzeiten de facto keine Möglichkeiten mehr, im Falle von Wirtschaftskrisen mit öffentlichen Investitionen oder Steuersenkungen Beschäftigung zu erhalten und konjunkturelle Entwicklung zu stabilisieren.

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  • Kann die öffentliche Hand in der Krise steigende Sozialausgaben – wie etwa Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung – nicht mehr finanzieren, weil z.B. die Einnahmen nicht mehr reichen, dann müssen diese gekürzt werden. Damit würde die Krise allerdings noch verschärft, weil diese „automatischen Stabilisatoren“ von Arbeitslosigkeit Betroffene nicht nur gegen den tiefen Fall in Armut schützen sollen: Arbeitslosengeld und Mindestsicherung sind insbesondere auch Einkommensersatzleistungen die sicher stellen sollen, dass der gesamtgesellschaftliche Konsum nicht einbricht, die für die wirtschaftliche Entwicklung so wichtige Nachfrage also erhalten bleibt. Kürzungen im Sozialbereich wirken da nur kontraproduktiv und krisenverschärfend.

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  • Eine Schuldenbremse in Verfassungsrang schreibt eine „immerwährende“ Sparpolitik fest, die der öffentlichen Hand kaum mehr budgetäre Spielräume erlaubt – außer über die Einnahmeseite. Dort will die FPÖ-ÖVP Regierung allerdings die Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent senken – also Einnahmen aus Steuern und Abgaben um 12 bis 14 Mrd. Euro reduzieren! Mögen in Zeiten eines hohen Wirtschaftswachstums derartig hochtrabende Ziele noch etwas realistischer wirken, in Zeiten von Krisen sind sie brandgefährlich.

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  • Auch sagt die Höhe der Steuer- und Abgabenquote wenig bis gar nichts über die „Wettbewerbsfähigkeit“ oder Attraktivität eines Staates als Wirtschaftsstandort aus. Und wenn, besteht eher ein Zusammenhang zwischen überdurchschnittlich hoher Steuer- und Abgabenquote und hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialer Stabilität und gesellschaftlichem Wohlstand: So nahmen 2016 bei der Wirtschaftsleistung pro EinwohnerInnen in der EU Staaten mit hohen Abgabenquoten wie Schweden, Dänemark, Finnland, Frankreich, Belgien und Österreich Spitzenplätze in der Europa ein und lagen auch deutlich über EU-Schnitt. Bei den verfügbaren Haushaltseinkommen lagen unter den Top-8-EU-Staaten gleich 6 Länder, mit den höchsten Steuer- und Abgabenqouten in Europa (siehe Beitrag im Arbeit und Wirtschafts-Blog)! Weitaus bedeutender als die Höhe der Steuer- und Abgabenquote ist die Steuerstruktur – wie sich Steuern und Abgaben verteilen, wer die Hauptsteuerlast zu tragen hat – ob Arbeit und Konsum oder Kapital, Vermögen und Ressourcenverbrauch. Hier herrscht in Österreich bekanntermaßen ein krasses Missverhältnis – das von schwarz-blau allerdings nicht nur nicht behoben, sondern tatsächlich noch verschärft wird.

 

… und Comeback des Wirtschaftsstandorts in der Verfassung

 

  • Ebenfalls in die Verfassung soll die umstrittene Staastszielbestimmung, wonach sich Österreich zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort bekennt. Die Verankerung dieser Bestimmung in Verfassungsrang –  vielfach als „Lex 3. Flughafenpiste“ bezeichnet – scheiterte zuletzt am heftigen Widerstand von VerfassungsjuristInnen, UmweltprofessorInnen, Öko-NGOs und grüner Opposition und schließlich einer unwillig gewordenen SPÖ, erlebt nun allerdings eine Wiedergeburt. Auch hier wird es an den NEOS liegen, ob das Staatsziel Wettbewerbsfähigkeit in die Verfassung kommt, oder nicht. Die Auswirkungen wären weitreichend, geht es doch nicht nur um Umweltanliegen, die mit dieser Bestimmung unter die Räder kommen könnten, sondern auch Löhne, Arbeitsrechte und Kollektivverträge. Gerade Kollektivverträge – also branchenweite, überbetriebliche Lohnabschlüsse und -regelungen, werden von Teilen der EU-Kommission und neoliberal orientieren politischen und ökonomischen Eliten als wettbewerbsschädigend, wachstums- und beschäftigungshemmend angesehen. Mit dieser Verfassungsbestimmung könnten daher auch Kollektivverträge und Gewerkschaften unter Druck geraten.

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  • Zusätzlich zu dieser Verfassungsbestimmung ist die Einführung eines Standortanwalts vorgesehen, der in UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren die „öffentlichen Interessen, die für ein Vorhaben sprechen“ gelten machen soll, falls diese gegen „andere öffentliche Interessen“ – wie eben Umweltanliegen – stehen. Mit dem Standortanwalt sollen ganz offensichtlich aus umwelt- und klimapolitischen Gründen bedenklich einzustufende Großprojekte schneller durchgepeitscht und den BetreiberInnen dieses Projekts eine zusätzliche Stimme verliehen werden. Als ob wirtschaftliche Interessen bislang zu kurz gekommen bzw. nicht ausreichend berücksichtigt worden wären. Eine geradezu absurde Annahme!

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Inwieweit die „Standortanwaltschaft“ auf umweltpolitische Fragen beschränkt bleibt, wird abzuwarten sein. Angesichts der geplanten Verfassungsbestimmung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Standortanwalt künftig für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsstandort auch gegen kollektivvertragliche Regelungen, betriebliche Mitbestimmung, sozial- und arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen u.ä. ins Feld zieht, insbesondere wenn sie über EU-rechtliche Bestimmungen hinaus reichen. „Golden Plating“ – also gegenüber EU-Bestimmungen bessere Regelungen – soll schließlich, geht es nach blau-schwarz verhindert bzw. zurück gefahren werden. Und wo, wenn nicht bei sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen überholt Österreich deutlich EU-weite Vorgaben?

 

Steuerpolitik im Zeichen der Umverteilung … nach oben

 

Kommt schon die von schwarz-blau geplante Senkung der Steuer- und Abgabenquote grundsätzlich einkommensstärkeren Gruppen zugute, wird dieser Effekt zusätzlich noch durch die ÖVP-FPÖ Steuerpläne verstärkt. Eine Auswahl:

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  • Den „Familienbonus“ von bis zu 1.500 Euro/Kind (Um diesen Betrag je Kind reduziert sich die Einkommenssteuer) können nur jene geltend machen, die tatsächlich Einkommenssteuern zahlen. Negativsteuerwirkung ist keine vorgesehen. Eine alleinerziehende Teilzeitbeschäftigte, die monatlich 1.000 Euro brutto verdient, hat von diesem Familienbonus nichts. Ein Top-Verdiener mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 8.000 Euro kann den Bonus dagegen voll ausschöpfen. KleinverdienerInnen haben also nichts davon, MittelverdienerInnen wenig, GroßverdienerInnen viel. Frauen weniger als Männer. Umverteilung nach oben eben. Die steuerliche Absetzbarkeit für Kinderbetreuung sowie der Kinderfreibetrag sollen dagegen abgeschafft werden. Zweiteres trifft insbesondere Familien, deren Kinder studieren. Denn den Familienbonus gibt‘s nur bis 18.

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  • Großzügig zeigt sich die Regierung gegenüber Unternehmen: Die KÖSt für nicht entnommene Gewinne soll halbiert werden. Unabhängig davon, was mit diesen „nicht entnommenen“ Gewinnen geschieht – ob sie etwa in Finanzprodukte veranlagt, in Sachanlagen investiert oder Schulden zurückgezahlt werden. Dass eine derartige Maßnahme dazu führen würde, dass mehr investiert wird und die Beschäftigung steigt, darf getrost angezweifelt werden. Was dagegen fix ist: dass der Beitrag der Unternehmen zum Steueraufkommen sinkt – um geschätzte 2 Mrd. Euro, rund ein Viertel des bisherigen Steueraufkommens auf Gewinnsteuern. Und was auch fix ist: dass mit einer derartigen Maßnahmen der Steuerwettlauf um die niedrigsten Unternehmenssteuern in Europa befeuert wird.

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  • Weiters sollen die arbeitgeberseitigen Lohnnebenkosten deutlich sinken. Und zwar in der Unfallversicherung. Um 500 Mio. Euro. Die Beiträge zur Unfallversicherung wurden schon unter rot-schwarz drastisch reduziert – um rund 90 Mio. Euro jährlich. Nun geht‘s endgültig an die Substanz. Ob die Unfallversicherung bestehen bleibt, steht überhaupt in den Sternen. Die Abschaffung der AUVA und die Überführung in die Krankenkassen – mit den entsprechenden finanziellen Mehrbelastungen für dieselben – steht im Raum.

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  • Wie schon unter schwarz-blau I und II findet sich auch im Regierungsprogramm von schwarz-blau III die Förderung der privaten Altersvorsorge aus Steuermitteln. Dass die Förderung und Bewerbung der privaten Pensionsvorsorge dabei ein ganz besonderes Herzensanliegen des neuen Finanzministers Löger – der aus der Uniqua-Versicherung kommt ist – hat dieser bereits in einem Standard-Interview klar gemacht, in dem er ankündigte, das Thema „in der richtigen Form voranzutreiben“, weil die Wichtigkeit der privaten Pensions- und Pflegevorsorge von den BürgerInnen „viel zu wenig wahrgenommen“ werde. Übrigens: 2008 belief sich die steuerliche Förderung privater Vorsorgeprodukte insgesamt (zweite und dritte Säule, Lebensversicherungen …)  laut einer parlamentarischen Anfrage der Grünen auf 650 Mio. Euro, laut WIFO sogar auf 1,35 Mrd. Euro (siehe Standard vom 5. September 2011) . Und dass die steuerliche Förderung privater Pensionsvorsorge überwiegen einkommensstarken Gruppen zugute kommt, die sich privat vorzusorgen auch leisten können, versteht sich ohnehin von selbst. So hielten etwa laut Sozialbericht des BMASK 2010 nur 3,3 Prozent der „ärmsten“ 50 Prozent der Haushalte Fonds (Fonds insgesamt, darunter auch Pensionsfonds), aber 30,1 Prozent der reichsten 5 Prozent der Haushalte, und 21,9 Prozent der nachfolgenden „vermögenden“ 15 Prozent aller Haushalte (Quelle: Sozialbericht 2012, Kapitel Vermögensverteilung).

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  • Zuletzt noch Maßnahmen im Bereich der Einkommenssteuer. Wieder soll es eine Tarifreform für „Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen“ geben. Eine Maßnahme die tatsächlich einmal mehr v.a. BezieherInnen höherer Einkommen zugute kommt, weil sie von jeder Tarifsenkung „unten“ voll profitieren, während die BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen nur dann von Steuersenkungen betroffen sind, wenn sie die entsprechende Steuertarifstufe überhaupt erreichen.

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  • Ebenfalls „geprüft“ werden soll die automatische Anpassung der Steuersätze, um die kalte Progression abzuschaffen. Auch diese Maßnahme – insbesondere, wenn sie mit einem „Automatismus“ verbunden ist, kommt insbesondere höheren Einkommensgruppen zugute. Einerseits weil einkommensschwache Gruppen – z.B. Teilzeitbeschäftigte, Niedriglohngruppen –  vielfach erst gar keine Einkommenssteuer zahlen entsprechend auch nicht von einer „kalten“ Progression betroffen sind. Andererseits Einkommensgruppen von unterschiedlichen „Teuerungsraten“ betroffen sind. Z.B. treffen Preissteigerungen bei Grundnahrungsmittel und Gütern des täglichen Bedarfs einkommensschwache Gruppen ungleich stärker als einkommensstarke, weil ärmere Gruppen ungleich mehr ihres Einkommens für z.B. Nahrungsmittel oder Wohnen aufwenden müssen, als wohlhabendere. Welche „Teuerungsrate“ wird daher als Anpassungsautomatismus herangezogen? So oder so profitieren jedenfalls obere Einkommensgruppen stärker als untere und mittlere.

 

Worauf warten?

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden: die Großspender bekommen was sie sich erhofft haben. Nicht nur sozialpolitisch – Stichwort Reformen im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Richtung Hartz IV, Verschärfungen bei der Mindestsicherung, flexible Arbeitszeiten und machtpolitisch – Angriffe auf Kollektivverträge, Betriebsräte und Arbeiterkammern, sondern auch wirtschaftspolitisch. Das große Umverteilungsprojekt von unten nach oben und die Unterordnung umwelt- und klimapolitischer Zielsetzungen unter wirtschaftliche Interessen ist in vollem Gange. Mit den NEOS hat diese Regierung in vielen Fragen einen logischen ideologischen Partner, der für die notwendige Verfassungsmehrheit sorgt.

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Und die Opposition? Die Schuldenbremse in einfachem Gesetzesrang hat auch die SPÖ mitbeschlossen, die Verfassungsmehrheit ist nicht an ihr gescheitert. In Sachen Klima- und Umweltschutz stellt sich die SPÖ nicht wesentlich fortschrittlicher als FPÖ und ÖVP dar. Dass sie in der letzten Legislaturperiode letztlich der Verankerung des Wirtschaftsstandorts in der Verfassung ihre Zustimmung verweigerte ist mehr dem Druck von außen – von NGO, WissenschafterInnen, aber durchaus auch Teilen der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer – zu verdanken als eigenen Überzeugungen. Die Liste Pilz ist mit Selbstfindung, Selbstverortung und sonstigem beschäftigt und weitgehend unauffällig, geht es um zentrale politische Fragen. Der Verlust der Grünen im Parlament – als politisch und parlamentarisch erfahrene und inhaltlich fundierte Partei – macht sich bereits jetzt dramatisch bemerkbar.

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Bleibt die außerparlamentarische Opposition und die Zivilgesellschaft. Und Gewerkschaften und Arbeiterkammern. Von ihrer Mobilisierungsfähigkeit wird es abhängen, wie viel sich vom schwarz-blauen Regierungsprogramm durchsetzen lässt. Und ob Widerstand organisierbar ist. Lange Zuwarten sollten allerdings gerade auch die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen nicht. Es liegt – wenn schon nicht Alles – zumindest ausreichend Vieles auf dem Tisch, was nur als Kampfansagen an Gewerkschaften, ArbeitnehmerInnen, Sozialstaat und Verteilungsgerechtigkeit gewertet werden kann. Worauf also noch warten?

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Links zu ausführlichen Analysen des schwarz-blauen Regierungsprogramms:

Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (I): Industriellenvereinigung trifft Stammtisch, Analyse des Regierungsprogramms zu Arbeitszeit- und Arbeitsmarktpolitik auf unserem Verteilungs-Blog

Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (II): Autoritärer Neoliberalismus, Analyse des Regierungsprogramms hinsichtlich AK, Gewerkschaften, Belegschaftsvertretungen auf unserem Verteilungsblog

reflektive.at – Blog ehemaliger grüner ParlamentsmitarbeiterInnen mit umfassenden Analysen des Regierungsprogramms zu Mindestsicherung, Frauenpolitik, Arbeitslosenversicherung …

ÖGB – Ersteinschätzung des Regierungsprogramms

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