Sozialwirtschaft: Bei Überstunden höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Der Konzernbetriebsrat der Caritas Socialis und die GPA haben ein richtungsweisendes Urteil vor dem OGH erkämpft. Dieses Urteil bedeutet eine wesentliche Besserstellung für Beschäftigte im Sozialbereich.

Der Konflikt zwischen Konzernbetriebsrat und Geschäftsleitung der Caritas Socialis entbrannte sich an der Frage, ob der Überstundengrundlohn der letzten drei Monate Auswirkung auf Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat.

Überstundengrundlohn?

Bei geleisteten Überstunden setzt sich die Entlohnung aus dem Überstundengrundlohn und dem Überstundenzuschlag zusammen.

Der gesetzliche Überstundengrundlohn errechnet sich aus dem Monatslohn dividiert durch die gemittelten Arbeitsstunden pro Monat. Im Fall einer 40-Stunden-Woche, werden die 40 Wochenstunden mit 4,33 Wochen multipliziert, das Ergebnis von 173 sind die Arbeitsstunden pro Monat (bei einer 38,5-Stunden-Woche ergibt sich, mit der gleichen Rechnung, ein Wert von 167).

Bei einem Monatslohn von beispielsweise 1.600 € beträgt der gesetzliche Überstundengrundlohn 9,24 € (bei einer 38,5 Stundenwoche 9,58 €).

Manche Kollektivverträge legen günstigere Regelungen fest. Beim Kollektivvertrag für das Metallgewerbe wurde der Teiler auf 143, beim Handels-KV auf 158 festgesetzt. Bei oben genannten Beispiel von einem Monatslohn von 1.600 €, beträgt der Überstundengrundlohn also 11,19 € (Metaller) und 10,13 € (Handel)- also deutlich besser als die gesetzliche Regelung.

Besserstellung

Die günstigere Regelung betreffend Überstundengrundlohn in den Kollektivverträgen müssen also für die Berechnung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden, wie sowohl das Arbeits- und Sozialgericht als nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigten. Die Besserstellung gilt aber nicht nur für die 840 Beschäftigten bei der Caritas Socialis, sondern für alle 120.000 ArbeitnehmerInnen des Sozialbereichs. (Weitere Infos in der KOMPETENZ, Zeitschrift der GPA-djp)

Verteuerung von Überstunden notwendig

Die damit erfolgte Verteuerung von Überstunden ist zu begrüßen, belegen doch Österreichs vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen mit 41,8 Wochenstunden einen Spitzenplatz in der EU, nur noch geschlagen vom stark neoliberal ausgerichteten Großbritannien. Die Zahl der geleisteten Überstunden war 2013 mit 270 Millionen trotz Krise anhaltend hoch.

Unabhängige GewerkschafterInnen starten BürgerInneninitiative für Arbeitszeitverkürzung und Überstundenabbau!

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