SPÖ/ÖVP Steuerreform (I), Der Steuertarif: Wenig Licht, viel Schatten
26. März 2015 von adminalternative
Nun liegt sie also vor, die Steuerreform der SPÖ/ÖVP-Koalition. Der ÖGB feiert sich als Sieger, hat er doch mit seiner „Lohnsteuer runter“-Kampagne die Steuerdiskussion erst so richtig in die Gänge gebracht und zeigt er sich mit dem Ergebnis aus durchaus zufrieden. Wir waren da ja immer anders: Als UG bzw. AUGE/UG standen wir schon der ÖGB-Kampagne mit ihrem ausschließlichen Fokus auf eine Lohnsteuersenkung ausgesprochen skeptisch gegenüber. Zusätzlich stellte der von FSG und FCG beschlossene Tarif keinen wirklichen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit unter den ArbeitnehmerInnen her, sondern begünstigte – im Gegenteil – insbesondere obere mittlere und hohe Einkommen. Beinhaltete das AK/ ÖGB-Modell immerhin auch Vermögenssteuern zur Gegenfinanzierung, war es von einer umfassenden Steuerstrukturreform allerdings dennoch weit entfernt. Wie sieht es nun mit der vorliegenden SPÖ/ÖVP-Steuerreform aus? Eine Bewertung aus alternativgewerkschaftlicher Sicht.
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Steuern in rot-schwarz: Wo geht’s bitte zur Reform?
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Was schon beim ÖGB nur noch rudimentär vorhanden war, fehlt beim SPÖ-ÖVP Modell vollständig: nämlich mutige Maßnahmen im Steuerbereich, die tatsächlich die Bezeichnung „Steuerreform“ verdienen. Es wird lediglich der Steuertarif geändert, die grundlegende Reform der Steuerstruktur wird nicht einmal ansatzweise angegangen. Der steuerlichen Entlastung von Arbeit steht keine entsprechende Verschiebung der Steuerlast aur Vermögen, Kapital und Ressourcenverbrauch gegenüber. Die Gegenfinanzierung gleicht entsprechend einem bunten Fleckerlteppich und folgt eher dem Prinzip Hoffnung als irgendeinem erkennbaren System. Die grundsätzlichen und schon hunderte Male analysierten Strukturprobleme des österreichischen Steuersystems – nämlich die unverhältnismäßig hohe Belastung von Arbeit und Arbeitseinkommen bei gleichzeitig bescheidener Besteuerung von Ressourcenverbrauch und de facto Nullbesteuerung von Vermögen – wurden einmal mehr nicht behoben. Die großen Ungerechtigkeiten in unserem Steuersystem wurden nicht behoben. Statt eine ernsthafte und breite – jedenfalls ideologisch aufgeladeneund konfliktträchtige – Debatte darüber zu führen, welche Steuerreform es denn in Zeiten der Vielfachkrisen (Klima-, Finanz-, Wirtschaftskrise) und dramatisch steigender Vermögens- und damit Machtkonzentration denn überhaupt brauchen würde, setzte man lieber auf die ungleich populärere und deutlich weniger streitbehafteten Forderung nach einer Lohnsteuersenkung. Wer soll da schon ernsthaft dagegen sein?
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Die Folgen dieser Nichtreform, werden wir allerdings noch zu spüren bekommen. Eine Steuersenkung ohne entsprechende Gegenfinanzierung mit System führt beinahe zwangsläufig zu Mindereinnahmen, die wiederum Sparmaßnahmen – also die Kürzung von Ausgaben im öffentlichen Dienst, im Sozialbereich, in der Infrastruktur, in der öffentlichen Mobilität, in der Bildung etc. – nach sich ziehen müssen, sollen die vereinbarten, allerdings vielfach wenig zielführenden und kontraproduktiven EU-Budgetvorgaben eingehalten werden.
Schon alleine aus diesen grundsätzlichen Erwägungen ist das vorgestellte rot-schwarze Steuerpaket abzulehnen.
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Tarifreform ohne Fokus aus Verteilungsgerechtigkeit
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Doch kommen wir von der grundsätzlichen Kritik zur speziellen. Das Volumen der Steuerreform beläuft sich auf insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
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- 4.470 Mio Euro Tarifreform
- 430 Mio. Euro Negativsteuer/SV-Rückerstattung
- 100 Mio. Familienentlastung
- 200 Mio. Wirtschaftspaket
Den Löwenanteil der Steuerentlastung macht die Tarifreform aus. Künftig gibt es statt drei sechs Tarifstufen, beginnend beim deutlich von 36,5 auf 25 % abgesenkten Einstiegssteuersatz ab 11.000 Euro steuerlicher Bemessungsgrundlage. Der neue Tarif gestaltet sich wie folgt (Steuersatz gilt für entsprechend steuerpflichtiges Einkommen):
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von 0 – 11.000 Euro 0 %
von 11.000 – 18.000 Euro 25 %
von 18.001 – 31.000 Euro 35 %
von 31.001 – 60.000 Euro 42 %
von 60.001 – 90.000 Euro 48 %
von 90.001 – 1 Mio. Euro 50 %
ab 1 Mio. Euro 55 %
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Für BezieherInnen von Einkommen, die so niedrig sind, dass sie lohnsteuerbefreit sind, wird künftig die Negativsteuer (sie heißt neuerdings „SV-Rückerstattung“) von 110 auf bis zu 400 Euro (max. 50 % der geleisteten SV-Beiträge) erhöht. Erstmals haben auch PensionistInnen Anspruch auf eine Negativsteuer von bis zu 110 Euro. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung – also der „Lohnsteuerausgleich“ – soll künftig automatisch, von Amts wegen durchgeführt werden. Ebenfalls erhöht werden ArbeitnehmerInnen- und Verkehrsabsetzbetrag,von 345 auf Euro 400.
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Wie sind diese Maßnahmen zu bewerten?
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- Zu begrüßen ist jedenfalls die deutliche Erhöhung der Negativsteuer, insbesondere auch die automatisierte Veranlagung. Damit bekommt tatsächlich jede/r der/die Anspruch auf eine Negativsteuer hat, diese auch tatsächlich ausbezahlt. Die Erhöhung der Negativsteuer ist jedenfalls konjunkturwirksam – befinden wir uns doch in einem Einkommenssegment, wo jeder zusätzlich verdiente Euro auch tatsächlich in den Konsum fließt. Aus konjunktur- wie sozialpolitischen Erwägungen hätte die Erhöhung der Negativsteuer daher durchaus noch deutlicher ausfallen können. Ein Problem das sich aus der Art der Rückerstattung ergibt: die Steuergutschrift erfolgt nicht unmittelbar mit Lohnauszahlung, sondern erst im Folgejahr, im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung. Damit verzögert sich der Entlastungseffekt ausgerechnet für die einkommensschwächsten Gruppen, welche eine Stärkung ihrer Einkommen am dringendsten nötig haben.
- Ebenfalls begrüßenswert ist die Erhöhung der Absetzbeträge auf 400 Euro, nützen Absetzbeträge doch insbesondere unteren und mittleren Einkommensgruppen.
- Die Absenkung des Einstiegssteuersatzes auf 25 % ist dagegen sehr teuer und verfehlt weitgehend die erhoffte Wirkung, profitieren doch von Tarifreformen im „unteren“ Bereich insbesondere höhere Einkommensgruppen unverhältnismäßig stark. Einfach gesagt: wer über eine steuerpflichtiges Einkommen von 12.000 Euro verfügt, dessen erste 11.000 Euro sind steuerfrei. Lediglich die verbleibenden 1.000 Euro fallen in den Eingangssteuersatz und sind künftig statt mit 36,5 mit 25 % besteuert. Wer dagegen bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 50.000 Euro liegt, profitiert von den niedrigeren Steuerstufen der Klasse 11.000 – 18.000 Euro ebenso, wie von jener von 18.001 – 31.000 Euro, und immer noch von dem niedrigeren Steuersatz von 31.001 – 60.000 Euro. Jede Tarifsenkung „unten“ schlägt bei einem derartig hohen Einkommen voll durch. So richtig und wichtig die Absenkung des Einstiegssteuersatzes auch ist: Ein geringeres Ausmaß (z.B. Senkung auf 30 statt auf 25 %) bei gleichzeitig höherer Negativsteuer bzw. höheren Absetzbeträgen wären verteilungs- wie konjunkturpolitisch zielführender gewesen.
- Entsprechend höher ist auch die absolute Entlastung – also die Entlastung nicht relativ zum Einkommen sondern absolut in Geld – der oberen Einkommen: Wer bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro/Monat liegt, gewinnt 485 Euro/Jahr. Wer dagegen ein Bruttoeinkommen von 5.500 Euro monatlich bezieht, erhält eine Steuerentlastung von 1.600 Euro jährlich. Wer gar über ein Einkommen von 8.000 Euro monatlich verfügt, darf sich sogar über eine Entlastung von 2.180 erfreuen. Denn der profitiert nicht nur von den gesenkten niedrigeren Steuersätzen.
- Womit wir beim teuersten aller Steuergeschenke wären: bereits im ÖGB Modell war das Schieben der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz von 60.000 auf 80.000 Euro vorgesehen. Dieses vollkommen überflüssige Geschenk an Top-VerdienerInnen ohne irgendwelchen konjunkturellen Nutzen hätte – in Zeiten budgetärer Not! – schon zwischen 120 und 150 Mio. Euro gekostet. Nun wird diese Bemessungsgrundlage, aber der ein Steuersatz von 50 % gilt, nicht auf 80.000, sondern sogar auf 90.000 Euro geschoben. Damit fließen zusätzliche hohe Millioneneurobeträge an die Top 2,9 %-VerdienerInnen! Die Reichen werden erfreut sein …
- Über dieses großzügige Geschenk an die Reichsten kann auch nicht die „Millionärssteuer“ – also der neue Spitzensteuersatz von 55 % – für Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 1 Mio. Euro hinwegtäuschen. Tatsächlich handelt es sich um knapp über 400 Personen. Und: dieser Steuersatz ist auch auf 5 Jahre befristet eingeführt …
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Dass der vorliegende Steuertarif tendenziell nach oben verteilt, und einkommensstarke Gruppen absolut wie relativ begünstigt, belegen auch folgende Zahlen:
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- während sich die Nettoeinkommen bei einem Monatsbruttoeinkommen von 1.000 bzw. 1.500 Euro um 2,4 bzw. um 3 % erhöht, erhöht sich das Nettoeinkommen bei EinkommensbezieherInnen von 2.000 bis 3.000 Euro (brutto) zwischen 4,4 und 4,8 %. Darüber liegende Einkommen gewinnen immer noch + 4,2 % (Bruttomonatseinkommen von 4.000 Euro) bzw. 3,4 % (Monatsbrutto 5.500 Euro).
- Mittlere Einkommen (ca. 1.840 Euro brutto/Monat) gewinnen durch die Steuerreform jährlich rund 848,88 Euro. Mittlere Fraueneinkommen (1.390 Euro brutto /Monat) schon nur noch 378 Euro, während mittlere Männereinkommen (2.283 Euro brutto/Monat) auf 924 Euro Entlastung kommen. Männer gewinnen mit dem neuen Steuertarif stärker als Frauen. In Summe gehen damit ca. 64 Prozent des gesamten Entlastungsvolumens an Männer, aber nur 36 Prozent an Frauen.
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Zusammenfassend kann zur Tarifreform festgehalten werden:
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- die Entlastung unterer Einkommensgruppen fällt deutlich schwächer aus als jene mittlerer und oberer Einkommen.
- Insbesondere in absoluten Zahlen profitieren obere Einkommen vom neuen Tarif.
- Die aus konjunkturellen Gründen besonders wichtige Entlastung unterer und mittlerer Einkommen erscheint vor diesem Hintergrund unzureichend.
- Gerade kontraproduktiv ist die deutliche Anhebung der Bemessungsgrundlage für den bisherigen Spitzensteuersatz (50 %) von 60.000 auf 90.000 Euro, da diese teure Entlastungsmaßnahme konjunkturell vollkommen verpufft und einer Einkommensgruppe mit ohnehin hoher Sparquote zugute kommt.
- Mit der unverhältnismäßig stärkeren Entlastung der Männereinkommen droht sich auch die Ungleichverteilung der Einkommen zwischen Männern und Frauen noch einmal zu verstärken.
Lieber Markus,
Danke für Deine Analyse. Darüberhinaus wird sich die Kaufkrafterhöhung nur bei den unteren Einkommen wirtschaftsbelebend auswirken, da der Steuergewinn der Einkommen über 5000,-€ kaum in den Inlandkonsum zurückfließen wird und somit auch das Mehrwertsteueraufkommen geringer sein wird als prognostiziert (siehe Teil II). Schlimm ist, dass das Hauptübel die Arbeitslosigkeit durch die Tarifrefom nur marginal reduziert werden wird, da wären staatliche Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Infrastruktur wirksamer gewesen als Steuergeschenke an die höheren Einkommen.
Wer wird die von der EU verlangte Staatsschuldenreduzierung ab 2017 finanzieren? Belastungspakete und Einsparungen von 3,5 Md.€ pro Jahr? Dass sich das ÖGB und AK gewünscht haben ist einfach unverständlich. Siehe auch https://zukunftmitverantworten.org/