Steuertarifreform: Abgesang auf Verteilungsgerechtigkeit
30. Juni 2015 von adminalternative
In den Monatsberichten 5/2015 hat das WIFO die Verteilungswirkungen der geplanten Einkommensteuerreform analysiert. Das Ergebnis: die verteilungspolitische Schieflage verstärkt sich einmal mehr.
Primäres Ziel der Steuerreform 2015/16 war und ist, Lohn- und Einkommensteuerpflichtige zu entlasten. Das regierungsseitig veranschlagte Volumen umfaßt dabei rund 5,2 Mrd. Euro. 4,4 Mrd. Euro stammen dabei aus der Reform der Steuertarife, 0,4 Mrd. Euro aus der Erhöhung und Ausweitung der Negativsteuer. Der Rest resultiert aus kleineren Entlastungsmaßnahmen wie etwa der Erhöhung und Zusammenführung von Arbeitnehmer_innen- und Verkehrsabsetzbetrag oder der Anhebung des Kinderfreibetrags.
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Die Tarifreform
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Die Grundzüge der Steuerreform sind soweit bekannt: der Einstiegssteuersatz wird von 36,5 auf 25 % gesenkt und gilt künftig für steuerpflichtige Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro/jährlich. Die Zahl der Steuerstufen insgesamt erhöht sich von bislang vier (0 %, 36,5 %, 43,214 % und 50 %) auf sieben (0 %, 25 %, 35 %, 42 %, 48 %, 50 % und 55 %). Die Einkommensschwelle, ab welcher der bisherige Spitzensteuersatz von 50 % gilt, wird von 60.001 auf 90.001 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen geschoben. Der neu eingeführte Spitzensteuersatz von 55 % gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 1.000.001 Euro/Jahr und wurde vor allem eingeführt, um die KEST auf Erträge aus Wertpapieren von 25 % auf 27,5 % erhöhen zu können (rechtlich ist die maximale Höhe der Kapitalertragssteuer an den ESt-Spitzensteuersatz gebunden). Das WIFO hat nun untersucht, wie sich die Tarifreform auf die Individual- und die Haushaltseinkommen auswirkt. Dabei vergleicht das WIFO die Entwicklung der Nettoeinkommen ohne und mit Steuerreform. Die Differenz zwischen simulierten Nettoeinkommen mit und ohne Reform ergibt dabei die steuerlichen Entlastungseffekte für Personen bzw. Haushalte.
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Auswirkungen der Steuerreform auf die individuellen Einkommen
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Wie entwickeln sich als Folge der Steuerreform nun die persönlichen Nettoeinkommen? Wenig überraschend und bereits mehrfach analysiert, nun aber auch von Seiten des WIFO bestätigt: mit der Höhe des Einkommens steigt absolut wie auch relativ der Entlastungseffekt:
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- Absolut gewinnen etwa die einkommensschwächsten 10 % durch die Steuerreform 163 Euro, die einkommensstärksten 10 % dagegen 1.957 Euro.
- In relativen Zahlen ausgedrückt liegt die Entlastung (gemessen am Nettoeinkommen) im unteren Einkommensdrittel zwischen 2 und 2,7 %, im mittleren und oberen Einkommensdrittel dagegen zwischen 3,4 und 5,1 %.
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Der Grund für die unverhältnismäßig starke Entlastung oben: Einkommensstarke Gruppen profitieren von jeder Senkung „unterer“ Steuersätze, insbesondere aber auch von einem niedrigeren Einstiegssteuersatz. Diese Entlastungsgewinne mit jeder gesenkten Steuerstufe summieren sich natürlich zu einem ordentlichen Plus auf. Das WIFO beschreibt den Effekt wie folgt:
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„Für steuerpflichtige Einkommen, die mehrere Progressionsstufen umfassen, ergibt sich deshalb mit der Herabsetzung jeder einzelnen Tarifstufe … ein kumulierter Vorteil bzw. eine kumulierte Verringerung der Steuerschuld.“
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Die geringe steuerliche Entlastung unterer Einkommensgruppen ist dabei im hohen Anteil geringfügig Beschäftigter (unteres Einkommenszehntel: 27 % Geringfügige) sowie von Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen unter 11.000 Euro (Anteil unterstes Einkommenszehntel: 100 %, zweitschwächstes Einkommenszehntel: 88 %) begründet. Im Monatsbericht heißt es dazu:
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„Erstere (geringfügig Beschäftigte, Anm.) sind nicht zwingend sozialversichert und kommen daher nur dann in den Genuss der Negativsteuer, wenn sie freiwillig Sozialversicherungsbeiträge entrichten, letztere (Personen unter 11.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen, Anm.) profitieren zwar von der Anhebung der Negativsteuer, allerdings nicht in dem Ausmaß, dass ihr Nettoeinkommen um mehr als 1 % steigen würde.“
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Während in den beiden untersten Einkommenszehnteln gerade einmal 55,8 bzw. 79,7 % der Betroffenen überhaupt von der Steuerreform profitieren – und hier vor allem von der Anhebung der Negativsteuer – erzielen ab dem dritten Einkommenszehntel praktisch alle Erwerbstätigen einen Nettoeinkommenszuwachs als Folge der Steuerentlastung.
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Von Männern – für Männer?
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Wie verteilen sich die Entlastungseffekte aus der Steuerreform auf die Geschlechter? Einen Anhaltspunkt liefern bereits die Verteilungswirkungen auf die Einkommensgruppen. Da Frauen mehrheitlich in niedrigen Einkommensgruppen zu finden sind, müsste ihre Entlastung ungleich geringer ausfallen als jene der Männer. Und tut sie auch, absolut wie relativ:
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- Während Männer durch die Steuerreform durchschnittlich mit 1.168 Euro entlastet werden, liegt der Entlastungseffekt der Frauen bei deutlich geringeren 778 Euro.
- Während sich das Nettojahreseinkommen der Frauen um 3,6 % erhöht, steigt jenes der Männer um 4 %.
- Und: während 94,2 % aller erwerbstätigen Männer in den Genuss einer Steuerentlastung kommen sind es nur 88,7 % der selbständig oder unselbständig beschäftigten Frauen.
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Das WIFO kurz und knapp:
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„Männer und ältere Erwerbstätigen profitieren absolut und relativ zu ihrem Nettoeinkommen stärker als Frauen und Jüngere.“
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Jedenfalls zugute kommt Frauen die Ausweitung (etwa auf Pensionist_innen) und Erhöhung der Negativsteuer: waren bislang 22,7 % der beschäftigten Frauen und 9,6 % der Männer anspruchsberechtigt, erweitert sich dieser Anteil auf 27,9 % der Frauen und 12,2 % der Männer. Bei den Pesnisonist_innen sind überhaupt 42,3 % der Frauen erstmals anspruchsberechtigt, bei den Männern immer noch 13,5 %.
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Auswirkung der Steuerreform auf die Haushaltseinkommen
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Den Haushaltseinkommen kommt dahingehend besondere Bedeutung zu, da der individuelle Lebensstandard in der Regel ja nicht nur vom eigenen Einkommen sondern auch von jenem der weiteren Haushaltsmitglieder abhängt. Ebenfalls von Relevanz für den individuellen Lebensstanrdard ist die Haushaltsgröße sowie das Alter der Haushaltsmitglieder. Auch bei einer Betrachtung der Haushaltseinkommen verfestigt sich das bereits gewonnene Bild der Steuerreform: reiche Haushalte profitieren von der Steuerreform ungleich stärker als einkommensarme.
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- Die einkommensschwächsten 10 % der Haushalte (1. Dezil, verfügbares Nettohaushaltseinkommen/Jahr: 6.894 Euro) gewinnen durch die Tarifreform 97 Euro bzw. 1,1 Prozent ihres Nettoeinkommens. Nur knapp über ein Drittel – nämlich 37,1 % – der Haushalte in dieser ärmsten Gruppe profitieren überhaupt von der Steuerreform.
- Das Nettohaushaltseinkommen des 2. Dezils (Nettoeinkommen: 13.044 Euro/jährlich) erhöht sich um 249 Euro bzw. 1,9 % jährlich. In der Gruppe der 10 % der „zweitärmsten“ Haushalte profitiert noch nicht einmal die Hälfte – nämlich lediglich 48,5 % – von der Reform.
- Ab dem 3. Dezil gewinnen über 80 %, ab dem 4. Dezil schon über 90 % der Haushalte von der Steuerreform. Das jährliche Entlastungsvolumen der mittleren Haushaltseinkommen reicht dabei von 452 Euro (3. Dezil, Nettohaushaltseinkommen/Jahr: 16.285 Euro) bis 842 Euro (6. Dezil, Nettohaushaltseinkommen/Jahr: 23.749 Euro) bzw. 2,8 % bis 3,5 %.
- Am stärksten profitieren die nachfolgenden, einkommensstarken Dezile: im 7. Dezil (26.642 Euro Nettohaushaltseinkommen/Jahr) erhöht sich das Nettoeinkommen um 1.013 Euro oder 3,8 %, im 8. Dezil (Haushaltseinkommen 30.182 Euro netto/Jahr) um 1.195 Euro oder 4 %, im 9. Dezil mit 37.609 Euro jährlichem Nettohaushaltseinkommen schließlich 1.373 Euro und 3,9 %.
- Das reichste 10. Dezil (Nettohaushaltseinkommen/Jahr 54.497 Euro) gewinnt absolut am stärksten (+ 1.732 Euro) und relativ immer noch 3,3 %.
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Die Schlussfolgerungen des WIFO hinsichtlich der Verteilungseffekte der Steuer(tarif)reform:
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„Generell steigt der Nettoeinkommenseffekt der Steuerreform absolut und in Relation zum Einkommen sowohl mit der Höhe des Nettoindividualeinkommens von Erwerbstätigen und Pensionistinnen bzw. Pensionisten als auch mit der Höhe des verfügbaren … Haushaltseinkommens.
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Die relativ höchsten Einkommenszuwächse verzeichnen Haushalte im 7. bis 9. Dezil der Verteilung der Haushaltseinkommen. In der oberen Hälfte der Verteilung profitieren nahezu alle Haushalte von der Reform, während im 1. und 2. Dezil der Großteil der Haushalte nicht betroffen ist, weil hier viele Haushalte über kein oder nur ein sehr geringes Erwerbs- und/oder Pensionseinkommen verfügen.
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Verschiedene Verteilungsmaße nachen einen leichten Ansteig der Ungleichheit der Einkommensverteilung deutlich.“
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Resümee
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Mit dieser Steuerreform verstärkt sich die Einkommensungleichheit einmal mehr. Wie unverhältnismäßig die Steuerentlastung oberer Einkommensgruppen ist belegt nicht zuletzt die Tatsache, dass vom gesamten Entlastungsvolumen der Tarifreform im Umfang von rund 4,9 Mrd. Euro alleine 55,9 % auf das oberste Einkommensdrittel der Haushalte entfällt und lediglich 12 % auf das unterste Drittel. Umgerechnet 2,75 Mrd. gehen so an Einkommensgruppen mit einer deutlich höherer Sparneigung als einkommenschwächere, mit einer entsprechend „verpuffenden“ Konsum- und Konjunkturwirkung. Es bleibt: Eine Steuerreform, die hunderte Millionen Euro an die Reichsten schlichtweg verschenkt. Eine Steuerreform, die den krisenbedingten Notwendigkeiten nicht gerecht wird. Eine Steuerreform, die keinen wirklichen Beitrag zu einer gerechteren (Netto-)Einkommensverteilung zwischen Männern und Frauen leistet. Eine Steuerreform als Abgesang auf Verteilungsgerechtigkeit. Eine Steuerreform als Inbegriff einer „vertanen Chance“.
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Link: Presseinformation des WIFO zu den Verteilungseffekten der Steuerreform 2015/16