AUGE/UG Antrag zur 176. Vollversammlung der AK-Wien: Pensionen – Altersarmut ist auch akademisch

In unserem derzeit gültigen Pensionssystem, dessen Finanzierung im Umlageverfahren, also aus Beiträgen der Erwerbstätigen sowie aus Bundesmitteln erfolgt, sind einige Voraussetzungen entscheidend. So ist zunächst das Prinzip der Pflichtversicherung hervorzuheben, durch das alle über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigten Personen vom Anbeginn ihrer Erwerbstätigkeit in die Pensionsversicherung eingebunden sind.

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