Vermögensbesteuerung: Österreich weiter auf den hinteren Plätzen


Innenminister Kickl will ab 2019 eine Spezialeinheit der Polizei gründen, die Jagd auf SozialbetrügerInnen macht. Nicht etwa auf jene Unternehmen und Reichen, die im Rahmen von „Cum Ex“-Geschäften auch den österreichischen Staat um zig Millionen Euro betrogen haben. Auch nicht auf Unternehmen, die Sozialabgaben hinterziehen oder ihre ArbeitnehmerInnen „falsch“ anstellen. Nein, es geht um MindestsicherungsbezieherInnen, ArbeitnehmerInnen im Krankenstand, um Menschen denen unterstellt wird, fälschlicherweise Sozialleistungen zu beziehen. Gegen die künftig eben polizeilich ermittelt werden soll.
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„Sozialbetrug“? Nichts Genaues weiß man nicht …

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Um welche Beträge es sich handelt, kann tatsächlich niemand sagen. Der Linzer Ökonom Friedrich Schneider schätzt die Summe „fälschlicherweise“ bezogener Sozialleistungen auf rund 1,1 Mrd. Euro. Umgekehrt beläuft sich der Schaden aus – seitens der Arbeitgeber nicht geleisteter Sozialabgaben und Lohnsteuern – auf rund 3 Mrd. Euro, also auf ein Vielfaches. Rechnet man noch den klassischen (Mehrwert-)Steuerbetrug hinzu, erhöht sich die Summe, um welche die Unternehmensseite „betrügt“ auf satte 5 Mrd. Euro (siehe Beitrag in Salzburger Nachrichten vom 20. Februar 2017). Diese Zahlen sind – wie bereits erwähnt – Schätzungen und mit entsprechender Vorsicht zu genießen. Gemessen an den Gesamtausgaben des Staats Österreichs für Sozialleistungen ist der Schaden aus Sozialleistungs-Betrug mit gerade einmal rund 1,5 Prozent allerdings verschwinden gering. Der Steuer-und Sozialabgabenbetrug der Unternehmen belief sich auf deutlich höhere 2,6 Prozent der entsprechenden öffentlichen Einnahmen.
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Gründe mit voller Härte gegen „SozialbetrügerInnen“ vorzugehen, lassen sich aus diesen Zahlen jedenfalls nicht wirklich ableiten, insbesondere, wo nicht einmal klar ist, wann und ob von Sozialbetrug im rechtlichen Sinne überhaupt gesprochen werden kann – etwa wenn SaisonarbeiterInnen zwischen der Saison in die „Arbeitslose“ geschickt werden und sich die Unternehmen so die Entgeltfortzahlung sparen.
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Geht es um „Sozialbetrug“ gibt es also nur wenig tatsächlich Konkretes. Der geschätzte Schaden aus fälschlicher- oder auch nur irrtümlicherweise bezogenen Sozialleistungen fällt jedenfalls deutlich geringer aus, als so mancher medial aufgeblasene Einzelfall vermuten lässt. Wie dem auch sei: für einen öffentlichen Skandal reicht es allemal.

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Vermögensbesteuerung: Die Fakten liegen am Tisch

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Viel Konkretes gibt es dagegen bei der Frage, wie hoch denn Vermögen besteuert werden. Wie groß den Beitrag der Reichsten in diesem Land zur Finanzierung öffentlicher Leistungen wie Bildung, Pflege, Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit, Soziale Dienste etc. ist. Im Gegensatz zur Causa „Sozialbetrug“ sprechen die Fakten hier eine deutliche Sprache: Österreich ist und bleibt ein Schlusslicht der Vermögensbesteuerung in Europa und unter den Industriestaaten. Und droht noch weiter zurück zu fallen.

Eine Grafik aus einem Beitrag von Stefan Bach und Claus Michelsen in der Zeitschrift spw 3, die das Aufkommen aus Vermögenssteuern in den OECD-Staaten von 2013 – 2015 veranschaulicht, spricht da eine deutliche Sprache:

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  •  Mit einem Aufkommen von gerade einmal 0,6 Prozent des BIP liegt Österreich bei den vermögensbezogenen Steuern deutlich hinter vergleichbaren EU-Staaten wie Dänemark (1,8 Prozent), Schweden (1,1 Prozent), Finnland und die Niederlande (rund 1,3 Prozent) aber auch Deutschland mit knapp 1 Prozent.
  • Weit liegt Österreich hinter Staaten wie Frankreich (ca. 3,9 Prozent) und Belgien (3,5 Prozent), aber auch stark wirtschaftsliberal geprägten Ländern wie der Schweiz (1,8 Prozent), der USA (2,7 Prozent) oder Großbritannien (4 Prozent).
  • Noch geringere vermögensbezogene Steuern als in Österreich werden in der EU nur noch von Staaten wie Tschechien, Estland oder der Slowakei eingehoben.
  • Die Auflistung vermögensbezogener Steuern am Beispiel Österreichs ist dabei nicht einmal mehr aktuell: Mit 1. Jänner 2016 wurde die Gesellschaftssteuer abgeschafft – die letzte der Kapitalverkehrssteuer. Das Aufkommen aus dieser Position – in der OECD-Grafik noch angeführt – fiel entsprechend von 102 Mio. Euro im Jahr 2015 auf nur noch 5 Mio. Euro 2017. Die Mehreinnahmen aus Reformen der Grunderwerbssteuer im Zusammenhang mit der Steuerreform aus 2015 konnten diesen Einnahmeausfall allerdings einigermaßen ausgleichen.

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Grafik aus spw 3, Bach/Michelsen: „Grundsteuerreform: Bodenwertsteuer sinnvolle Alternative, aber Probleme im Detail“

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Was diese Grafik jedenfalls einmal mehr deutlich aufzeigt: Österreich hat bei Vermögenssteuern – wie seitens der OECD auch regelmäßig gefordert – Aufholbedarf und einen großen Gestaltungsspielraum, der nicht nur zur Finanzierung sozialer Dienste – wie etwa der Pflege – genutzt werden könnte, sondern auch zu einer sozial-ökologischen Steuerstrukturreform mit Entlastung des Faktors Arbeit und einer höheren Besteuerung von Umwelt- und Ressourcenverbrauch.

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Hätte Österreich ein Vermögenssteueraufkommen

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  • in Höhe Deutschlands würde das – bezogen auf das BIP von 2017 –  Mehreinnahmen von rund 1,5 Mrd. Euro bedeuten
  • im Ausmaß Finnlands oder der Niederlande Mehreinnahmen von 2,6 Mrd. Euro bringen
  • im Umfang des Durchschnitts der OECD-Staaten Zusatzeinnahmen von 4,4 Mrd. Euro bedeuten
  • in Höhe der USA zusätzliche Steuererträge von fast 7,8 Mrd. Euro
  • zum Spitzenwert Frankreichs würden sogar zusätzliche Steuern im Ausmaß von 12 Mrd. Euro sprudeln.

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Vermögenssteuern – sozial garantiert treffsicher

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Vermögenssteuern – insbesondere wenn sie erst bei Vermögen ab einer bestimmten Höhe ansetzen – wären dabei sozial garantiert treffsicher. Nur zur Erinnerung. Laut HFCS-Erhebung der Österreichischen Nationalbank (2010) hielten demnach

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  • die reichsten 5 Prozent der Bevölkerung 45 Prozent – also fast die Hälfte – des Gesamtvermögens (brutto)
  • die folgenden zweitreichsten 15 Prozent 29 Prozent,
  • die „mittleren“ 30 Prozent schon nur noch 22 Prozent,
  • die „untersten“ 50 Prozent der Bevölkerung insgesamt schon nur noch  4 Prozent des gesamten Privatvermögens in Österreich.

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Laut HFCS-Erhebung lag weiters das „Median“-Vermögen – also jene Schwelle, bei der exakt die Hälfte der Haushalte mehr bzw. weniger Vermögen (in diesem Fall Nettovermögen, also Bruttovermögen abzüglich Schulden) – halten bei gerade einmal 76.000 Euro. Mehr als drei Viertel der Haushalte besitzen weniger als 265.000 Euro an (Netto)Vermögen, rund 90 Prozent aller Haushalte weniger als 542.000 Euro.

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Statt zum Halali auf  „SozialbetrügerInnen“ zu blasen sollte das Geld dort geholt werden, wo es tatsächlich zu holen ist. Das ist sicher nicht bei den mickrigen Ersparnissen der MindestsicherungsbezieherInnen. Sicher nicht bei im Ausland lebenden Kindern hier arbeitender PflegerInnen. Nicht bei Frauenberatungseinrichtungen. Nicht bei Menschen mit Behinderung.  Nicht bei Arbeitslosen, armen Familien, Jugendlichen ohne Job. Sondern bei den Vermögenden, den Millionenerben, den Milliardenstiftern, den Steuerflüchtlingen und -schonern.

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Hier liegen die Milliarden die für Pflege, Armutsbekämpfung, sozialen Wohnbau und Klimaschutz fehlen. Hier liegen die Milliarden für eine Entlastung von Arbeit und ArbeitnehmerInnen und mehr Steuergerechtigkeit. Höchste Zeit wär‘s dafür. Schon längst.

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