Vermögenssteuern: Wie Gegner argumentieren. Und warum die Argumente falsch sind

Endlich ist sie da. Die Diskussion rund um eine höhere Besteuerung der Vermögen. Und schon rücken sie natürlich alle wieder aus: die GegnerInnen von Vermögenssteuern. Es sind die üblichen Mittelstandswahrer. Ein höhere Besteuerung der Vermögen, eine Besteuerung von Vermögenszuwächsen würde wieder nur den Mittelstand treffen. Eine Vermögensbesteuerung würde eine Doppelbesteuerung bedeuten. Alles unzumutbar, auch Sicht jener, die vorgeben die Mitte zur vertreten und doch nur die Interessen der ganz oberen vertreten. Die Argumente der selbsternannten Mittelstandswahren lassen sich leicht entkräften und ob ihrer Ideologie entzaubern.

Einige typische „Gegenargumente“ seien hier erwähnt:

Argument 1: Eine Vermögenssteuer trifft die HäuselbesitzerInnen, kleinen SparerInnen und damit wieder die Mittelschicht

Die Angst vor einer höheren Besteuerung von Vermögen ist bei der breiten Masse der Bevölkerung tatsächlich enorm. Jede/r HäuselbauerIn findet sich nun plötzlich im Kreise der Vermögenden wieder und ob seines Vermögens bedroht. Diese Angst wird entsprechend von ÖVP, Industriellenvereinigung und anderen konservativen Interessensgruppen weidlich ausgenutzt. Nur: jede vermögensbezogene Besteuerung kann so ausgestaltet sein, dass über Freibeträge kleine und mittlere Einkommen überhaupt nicht besteuert oder steuerlich geschont werden. Schulden die z.B. im Laufe des Hausbaus aufgenommen worden sind, werden gegengerechnet, das senkt schon einmal die Bemessungsgrundlage. Dazu kommt der Freibetrag. Damit würden viele Häuselbauer schon steuerfrei gestellt. Angesichts der Konzentration von Vermögen – 1 % der Reichsten halten etwa gleich viel Vermögen, wie 90 % der restlichen Bevölkerung – darunter auch die ominöse „Mitte“ – zeigt klar, wo das Vermögen, das zu besteuern wäre ist – ganz oben!

Argument 2: Eine Vermögensbesteuerung stellt eine Doppelbesteuern dar, weil verdientes Einkommen ja schon einmal besteuert worden ist. Das ist unfair, eine doppelte Besteuerung ist nicht zulässig.

Nun, dieses Argument ist ja kompletter Nonsens. Erstens einmal: nirgendwo steht geschrieben, dass eine doppelte Besteuerung unzulässig ist. Zweitens einmal: es gibt jede Menge von doppelter Besteuerung. Das einfachste Beispiel: die Umsatzsteuer, die bei jedem Einkauf zu leisten ist. Wer sein bereits besteuertes Einkommen (Lohnsteuer, Einkommenssteuer) ausgibt, zahlt für die bezahlten Produkte Umsatzsteuer. Sein/Ihr Einkommen wird also doppelt besteuert! Das gleiche gilt bei der Mineralölsteuer. Vielmehr könnte frau/mann sagen: Sparen -also die Anhäufung von Vermögen – wird im Gegensatz zu Konsum sogar steuerlich gefördert! Obwohl gerade in Krisenzeiten der Konsum so wichtig wäre, um die gesellschaftliche Nachfrage zu stabilisieren und zu fördern und dadurch Beschäftigung zu schaffen! Und es sind gerade die Konservativen, die regelmäßig kein Problem damit haben „Massensteuern“ also Konsumsteuern und Abgaben zu erhöhen, wenn es um die Sanierung von Budgets geht. Konsumsteuern und Abgaben, die eine doppelte Besteuerung darstellen und vor allem kleine und mittlere Einkommen treffen. Nichts spricht also gegen eine doppelte Besteuerun. Es gibt sie schon längst.

Argument 3: Eine Vermögenszuwachssteuer ist nicht notwendig, da ja Vermögenszuwächse – etwa Zinserträge oder Dividenden – bereits besteuert werden

Tatsächlich werden bereit Zinsen bzw. Dividenden mit 25 % besteuert. Das ist allerdings nur ein Teil der Vermögenszuwächse. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren etwa Aktien – sind dagegen nach einem Jahr steuerfrei gestellt. Auch beim Verkauf von Immobilien gibt es Fristen, nach denen der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei gestellt ist. Das ist allerdings komplett uneinsichtig: jedes Einkommen ist einkommenssteuerpflichtig. Jedes Einkommen stellt auch in gewisser weise einen „Vermögenszuwachs“ dar. Warum dann ausgerechnet der Gewinn aus dem Verkauf einer Aktie nach einem Jahr nicht steuerpflichtig sein soll, ist nicht erklärbar. Einkommen aus Arbeit ist so steuerlich deutlich schlechter gestellt als Einkommen aus Vermögen. Wie bei der Kapitalertragsssteuer – also der Steuer auf Zinserträgen – wird wieder einmal alles vermischt, was nur vermischt werden kann. Wurde damals durch den Kampfbegriff der „Sparbuchsteuer“ suggeriert, dass die Ersparnisse und nicht die Erträge besteuert würden, wird auch nun gerne unterschlagen, dass nur der tatsächlich realisierte Gewinn steuerpflichtig ist: wer also ein Wertapapier um Euro 10 kauft und um Euro 15 verkauft muss also die 5 Euro Gewinn besteuern. Das ist nur gerecht. Gleiches gilt für Immobilien.

Argument 4: Die Erbschaftssteuer trifft vor allem die Mittelschicht und die Familien. Auch eine Erbschaftssteuer bedeutet eine doppelte Besteuerung, weil diejenigen, die das Haus gebaut haben und dafür bezahlt haben, nun auch noch Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Dass die Erbschaftssteuer vor allem die Mittelschicht trifft ist natürlich genauso unwahr, wie die Behauptung, dass eine Vermögenssteuer vor allem die Mittelschicht treffen würde. So sorgten im Jahr 2006 etwa 3 % der Erbfälle für 56 % des gesamten Erbschaftssteueraufkommens! 30 Personen haben mehr als eine Million Euro geerbt und damit für ein Viertel des gesamten Erbschaftssteueraufkommens gesorgt. 97 % aller Erbschaftsfälle lagen unter 73.000 Euro. Mit einem Freibetrag von z.B. Euro 100.000 wären diese alle frei gestellt. Es ist also klar zu sehen: die Erbschaftssteuer hat nicht die Mitte erwischt, sondern tatsächlich die Reichsten. Im Zuge einer Erbschaftssteuer wird der Vermögensübergang besteuert. Dieser Vermögensübergang ist von jenen zu zahlen, welche das Vermögen erhalten: die „Häuselbauer“ – sprich Eltern – zahlen also gar nicht die Erbschaftssteuer, sondern die Erben. Dafür erhalten sie ja auch Vermögen und gegenüber denjenigen, die kein Vermögen vererbt bekommen, einen „Startvorteil“ (sehr empfehlenswert: der Artikel von Marterbauer/Schütz in WISO Nr. 2/07). Und genauso wie Einkommen, dass im Prinzip „Vermögen“ schafft besteuert wird, ist auch ein Vermögensübergang zu besteuern.

Argumente gegen eine höhere Besteuerung von Vermögen sind widerlegbar. Sie entbehren in der Regel jeder Grundlage und widersprechen eklatant dem Leistungsfähigkeitsprinzip, wonach eine Person, die leistungsfähiger ist, auch einen größeren Beitrag zum Steueraufkommen leisten soll. Und wer über Vermögen, Einkommen und damit Macht und Sicherheit verfügt ist Leistungsfähiger. Dieses Leistungsfähigkeitsprinzip ist letztlich eine Grundlage des modernen, umverteilenden Sozialstaates. Wer an diesem Prinzip rüttelt, rüttelt an den Grundsätzen von Sozialstaatlichkeit. Zudem leistet der Staat auch einiges für die Vermögenden: er garantiert den Schutz von Eigentum, auch, indem er eine soziale Spaltung verhindert. Er sichert Infrastruktur in den Bereichen Mobilität, Bildung, Gesundheit, wovon – siehe Bildung – vor allem auch Reiche profitieren. Der Staat braucht Geld um diese soziale Infrastruktur sicherstellen zu können. Und einen entsprechenden Beitrag haben auch jene zu leisten, die über das entsprechende Vermögen und Einkommen verfügen. Letztlich auch aus Gründen des Verursacherprinzips: weil auch die Anhäufung und Konzentration von Vermögen und Einkommen ganz oben in der Bevölkerungshierarchie zu immer riskanteren Veranlagungsstrategien und zu immer geringeren Einkommen bei Lohnabhängigen geführt haben. Diese verteilungspolitische Schieflage ist eine zentrale Ursache für die Wirtschaftskrise. Und es ist nur gerecht, dass jene, die von den letzten Jahrzehnten finanziell besonders profitiert haben, nun auch für die Bewältigung der Krise aufkommen sollen.

6 Kommentare

  1. Kapitalflucht sagt:

    Ich stimme oben Geschriebenem voll zu.
    Auf das Hauptargument der GegnerInnen wird aber leider nicht eingegangen: Die Kapitalflucht nämlich.
    So verwerflich es auch ist: Österreich hat als Steueroase viel Geld angelockt, dass nun in Österreich günstig geparkt ist. Dieses Geld könnte rasch abgezogen werden.
    Könnte mir schon vorstellen, dass das einige Banken (die ohnehin schon unter Druck sind) und damit wieder die gesamte Volkswirtschaft zusätzlich unter Druck bringen könnte. Derzeit profitieren sehr viele direkt vom Status Österreichs als Steueroase. Indirekt wohl noch viel, viel mehr.

  2. Markus Koza sagt:

    Stimmt, hab ich glatt vergessen, danke für das posting: das Argument mit der kapitalflucht. das kommt natürlich wie das amen im gebet. WIFO-schulmeister ist diesem argument immer wieder damit begegnet, dass eine kapitalflucht aus österreich wohl eher unwahrscheinlich wäre, weil ja es in den meisten anderen europäischen ländern ohnehin vermögenssteuern gäbe. bei den stiftungen – so schulmeister – würde eine auflösung einer stiftung dazu führen, dass 25 % des stiftungsvermögens an den fiskus abzuliefern wäre. angesichts dieser kosten säßen stifter sozusagen in einer „mausefalle“. dh. höhere steuern (erbersatzsteuer etc.) würden viel eher akzeptiert als die auflösung und damit enorme kosten. keine kapitalflucht ist auch bei einer höheren bewertung von grundstücken möglich. angesichts des drucks, unter dem steueroasen derzeit stehen, ist zu hoffen, dass es doch mittelfristig zu einem austrockner derselben kommt. jedenfalls ist eher anzunehmen, dass bei einer moderaten vermögensbesteuerung die fluchtgefahr nicht so gegeben ist, bei einer erbschaftssteuer m.e. nach ohnehin nicht. so weit meine meinung dazu.

  3. Anleger0815 sagt:

    Überlege selber grade mein Glück mit Aktien zu versuchen, da mir die aktuellen lächerlichen Zinsen auf den Sparbüchern einfach zu wenig sind, jetzt aber gerade eine gute Zeit ist zu investieren, da die Aktienkurse einfach nur im Keller sind.
    Und da ich mir trotzdem mal z.B. ein Haus leisten will, ist halt das dann meine Art des ANLEGENS.
    Darüber hinaus unterstützt man so auch die Wirtschaft, in dem man Unternehmen Geld liefert für Investitionen!

    Im Gegensatz zu den Behauptungen im obingen BLOG-Beitrag kann ich aber mit Sicherheit sagen, dass ich finanziell bestimmt nicht höher einzuschätzen bin als der oftzitierte „Mittelstand“… Laut aktuellen Statistiken hab ich sogar ein etwas unterdurchschnittliches Einkommen eines Österreichischen Manns.

    Im Übrigen bin ich eigentlich GRÜN-Sympathisant, aber wenn die Grünen nicht differenzieren wollen, zwischen Vermögenssteuer (trifft ALLE!!!) und REICHENSTEUER, dann werd ich sie wohl auch zum letzten mal gewählt haben…

    Im Übrigen wär es fatal den ATX (und damit die Wirtschaft in Ö), der eh grad schon am Boden liegt, nochmal extrem zu schwächen in dem man auch die kleinen Anleger mit einer KESt vertreibt! Denn dieses ohnehin hohe Einsatzrisikio was man bei Aktien immer hat würde sich dann wohl kaum noch rechnen …

    genauso würde auch eine Erbeschaftssteuer vor allem den MITTELSTAND treffen!!! Den wirklich Reichen ist es doch sowieso egal, wenn sie halt mal etwas mehr Steuern zahlen. Aber die Erbschaftssteuer würde selbst bei sozial schwachen zum Tragen kommen!!! DAHER => VÖLLIGER UNSINN!!!

    1. Markus sagt:

      sehr geehrter Anleger!

      1. eine vermoegenssteuer kann durchaus so gestaltet sein – und alle, die eine vermoegenssteuer einfuehren wollen, sehen das auch so vor – dass es freibetraege gibt, bis zu deren grenze, keine vermoegenssteuer zu zahlen ist – von 100.000 bis 500.000 euro gehen da die vorschlaege. also definitiv keine mittelschichtssteuer – der begriff des mittelstandes ist ohnehin unpassend. es findet also definitiv eine differenzierung von vermoegen – hinsichtlich der hoehe der besteuerungsgrundlage – statt.

      2. gleiches gilt fuer die erbschaftssteuer. und warum der vermoegensuebergang von einer person auf eine andere person nicht besteuert werden sollte, wo doch die eine person massiv vermoegen gewinnt, erscheint aus gerechtigkeitsgruenden wohl sehr fraglich. eine erbschaft stellt nun mal einen deutlichen vermoegenszuwachs dar, die vererbung von chancen! reichtum vererbt sich ebenso wie bildung und armut. das ist nun mal so. ohne besteuerung von erbschaften geht da die schere noch weiter auseinandner. und wie bereits aus den oben erwähnten zahlen recht klar belegt: auch die erbschaftssteuer wurde vor allem von den reichsten gezahlt, weil es unten bzw. in der mitte gar nicht so viel zu vererben gibt! entsprechend ist die erbschaftssteuer definitiv kein unsinn.

      3. vermoegen sind auch nicht in der mitte konzentriert – das belegen nun mal alle untersuchungen, sondern beim obersten prozent, bzw. bei den obersten 10 %. die sind wohl nur schwerlich als mittelschicht zu bezeichnen sind. und wenn es den reichsten egal ist, wenn sie steuern zahlen, dann sollen sie auch zahlen.

      4. wenn fuer jedes lebensmittel, fuer jede miete, jedes gut, das gekauft wird, etc. umsatzsteuer zu leisten ist – und gar nicht wenig – ist es nicht einzusehen, warum gerade beim kauf und verkauf von wertpapieren diese nicht einer ohnehin sehr geringen börsenumsatzsteuer unterworfen werden sollen. das würde sogar die finanzmärkte und die aktienpreise stabilisieren -weil preisschwankungen aus kurzfristigen spekulationen sich nicht mehr auszahlen würden. und warum jede form von arbeitseinkommen besteuert wird, gerade zinseinkommen (über die KEST) nicht, bleibt mir auch schleierhaft.

      nix für ungut,

      markus koza

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.