Corona Update Teil 12


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Pünktlich am 15.06.20 gab es die nächsten Lockerungen. Mit Verordnung BGBl II 266/202 ist die Maskenpflicht im Handel gefallen, in der Gastronomie für die Gäste, das Personal muss bis auf Weiteres weiterhin Maske tragen, auch in Apotheken, beim Arztbesuch bleibt die Maskenpflicht aufrecht. Grundsätzlich bleibt sie überall dort bestehen wo ein Einhalten des 1m Mindestabstandes nicht möglich ist.

In einem ZIB 2 Interview mit Armin Wolf hat uns Kanzler Kurz wieder einmal sein Verständnis eines Rechtsstaates nähergebracht. Politiker*innen erlassen komplizierte Verordnungen und rechtliche Regelungen die sie dann (falsch) in einfachen Worten an die Mitbürger*innen vermitteln. Polizist*innen und „Wiener“ Magistratsbeamte die anhand dieser vereinfachten Regeln Strafen verteilen, handeln rechtmäßig. Trotz der nochmaligen Nachfrage, ob sich diese nicht an Gesetze und Verordnungen zu halten hätten und anhand derer Entscheidungen treffen müssten, blieb unser Bundeskanzler bei der Einschätzung, dass das Verteilen der Strafen rechtmäßig war und es unserem Rechtsstaat entsprechend jedem einzelnen selbstverständlich zustehen würde, dagegen rechtlich vorzugehen.

Lieber Herr Bundeskanzler Kurz, bitte nehmen Sie Nachhilfe in Sachen Rechtstaatlichkeit!

Corona und Arbeitslosigkeit

Die Regierung hat verkündet, dass es eine Einmalzahlung in der Höhe von € 450,- für Arbeitslose geben soll. Diese soll im September ausgezahlt werden. In welcher Form ist noch nicht ganz klar. Voraussetzung soll aber sein, dass eine Arbeitslosigkeit von 2 Monaten in den Monaten von Juni bis August gegeben ist. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als auch Personen die zb. von April bis Mai arbeitslos waren, genauso durch Corona betroffen waren. Entgegen dem verständlichen Aufschrei der Opposition, scheint es aber, laut Aussage des Gesundheitsministers Anschober mittlerweile klar, dass die 450,-€ direkt bei den Betroffenen ankommen sollen und nicht, wie befürchtet bei Aufstockern ins Arbeitslosengeld hineingerechnet werden.

Dieser erste Schritt ist sehr zu begrüßen, auch wenn vollkommen klar ist, dass weitere folgen müssen. Die schon längst, nicht nur durch Corona, überfällige Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist dringend nötig.

Siehe unsere Forderung nach Erhöhung der Nettoersatzrate auf 80%

Corona und Verteilungsgerechtigkeit

Familien mit Kindern sollen pro Kind eine Einmalzahlung in der Höhe von 360,-€ im September erhalten. Im Gegensatz zum von der ÖVP/FPÖ Regierung geschaffenen Familienbonus wurde dieses Mal der Ansatz jedes Kind ist gleich viel wert gewählt. Vor Allem, dass die Einmalzahlung bei Familiengeldbezug automatisch, ohne weitere Beantragung ausbezahlt wird, ist mit Sicherheit den grünen Verhandler*innen geschuldet.
Für Familien mit geringem Einkommen bedeutet die Einmalzahlung auf alle Fälle eine Entlastung und es ist, vor allem im Monat September in dem viele Ausgaben mit dem Schulbeginn in Zusammenhang stehen, damit zu rechnen, dass die erhaltene Summe sofort wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangt.
Etwas kritischer ist die automatische Auszahlung an Familien die durch Corona keine, oder kaum Auswirkungen spürten und die generell über höhere Einkommen verfügen, zu sehen. Bei denen ist eher davon auszugehen, dass sie nicht mehr ausgeben werden, sondern eher versucht sind in Zeiten der Verunsicherung ihr Geld zu sparen.

Trotz Verständnis für die Schwierigkeit der Auszahlungsadministration wäre aus Sicht der immer größeren Einkommensunterschiede die Auszahlung nur an Arbeitslose, Notstandshilfebezieher*innen und armutsgefährdete Menschen…. zu bevorzugen gewesen.

Als weitere Maßnahme der Regierungsklausur wurde das Vorziehen der Senkung des untersten Steuersatzes von 25% auf 20% verkündet. Diese soll rückwirkend mit Beginn 2020 umgesetzt werden. Wohl den grünen Verhandler*innen zu verdanken ist die Erhöhung der Negativsteuer um € 100,-, welche Niedrigverdiener*innen zu Gute kommt. Obwohl diese höher ausfallen hätte können, ist sie besser als Nichts.

Dringend bedarf es Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. Hier müssen im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit Forderungen nach vermögensbezogenen Steuern ganz vorne stehen.

Corona und Familien

Mit der neuen Lockerungsverordnung wurden endlich praxistaugliche Regeln, betreffend des Abhaltens von Ferienlagern festgelegt. Diese werden einige Eltern aufatmen lassen, lässt sich dadurch die Zeit der Ferien organisieren. Laut 10b der aktuellen Lockerungsverordnung muss bei außerschulischer Jungenderziehung und Jugendarbeit sowie bei Ferienlagern der 1m Mindestabstand nicht eingehalten werden. Trotzdem gibt es keine Maskenpflicht. Voraussetzung dafür ist ein Präventionskonzept in dem Hygienemaßnahmen, Schulung der Betreuer, Gliederungen in Kleingruppen von max. 20 Personen und Regelungen beim Auftreten von Verdachtsfällen vorgesehen sind. Damit steht dem Stattfinden von Ferienlagern und Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen nichts mehr im Wege. Es bleibt zu hoffen, dass es für die Veranstalter noch nicht zu spät ist und diese die Saison noch nicht abgeschrieben haben.

Corona und Urlaub

Die Grenzen sind offen, dem Urlauben steht nichts mehr im Wege, oder doch?
Trotz der offenen Grenzen stuft das Außenministerium jene Länder in die eine Reise gestattet ist als Hochrisikogebiete der Stufe 4 ein. Seit Beginn der Grenzöffnungen gehen dadurch die Wogen hoch. In allen Medien häufen sich Interpretation. Empfehlungen beim Arbeitgeber nachzufragen, welche Reisen denn okay sind, geistern herum. Natürlich spricht nichts dagegen, mit dem Arbeitgeber diesbezüglich das Gespräch zu suchen. Sollte dieser kulanterweise kein Problem sehen, ist anzuraten dieses zu dokumentieren und dann kann die Reise schon los gehen. Sollte sich der Arbeitgeber aber nicht ganz so offen erweisen, ist es mitnichten so, dass dies schon einer Reise im Wege steht.

Wie letzte Woche im Corona Update ausgeführt, ist es für den Fall der Erkrankung während der Urlaubsreise ins grenzoffene Ausland, für die Entgeltfortzahlung relevant ob ein Verschulden vorliegt. Leichte Fahrlässigkeit genügt nicht.

Meiner Meinung nach ist auch die Einschätzung des Außenministeriums als Hochrisikogebiet noch nicht alleine dafür ausschlaggebend, dass ein Verschulden angenommen werden kann. Wenn es in diesem Gebiet nachweislich schon länger keinen Coronafall gegeben hat, ist wohl trotzdem nicht von einem Verschulden auszugehen. Weiterhin bleibt es dabei, die Lage ist je nach Einzelfall und Zeitpunkt genau zu beurteilen und im Hinblick auf ein mögliches Verschulden abzuwägen.

Endgültige Rechtssicherheit werden uns aber erst die ersten Gerichtsentscheidungen geben können. Es bleibt auf alle Fälle bei den ArbeitnehmerInnen ein rechtliches Risiko und deshalb sollte abgewogen werden, ob das die Reise Wert ist.

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.