Wahlen in Wien – aber nicht für alle!

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Zuerst erschienen in Die Alternative 9/10 aus dem Jahr 2020

von Beate Beranek, Sozialwissenschafterin
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In Wien fällt ein demokratiepolitisches Problem Österreichs ganz besonders auf, rund 30% sind ganz oder teilweise von der Wahl ausgeschlossen.

Wenn am 11. Oktober in Wien der Gemeinderat gewählt wird, können viele Wiener_innen ihre Stimme nicht abgeben, obwohl sie das richtige Alter dafür haben. Fast ein Drittel der Wiener Bevölkerung kann nicht mitbestimmen. Sie sind ausgeschlossen, weil sie die falsche Staatsbürgerschaft besitzen ungeachtet dessen, wie lange sie hier schon leben. Sie können damit z.B. die Wohnungspolitik, Fragen der Bildung, des öffentlichen Verkehrs, des öffentlichen Raumes nicht beeinflussen.
Parlamente, Landtage oder Gemeinderäte sind Orte der Repräsentation. Grundsätzlich sollen sie die Zusammensetzung der Bevölkerung in ihren politischen Mehrheitsverhältnisse repräsentieren, tuen es aber nur bedingt. Das spiegelt sich naturgemäß auch in der Politik wieder. Denn wer nicht wählen kann, ist auch keine Zielgruppe einer Wahl. So passiert es, dass Menschen, die seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt hier haben, nur sehr unzureichend auf parlamentarischer Ebene vertreten sind.

Dass sie nicht Zielgruppe einer Wahl sind, stimmt auch nur bedingt, nämlich insofern, als sie nicht als Stimmengeber_innen angesprochen werden. Gleichzeitig werden sie in den letzten Jahren – und das immer vehementer – im Wahlkampf diffamiert. Sie können sich dagegen nicht wehren, in dem sie eine solche Politik abwählen. In Wien, wo drei Parteien um das rechte Lager kämpfen, ist das im Moment besonders schlimm.

Aber was sagt dieser Wahlausschluss über unsere Demokratie aus?

Im Endeffekt haben wir damit ein Legitimationsproblem. Wir unterwerfen Menschen Gesetzen, die sie über Jahrzehnte nicht mitbestimmen können. Ohne ihre Stimme werden sie nur bedingt gehört und wenn überhaupt wird über sie und nicht mit ihnen gesprochen. In Wien trifft das auch auf sehr viele junge Leute zu, die so das Interesse an Politik und an Mitbestimmung verlieren könnten. Damit müssen ihre Anliegen auch nicht auf die politische Agenda. Viele von ihnen sind in Wien geboren oder leben schon die längste Zeit ihres Lebens hier, sie identifizieren sich mit ihrer Stadt und bleiben doch Wiener_innen zweiter Klasse ohne Stimme.

Die einfachste Antwort auf diese Herausforderung, die immer wieder lapidar entgegen geworfen wird, ist die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft. Oft hören wir in dieser Frage: „Sollen sie halt Österreicher_innen werden, wenn sie schon hier leben.“ Aber so einfach ist das nicht. Österreich baut eine Menge Hürden für das Erlange der Staatsbürgerschaft auf, die für manche einfach unüberwindlich sind. Zum einen gibt es sehr lange Wartezeiten. Um überhaupt einen Antrag stellen zu können, müssen sechs bis zehn Jahre im Land verbracht worden sein, wohlgemerkt mit legalen Aufenthaltstitel. Darüber hinaus muss die vorherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden, was für manche Menschen schwierig ist, da es sich anfühlt, als würden sie damit eine Verbindung zu ihrer Vergangenheit, ihrer Familie oder auch nur zu ihrer Region kappen. Am schwersten wiegt aber vermutlich die hohe Einkommenshürde für die Staatsbürgerschaft.

Einbürgerung nur mit hohen finanziellen Hürden möglich

Nicht nur das Verfahren zur Einbürgerung ist kostspielig. Das nachzuweisende Einkommen muss dauerhaft sein und einer Höhe entsprechen, die viele von vornherein ausschließt. SOS Mitmensch hat nachgewiesen, dass in 800 Branchen der Verdienst bei Vollzeitbeschäftigung nicht ausreichen würde. Es werden nämlich nicht nur der Nettoverdienst betrachtet, sondern zusätzlich die Mietkosten sowie Aufwandspauschalen für Kinder. Da sind 2000 Euro netto und mehr schnell erreicht, was deutlich über dem durchschnittlichen Einkommen von Arbeiter_innen liegt, Teilzeitkräfte sind gleich ausgeschlossen. Diese Einkommenshürde gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Österreich, trifft somit auch Kinder und Jugendliche, die hier geboren sind und deren Eltern keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Damit wird demokratische Mitbestimmung zur Einkommensfrage und für viele unerreichbar.

Grundsätzlich wäre es natürlich möglich ganz andere Wege zu gehen und das Wahlrecht an die Aufenthaltsdauer zu binden. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das durchaus logisch. Für EU-Bürger_innen auf kommunaler Ebene ja auch möglich. Eine andere Möglichkeit ist den Zugang zur Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Schon lange fordert die UG eine Abkehr von der Staatsbürgerschaft nach Abstammung. Mit der Einführung des „ius soli“, also dem Geburtsortprinzip in Bezug auf die Staatsbürgerschaft wären viele Fragen leichter zu klären, zumindest für jene, die hier geboren werden. Leider ist damit in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, ist das Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich eines der restriktivsten.

Was wäre sinnvoll?

Unabhängig von dringend notwendigen Erleichterungen beim Zugang zur Staatsbürgerschaft, sollte das Wahlrecht nach fünfjährigem Aufenthalt allen mit ihrem Lebensmittelpunkt in Österreich zugestanden werden. Damit werden Herausforderungen gesehen und nicht nur aus einem Blickwinkel betrachtet. Das Ausspielen verschiedener Bevölkerungsgruppen wird erschwert. Damit wäre ein großer Schritt in die vielbeschworene Integration gesetzt. Menschen, die hier leben, hier arbeiten, ihre Familien hier haben, würden sich endlich als Teil der Bevölkerung anerkannt sehen können und nicht als Ausgrenzte voller Einschränkungen. Die Welt ist mobiler geworden, viele Menschen leben nicht dort, wo sie geboren wurden. Dieser Trend wird sich auch nicht wieder umkehren.

Damit wäre die bestehende Legitimationskrise der Demokratie entschärft. Der politische Diskurs würde bunter, alle könnte über die Fragen ihrer unmittelbaren Lebensumstände mitentscheiden. Und nicht zuletzt wäre endlich ein Keil in die rassistische und hetzerische Politik der Ausgrenzung getrieben.
Weiterführende Informationen dazu: www.sos-mitmensch.at, www.wahlwexel.at

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