Griechenland-“Rettung“: Neuer Frontalangriff auf Kollektivverträge und Arbeitsrechte

ceipekViel Kritik wird im Zusammenhang mit dem Griechenlandpaket an den geradezu desaströsen Sparvorgaben und Privatisierungsvorhaben geübt, die der SYRIZA-Regierung abgepresst wurden. Mehr und mehr wird auch die Rolle Deutschlands in Europa, der Umgang mit den „Partnern“ in der EU und der Austeritätskurs insgesamt hinterfragt. Wenig – viel zu wenig – Beachtung finden dagegen die neuerlich von Griechenland eingeforderten„Arbeitsmarktreformen“. Ein Fehler:  Stellen diese doch nichts anderes als einen neuerlichen Frontalangriff auf Kollektivverträge, Arbeits- und Gewerkschaftsrechte in Griechenland vor. Und dieser Angriff wird nicht auf Griechenland begrenzt bleiben.

.
Mit der „Erklärung des Euro-Gipfels“ vom 12. Juli sind nun jene Auflagen bekannt, unter deren strikter Einhaltung Griechenland finanzielle Mittel aus dem ESM – dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, dem „Euro-Schutzschirm“ – erhalten soll. Während über Sparvorgaben, Privatisierungsvorhaben und Steuererhöhungen und die geradezu demütigende und erpresserische Art des Zustandekommens  des Abkommens in den Medien breit berichtet wurde und wird, finden die ebenfalls abverlangten Arbeitsmarktreformen deutlich weniger Beachtung. Bei Gewerkschafter_innen schrillen allerdings einmal mehr die Alarmglocken, haben es diese doch in sich.

.
Arbeitsmarktauflagen der Euro-Gruppe

.
So verlangt die Euro-Gruppe eine „tiefgreifende Überprüfung und Modernisierung“

.

  • „der Verfahren für Tarifverhandlungen“,
  • „der Arbeitskampfmaßnahmen“,
  • „der Massenentlassungen“.

.

Arbeitsmarktreformen haben dabei in enger Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit den „Institutionen“ – also der alten Troika – und angelehnt an internationale und europäische „best practice“-Modelle zu erfolgen. Klar abgelehnt wird dabei eine Rückkehr zur „bisherigen Politikgestaltung“ im Bereich Arbeitsmarkt, da diese mit dem Ziel eines nachhaltigen  und integrativen Wachstums „nicht vereinbar ist„.

.
Troika-Programme bisher: Angriff auf Flächentarifverträge und Gewerkschaften

.
Blick zurück, vor der Krise: Tarifvertragsverhandlungen fanden in Griechenland in Vorkrisenzeiten nicht wesentlich anders statt, als in den übrigen europäischen Staaten. Verhandlungen gab es auf nationaler, Branchen- und Unternehmensebene.
.
Auf nationaler Ebene wurde ein Tarifvertrag abgeschlossen (Bezeichnung EGSEE), der insbesondere die Aufgabe hatte, einen allgemein gültigen Mindestlohn festzulegen. Dieser Tarifvertrag war Basis für folgende Tarifverträge auf Branchenebene, worauf wieder Unternehmens-Tarifverträge aufbauten. In diesem „Stufenbau“ galt – wie auch anderswo üblich – ein Verbesserungsgebot („Günstigkeitsprinzip“): die jeweils nachgelagerte Ebene konnte gegenüber der vorgelagerten nur bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen ausverhandeln. Branchenkollektivverträge durften also etwa nicht gesetzliche Mindestlöhne unterschreiten, Regelungen auf Unternehmensebene keine schlechteren Arbeitsbedingungen als auf Branchenebene.
.
Mit der Krise, welche Griechenland mit voller Wucht traf, den folgenden „Rettungspaketen“ und den damit seitens der Troika aus EZB, IWF und EU-Kommission erzwungenen „Strukturreformen“ sollte sich die Verhandlungsstruktur grundlegend ändern. Da die Troika in Griechenland nicht nur ein Schuldenproblem sondern auch ein Problem mit der Wettbewerbsfähigkeit verortete, standen „Arbeitsmarktreformen“ von Beginn an ganz oben auf der Troika-Agenda: Löhne sollten deutlich gesenkt, Arbeitsmärkte flexibilisiert und Arbeitsrechte – wie etwa der Kündigungsschutz – massiv abgebaut werden um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten insbesondere Regelwerke, die diesen Zielen entgegenstanden, beseitigt werden – und das waren insbesondere die Flächentarifverträge auf nationaler und sektoraler Ebene.
.
Unter dem Eindruck der Krise wurde 2010 der letzte nationale Tarifvertrag abgeschlossen. Der u.a. eine Nulllohnrunde bis Juli 2011 vorsah. Lohnerhöhungen sollten von Juli 2011 bis Juli 2012 nur bis zur prognostizierten durchschnittlichen Inflationsrate in der EU stattfinden. Das Abkommen gab somit auch maximale Obergrenzen für Lohnzuwächse auf Branchen- und Betriebsebene vor. Sektor- bzw. Unternehmenstarifverträge durften bis Juli 2011 keine Lohnzuwächse, bis Juli 2012 keine Steigerungen über der EU-Inflationsrate beinhalten. Ein Abkommen, dass schließlich als Gesetz beschlossen wurde und zusätzlich seitens der Schlichtungsstelle OEMD beschlossene Lohnerhöhungen über der Inflationsgrenze wurden für unzulässig erklärt.
.
Es folgten jede Menge Gesetze – „Arbeitsmarktreformen“ ganz im Sinne der Troika-Auflagen – welche sowohl das System der Flächentarifverträge als auch das Prinzip der Tarifautonomie de facto aushebeln wenn nicht sogar abschaffen:

.

  • Der nationale Mindestlohn – wie bereits erwähnt in einem landesweiten Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeiterverbänden im Rahmen von Verhandlungen festgelegt – wurde auf Druck der Troika für über 25-Jährige um 22 %, für unter 25-Jährige um 32 % gesenkt. Gegen den erklärten Willen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ein Eingriff in die Tarifautonomie. Im November 2012 wurde schließlich ein Gesetz verabschiedet, das die Rolle der Sozialpartner bei der Festlegung des nationalen Mindestlohns überhaupt auf eine rein beratende reduziert und die Festsetzungskompetenz der Regierung überträgt.
  • „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen“ von Branchentarifverträgen wurden bis zum Ende der „wirtschaftlichen Anpassungsphase“ (2016) ausgesetzt und damit de facto abgeschafft. Grundsätzlich sollen Mindestlöhne nur noch für Arbeitgeber gelten, die dem unterzeichnenden Arbeitgeberverband angeschlossen sind.
  • Die maximale Geltungsdauer von Tarifverträgen wurde 2012 auf drei Jahre ausgedehnt, die Geltungsdauer bestehender Tarifverträge dagegen auf max. ein Jahr bis spätestens Februar 2013 befristet. Sektorale Tarifverträge sollten – wenn überhaupt – möglichst rasch zu deutlich schlechteren Lohn- und Arbeitsstandards neuverhandelt werden. Die Nachwirkung von Tarifverträgen wurde zusätzlich von sechs auf drei Monate verkürzt. Sollte nach Auslaufen der Nachwirkungsfrist kein neuer Branchentarifvertrag zustande kommen, würden entsprechend Löhne auf nationalen Mindeststandard gekürzt und individuell neu verhandelt.
  • Das „Günstigkeitsprinzips“ wurde abgeschafft: Tarifverträge auf betrieblicher Ebene („Haustarifverträge“) dürfen – ja sollen geradezu – in Branchentarifverträgen festgelegte Mindeststandards unterlaufen, Einkommen und Arbeitsbedingungen also verschlechtern. Zusätzlich erhielten – neben Gewerkschaften – auch andere „Arbeitnehmergruppen“ unter bestimmten Voraussetzungen  (z.B. Personenvereinigungen, die 60 % der Belegschaft hinter sich vereinen) das Recht, betriebliche Tarifverträge abzuschließen.
  • Für Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen wurden weitgehende Öffnungsklauseln in Hinblick auf Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen beschlossen.
  • Weiters wurde die Möglichkeit der einseitigen Anrufung der Schlichtungs- und Schiedsorgane (OEMD) abgeschafft. Für ein Anrufung ist die Zustimmung beider Seiten – der Arbeitnehmer_innen wie der Arbeitgeber_innen – notwendig.
.
Die Folgen: massive Einkommensverluste, dramatisch sinkende Lohnquote, Verschärfung der Krise

.
Die Auswirkungen dieser „Arbeitsmarktreformen“ auf die unmittelbar betroffenen Beschäftigten wie auch die wirtschaftliche Entwicklung waren katastrophal:

.

  • Der allgemeingültige Mindestlohn fiel etwa für Ledige mit 2 Dienstjahren von 751,39 Euro auf 586,08 Euro. Für Verheiratete mit 9 Dienstjahren von 1.037,11 Euro auf 808,94 Euro. Jeweils brutto. Für Arbeitnehmer_innen die unter Branchentarifverträge fielen, deren Branchentarifverträge allerdings „obligatorisch“ ausliefen – das betraf 2012 rund 2 Mio. Arbeitnehmer_innen –  neue Tarifverträge allerdings nicht rechtzeitig ausverhandelt waren, konnten so Einkommensverluste von bis zu 50 % entstehen.
  • Die Zertrümmerung des Flächentarifsystems hatte zur Folge, dass deutlich schlechtere individuelle und betriebliche Tarifvereinbarungen vermehrt an Stelle von Branchentarifvereinbarungen traten.  So wurden etwa – laut Angaben des griechischen Arbeitsministeriums – 2013 nur 11 Branchen-Tarifverträge unterzeichnet, aber gleichzeitig 400 Haustarifverträge abgeschlossen,  die Lohnkürzungen von bis zu 50 % vorsahen. Überhaupt hatten 80 % der betrieblichen Vereinbarungen Lohnsenkungen zum Inhalt. Laut Arbeitsministerium wurden 2013 überhaupt bereits knapp 80 % der Arbeitnehmer_innen im Privatsektor auf Basis individueller Arbeitsverträge – und nicht auf Basis von Branchen- bzw. Haustarifverträgen –  entlohnt, nach „unten“ nur noch vom deutlich gesenkten nationalen Mindestlohn abgesichert. Lag vor der Krise nach  Schätzungen die Tarifabdeckung (Branchen- und Hausverträge) noch bei rund 85 % ist diese in der Krise auf zumindest 65 % gesunken (worker-participation.eu). Diese Schätzung scheint allerdings angesichts der 2013 vom Arbeitsministerium veröffentlichen Zahlen noch zu optimistisch und sagt auch wenig über die Qualität dieser neuen Tarifverträge aus.
  • Im 3. Quartal 2013 bezogen  – ebenfalls laut griechischem Arbeitsministerium – 57 % der griechischen ArbeitnehmerInnen ein Nettoeinkommen von unter 800 Euro monatlich. 277.532 von knapp 1,37 Mio. in der Privatwirtschaft beschäftigten  Arbeitnehmer_innen bezogen ein Bruttoeinkommen von unter 500 Euro (netto 418), knapp über eine halbe Million Arbeitnehmer_innen kamen auf ein Bruttoeinkommen von 500 bis max. 1.000 Euro (netto max. 802 Euro). Gerade einmal 52.708 unselbständig Beschäftigte erreichten ein Bruttomonatseinkommen von über 3.000 Euro (1.890 Euro netto), das entspricht weniger als 4 % aller Arbeitnehmer_innen.
  • Insgesamt sanken die Reallöhne  – also die Kaufkraft – in Griechenland von 2009 bis 2014 um fast 24 %. Alleine von 2010 bis 2011 erreichten die Lohn- und Gehaltskürzung laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeit (INE) des Gewerkschaftsdachverbandes GSEE im öffentlichen Dienst ein Ausmaß von 3,5 Mrd. Euro, im Privatsektor von 3 Mrd. Euro. Die Kürzungen von Renten und Löhnen summierten sich in der Periode von 2010 bis 2011 auf 16,2 Mrd. Euro – rund 6 % des BIP.
  • Entsprechend drastisch ging die Lohnquote  zurück – also der Anteil des Einkommens aller unselbständig Beschäftigten an der gesamtwirtschaftlichen Leistung eines Landes: diese ist in Griechenland seit 2009 um 8,2 Prozentpunkte gesunken und lag 2014 bei unter 48 %  des BIP. Mehr als die Hälfte des – ohnehin massiv geschrumpften – Wohlstandes- entfällt also auf Kapital- und Gewinneinkommen. Im Vergleich dazu sank die Lohnquote in Frankreich etwa um 0,3 %, in Deutschland um 0,5 %. Hohe Rückgänge der Lohnquote hatten auch unter dem EU-Krisenbewältigungsregime stehende Länder wir Portugal (5,4 %) und Spanien (4,7 %) zu verzeichnen. Am stärksten war allerdings einmal mehr Griechenland betroffen.
  • Hinsichtlich  ihrer Wirkungen auf Wachstum, Schuldenstand und Beschäftigung hat sich die Politik der Troika als schlichtweg desaströs herausgestellt und noch alle Befürchtungen übertroffen: das Bruttoinlandsprodukt – also die gesamte Wirtschaftsleistung eines Landes – ist in Griechenland von 2009 bis 2014 als Folge von Krise, „Krisenbewältigung“ und damit verbundenden „Reformprogrammen“ und „Rettungspaketen“ um über 22 % geschrumpft. Die Schuldenquote hat sich entsprechend (Schulden in % des BIP) auf knapp 177 % erhöht (2009: 129,7 %). Die Arbeitslosenrate hat sich im selben Zeitraum von 9,46 % (2009) auf 26,26 % (2014) erhöht.

.

(Quellen: Worker-participation.eu, Wirtschaftsdienst.eu, annotazioni.de, Griechenland-blog.gr)

.

Was noch kommen soll

.
Das Desaster soll nun noch verstärkt werden. Was noch nicht umgesetzt werden konnte soll nun seine Vollendung finden. Ausgerechnet unter einer „linken“ Regierung:

.

  • Im Bezug auf Tarifverhandlungssysteme soll der Weg der Stärkung der betrieblichen gegenüber der staatlichen und sektoralen Ebene konsequent fortgesetzt werden. Ein Zurück zu Flächentarifverträgen – wie von SYRIZA im Rahmen es Wahlkampfs angekündigt – wird von der Eurogruppe ausgeschlossen.
  • Gewerkschaftsrechte sollen empfindlich beschnitten, das Streikrecht verschärft werden. Nun soll es einen neuen Anlauf geben, nachdem Versuche  unter der sozialdemokratisch-konservativen Vorgängerregierung noch scheiterten: „Aussperrungen“ – der Ausschluss von Beschäftigten von Beschäftigung und Lohnfortzahlung als Abwehrreaktion der Arbeitgeber_innen auf Streiks – sollten erlaubt werden. Zusätzlich wollte der konservative Premierminister Samaras Freistellungen von Gewerkschafter_innen für gewerkschaftliche Tätigkeiten deutlich reduzieren. Hinsichtlich des Streikrechts gab es Pläne, die Rechtmäßigkeit von Streiks an die mehrheitliche Zustimmung der Gesamtbelegschaft im Rahmen von Urabstimmungen zu binden.
  • Im Bereich Kündigungen war  und ist der Troika vor allem das geltende „Veto“-Recht bzw. die Genehmigungspflicht des Ministeriums bei „Massenentlassungen“ ein Dorn im Auge. Nun soll auch dieses Hindernis beseitigt werden.

.

Dass diese geplanten „Arbeitsmarktreformen“ – und die daraus resultierenden massiven Auswirkungen auf die Lebens-, Arbeits- und Einkommensbedingungen der Betroffenen, auf kollektive Arbeitsbeziehungen, auf gesellschaftliche und ökonomische Kräfteverhältnisse und damit auf die soziale und demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaften – in der medialen Berichterstattung so wenig Aufmerksamkeit bekommen mag zwar verwundern, aber nicht wirklich überraschen. Kaum mehr gibt es kritische Stimmen, welche die vorherrschende Wettbewerbs- und Sparlogik und die damit einhergehende bedingungslose Unterwerfung von sozialen und demokratischen Rechten, Einkommens-, Lebens-  und Arbeitsbedingungen unter selbiges in Frage stellen.

.

Vielfach sind auch die Auswirkungen die hinter Begrifflichkeiten wie „Struktur-“ , „Arbeitsmarktreformen“ oder „Modernisierung und Dezentralisierung von Verhandlungsprozessen“ stehen  zu wenig bewusst. Dass derartige „Arbeitsmarktreformen“ nicht auf Griechenland beschränkt bleiben werden, zeichnet sich allerdings ab. Und das nicht erst seit diesem Wochenende. Ob nun im Präsidentenpapier zur „Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsreform“, im Euro-Plus-Pakt, in den Empfehlungen der GD ECFIN oder im Rahmen des europäischen Semesters – die grundlegende Änderung der Tarifvertragssysteme und die damit einhergehende Schwächung der Gewerkschaften steht schon lange auf der Agenda der Neoliberalen in EU-Kommission, Rat, Parlament und in der EZB. In diesem Sinne betrifft die Entwicklung in Griechenland einmal mehr uns alle. Und sollte vor allem auch die Gewerkschaften wachrütteln. Jedenfalls mehr, als bislang.

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.