Schuldenbremse aktuell, Teil 1: Rote Irrungen

Ein ÖGB, der plötzlich die Schuldenbremse in einfachem Gesetzesrang abfeiert. Ein Grüner, der in vollkommener EU-Besoffenheit (siehe Teil 2) nun der Schuldenbremse die Verfassungsmehrheit geben will. Die Schuldenbremse blockiert offensichtlich auch das Denken.

Rote Irrungen ….

ÖGB Bundesvorstand, 24. November 2011. Der ÖGB beschließt mit den Stimmen von FSG und UG gegen die Stimmen der FCG ein Positionspapier, in dem sich der ÖGB „kritisch bis ablehnend“ zur Schuldenbremse stellt. Das Wörtchen „ablehnend“ war Vorraussetzung für eine Zustimmung der UG, da diese sich nicht als „skeptisch“, sondern klar „ablehnend“ begreift. Interessant auch die durch und durch ablehnenden Wortmeldungen der FSG-VertreterInnen.

Aus dem Text des Positionspapier:

„Die Umsetzung der Schuldenbremse ist unter einen Konjunkturvorbehalt zu stellen, da derzeit nicht einmal das prognostizierte schwache Wirtschaftswachstum gesichert erscheint. Eine Festlegung eines derart starken Konsolidierungspfades von derzeit zu erwartenden 9 Mrd Euro spätestens 2017, ohne Rücksicht auf die Unsicherheiten des mittelfristigen Konjunkturverlaufs und der Wachstumsdynamik, bringt erhebliche Risiken mit sich. – Von großen Konsolidierungsschritten sind fühlbare negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung zu erwarten, wodurch die Gefahr einer langanhaltenden wirtschaftlichen Stagnation durch überzogene Sparprogramme entstehen könnte.

AK und ÖGB stehen daher einer „Schuldenbremse“ skeptisch bis ablehnend gegenüber, da diese unter Umständen als Vorwand für Kürzungen am Sozialsystem verwendet wird. Regeln für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben zur Begrenzung der Verschuldung sind notwendig und haben folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Ein Spielraum für konjunkturelles Gegensteuern muss möglich sein. Im Übergangszeitraum ist zudem wichtig, dass durch die Rückführung des Defizits Beschäftigung, Wachstum und soziale Gerechtigkeit möglichst nicht gefährdet werden.
  • Folglich darf die Rückführung nicht nur über Ausgabenkürzungen erfolgen, sondern muss wesentlich auch auf der Einnahmenseite ansetzen – (z.B. Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer, Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung). Gerade in der ersten Konsolidierungsphase soll
  • bei den Krisenverursachern angesetzt werden.
  • Es darf keine verfassungsrechtliche Festschreibung einer bestimmten Schuldenstandsgrenze und/oder einer höchstzulässigen Abgabenquote (weder absolut noch in Prozent des BIP) enthalten sein.
  • Unabhängig davon ist endlich eine verfassungsrechtliche Verankerung sozialer Grundrechte notwendig.
  • Spielräume für Beschäftigung, für Offensivmaßnahmen (Zukunftsausgaben und Investitionen) und für Verbesserungen des Sozialstaats müssen erhalten bleiben.“

Einen Nationalratsbeschluss später – unter Beteiligung der FSG-Nationalratsabgeordneten – sieht die Welt nun plötzlich ganz anders aus. Schuldenbremse in Verfassungsrang blieb uns zwar – vorerst einmal – Dank der oppositionellen Verweigerung erspart, für ein einfaches Gesetz hat es immer noch gereicht. Und nun liest sich die ÖGB-Positionierung plötzlich so:

War mann/frau im ÖGB der Schuldenbremse gegenüber bislang „ablehnend“ oder zumindest „skeptisch“ ist sie nun „… neben dem Finanzrahmengesetz, dem Budget, den Budgetbegleitgesetzen und den budgetären Verpflichtungen Österreichs in den EU-Verträgen – ein weiteres Bekenntnis der Politik dazu, dass der Staatshaushalt in Ordnung gebracht werden muss …“, wovon in diversen ÖGB-Beschlusslagen allerdings bislang nie die Rede war.

Nun stellt der ÖGB natürlich einmal mehr klar, dass eine Budgetkonsolidierung “… nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen darf.“ Aber: „Dass es nun einen Beschluss gibt, ist insofern gut, als nun endlich konkret über Maßnahmen diskutiert werden kann.“ Als ob darüber nicht schon die längste Zeit diskutiert worden wäre und es dazu eine Schuldenbremse braucht! „Ablehnend“ bis „skeptisch“ sieht jedenfalls definitiv anders aus.

Da kann dann auch nicht mehr darüber hinweggetäuscht werden, indem der ÖGB nochmals festhält:

„Die Maßnahmen zur Reduktion des Defizits müssen aber einigen Prinzipien folgen, um sozial und nachhaltig zu sein: Soziale Gerechtigkeit, Wachstum und Beschäftigung dürfen nicht gefährdet werden; es muss Spielraum bleiben, um wenn nötig konjunkturell gegensteuern zu können; der Defizitabbau muss auch zu großen Teilen über neue Einnahmen erfolgen, bloße Ausgabenkürzungen lehnt der ÖGB ab, denn das geht zu Lasten der Menschen.“

Nun, wir dürfen demnächst allerdings ohnehin wieder einen Beschluss zur Schuldenbremse fällen, denn bekanntlich ist die Diskussion der Verankerung derselbigen im Verfassungsrang nicht ausgestanden. Es bleibt FSGlerInnen im Nationalrat also nicht erspart, noch einmal Position zu beziehen. „Skeptisch zustimmend“ bis „betroffen ignorierend“? „Traurig dreinblickend“ bis „entschlossen jein-sagend“?

Einmal mehr zeigt sich das Dilemma parteinaher Gewerkschafterinnen und GewerkschafterInnen im Parlament beeindruckend auf. Wer ist stärker: I oder I? Der Gewerkschafter oder der SP-ler?

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.