Regierungsprogramm 2017/2018: Repression statt Investition

Regierungsprogramm_250Eine Erst- und Schnelleinschätzung des Regierungsprogramms aus alternativgewerkschaftlicher Sicht: Wenig Licht, jede Menge Schatten im Bereich Sicherheitspolitik tiefste Nacht. Die ÖVP hat sich – egal ob in der Sicherheits-, Integrations- oder Arbeitsmarktpolitik – inhaltlich weitgehend durchgesetzt. Eine sozialdemokratische Handschrift ist nur in Spuren zu finden.

Für die AUGE/UG hat Markus Koza auf facebook eine Ersteinschätzung des Regierungsprogramms – insbesondere hinsichtlich der geplanten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen – vorgenommen und einer kritischen Bewertung unterzogen. Hier die aus alternativ-gewerkschaftlicher Sicht zentralen Kritikpunkte – in aller facebook-gebotenen Kürze und „Sprache“.

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„Kurz- und Ersteinschätzung des Regierungsprogramms (Arbeitsmarkt, Soziales, Arbeit, Verteilungseffekte): Die Arbeitsmarktmaßnahmen sind grundsätzlich angebots- und nicht nachfrageorientiert. Das ist eine eklatante Fehleinschätzung der ökonomischen Situation, die steigende Arbeitslosigkeit ist insbesondere auf die mangelnde Nachfrage (Austeritätspolitik, massiver Rückgang öffentlicher und in Folge privater Investitionen, pessimistische Stimmungslage etc.) zurückzuführen. Entsprechend kritisch sind die Punkte im Papier auch zu bewerten, da ihnen eine falsche Analyse zugrunde liegt.

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– Beschäftigungsbonus sprich Lohnnebenkostensenkungen: die entstehenden Kosten sind nicht abzuschätzen, die Gegenfinanzierung vollkommen ungeklärt, tendenziell sind Mitnahmeeffekte (Jobs wären ohnehin entstanden, Förderungen werden gerne „mitgenommen“) zu befürchten. Schwer feststellbar, was jetzt „neue“ Arbeitsplätze sind.

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– Kalte Progression: Automatismus birgt in sich ziemliche Probleme und Umverteilungseffekte, die insbesondere oberen Einkommensgruppen zugute kommen – auch in diesem Modell, da diese Gruppen jedenfalls in die untersten beiden Tarifstufen fallen. Nicht geklärt ist, ob Negativsteuer auch entsprechend indexiert wird.

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– Halbierung Flugabgabe: Flüge gehören tatsächlich verteuert, insbesondere auch, um im Nahverkehr die Bahnnutzung zu attraktivieren! Die Halbierung der Flugabgabe ist umweltpolitisch gesehen höchst kontraproduktiv und geht vollkommen in die falsche Richtung.

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– Entgeltfortzahlung neu: statt die AUVA finanziell noch stärker zu belasten, nachdem die Beiträge zur UV-Versicherung bereits reduziert wurden (Maßnahme zur „Lohnnebenkostensenkung“), wäre es deutlich sinnvoller den „alten“ unter schwarz-blau abgeschafften Entgeltfortzahlungsfonds für ArbeiterInnen wieder einzuführen

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– Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %: Mitnahmeffekte – unter Garantie!

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– Investitionsförderung-vorzeitige Abschreibung: grundsätzlich einmal nicht blöd – allerdings gilt auch hier: die Investitionsbedingungen (Zinslandschaft!) wären für Unternehmen günstig wie noch nie! Es fehlt allerdings das ökonomisch-stabile Umfeld, dass zu Investitionen ermutigt sowie die öffentliche Nachfrage, die diese stimuliert – Nachfrage- nicht Angebotsproblem!

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– Arbeitszeitflexibilisierung: es gilt nach wie vor – Nein zu einer weiteren Ausdehnung täglicher Arbeitszeiten! AZ und Arbeitsmärkte sind bereits zur Genüge flexibilisiert, es herrscht ein regelrechter Wildwuchs an Möglichkeiten. Viel mehr muss die Flexibilisierung AN-seitiger gestaltet werden. V.a. braucht es Arbeitszeitverkürzung.

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– ArbeitnehmerInnenschutz/-inspektorat: Die Reduktion der Meldepflichten nach AZ-Gesetz sind jedenfalls problematisch zu sehen. Sie wurden nicht zuletzt im Rahmen der letzten AZ-Flexi eingeführt, um Missbrauch zu verhindern und Ansprüche sicherzustellen.

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– Arbeitsmarkt für EU-BürgerInnen einschränken/Familienbeihilfe: Wohl nur schwer durchsetzbar (EU-Sekundärrecht), Außerdem vollkommen falscher Weg. Vor Infragestellung der vollkommenen Kapital- und Dienstleistungsfreiheit ausgerechnet die Personenfreizügigkeit in Frage zu stellen, von der ja auch zehntausende österr. ArbeitnehmerInnen profitieren, macht für Krise am Arbeitsmarkt ausgerechnet auch jene Verantwortlich, die in ihren Ländern als Folge der Austeritätspolitik überhaupt keine Perspektive mehr sehen. Bei Familienbeihilfe muss wohl gelten – gleicher Beitrag, gleiche Leistung – oder sollen umgekehrt Beiträge zum FLAF für EU-BürgerInnen reduziert werden? Das wäre institutionalisiertes Lohndumping!

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– Mobilität am Arbeitsmarkt fördern: Kombilohnmodelle sind grundsätzlich kritisch zu betrachten (Lohnsubventionierung, wirken insbesondere bei spez. Zielgruppen) – Ausweitung auf weiter entfernte Jobs droht Druck auf Arbeitslose noch weiter zu erhöhen. Insbesondere droht auch das AMS-Budget weiter unter Druck zu geraten, da diese ÖVP-Wunschprogramme (Kombilohnmodelle ausdehnen, Übersiedlungen fördern, Entfernungsbeihilfe etc.) aus dem aktuellen AMS-Budget finanziert werden sollen. Zu Lasten welcher Programme?

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– Ausweitung Zumutbarkeitsbestimmungen: wo sind die Rahmenbedingungen, die tatsächlich erlauben 20 statt 16-h-Jobs anzunehmen? Schuld bzw. Verantwortung wird wieder AL zugeschoben statt fehlenden z.B. Kinderbetreuungs- oder Pflegeeinrichtungen bzw. mangelhafter Verkehrsinfrastruktur.

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– Mindestlohn: Niedriglohnschwelle schon bei ca. Euro 10/Stunden (1.700 Euro/Monat)! 1.500 Euro kann maximal Zwischenetappe sein. Grundsätzliche Zuständigkeit von Kollektivverträgen richtig, wenn gesetzliche „Satzung“ dahingehend geändert wird – sprich ausgeweitet – dass auf alle sonstigen KV und Nicht-KV abgedeckten Bereiche anwendbar. Gesetzliche Lösung (insb. Mindest- Stundenlohn als absolute Lohnuntergrenze) allerdings durchaus denkbar.

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– Beschäftigungsaktion 20.000/Aufweichung Kündigungsschutz über 50jährige: Einerseits Kündigung der Über-50-Jährigen erleichtern (Kündigungsschutz ohnehin sehr schwach) und gleichzeitig arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diese Gruppe auszubauen, mutet schon eigenartig an. Grundsätzlich aber begrüßenswert, Frage der Ausgestaltung (auf Mittel-/Langfristigkeit ausgelegt, arbeits- sozialrechtliche Absicherung). Es gilt: arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können Beschäftigungspolitik nur unterstützen. Und: wer zahlt? Wo bleibt die Co-Finanzierung durch die Arbeitgeber? Mit Aufweichung Kündigungsschutz für über 50jährige wird ihnen (den über 50jährigen) implizit auch Verantwortung für Arbeitslosigkeit zugeschoben (nach dem Motto: „Arbeitslosigkeit ist hoch weil Alte schwer kündbar, drum werden sie nicht eingestellt etc.“)? – Lockerung von Kündigungsschutz führt grundsätzlich zu weiterer Instabilität der Arbeitsverhältnisse, die in AUT schon sehr instabil sind (960.000 AN mindestens einmal arbeitslos pro Jahr)

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– Modernes Insolvenzrecht: sollte auch die Möglichkeit der geförderten und unterstützten Fortführung von Betrieben in ArbeitnehmerInneneigentum beinhalten.

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– Arbeitsmarktintegrationsgesetz: klingt streckenweise ganz gut, kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. „Harte Sanktionsmaßnahmen“ bei Verweigerungen können – wenn dann – nur letzte Mittel sein – da schlägt wieder der repressive Charakter durch, der dieses Programm leider immer wieder durchzieht (außer wenn’s um AG und Verstöße gegen Arbeits-Rechte geht, siehe AN-Aufzeichnungen …) . Öffnung Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen kann nur erster Schritt für AM-Öffnung sein. Eingliederungsbeihilfen („Integrationsbeihilfen“) können durchaus sinnvoll sein – auch hier Frage der Ausgestaltung (Dauer, Umfang der Subvention, Behaltefristen, parallele Bildungsmaßnahmen, Gültigkeit Kollektivverträge …)

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– Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten: 30 % ab 1.000 Beschäftigte ist mager – aber immerhin ein erster Schritt.

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– Gegenfinanzierung: unkonkret, insb. über Einsparungsmaßnahmen – allerdings ist noch nicht mal Gegenfinanzierung der Steuerreform sichergestellt. Weiter Einsparungsmaßnahmen werden wieder zu Lasten sozialer Sicherheit, öffentlicher Investitionen etc. gehen. Für soziale wie ökonom. Entwicklung kontraproduktiv!

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– Was fehlt: jede Form von Maßnahmen zu mehr Steuergerechtigkeit und einer umfassenden Ökologisierung des Steuersystems, finanzielle Absicherung des Sozialstaates, ein Kapitel zum Thema „öffentliche Investitionen“, Stärkung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Vertretungen, Bekenntnis zu Arbeitszeitverkürzung, Infragestellung EU-Austeritätspolitik, und, und, und …“

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Ein weiteres Posting setzte sich mit dem im Regierungsprogramm vorgesehenen verpflichtenden „Arbeitstraining“ für Flüchtlinge bei gemeinnützigen Zivildienst-Trägerorganisationen – bei Androhung „harter Sanktionen“ (Streichung sämtlicher Transferleistungen):

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„Ein .. Nachtrag zur … gestrigen Erst- bzw. Schnelleinschätzung des Regierungsprogramms: Im Kapitel „Arbeitsmarktintegrationsgesetz“ ist u.a. ein „verpflichtendes Arbeitstraining im Sinne einer gemeinnützigen Tätigkeit bei Zivildienstträgern“ für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorgesehen.

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Abgesehen vom repressiven Charakter dieser „Zwangszuweisung“ drohen Qualität, Einkommen und Beschäftigungsverhältnisse im gemeinnützigen Sektor noch zusätzlich unter Druck zu geraten! Bislang reguläre, kollektivvertraglich sowie arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, drohen durch weitaus billigere, zwangsweise zugewiesene Beschäftigte ersetzt zu werden. Bereits heute übernehmen Zivildiener und Freiwillige Arbeiten im gemeinnützigen Sektor, die sonst nicht erbracht werden können – vor allem, weil die entsprechenden finanziellen Mittel dafür fehlen. Weil gerade der gemeinnützige Bereich abseits von Spenden natürlich insbesondere von der Finanzierung durch die öffentliche Hand abhängig ist, erbringt er doch auch Leistungen für die öffentliche Hand. In den öffentlichen Haushalten herrscht allerdings Spardruck. Durchaus selbstverschuldet bzw. ideologisch bedingt.

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Mit diesem verpflichtenden Arbeitstraining unter Androhung drakonischer Maßnahmen schlägt die öffentliche Hand gleich „zwei Fliegen“ mit einer Klappe: sie führt – zumindest zeitlich befristet – „billige“ Arbeitskräfte zu, die zumindest niedrigqualifizierte Arbeiten verrichten können. Und sie erspart sich eine Menge Geld, weil diese Zwangszugewiesenen teure regulär Beschäftigte ersetzen – wie eben vielfach Zivildiener auch.

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Der Umgang der öffentlichen Hand mit dem gemeinnützigen Sektor, den Beschäftigten und der gesellschaftspolitisch so wichtige Arbeit und Leistung, die dort erbracht wird, ist schlichtweg eine Zumutung: in Sonntagsreden in den Himmel gelobt, in der politischen Realität tatsächlich verachtet. Wie wäre es sonst erklärbar, dass die politisch Verantwortlichen ganz offensichtlich meinen, „gemeinnützige“ Arbeit könne praktisch jede/r machen, brauche weder Qualifikation, Ausbildung noch entsprechen regulierte und reguläre Arbeitsbedingungen? Warum werden z.B. im Regierungsprogramm keine Arbeitstrainings in der Elektroindustrie angeboten? Oder in Stahlwerken? Im Transportwesen? Wo auch immer? Warum eigentlich immer nur im „gemeinnützigen“ Sektor – ausgerechnet einem Bereich mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten? Einen Bereich mit bekanntermaßen schweren, physisch wie psychisch beanspruchenden und belastenden Arbeitsbedingungen?

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Nichts spricht gegen Maßnahmen, welche die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen fördern. Nichts spricht gegen Arbeitstrainings. Nichts spricht gegen zielgruppenspezifische Beschäftigungsangebote die berufliche Perspektiven bieten. Ganz im Gegenteil. Da muss viel gemacht werden.

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Viel spricht allerdings gegen Zwangsmaßnahmen, die gegen Androhung härtester Sanktionen durchgesetzt werden sollen und wohl mehr dem Repressions- als dem Integrationsgedanken geschuldet sind. Viel spricht gegen Zwangsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Qualität, die Beschäftigungsbedingungen, die Einkommen und die Motivation der Beschäftigten zu drücken – und das in einem Sektor, der sich die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Einkommen längst verdient hätte. Viel spricht gegen Zwangsmaßnahmen mit denen die öffentliche Hand meint, sich aus der ausreichenden Finanzierung gemeinnütziger, sozialer Arbeiten verabschieden zu können. Auf Kosten von Qualität, Arbeitsplatzsicherheit, Kontinuität und Solidarität.

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Dazu kann nur laut und unmissverständlich NEIN gesagt werden. Gerade aus einer gewerkschaftlichen Position heraus.“

Nicht vorenthalten soll auch eine ergänzendes Posting von Bruno Rossmann – Budgetsprecher der Grünen – bleiben. Er kritisiert insbesondere die Ausklammerung der Fragen der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit:

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„Ich teile diese Einschätzung des Regierungsprogramms von Markus Koza, möchte aber noch ein paar ergänzende Anmerkungen machen bzw manches verstärken. Die Bemühungen des Regierungsprogramms am Arbeitsmarkt sind grundsätzlich positiv, gehen aber nicht weit genug. Es fehlen vor allem Maßnahmen auf der Nachfrageseite, insbesondere öffentliche Investitionen für die ökologische Umsteuerung der Wirtschaft. Klimaschutzmaßnahmen samt einer ökologischen Steuerreform zur Senkung der Lohnnebenkosten hätten sich angeboten. Da ist aber nichts, vor allem weil das Programm einen extrem schwachen Europateil hat, der das neoliberale Setting der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik (=Kaputtsparen und Strukturreformen) überhaupt nicht in Frage stellt. Damit werden Maßnahmen auf der Nachfrageseite gleichsam automatisch unmöglich gemacht.

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Wie schaut es mit der Steuergerechtigkeit aus? Sehr nebulose Ansatzpunkte finden sich bei der Gewinnverschiebung von Großkonzernen. Die Großen werden sich‘ s also weiter richten, und die Kleinen werden weiter zahlen. Die Regierung macht sich auf europäischer Ebene nicht zur Speerspitze gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche. Von Vermögensteuern fehlt jede Spur. Der heute veröffentlichte Sozialbericht zeigt klar die Notwendigkeit einer Erbschaftssteuer sowie einer höheren Besteuerung der Erträge aus Kapitaleinkommen auf. Es muss der Grundsatz gelten: Jeder Euro muss gleich hoch besteuert werden, egal woher er kommt.

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Das Problem der hohen Mieten wurde nicht angegangen, obwohl die hohen und steigenden Mieten viele Menschen mit niedrigen Einkommen – die in den letzten Jahren ohnehin schon Realeinkommensverluste hinnehmen mussten – stark belasten.

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Zur Gegenfinanzierung: Ich denke, die Gesamtkosten überschreiten die im Programm angeführten kumulierten 4 Mrd Euro. Eine Aufstellung der Kosten einzelner Maßnahmen wurde daher erst gar nicht mitgeliefert. Auch ein schlüssiges Finanzierungskonzept fehlt. Wieder einmal muss eine Erhöhung der Verwaltungs- und Fördereffizienz herhalten. Das erzählten uns schon viele Finanzminister. An diese Gegenfinanzierung kann doch niemand ernsthaft glauben. Es besteht also durchaus die Gefahr der Kürzung von Sozialleistungen. Das trifft dann wiederum die Menschen mit niedrigen Einkommen.

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FAZIT: Die weitgehende Ausklammerung von sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit ist die größte Schwäche des Regierungsprogramms- in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Steuern wohlgemerkt …“

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Links:
Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018
13 Gründe, warum das Regierungsprogramm eine gefährliche Drohung ist, Beitrag auf mosaik-Blog

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