AK-Briefwahl: Falsch gewählt? Korrektur möglich!
10. März 2014 von adminalternative
Mit einer persönlichen Stimmabgabe kann „Verwählen“ korrigiert werden!
Weil erste Anfragen bei uns eintrudeln, wie das denn ist, wenn frau/mann sich im Rahmen der Briefwahl verwählt hat also typischerweise etwa „Grüne“ Arbeitnehmer statt AUGE/UG angekreuzt hat: Verwählen (bei der Briefwahl) kann tatsächlich korrigiert werden! Und zwar so:
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Frau/man geht zwischen 11. und 24. März in ein öffentliche Wahllokal zur AK-Wahl – bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen – und wiederholt dort persönlich die Wahl. Wo es das nächstgelegene öffentliche Wahllokale gibt, steht auf der Homepage der AK.
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Die persönliche Stimmabgabe „sticht“ die Briefwahl, die Briefwahl wird „ungültig“. Das Wahlkuvert das im Rahmen der Briefwahl an die AK zurückgesendet worden ist, wird herausgesucht und geschreddert – also zerstört. Darum auch die Adresse auf dem Rücksendekuvert – damit eben einerseits der Nachweis erbracht ist – wer gewählt hat, andererseits, damit im Falle des Falles eben – wenn die Stimme doch noch persönlich abgegeben wird – das entsprechende Wahlkuvert vernichtet werden kann.
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In diesem Sinne einmal mehr: Liste 4 – AUGE/UG.