AK/WIFO Studie: Wenn Arbeit psychisch krank macht …


… kommt sie allen teuer

Das ist – in aller Kürze – das Resümee einer WIFO-Studie im Auftrag der AK Wien (Titel: „Psychische Belastungen der Arbeit und ihre Folgen“), die gestern präsentiert wurde.

Die Studienergebnisse zusammengefasst:

  • während Beschäftigte ohne arbeitsbedingte Belastungen nur 0,8 Krankheitstage/Jahr aufweisen, fallen Beschäftigte mit psychischen Arbeitsbelastungen schon 3,3 Krankheitstage aus, Beschäftigte mit psychischer und körperlicher Arbeitsbelastung knapp 6 Tage.
  • 32 % aller Neuzugänge in die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension sind auf psychische Arbeitsbelastungen zurückzuführen
  • Krankenstände aufgrund arbeitsbedingter psychischer Belastungen dauern länger und kosten die österreichische Volkswirtschaft 3,3 Milliarden Euro jährlich!
Arbeitsbelastung und Gesundheit

Rund ein Drittel der ArbeitnehmerInnen gab an, im Jahr 2010 an einer gesundheitlichen Beschwerde inklusive Beeinträchtigung des subjektiven, psychischen Wohlbefindens gelitten zu haben (Männer: 32 %, Frauen: 31 %). Risikofaktoren für psychische Arbeitsbelastung sind dabei

  • steigendes Alter,
  • steigendes Arbeitsausmaß,
  • und Nacht- und Schichtarbeit,

unabhängig von Qualifikation und beruflicher Stellung. Hinsichtlich Berufsgruppen sind insbesondere Beschäftigte im

  • im personenbezogenen Dienstleistungssektor,
  • vor allem im Sozial- und Gesundheitswesen
  • und im Unterrichtswesen

betroffen. Typische Symptome: Schlafstörungen, chronische Angstzustände, Depression, Niedergeschlagenheit, Erschöpfungszustände, chronische Krankheiten wie Bluthochdruck als Folge von Arbeitsstress und körperliche Schmerzen (v.a. im Bewegungs- und Stützapparat).

Belastende Arbeitsorganisation – mangelnde Mitgestaltungsmöglichkeiten

Ein nicht zu unterschätzender, krankmachender Faktor: eine falsche Arbeitsorganisation, wie eine Umfrage der Bundesarbeitskammer aus dem Jahr 2009 ergab. Fehlen Eigenkontrolle, Anerkennung und/oder soziale Unterstützung, steigen die Belastungen. Gibt es keinen oder einen nur niedrigen Entscheidungsspielraum bei Arbeitsabläufen und Zeiteinteilung leiden deutliche mehr Beschäftigte (24 %) unter Schmerzen im Bewegungs- und Stützapparat als Beschäftigte mit hohen Mitgestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz (17 %). Je geringer die Arbeitsautonomie, desto höher auch der arbeitsbedingte Stress (21 % zu 19 % bei höherer Arbeitsautonomie) sowie Ermüdungserscheinungen (20 % zu 15 %).

„Gute Arbeit“ macht weniger krank

Wenig überraschend: ein stabiler, sicherer Arbeitsplatz, eine faire Entlohnung Aufstiegsmöglichkeiten, Anerkennung und Wertschätzung wirken körperlichen und psychischen Erkrankungen entgegen. Wer in seinem Berufsleben nur wenig Anerkennung erfährt, leidet auch stärker an psychischen Erkrankungen: 22 % klagen über Stress (versus 17 %), 19 % leiden an allgemeiner Müdigkeit (versus 13 %), 8 % an Schlafstörungen (6 %), 9 % an Angstzuständen (6 %). ArbeitnehmerInnen die wenig Anerkennung und Wertschätzung erfahren sind mit 12 % deutlich reizbarer als Beschäftigte in „fairen“ Arbeitsverhältnissen (7 %).

Achtung! Konkurrenz gefährdet ihre Gesundheit!

Ist die Konkurrenz unter der Belegschaft groß, gibt es wenig soziale Unterstützung durch KollegInnen, Vorgesetzte und Außenstehende, steigt auch das Krankheitsrisiko. 22 % der ArbeitnehmerInnen mit wenig sozialer Unterstützung leiden unter Stress (vs. 17 % der Beschäftigten mit hoher sozialer Unterstützung), 19 % an allgemeiner Müdigkeit (13 %), 8 % an Schlafstörungen (6 %) 12 % leiden unter Reizbarkeit (7 %).

Die Kosten

Abgesehen vom individuellen Leid das psychische Arbeitsbelastungen und in der Folge Beschwerden und Erkrankungen verursachen, kommen arbeitsbedingte psychische Erkrankungen auch teuer. Internationale Studien schätzen, dass in Europa zwischen 50 und 60 % aller krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Arbeitsstress zurückzuführen sind. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten in Folge der geringeren Arbeitsleistung und -produktivität: Kosten im Ausmaß von 1,5 bis 4 Prozent des BIP, je nachdem, ob neben den unmittelbaren medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an Wertschöpfung und Einschränkung der Produktivität vorgenommen wird oder nicht.

Für Österreich werden die Kosten psychischer Beschwerden bzw. Erkrankungen – nicht zuletzt, da Krankenstände aus psychischen Gründen erheblich länger dauern als solche in Folge körperlicher Beschwerden – auf 1,2 % des BIP – rund 3,3 Mrd. Euro geschätzt (medizinische und betriebliche Kosten, berechnet für das Jahr 2009).

Forderungen der AK …

Vor dem Hintergrund der WIFO-Studie und dem Ziel, ArbeitnehmerInnen länger und vor allem gesund im Erwerbsleben zu halten, fordert die AK daher Reformen im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes. Etwa:

  • die gesetzliche Verankerung von Arbeits- und Organisationspsychologinnen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als gleichberechtigte Präventivkraft samt Festlegung der Aufgabefelder und angemessener Präventionszeiten.
  • Die gesetzliche Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen durch diese Arbeits- und OrganisationspsychologInnen.
  • Die gesetzliche Verankerung der arbeitspsychologischen Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten nach dem Modell „AUVAsicher“.
  • Wirksame Maßnahmen gegen krankmachende psychische Belastungen, wie die Eindämmung unfreiwilliger und übermäßiger Überstunden.
  • Die Bereitstellung von von mehr finanziellen Mitteln für die arbeits- und organisationspsychologische Forschung zur Eindämmung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
… und was die AUGE/UG noch zusätzlich will

Die Forderungen der AK sind selbstverständlich unterstützenswert und finden sich auch teilweise in Programmen der AUGE/UG. Sie sind uns allerdings nicht weitgehend genug. Wie bereits erwähnt: ein wesentlicher Faktor für „gute Arbeit“, für Arbeit die nicht krank macht, die vor allem auch nicht psychisch krank macht ist „selbstbestimmtes“ Arbeiten, Arbeitsautonomie bzw. Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Der „gesunde Arbeitsplatz“ ist für uns daher im wesentlichen auch der „demokratische Arbeitsplatz“. Es braucht neben einer Reform des ArbeitnehmerInnenschutzes auch eine Reform des Arbeitsrechts und des Arbeitsverfassungsrechts um zumindest einmal die (individual-)rechtliche Basis für mehr Demokratie und Mitbestimmung im Betrieb und am Arbeitsplatz sicherzustellen. Wir wollen u.a.:

  • die Verankerung von „BürgerInnenrechten“ im Betrieb: das beinhaltet u.a. das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Stellungnahme zu betrieblichen Bedingungen wie Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und Arbeitsplatzgestaltung. Die Wahrnehmung dieser demokratischer Grundrechte darf dabei keine disziplinarischen Folgen haben. So soll bei kritischer, freier Meinungsäußerung die unmittelbar das betriebliche, arbeitsorganisatorische Umfeld des/der betroffenen ArbeitnehmerIn betrifft, ein befristeter Kündigungsschutz über eine „Abkühlphase“ von z.B. drei Monaten hinweg gelten.
  • ArbeitnehmerInnen soll das arbeitsverfassungsmäßig garantierte Recht eingeräumt werden, wesentliche Entscheidungen, die ihren Arbeitsplatz, ihre Arbeitstätigkeit bzw. ihr Arbeitsumfeld betreffen mit ihrem Vorgesetzten und auch auf nächsthöherer Ebene erörtern zu können
  • Das Mitbestimmungsinstrument „Soziales Audit“ (z.B. über erzwingbare Betriebsvereinbarungen) soll stärker in Unternehmen verankert bzw. institutionalisiert werden: Diese Instrument hat das Ziel, betriebliche Veränderungsprozesse aus Sicht der ArbeitnehmerInnen zu begleiten und die Qualität der Arbeitsbedingungen unter neuen Verhältnissen abzusichern.
  • Das Weisungsrecht von Arbeitgebern gegenüber ArbeitnehmerInnen soll hinsichtlich einer Interessensabwägung zwischen der Gewissensfreiheit des/der ArbeitnehmerIn und den Vorgaben des/der Arbeitgebers/in beschränkt werden.
  • Ein Recht auf Ablehnung gefährlicher bzw. Umwelt schädigender Arbeiten soll gesetzlich verankert werden: Ein/e ArbeitnehmerIn darf nicht disziplinarisch belangt werden, wenn er/sie es ablehnt, Arbeiten auszuführen, von denen er/sie ehrlicherweise glaubt bzw. berechtigterweise annehmen muss, dass sie eine ernste Bedrohung für Gesundheit und Umwelt darstellen
  • Verbesserung der Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, die Arbeitszeit nach persönlichen Bedürfnissen zu gestalten (z.B. aufgrund von Kinderbetreuungspflichten, Burn-Out-Prävention, Bildungsmaßnahme), z.B. durch ein individuelles Recht auf „qualifizierte“ Teilzeit mit Rückkehrrecht zu Vollzeit. Wir wollen umgekehrt einen Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung bei Teilzeit, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Mehrstunden geleistet werden müssen
  • Wie wollen einen Rechtsanspruch auf ein Kontingent (z.B. in Summe ein Jahr Sabbatical, zwei Jahre Bildungskarenz, Mindestabstand der Inanspruchnahme einer Auszeit: 5 Jahre, maximal zweifache Stückelung – also etwa zweimal je ein halbes Jahr Sabbatical) zeitlich befristeter, beruflicher Auszeiten (Sabbatical, Bildungskarenz etc.) während der Erwerbsphase bei Bezug eines fiktiven Arbeitslosengeldes, mindestens Mindestsicherung

Links:

Arbeiterkammer Wien: Psychische Krankmacher in der Arbeit, und was sie kosten

WIFO-Studie im Auftrag der AK Wien: Psychische Belastungen der Arbeit und ihre Folgen, Krems /Wien September 2011

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