"All-In" – Glück in der Arbeitswelt?

Braunsteiner_smallVor einigen Jahren wurden vorwiegend Menschen mit höherem Einkommen mit „All-In“-Verträgen „beglückt“. Sie waren im Regelfall als „Spezialisten“ oder „Führungskräfte“ tätig.

Die meisten Betroffenen sind mit ihren „All-In“-Verträgen zufrieden. Dies ist durchaus verständlich, da sie als Spezialisten und Führungskräfte gut verdienen und diese höheren Gehaltsgruppen ohne „All-In“-Klausel nicht erreichbar wären. Dieser Zufriedenheitsgrad ist daher als Resultat einer gewissen „Es geht halt nicht anders“-Einstellung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu werten.

Doch ist zu bemerken, dass Dienstverträge mit einer „All-In“-Vereinbarung zusehends zu einem Massenphänomen werden. So ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren die Gehaltshöhe, ab der viele Unternehmen eine „All-In“-Vereinbarung als obligatorisch im Dienstvertrag betrachten, sank. Für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger wird mittlerweile auch schon bei Durchschnittsgehältern eine „All-In“-Klausel automatisch in deren Dienstvertrag aufgenommen.

Daher ist es absehbar, dass sich der Trend, der von der GPA in einer Umfrage erhobenen, 2/3-Zufriedenheit in den nächsten Jahren ändern wird.
Die Umfrage der GPA zeigt auch auf, dass einige Betroffene bei fairer Berechnung ein höheres „All-In“-Gehalt erhalten müssten als jenes, das sie tatsächlich mit einer üblichen „All-In“-Vereinbarung erhalten. „All-In“-Vereinbarungen sind eben oft komplex und für die Betroffenen nicht leicht zu durchschauen.
Daher fordert die GPA mehr Transparenz für „All-In“-Verträge. Zweifelsfrei ist dies eine wichtige Forderung. Doch wollen wir uns mit dem Trend zur weiteren Vermehrung solcher Verträge arrangieren? Warum gibt es eigentlich so viele „All-In“-Verträge? Wollen wir diese? Es muss doch auch unser Ziel sein, dass nur mehr jene Personen „All-In“-Verträge erhalten, für die sie ursprünglich auch vorgesehen waren – nämlich für Spezialisten und Führungskräfte. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für etwaige geleistete Mehrarbeit die dafür zustehende Entlohnung bekommen.
Wir fordern daher eine Grenze, die hoch genug ist, damit diese Verträge nicht mehr die Durchschnittsverdienerin und den Durchschnittsverdiener betreffen. Deshalb fordern wir, dass „All-In“-Verträge erst ab einem Jahresbruttogehalt von 100.000 Euro erlaubt sind.
Dies wäre eine einfache Regelung, die die korrekte Kalkulation und Administration vieler Dienstverträge wieder vereinfacht, etwaige Diskussionen über Graubereiche erspart und somit den Mitarbeitern, den Unternehmen und den Betriebsräten Aufwände und Ärger erspart.
Es hätten also alle was davon.
Dieser Artikel bezieht sich auf die GPA-Unterlagen zur Seminar All-In-Verträge

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