Arbeitszeit fairkürzen – Arbeitszeit fairteilen
23. Juli 2020 von auge/ug
Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen
Um der doch dramatischen Situation am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken, grasieren derzeit unterschiedliche Vorschläge zur Abhilfe und wieder einmal ist auch das Thema einer Arbeitszeitverkürzung am Tisch.
Die SPÖ setzt auf eine freiwillige 4-Tage Woche. Wobei es anscheinend weniger um eine Arbeitsverteilung auf 4-Tage, als um eine Arbeitszeitverkürzung um 20% geht. 80% der Arbeitszeit leisten und 95% des Vollzeitgehaltes beziehen, so lautet der Vorschlag. Die entstehenden 15% mehr an Lohnauszahlung sollen zu je einem Drittel vom AMS, von den Unternehmen und von den Beschäftigten selbst getragen werden.
Die GPA-djp nennt ihr Modell 90 für 80, Arbeitnehmer*innen können ihre Arbeitszeit freiwillig auf 80% reduzieren und bekommen dafür weiterhin 90% ihres Gehaltes ausbezahlt, die Differenz soll hier zur Gänze vom AMS übernommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Betrieb für die frei werdenden Stunden jemand aufgenommen wird.
Gemeinsam haben diese Vorschläge, dass die vorhandene Arbeit mehr verteilt werden soll. Da wir schon lange eine generelle Arbeitszeitverkürzung fordern und dies unter dem Titel Arbeitszeit Fairteilen, Arbeitszeit Fairkürzen immer wieder in Anträge und Diskussionen eingebracht haben, wäre dies grundsätzlich zu unterstützen. Hier gehts es zum Folder Arbeitszeit fairkürzen – Arbeitszeit fairteilen (2015).
Beide Vorschläge gehen anscheinend von klassischen Vollzeitbeschäftigungen aus. Damit ist wieder einmal zu befürchten, dass die „Freiwilligkeit“ der Arbeitszeitverkürzung wohl eher in den lohnstärkeren Männerbranchen gegeben sein wird. In Branchen mit Niedriglöhnen kann schon der Verzicht auf 5% des Gehaltes ein Schrammen an der Armutsgefährdung bedeuten. Auch Teilzeitbeschäftigte werden freiwillig wohl eher nicht auf Arbeitsstunden und somit Geld verzichten.
Damit ergibt sich folgendes Bild: Generell werden sich diese Vorschläge eher für Branchen eignen in denen es höhere Einkommen gibt und in diesen Branchen werden wohl eher vollzeitbeschäftigte Männer auf diese Möglichkeit der Arbeitszeitreduktion zurückgreifen. Spitz formuliert bedeutet dies in der Praxis, dass (zumindest beim SPÖ Modell) in Betrieben in denen die Gehaltsstruktur einen freiwilligen Verzicht auf Arbeitsstunden und somit Gehalt erlauben, vorwiegend Vollzeitverdienende Männer durch die öffentliche Hand und somit unser Geld gefördert werden und damit für ihre Tätigkeit einen höheren Stundensatz bekommen als teilzeitbeschäftigte Kolleginnen.
Außerdem ist damit zu rechnen, bzw. wird dies sogar offensiv beworben, dass es durch den Wegfall des 5. Tages zu einer Arbeitsverdichtung an den verbleibenden 4. kommt. Dh die Arbeitsleistung bleibt gleich und wird nur in kürzerer Zeit erbracht. Damit ist das SPÖ Modell in den Auswirkungen kritisch zu sehen. Da das GPA Modell scheinbar an einer betrieblichen Lösung anknüpft, würden sich bei dieser Forderung zumindest innerhalb des Betriebes keine unterschiedlichen Stundensätze ergeben. Auch durch die Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft wäre gewährleistet, dass es nicht bloß zu einer Arbeitsverdichtung kommt.
Dafür stellt sich hier das Problem der „Freiwilligkeit“. Freiwillig werden wohl auch nur jene auf 10% des Gehaltes verzichten, die es sich leisten können. Auch hier ist daher zu befürchten, dass es sich um ein reines gutverdienende-Männer-Förderprogramm handelt. Darüber hinaus stellen sich vor allem bei der Umsetzung in die Praxis noch sehr viele Detailfragen:
Wie soll die Betriebliche Lösung aussehen, Betriebsvereinbarungen, Einzelvereinbarungen…..
Wie werden sich die einzelnen freiwillig melden können? Was passiert, wenn sich nur eine Person meldet bzw. sich keine Vollzeitstelle ausgeht, werden dann neue Minimal Teilzeitjobs geschaffen? Und was passiert mit dem armen Fünften, der übrig bleibt? Zu befürchten ist auch, dass die Arbeitszeitverkürzungen nur befristet abgeschlossen und somit auch die neu Beschäftigten nur befristet aufgenommen werden. Als Überbrückung durch die Krise möglicherweise sinnvoll, dafür werden sich danach wieder Probleme ergeben.
Klar ist, es handelt sich dabei nicht um eine echte Forderung der Arbeitszeitverkürzung, sondern bestenfalls um eine Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Als diese kann sie jedoch nur wirken, wenn Betriebe und Arbeitnehmer*innen diese Möglichkeit tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür braucht es unkomplizierte klare Regeln für die Umsetzung, aber auch Absicherung derer die davon Gebrauch machen.
Auf die Praxis bezogen wird sich die Umsetzung wohl eher auf Abteilungen, Teams beziehen, in denen die Arbeit ähnlich und gut verteilt ist, wie zb im Banken, IT Bereich….. Nur dort macht es Sinn und können es sich die Menschen auch leisten. Die Arbeitslosen der Krise sind jedoch vorwiegend aus dem Tourismus und dem Handel, vorwiegend jung und nicht gut ausgebildet. Inwiefern das Modell daher taugt um den Arbeitsmarkt zu entlasten ist sehr fraglich.
Außerdem muss es aus den schon zuvor genannten Gründen der verfehlten Förderung klar kritisch betrachtet werden. Die weitere Erhöhung des Gender Pay Gap durch die öffentliche Hand kann wohl nicht das Ziel sein.
Zusammengefasst ist trotz der Krise im Sinne einer FAIRteilung der Arbeitszeit die generelle Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohn und Personalausgleich die richtige Antwort. Nur durch eine, für alle geltende Reduktion, auch wenn diese nur auf einzelne Betriebe oder Branchen bezogen ist, können Jobs geschaffen werden und die vorhandene Arbeit fairer verteilt werden. Nur damit können Förderprogramme für gutverdienende Männer vermieden werden. Auch für Branchen mit niedriger Einkommensstruktur muss es die Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung und somit den Genuss der Förderung geben.
Langfristig muss es sich für Unternehmen lohnen die Arbeitszeit zu verkürzen und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, und es muss auch finanzierbar sein. Dabei hat es die Regierung in der Hand durch gezielte Förderungen von Arbeitszeitverkürzungen in Betrieben Anreize zu schaffen und durch Erhöhung der Zahlungen an Gesundheits- und Sozialbetriebe, Kunst und Kulturbetriebe usw. die Leistbarkeit herzustellen.
Gerade bei den Verhandlungen im Gesundheits- und Sozialbereich um eine Reduktion der Arbeitszeit auf eine 35 Stunden Woche, haben klare Ansagen der Erhöhung der Finanzierung durch den Bund gefehlt.
Spitz formuliert geht es um die Überwindung dieser Hürde: gibt es gar keine Arbeitszeitverkürzung im Vollzeitbereich, dann gibt es ebendort auch keine zusätzlichen Arbeitsplätze, was wiederum für all jene ein Nachteil wäre, die bislang unfreiwillig teilzeitbeschäftigt sind.