Aufreger 1: Die Sache mit dem Mindestlohn


Aktuelle – inhaltliche – Aufreger im Wahlkampf: Mindestlohn und Erbschaftssteuer. Die Grünen fordern beides. Die SPÖ will beides. Beides nicht neu. Für Schlagzeilen reicht‘s allemal. Die Konservativen laufen Sturm. Auch nicht neu. Die Forderung nach 1.700 Euro Mindestlohn ist dabei gut begründet. Und nur fair.

Warum? Die 1.700 bzw. 1.750 Euro (Grüne) Mindestlohnforderung kommen nicht von irgendwo her, sind nicht willkürlich gewählt sondern orientieren sich an der sog. „Niedriglohnschwelle“, also jene Einkommensgrenze unter der der Niedriglohnbereich beginnt.

1.750 Euro Mindestlohn – einfach Definitionssache

Die Definition der Niedriglohnschwelle definiert sich dabei nach internationalen Standards der OECD und der ILO und liegt bei 2/3 des mittleren Einkommens eines/r Vollzeitbeschäftigten.

In Österreich lag 2017 das mittlere Einkommen bei Vollzeit bei einem Stundenlohn von 15,10 Euro/brutto (um Überstunden bereinigt, Quelle: Einkommensbericht des Rechnungshofs). Die Niedriglohnschwelle liegt bei einem Bruttoeinkommen von 10,10 Euro/Stunde, was bei Vollzeit einen Monatslohn von 1.745 Euro ergibt – woraus sich die Mindestlohnforderung von 1.750 Euro/Monat der Grünen bzw. 1.700 Euro/Monat der SPÖ und Gewerkschaften ableitet. Weil ein Mindestlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle schlichtweg keinen Sinn macht, geht es doch gerade darum Niedriglöhne zu verhindern.

Wer profitiert

Von 1.750 Euro Mindestlohn – wie ihn die Grünen und auch die AUGE/UG fordern – profitieren zuallererst einmal all jene Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten und deren Einkommen aus Arbeit kaum zum Auskommen reicht – und das sind vor allem Frauen und „atypisch“ Beschäftigte.

Laut AK-OÖ arbeiteten 2016 rund 400.000 der ArbeitnehmerInnen zu Einkommen unter 10 Euro/Stunde – also zu Niedriglöhnen:

 

  • Unter der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten arbeiteten rund 215.000 ArbeitnehmerInnen im Niedriglohnbereich.
  • Während „nur“ rund 7 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer weniger als 1.700 Euro/brutto verdienen, sind es bei den Vollzeit arbeitenden Frauen 17 Prozent!
  • Besonders stark von Niedriglöhnen betroffen sind „atypisch“ Beschäftigte – ArbeitnehmerInnen die Teilzeit oder geringfügig arbeiten, die in befristeten Beschäftigungsverhältnissen sind oder als LeiharbeiterInnen beschäftigt. Atypisch beschäftigt zu seine heißt vielfach arm, trotz Arbeit zu sein. Das unterste Einkommensviertel atypisch Beschäftigter liegt durchgehend unter der Niedriglohnschwelle von 10 Euro, die mittleren Einkommen nur knapp an bzw. darüber. Eine Ausnahme sind geringfügig Beschäftigte: hier liegt selbst das mittlere Stundenentgelt unter der Niedriglohnschwelle: Mehr als die Hälfte der Geringfügigen arbeiten also zu Niedriglöhnen!

 

 

  • Die drei Branchen mit den größten Anteil an NiedrigverdienerInnen sind der Handel, das Hotel- und Gastgewerbe und die sonstigen wirtschaftlichen Leistungen.

 

Niedrige Einkommen = niedrige Pensionen, niedriges Arbeitslosengeld

Niedrige Einkommen führen zwangsläufig auch zu niedrigeren Sozialleistungen wie niedrigen Pensionen bzw. niedrigem Arbeitslosengeld. Niedrige Einkommen erhöhen somit das Armutsrisiko im Alter und bei Arbeitslosigkeit. Niedrige Einkommen bedeuten auch niedrigere Steuern und Abgaben. Ein großer Niedriglohnsektor gefährdet damit mittelfristig auch die Finanzierung des Sozialstaates.

Mindestlöhne – auch wirtschaftspolitisch sinnvoll

Mindestlöhne sind auch wirtschaftspolitisch sinnvoll: Die Stärkung unterer Einkommensgruppen stabilisiert die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Weil untere Einkommensgruppen eine besonders niedrige Sparquote haben und jeden Euro den sie zusätzlich verdienen ausgeben (müssen). Niedriglöhne zu erhöhen hat also nicht nur sozialpolitische sondern auch handfeste wirtschaftspolitische Gründe – wie übrigens auch Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Pensionen etc. wichtige „Stabilisatoren“ der Nachfrage in Krisenzeiten sind und somit nicht nur sozial- sondern auch wirtschaftspolitisch bedeutende Instrumente.

Mindestlöhne statt „working poor“

1.700 Euro brutto je Monat bedeuten netto (auf das Monatszwölftel heruntergerechnet) 1.565 Euro. Ohne 13. und 14. Monatsgehalt einberechnet beläuft sich das Nettoeinkommen auf 1.336 Euro/Monat. Die Armutsgefährdungsschwelle eines Einpersonenhaushalts lag 2018 bei 1.259 Euro/Monat. Ein Mindestlohn von 1.750 Euro wäre eine Kampfansage an  Armut trotz Arbeit – also working poor – und würde die Einkommens- und damit auch Lebenssituation Hunderttausender eindeutig verbessern. Ein Mindestlohn ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut und ein Beitrag zur mehr Chancengerechtigkeit.

Wie umsetzen?

Die Gewerkschaften haben sich zum Ziel gesetzt, in allen Kollektivverträgen einen Mindestlohn von 1.700 Euro zu verankern. Die Gewerkschaften sind dabei auch durchaus erfolgreich, die politische Forderung nach 1.700 bzw. 1.750 Euro Mindestlohn kann dabei durchaus als Rückenwind und Stärkung der Gewerkschaften in ihrer KV-Politik verstanden werden. Gleichzeitig gibt es immer noch Bereiche, die unter 1.700 Euro, ja sogar 1.500 Mindestlohn liegen und wo die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften aufgrund geringer Mitgliederzahlen und kleiner Unternehmensstrukturen schwach ist. Die Grünen fordern daher Möglichkeiten auch auf gesetzlichem Wege für diese ArbeitnehmerInnen einen Mindestlohn von 1.700 Euro festzusetzen. Eine Möglichkeit wäre z.B. das Instrument der Satzung dahingehend zu reformieren, dass beispielsweise auch über Branchen hinweg einen Mindestlohn satzen zu können, wenn eine gewisse Anzahl der ArbeitnehmerInnen bzw. Branchen im Rahmen bereits entsprechende Mindestlöhne ihn ihren Kollektivverträgen verankert haben. Dadurch wäre die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften bzw. Zuständigkeit der Sozialpartner für die Lohnpolitik nicht beeinträchtigt und dennoch ein allgemeingültiger Mindeststandard bei Löhnen und Gehältern garantiert.

Darum sollte es ja letztlich uns allen gehen: Dass Mann – vor allem aber auch Frau – von Arbeit leben können und Armut trotz Arbeit künftig der Vergangenheit angehört.

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