AUGE/UG-Initiative in den Arbeiterkammer(n): "Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen!"

In den nächsten Wochen tagen wieder österreichweit die ArbeitnehmerInnenparlamente – die AK-Vollversammlungen der Länder-Arbeiterkammern – und legen ihre Positionen zu aktuellen politischen Themen fest. Die AK-Fraktionen bringen Anträge bzw. Resolutionen ein, die – wenn sie eine Mehrheit finden – „Programm“ bzw. Forderungen der Arbeiterkammer werden und gegenüber Regierung, Parlament bzw. Wirtschaft vertreten werden. Brandaktuelles Thema aus ArbeitnehmerInnensicht ist natürlich die von der Bundesregierung geforderte und den Sozialpartner zu Verhandlungen überlassene Flexibilisierung der Arbeitszeiten. ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberpositionen liegen in dieser Frage ja weit auseinander. Die AUGE/UG bringt  eine Resolution zum Thema ein, mit der sich die Arbeiterkammer klar gegen die Begehrlichkeiten der Arbeitgeberverbände WKO und IV – 12-Stunden tägliche Höchstarbeitszeit, 10-Stunden tägliche Normalarbeitszeit, zwei Jahre Durchrechnung, 60 Stunden wöchentliche Höchstarbeitszeit und Aufweichung der Wochenendruhe – positionieren soll. In dieser Resolution werden die ArbeitnehmerInnenparlamente aufgefordert folgende Punkte zu beschließen (aus dem Resolutionstext):

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Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch, unter dem Titel ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten und die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln klar und unmissverständlich ab.
Zentrales Gestaltungsinstrument in Fragen der Arbeitszeitgestaltung muss der Kollektivvertrag bleiben. Eine Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik würde die Konkurrenzsituation der ArbeitnehmerInnen einer Branche untereinander verstärken, den Druck auf Flexibilisierungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten erhöhen, einen Wettlauf von Mindeststandards nach unten in Gang setzen und die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen insgesamt schwächen.
Die Arbeiterkammer fordert vielmehr eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen, die sich an den Bedarfs- und Lebenslagen der unselbständig Beschäftigten orientiert. Die Arbeiterkammer Wien wird sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Verhandlungen rund um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dafür einsetzen, dass

  • Arbeitszeiten planbar sind und bleiben und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen gegenüber betrieblichen Notwendigkeiten Vorzug zu geben ist
  • Maßnahmen gegen ausufernde Arbeitszeiten, die zu Lasten von Erholung und Gesundheit, Privatleben und notwendiges (zivil-)gesellschaftliches Engagement gehen, gesetzt werden – wie z.B. eine Verteuerung von Überstunden sowie die Beschränkung von Überstunden und Mehrarbeit auf gesetzlichem Wege
  • ein Rechtsanspruch auf selbstbestimmte Arbeitszeiten in spezifischen Lebenslagen (Weiterbildung, Kinderbetreuung, Pflege, Burn-Out-Prävention) wie etwa das Recht auf Teilzeit mit Rückkehrrecht zu Vollzeit bzw. zeitlich begrenzte berufliche Auszeiten umgesetzt wird
  • die Wochenendruhe als arbeitsrechtliche Norm erhalten bleibt und nicht weiter aufgeweicht wird
  • Schritte in Richtung einer umfassenden Arbeitszeitverkürzung auf täglicher, wöchentlicher und jährliche Ebene statt einer Ausweitung täglicher und wöchentlicher Normal- und Höchstarbeitszeiten gesetzt werden, um eine gerechtere Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeiten insbesondere zwischen Männern und Frauen und Erwerbstätigen und Erwerbsarbeitslosen sicherzustellen.

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In der Begründung der Resolution heißt es u.a.:
Entgegen dem Eindruck, den Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung gerne vermitteln wollen, sind die Arbeitszeiten in Österreich bereits sehr flexibel gestaltet. Eine aktuelle WIFO-Studie zum Thema weist unter den 34 Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes alleine 27 aus, die sich mit Ausnahmeregelungen beziehen. Bereits jetzt ist es unter bestimmten Bedingungen möglich die tägliche Normalarbeitszeit auf 10 Stunden auszuweiten und die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden zu erhöhen. Zusätzlich ermöglichen Kollektivverträge branchenspezifische Arbeitszeitregelungen die zusätzliche Überstunden und ein hohes Maß an Flexibilität erlauben. Zusätzlich ermöglichen auch Betriebsvereinbarungen flexible betriebliche Arbeitszeitmodelle. Von mangelnder Flexibilität bei Arbeitszeiten kann daher nicht die Rede sein. Vielmehr sind Arbeitszeitflexibilisierungsmöglichkeiten bereits so vielfältig und auf Branchen, Betriebe und deren Bedürfnisse „maßgeschneidert“, dass sie „schon fast nicht mehr überblickbar“ seien, wie ÖGB-Präsident Foglar etwa in einem Interview mit der Wiener Zeitung am 13. Februar 2017 meinte.
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Allerdings hätten Gewerkschaften und Betriebsräte über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen bei der Gestaltung branchenspezifischer und betrieblicher Arbeitszeiten weitreichende Mitbestimmungsrechte, weshalb Industrie und Wirtschaft neben der gesetzlichen Ausweitung von Normal- und Höchstarbeitsgrenzen auf 10 bzw. 12 Arbeitsstunden täglich auch die Verbetrieblichung der Arbeitszeitverhandlungen fordern. Eine Maßnahme – würde sie umgesetzt – nicht nur eine Schwächung kollektivvertraglicher Gestaltungsmacht bedeuten würde, sondern auch
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  • massive Einkommensverluste für die ArbeitnehmerInnen mit sich bringen,
  • auf Kosten von Gesundheit, Erholungsphasen, Freizeit und zivilgesellschaftlichem Engagement der ArbeitnehmerInnen gehen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen wie Kinderbetreuung und Pflege zusätzlich erschweren
  • und die nach wie vor bestehende ungerechte und traditionell-patriarchal geprägte Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Hausarbeit zwischen Männern und Frauen verfestigen

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würde.
Abschließend hält die AUGE/UG in der Resolution fest, dass tatsächlich „Flexibilisierungsbedarf“ bei den Arbeitszeiten bestehen würde, …

Allerdings nicht dort, wo ihn WKÖ und IV verorten, sondern bei Arbeitszeiten, die sich an den Lebenslagen und Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen orientieren, die planbar sind, Mitbestimmung sicherstellen und zu einer gerechteren Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen und jenen, die ein „zu Viel“ und jenen, die ein „zu Wenig“ an Arbeit haben führt.
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Über die Behandlung der Anträge – ob sie Beschlusslage und damit Position der AK werden oder nicht – wird hier berichtet.
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PS: Die Resolution der AUGE/UG wurde von der FSG-Mehrheit dem zuständigen Ausschuss zugewiesen. Wie die Arbeitszeit-Anträge aller anderen Fraktionen – ausser der FSG – ebenfalls. Kurz vor der Sitzung haben die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen noch eine eigenen „Dringlichkeitsresolution“ eingebracht – offensichtlich, weil es ihnen dann doch peinlich war, als einzige Gewerkschaftsgruppierung keinen Antrag zum Top-Thema aus ArbeitnehmerInnenperspektive einzubringen. Ein Bemühen, einen fraktionsübergreifenden, gemeinsamen Antrag zustande zu bringen, hat es seitens der Mehrheitsfraktion nicht  gegeben. Obwohl im Vorfeld genug Zeit geblieben wäre! Sie hat es offensichtlich nicht für notwendig befunden. Die Basis für eine derartige Initiative wäre – etwa mit dem AUGE/UG-Antrag – da gewesen. Wir finden das bedauerlich. Wir sehen das allerdings auch als arrogantes und ignorantes Verhalten der Mehrheitsfraktion. Höchste Zeit, Mehrheitsverhältnisse auch in der AK zu ändern und für mehr Demokratie in dieser wichtigen Interessensvertretung  für uns ArbeitnehmerInnen zu sorgen!
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Link: AUGE/UG Resolution „Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen“ im Wortlaut

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