Autoritärer Kapitalismus – Modell Ungarn

Von einer kritischen europäischen Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt findet im national-konservativ regierten Ungarn derzeit ein Frontalangriff auf ArbeitnehmerInnen- und Gewerkschaftsrechte statt.

Dass die national-konservative, mit Zwei-Drittel-Mehrheit ausgestattete FIDESZ-Partei (übrigens Mitglied der EVP, der Europäischen Volkspartei und damit ungarische Schwesterpartei der ÖVP) unter ihrem Ministerpräsident Viktor Orbán weitestgehend autoritär regiert, ist soweit bekannt und wird zwar als unschön rezipiert – vom Umgang mit ethnischen und politischen Minderheiten bis hin zur Einschränkung der Medienfreiheit – von EU und Mitgliedsstaaten allerdings mehr oder weniger achselzuckend zur Kenntnis genommen. Für weit mehr Empörung – vor allem in Österreich – sorgt dagegen schon die von der ungarischen Regierung geplante „Zwangskonvertierung“ von Fremdwährungskrediten und daraus resultierenden Milliardenverluste für – u.a. österreichische – Banken.

Weitestgehend unbemerkt findet dagegen derzeit der rasante und radikale Umbau Ungarns in Richtung „autoritärer Kapitalismus“ statt – mit der drohenden vollkommen Entrechtung von ArbeitnehmerInnen und der systematischen Entmachtung von Gewerkschaften.

Arbeitsmarktmaßnahmen im „Gulag-Stil“

Im Sommer dieses Jahres wurde im ungarischen Parlament ein neues Arbeitslosen- und Beschäftigungsgesetz beschlossen. Die Kritikpunkte der GegnerInnen an diesem Gesetz reichten dabei von „Entrechtung, über staatliches Lohndumping bis hin zu Zwangsarbeitslagern“. Und das aus gutem Grund:

  • Die maximale Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeldes wird von bisher 270 auf 90 Tage begrenzt.
  • Die Obergrenze des Arbeitslosengeldes wird von 120 % auf 100 % des gesetzlichen Mindestlohns abgesenkt.
  • Arbeitslosen, welche öffentliche Arbeits- und Beschäftigungsangebote ablehnen, droht der Verlust der „finanziellen Unterstützung“.
  • Die „Zumutbarkeitsbestimmungen“ werden dahingehend gelockert, dass auch mehrtägige Aufenthalte fern des Wohnortes, die Unterbringung in provisorischen Containerstädten und Arbeit weit unter der eigenen Qualifikation als angemessen gelten. Ausnahmen gibt es nur im Falle der eigenen Erkrankung oder der Erkrankung von Kleinkindern, für die es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gilt.
  • Für die „Entlohnung“ derartiger Arbeitsmaßnahmen darf das Mindestlohngesetz „in diesen besonderen Fällen“ unterlaufen werden, das Tarifrecht wurde speziell für diese „Unterzahlung“ geändert. Tatsächlich können derartige „besondere“ Beschäftigungsmaßnahmen allerdings bis zu 300.000 Menschen betreffen. (Quelle: Pester Llyod, 22. August 2011)

Bis zu 43 Mrd. Forint (ca. 160 Mio. Euro) hofft die ungarische Regierung einzusparen. Angesiedelt ist diese Initiative unter dem Motto „Arbeit statt Sozialhilfe“ übrigens nicht im Arbeits- oder Sozialministerium, sondern im für die Polizei zuständige Innenministerium. Öffentlich meinte der Innenminister Pintér, dass „pensionierte Polizisten genau die richtige Qualifikation“ für die Durchführung der „öffentlichen Arbeitsprogramme hätten,“ worin „… manche bereits das Bild von durch Alt-Polizisten bewachten Zwangsarbeiterkolonnen heraufziehen sehen,“ so der Pester Lloyd.

Auf entsprechend heftigen Protest stößt das „Beschäftigungsprogramm“ bei BürgerrechtlerInnen, Romaverbänden, bei Gewerkschaften aber selbst in Teilen der Wirtschaft. BürgerrechtlerInnen und Romaverbände befürchten vor allem, dass durch ihre spezifische Lage, vor allem Roma mit „Zwangsarbeit“ konfrontiert würden. Die GewerkschafterInnen, weil das Entstehen eines staatlich geförderten, dauerhaften, weitestgehend (arbeits-)entrechteten Prekariats befürchtet wird. Die „Beschäftigungsprogramme“ böten schließlich weder Ausbildungsziele, noch irgendwelche sonstige Perspektiven, die „1-Forint-Jobber“ hätten weder Betriebsräte noch gewerkschaftlichen Schutz.

Der droht allerdings ohnehin verloren zu gehen – und zwar für so ziemlich Alle – kommt die national-konservative Ungarische Regierung mit ihren Plänen durch.

Ungarns neues Arbeitsrecht: „Handbuch für Sklavenhalter“

„Die Rezepturen des Viktor Orbán für ein ’neues Ungarn‘ führen direkt in den Untertanenstaat, fürchten die Gewerkschaften, aber nicht nur die,“ untertitelt der Pester Lloyd einen Artikel vom 22. August 2011. Überschrift: „Orbàns schöne neue Arbeitswelt in Ungarn“.

294 Paragraphen auf 193 Seiten umfasst der Entwurf der nationalen Rechten zu einer Neufassung des Arbeitsrechts in Ungarn. Und was dieser Entwurf beinhaltet spottet tatsächlich jeder Beschreibung Ungarns als Demokratie, geschweige denn als soziale Demokratie. „Handbuch für Sklavenhalter“ nannte der Gewerkschaftsverband LIGA den Gesetzesentwurf, „Werden wir Sklaven oder Freie sein?“ fragte der Gewerkschaftsverband MZOSZ auf einem Flugblatt. Und die Gewerkschaften übertreiben mit ihren etwas gar „markig“ wirkenden Bildern nicht. So sieht das neue Arbeitsrecht, die „schöne neue Arbeitswelt“ im Ungarn der nationalistischen Rechten zu Beginn des 21. Jahrhunderts aus:

  • weniger Urlaub für ArbeitnehmerInnen
  • Verlust der Schichtzulage
  • keine zwingende Auszahlung von Überstundenzuschlägen
  • mehr Arbeit bei weniger Gehalt
  • Abbau des Kündigungsschutzes, keine zwingende Abfertigung mehr
  • ArbeitnehmerInnen die im Rahmen ihrer Arbeit mit Geld umgehen, müssen künftig eine Kaution hinterlegen
  • ArbeitnehmerInnen haben für von ihnen verursachte Schäden künftig in voller Höhe aufzukommen
  • keine Mitwirkungsrechte bei Arbeitsfeldänderungen
  • kein Kündigungsschutz für Mütter im „Erziehungsurlaub“ und für ältere ArbeitnehmerInnen
  • künftig dürfen ArbeitgeberInnen die Daten „ihrer“ ArbeitnehmerInnen ohne deren Zustimmung Dritten überlassen
  • künftig soll auch die Bespitzelung von ArbeitnehmerInnen in ihrem privaten Lebensumfeld legal werden. Und zwar: „… im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, jedoch zum Zwecke der Kontrolle des Verhaltens jenseits der Arbeitszeit und außerhalb des Arbeitsplatzes.“
  • den Gewerkschaften wird das Vertretungsrecht vor Gerichten und Behörden entzogen
  • der Kündigungsschutz sowie Arbeitszeitvergünstigungen („Freizeitgewährung“ auf Grund von Interessenvertretung) für gewerkschaftliche Interessensvertreter fallen
  • ob betriebliche Interessensvertreter für Beratungen bzw. Konsultationen von ihrer Arbeit freigestellt werden oder nicht, obliegt künftig dem Arbeitgeber
  • die Betriebsräte sollen künftig „Betriebsvereinbarungen mit Kollektivvertragswirkung“ ausverhandeln können. Damit wird die betriebliche gegenüber der überbetrieblichen Kollektivvertragsebene gestärkt, was massiv in die Kernkompetenzen von Gewerkschaften eingreift.
  • Und zu schlechter Letzt: als ob die „Stärkung“ der betrieblichen Ebene nicht reichen würde, soll Arbeitgebern die Möglichkeiten eingeräumt werden, sich ihre Kollektivvertragspartner auf gewerkschaftlicher Seite (in Ungarn gibt es keinen einheitlichen Gewerkschaftsbund sondern dzt. sechs mehr oder weniger starke Gewerkschaftsverbände) selbst aussuchen zu dürfen!

(Quelle: Pester Lloyd, 22. August 2011)

Vorgeschmack „Streikrecht“

Einen ersten massiven Angriff auf ArbeitnehmerInnenrechte setzte es bereits Ende 2010: Damals wurden die Gewerkschaften „… im Hau-Ruck-Verfahren ihrer Gesetzgebungswalze um ihr Streikrecht gebracht“. Der Pester Lloyd:

„Treffen wollte sie (die ungarische Regierung, Anm.) damit vor allem die Interessensvertretungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen im Verkehrs- und Energiebereich. Ihnen allein wurde bis dahin zugetraut, durch landesweite Streikaktionen die neue Ordnung der ’nationalen Zusammenarbeit‘ empfindlich stören zu können.“

Das Streikrecht wurde dahingehend geändert, dass die Arbeit nur dann niederlegt werden darf, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich über eine „zu gewährleistende ausreichende Versorgung“ während der Streikdauer verständigt haben. Kommt es zu keiner Verständigung, hat das Arbeitsgericht das letzte Wort.

Im Sommer zogen die betroffenen Gewerkschaften eine erste Bilanz. Das Ergebnis: von neun Streikinitiativen überlebte keine einzige die zweite Instanz. Der Lloyd berichtet:

„Im Falle des Streikantrags von Gewerkschaften der Budapester Verkehrsbetriebe (BKV) wird die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen, weil das Gericht ’nicht den für die Entscheidung notwendigen Sachverhalt festgestellt‘ habe, ‚der durch das Streikgesetz in den Kompetenzbereich der Arbeitsgerichte gegeben wurde … und infolgedessen war die Entscheidung in der Sache aufgrund der daraus abgeleiteten juristischen Schlussfolgerung unbegründet‘. Außerdem stellte das übergeordnete Arbeitsgericht fest, dass gegen Maßnahmen der Regierung nicht gestreikt werden dürfe. In einem anderen Fall wurde unter Berufung darauf, das Streikziel entspreche nicht den gesetzliche Anforderungen, die gerichtlich festgelegte ausreichende Dienstleistung außer Kraft gesetzt.“

Protestwelle gegen „Faschisierung“ Ungarns

Demokratische Grundrechte – wie das Streikrecht – die systematisch ausgehebelt werden, ein Arbeitsrecht das ArbeitnehmerInnen entrechtet, Beschäftigungsmaßnahmen die an dunkle Zeiten erinnern – der Widerstand gegen die zunehmende „Faschisierung“ der ungarischen Gesellschaft durch die rechts-nationale FIDESZ beginnt sich zu formieren. War der gewerkschaftliche Protest am 12. September mit ein paar tausende DemoteilnehmerInnen noch relativ schwach, planen für Ende September Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen, BürgerrechtlerInnen und Opposition eine „ganze Serie von Streiks, Blockaden und anderen Protesten“ unter dem Übertitel „D-Day“.

70 Einzelgewerkschaften, Konföderationen, Bürgerrechtsgruppen und Berufsverbände haben ein neun Punkte umfassende Petition verfasst, in der u.a. das Verbot rückwirkender Gesetzgebung, eine faire Steuerpolitik, ein echter Dialog zwischen den Sozialpartner, der Schutz älterer ArbeitnehmerInnen, die Sicherung der Renten u.a. gefordert werden. Nach Gesprächen mit ungarischen GewerkschafterInnen wird nun auch der zuständige EU-Kommissar Laszlo Andor – noch von der alten, abgewählten sozial-liberalen Regierung als ungarischer EU-Kommissar eingesetzt – das neue „Arbeitsrecht“ hinsichtlich seiner Rechtmäßigkeit nach EU-Regelungen überprüfen.

Ungarn – kein Einzelfall in Europa

Ungarn ist hinsichtlich eines immer autoritärer werdenden europäischen Kapitalismus allerdings kein Einzelfall. Auch in der Slowakei ist seitens der konservativ-liberalen Regierung eine Novellierung des Arbeitsrechts geplant. Kernelemente u.a.:

  • gewerkschaftliche Aktivitäten sollen auf Betriebe beschränkt werden, in denen mindestens 30 % der ArbeitnehmerInnen gewerkschaftlich organisiert sind
  • auch in der Slowakei soll die betriebliche Ebene gegenüber der kollektivvertraglichen, überbetrieblichen Ebene gestärkt werden
  • Arbeitszeiten sollen ausgeweitet, Überstundenleistungen auf bis zu 400 Stunden im Jahr erhöht bzw. ermöglicht werden
  • Sozialversicherungsbeiträge sollen künftig vollkommen von den ArbeitnehmerInnen getragen werden und nicht mehr „paritätisch“ finanziert

Auch in Tschechien soll das Arbeitsrecht liberalisiert werden. Joachim Becker, Ökonom an der WU Wien spricht in einem Beitrag in den WSI Mitteilungen 6/2011 von einer „… strategisch angelegten Radikalisierung neoliberaler Politikmuster“, unter „der Flagge der Krisenbekämpfung“.

Es ist allerdings keineswegs ein Blick in den Osten der EU erforderlich, um eine „autoritäre“ Neustrukturierung des europäischen Kapitalismus analysieren zu können: wie bereits hier, in diesem BLOG analysiert, weisen sowohl der Euro-Plus-Pakt, die Legislativvorschläge der EU-Kommission zu einer europäischen Wirtschaftsregierung („Six-Pack“) als auch die Auflagen für unter dem „Euro-Rettungsschirm“ stehender Schuldenländer klar autoritäre, auch gegen die ArbeitnehmerInnen und ihre Interessensvertretungen gerichtete Züge auf.

Mag Ungarn auch ein Extremfall unter einer ganz spezifischen politischen Konstellation sein – autoritäre Entwicklungen sind in ganz Europa zu beobachten und werden seitens der EU-Kommission und des EU-Rats befördert. Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, BürgerrechtlerInnen werden sich in ganz Europa auf entsprechende Abwehrkämpfe gegen einen immer autoritärer werdenden Kapitalismus vorbereiten müssen, um demokratische und soziale Grund- und Freiheitsrechte in Europa erfolgreich zu verteidigen. Auf politische Parteien und auf die Parlamente – auf die nationalen wie auf das europäische – ist nämlich nur wenig Verlass.

Linktipp: Pester Lloyd, unabhängige ungarische (Internet-)Zeitung, fortschrittlich und deutschsprachig.

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