BABE-KV Abschluss erzielt!

Nach zähen Verhandlungen wurde gestern der BABE-KV für die Beschäftigten im privaten Bildungsbereich abgeschlossen!

Das Ergebnis:

  • Die Kollektivvertragsgehälter, die Lehrlingsentschädigungen, die KV-Zulagen und die TAK-Entlohnung werden um 2,6% erhöht.
  • Die betrieblichen Gehaltsysteme bzw. die IST-Gehälter und Zulagen werden um 2,4% erhöht.

Bei den rahmenrechtlichen Bestimmungen konnte das Verhandlungsteam folgende Vereinbarungen treffen:

  • Festlegung der Inhalte und notwendigen Arbeitszeit zur Vor- und Nachbereitung in allen Betrieben in den nächsten 10 Monaten
  • Entwicklung von Kriterien für transparente und faire Einstufung
  • Lockerung des Konkurrenzverbotes für Teilzeitbeschäftigte
  • Verhandlungen über die Festsetzung eines Mindesthonorares für freie DienstnehmerInnen

Nähere Infos entnehmt bitte via GPA-djp-Homepage bzw. eine genaue Erklärung zum Abschluss im entsprechenden KV-Newsletter.

Erfolgreicher Abschluss oder fahler Beigeschmack?

Das Ergebnis ist natürlich besser als das ursprüngliche Angebot der ArbeitgeberInnen vor dem Protest der BetriebsrätInnen und Beschäftigten. Und natürlich hat der Druck druch den Protest und die Solidarität auch aus anderen Bereichen Einiges bewirkt.

Angesichts der hohen momentanen Inflation und der vielen prekären bzw. befristeten Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich, hätte man sich aber noch mehr Druck seitens der Gewerkschaft erwartet und gewünscht! Das die wichtigste Forderung der Beschäftigten zur Vor- und Nachbereitungszeit nun „verschoben“ wurde auf die nächsten 10 Monate, wenn auch zumindest endlich Thema, und obendrein nur per Betriebsvereinbarung in Betrieben mit einem Betriebsrat geregelt werden kann, ist ein wirklich fahler Beigeschmack!

Denn es gibt, man möge es kaum glauben, Betriebe in diesem Bereich, welche keinen Betriebsrat haben und das nicht unbedingt deswegen, weil die KollegInnen keinen wollen, sondern weil sie es oft mit Arbeitgebern bzw. Rahmen-/Förderbedingungen zu tun haben, die ihnen diese Möglichkeit erheblich erschweren und Beschäftigungsverhältnisse forcieren (z.B. projektbezogene Befristungen, Schein-Werkverträge etc.), welche den betroffenen KollegInnen rein rechtlich die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen, verwehren.

Aufruf der Vernetzungsgruppe Soziales

Deshalb liebe betroffene Kolleginnen und Kollegen rufen wir Euch dazu auf:

  • solltet Ihr in einem Betrieb arbeiten, in dem es keinen Betriebsrat gibt und Interesse daran haben einen zu gründen,
  • oder habt Ihr rein grundsätzlich Interesse daran, Eure Arbeitsbedingungen mitzugestalten und Euch zu vernetzen,

dann melde Euch bei uns!
Auch Kommentare aus Eure Sicht zum KV-Abschlussergebnis sind herzlich willkommen!

Sendet Euer Mail an: Christine Rudolf

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