Belegschaft, übernehmen sie!

Was in anderen Staaten schon lange Tradition hat, ist in Österreich nach wie vor so gut wie kein Thema: Übernahmen von insolventen Betrieben durch die Beschäftigten. Das sollte sind ändern. Denn Betriebe in Arbeiterselbstverwaltung sichern nicht nur Beschäftigung in Zeiten der Krise. Sie  stellen auch eine praktische, demokratische Alternative zur herkömmlichen, autoritären Betriebskultur dar. (Kurzfassung dieses Beitrags auf dem mosaik-blog)

Die „Zielpunkt“-Pleite mit 2.700 betroffenen Arbeitnehmer_innen war 2015 nur eine, wenn auch besonders spektakuläre Unternehmenspleite.  2015 gab es laut Insolvenzstatistik insgesamt 5.150 Insolvenzfälle mit 21.800 betroffenen ArbeitnehmerInnen. 2014 waren es  5.423 Fälle, ebenfalls mit rund 21.000 Beschäftigten. Ein Jahr zuvor stellte sich die Situation mit 5.459 Insolvenzen und 31.800 Arbeitnehmer_innen noch dramatischer dar.

Die Wirtschaftskrise hält Europa nach wie vor fest im Griff, die ruinöse Austeritätspolitik leistet ihren entsprechenden Beitrag dazu dass es auch so bleibt. Die Arbeitslosenzahlen erreichen vor diesem Hintergrund neue Rekordwerte, eine Entspannung ist nicht in Sicht. Krisenbedingte Firmenpleiten stehen weiter auf der Tagesordnung. Stellt sich die Frage, ob diese denn zwangsläufig zu Arbeitsplatzverlusten führen müssen. Eine seltsame Frage? Keineswegs. Ein Blick über nationalstaatliche und europäische Grenzen hinaus zeigt, dass durchaus nicht überall Arbeitnehmer_innen und Belegschaften bereit sind Firmenpleitn und in Folge Arbeitslosigkeit einfach hinzunehmen. Belegschaften entscheiden sich zur Übernahme insolventer Betriebe und Weiterführung in Arbeitnehmer_innen-Selbstverwaltung. Und: es gibt in einigen Staaten sogar gesetzliche Regelungen, die derartige Belegschaftsinitiativen auch noch fördern.

SAMSUNG CAMERA PICTURESVon der italienischen Genossenschaftsbewegung lernen

Das Marcora-Gesetz in Italien ist ein Beispiel dafür. Genossenschaften – nicht zuletzt in Form von Produktionsgenossenschaften – haben in Italien lange Tradition. 1985 wurde auf Betreiben der Genossenschaftsbewegung – unterstützt von den Gewerkschaften – unter Industrieminister Marcora ein Gesetz beschlossen, das Betriebsübernahmen durch die Belegschaften unterstützt bzw. erleichtert. Schlossen sich die Arbeitnehmer_innen genossenschaftlich zusammen, wurde ihnen ein Vorverkaufsrecht am insolventen Betrieb eingeräumt. Das originelle an diesem Gesetz: der Staat zahlte in diesem Fall den gesamten Arbeitslosenanspruch auf einmal aus und investierte diesen als Risikokapital in die neu gegründete Produktionsgenossenschaft.

Getätigt wurde diese Beteiligung von der neu gegründeten CFI-Cooperazione Finanza Impresa, einem von 300 Genossenschaften gegründeten Finanzierungsinstitut. Diese hat neben der Finanzierungsfunktion vor allem auch die Aufgabe, neu gegründete Genossenschaften beratend zu unterstützen.

Wie lief bzw. läuft nun ein derartiger Übernahmeprozess ab?

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  • Beschließt die Belegschaft eine Genossenschaft zu gründen, um den insolventen Betrieb – oder Teile davon – weiterzuführen, darf sie die entsprechenden Anlagen, Immobilien etc. vom Konkursverwalter pachten und hat bei der Versteigerung des Firmenvermögens ein Vorkaufsrecht. Das begünstigt die beteiligten Mitarbeiter_innen und stärkt die regionale Ökonomie.
  • Die Genossenschaftsmitglieder sind verpflichtet, ihre Genossenschaftsanteile einzulegen. Die Einlagen der Genossenschafter_innen müssen dabei nicht zwingend aus deren Ersparnissen stammen: sie können auch Forderungen an das alte Unternehmen einbringen (z.B. Abfertigungen). Diese Anteile sind Berechnungsgrundlage für die Beteiligung der CFI. Dieses Risikokapital durfte ursprünglich bis zum 3fachen der Genossenschaftsanteile betragen – war nach oben allerdings mit der Summe der maximal erhaltenen Arbeitslosenunterstützung aller Genossenschafter_innen begrenzt. Diese Beteiligung der CFI ist seit 2001 auf das Einfache der Anteile begrenzt.
  • Das seitens der CFI vergebene Risikokapital setzt sich aus den kapitalisierten Arbeitslosenansprüchen der Genossenschafter_innen, das ihnen  im Falle von Arbeitslosigkeit zustünde, zusammen. Ein erneuter Arbeitslosenanspruch entsteht erst wieder nach 3 Jahren. Das sollte insbesondere auch die „langfristige“ Orientierung genossenschaftlich geführter Projekte sicher stellen.
  • Seit 2001 müssen die unterstützten Genossenschaften das zur Verfügung gestellte Risikokapital innerhalb von 10 Jahren zurückzahlen was allerdings kein größeres Problem darstellen dürfte: laut CFI fließen die getätigten Investitionen bereits innerhalb der ersten zwei Jahre zurück.

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Tausende Arbeitsplätze gerettet

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Innerhalb der ersten 15 Jahre ihres Bestehens investierte die CFI ca. 80 Mio. Euro an Risikokapital in 159 Produktionsgenossenschaften. Damit wurden ca. 6000 Arbeitsplätze unmittelbar und längerfristig gesichert bzw. geschaffen. Vor der Novellierung 2001 – seitens der EU-Kommission wurde die Risikokapitalbeteiligung im Umfang des maximal 3fachen der Einlagen der Genossenschafter_innen als unzulässige Beihilfe interpretiert – wurde die Anwendung des Gesetzes beinahe vollständig gestoppt.

Mit der Novellierung 2001 wurden jedoch auch Handlungsmöglichkeiten der CFI erweitert: Das Institut kann sich nun nicht mehr nur als Beteiligungs-, sondern auch als Gründungsgesellschaft betätigen. CFI-unterstützte Genossenschaften dürfen allerdings nicht mehr als 250 Mitglieder haben. Mit Ausbruch der Krise stieg entsprechend auch wieder die Zahl der Belegschaftsübernahmen. Derzeit werden rund 60 Betriebe von der CFI betreut,von 2007 bis 2012 wurden so rund 5.600 Arbeitsplätze gesichert. Die Kapitalausstattung des CFI hat sich von 84 Mio. Euro 2007 auf 102 Millionen 2012 erhöht.

Übernehmen_sieSelbstverwaltungsmodelle über Italien hinaus

Italien ist allerdings keinesfalls das einzige Land, das Belegschaftsübernahmen zulässt bzw. fördert. In Argentinien wurden etwa Betriebsübernahmen und -besetzungen durch die Belegschaften, die mit Ausbruch der massiven Wirtschaftskrise zu Beginn der 2000er Jahre praktisch auf der Tagesordnung standen, durch ein reformiertes Konkursrecht „legalisiert“. Auch hier wurde den Belegschaften ein Vorkaufsrecht auf „ihren“ Betrieb eingeräumt. Ähnlich gelagerte Änderungen im Insolvenzrecht gab es in Uruguay. In Europa gelten Frankreich und Spanien als Länder mit einem relativ hohen Anteil an selbstverwalteten Betrieben. So wurden in Frankreich seit 2000 376 Betriebe in Produktionsgenossenschaften umgewandelt. 79 % der Betriebe und 6.617 Arbeitsplätze blieben auf diesem Wege längerfristig erhalten. Die höchste Dichte an Kooperativen hatte 2007 Spanien mit über 25.000 Genossenschaften, fast 2.500 „Arbeiter-Aktiengesellschaften“ und rund 17.600  „Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung“ (typische Mitarbeiter_innen-Eigentumsmodelle). Auch in Spanien gibt es seit 1985 die Möglichkeit, seinen/ihren Arbeitslosengeldanspruch „kapitalisieren“ zu lassen und in eine Kooperative oder „Arbeiter-Aktiengesellschaft“ einzubringen.

Mit Belegschaftsübernahmen gegen die Beschäftigungskrise?

Mit Ausbruch der Wirtschaftskrise 2008 und dem massiven Anstieg von Unternehmenspleiten und Arbeitslosenzahlen nahm die Diskussion um beschäftigungs- und unternehmenspolitische Alternativen auch in Ländern mit deutlich unterentwickelteren (produktions-)genossenschaftlichen Traditionen wieder zu. Besonders bemerkenswert ist dabei eine Entschließung des Europäischen Parlaments anlässlich des Jahres der Genossenschaften (2012). In diesem wird  nicht nur die Rolle des Genossenschaftssektor in Europa  als besonders krisenresistenter Arbeitgeber von 5,4 Millionen Menschen hervorgehoben, sondern auch auf die besondere Bedeutung von genossenschaftlichen Formen von Belegschaftsübernahmen im Insolvenzfall bzw. bei fehlenden Erben hingewiesen: Das Europäische Parlamente fordert in dieser Entschließung die Mitgliedsstaaten u.a. auf, „günstigere Bedingungen für Genossenschaften zum Beispiel beim Zugang zu Darlehen und bei der Besteuerung zu schaffen“ und will „Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung und Mitarbeiterschulung, sowie darüber hinaus die Gewährung von Finanzmitteln für Genossenschaften, vor allem bei der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer oder Kunden, die als Möglichkeit für die Rettung von Unternehmen in Zeiten der Krise und  für die Übertragung von Familienbetrieben oft unterschätzt wird.“

Marcora-Gesetz: Ein  Konzept über Italien hinaus?

In einer Studie des Klaus Novy-Instituts vom Juli 2010  ließ die gewerkschaftsnahe deutsche Hans-Böckler-Stiftung untersuchen, inwieweit Betriebsübernahmen durch die Belegschaften nicht nur eine Alternative zu Beschäftigungslosigkeit sondern auch zu traditionellen, hierarchischen Unternehmensformen darstellen würden. Die Autor_innen (Klemisch/Sack/Ehrsam) empfehlen dabei über den „nationalstaatlichen“ Tellerrand hinauszublicken und Erfahrungen aus Ländern wie Spanien, Argentinien, Brasilien – und insbesondere Italien – perspektivisch mit einzubeziehen. Bei allen positiven Erfahrungen, die es auch in Deutschland mit selbstverwalteten Betrieben und Genossenschaften gibt – einmal mehr wird betont, dass Genossenschaften die Unternehmensform mit der niedrigsten Insolvenzhäufigkeit ist – sehen die Studienautor_innen dringenden Handlungsbedarf bei der Förderung und Unterstützung von Betriebsübernahmen. Das Marcora-Gesetz ist für sie dabei ein „überzeugendes und … erprobtes Konzept für Belegschaftsübernahmen bei drohenden Betriebsschließungen, das auch in Deutschland zumindest für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) ein Erfolgsmodell werden könnte.“ Für den Erfolg spräche auch – so die Autoren, dass 97 % der Betriebe, auf welche das Gesetz Anwendung fand, weitergeführt werden konnten und so einen Beitrag zu einem längerfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen leistete.

year_cooperativesDerartige Gedankengänge finden inzwischen auch schon ihre ganz realpolitischen Niederschläge: Der rot-grün dominierte Landtag von Nordrhein-Wesfalen – dem bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland –  beschloss im Juni 2013 einen Antrag auf „Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft“ in dem die Landesregierung u.a. aufgefordert wird zu prüfen, „wie eine Initiative zur Unterstützung von Belegschaftsinitiativen und Genossenschaften bei ber Unternehmensnachfolge  und -übernahme ausgestaltet werden kann“, bzw. Belegschaftsinitiativen zur Verhinderung von Übernahmen durch hochspekulative Fonds unterstützt werden können.

Für ein Insolvenzrecht „neu“

Angelehnt an das Marcora-Gesetz und an die Handlungsempfehlungen der Autor_innen der Studie des Klaus Novi-Instituts müsste das Insolvenzrecht dahingehend geändert und Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Entwicklung eines selbstverwalteten, (produktions-)genossenschaftlichen Sektor befördern. Wie könnte bzw. müsste ein derartiges Insolvenzrecht „neu“ in Österreich gestaltet sein? Welche Rahmenbedingungen bräuchte es?

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  • Es muss ein Vorkaufsrecht von Belegschaften bei Insolvenz eingeräumt werden, vorzugsweise, wenn sich diese genossenschaftlich organisieren.
  • Weiters muss im Insolvenzrecht ein Passus verankert werden, der dem Erhalt von Arbeitsplätzen Vorrang einräumt, was Belegschaftsübernahmen mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung zusätzlich begünstigen würde. Dass aus einer beschäftigungspolitischen Perspektive Belegschaftsübernahmen durchaus erfolgversprechend sein könnten, belegen neben den italienischen Erfahrungen nicht zuletzt die häufigsten Gründe für Insolvenzen in Österreich: diese sind nämlich zu 71 % auf Managementfehler, zu lediglich 19 % auf externen Faktoren (z.B. ein ungünstiger werdendes wirtschaftliches Umfeld) und überhaupt nur  zu 10 % auf Kapitalmangel zurückzuführen. (Kreditschutzverband, Insolvenzursachen 2013). Die überwältigende Mehrheit der Insolvenzen stammen also aus Managementversagen inklusive Fahrlässigkeit (17 %) und persönlichem Verschulden (7 %).
  • Es gilt auch in Österreich das Modell der „Kapitalisierung von Arbeitslosenansprüchen“ zur Finanzierung von Betriebsübernahmen durch die Belegschaften zu prüfen. Hierbei muss allerdings sichergestellt werden, dass im Falle des unternehmerischen Scheiterns keine sozialen Härten entstehen und eine soziale Mindestabsicherung gewährleistet ist.
  • Die zahlreichen Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen und Unternehmensgründungen und div. Finanzierungsinstrumente – z.B. jene des auf Klein- und Mittelbetriebe spezialisierten AWS (austria Wirtschaftsservice) – sind insbesondere auch auf Betriebsübernahmen durch Belegschaftsinitiativen im Insolvenzfall bzw. mangels Nachfolge anzupassen.
  • Jedenfalls  notwendig wäre unabhängig von einer Zweck- bzw. Umwidmung bestehender Fördermittel die Einrichtung und ausreichende finanzielle Dotierung einer speziellen Finanzierungs- und Beratungsinstitution für genossenschaftliche Betriebe analog zur CFI. Mangels entsprechender (Produktions)Genossenschaftsverbände bzw. bestehender genossenschaftlich organisierter Betriebe müsste ein derartiges Finanzierungsinstitut wohl seitens der öffentlichen Hand gegründet und finanziert werden. Hier wäre etwa die Wiedereinrichtung einer neuen strategischen, öffentlichen Beteiligungsgesellschaft – entsprechend der „alten“ GBI (Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen) eine Option. Diese übernahm – aus regional-, struktur- oder beschäftigungspolitischen Gründen – insolvenzgefährdete Unternehmen mit dem Ziel, diese zu sanieren und wieder abzustoßen. Ein derartige Gesellschaft könnte auch zeitlich befristete Beteiligungen – inklusive entsprechender Beratung und Begleitung – an Produktionsgenossenschaften übernehmen. Als mögliche Finanzierungsgesellschaft für Genossenschaften stünde weiters die krisenbedingt verstaatlichte „Kommunalkredit“ zur Verfügung, die auf die Finanzierung von kommunalen Einrichtungen, Verkehr und soziale Infrastruktur spezialisiert ist. Eine Ausweitung des Geschäftsfeldes auf begünstigte Kredite für genossenschaftliche Unternehmen inklusive Beratung und Unterstützung sollte grundsätzlich machbar sein.
  • Neben entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten braucht es Beratung und Unterstützung bei Gründung, Entwicklung des Geschäftsplans, betriebswirtschaftlichen Fragestellungen etc. Hierbei lohnt ein Blick in die jüngere Vergangenheit: in den 80er Jahren unterstützten etwa Einrichtungen wie die Österreichische Studien- und Beratungsgesellschaft (ÖSB, heute eine Unternehmensberatung) im Rahmen „experimenteller“ arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen die Übernahme insolventer Unternehmen durch die Belegschaft (z.B. Möbelfirma Berein in Zwettl).

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Es wäre jedenfalls – nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sich verfestigenden Krise mit hoher Arbeitslosigkeit und daraus resultierender massiver Abstiegsgefährdung und Verunsicherung breiter Bevölkerungsschichten – lohnend, sich mit demokratischen und solidarischen Betriebsinitiativen und Möglichkeiten ihrer Umsetzung auseinanderzusetzen. Nicht nur aus Gründen der Arbeitsplatzsicherung, der Schaffung von Perspektiven und der Förderung solidarischer Ökonomie: Forschungen des Instituts für Psychologie an der Universität Innsbruck haben ergeben, dass ein enger, positiver Zusammenhang zwischen dem Demokratisierungsgrad eines Unternehmens und solidarischen, humanistisch geprägten Wertorientierungen der Beschäftigten besteht. Je stärker die innerbetriebliche Demokratie ausgeprägt ist, desto stärker die Bereitschaft zu demokratischem und gesellschaftlichem Engagement. Demokratische Betriebe immunisieren also auch gegen rechte und autoritäre Einstellungen. Und diese Form der Immunisierung braucht es gerade jetzt besonders dringend.

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PS: Die Vollversammlung der AK-Wien beschloss anlässlich des „Jahres der Genossenschaften“ 2012 einen Antrag der AUGE/UG, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, gesetzliche Rahmenbedingungen für Betriebsübernahmen durch Belegschaften im Falle von Insolvenzen oder fehlenden Nachfolgern zu schaffen.

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