Budgetanalyse 2011: Wie die Arbeiterkammer die Sozial- und Bildungsbudgets beurteilt …

Die Budgetanalyse der Arbeiterkammer Österreich ist da. Die ExpertInnen der Arbeiterkammer haben das Sparbudget 2011 nach seinen Auswirkungen auf die Verteilungslage, auf die ArbeitnehmerInnen, auf die Geschlechter analysiert.

Hier nun auszugsweise die Bewertungen der AK- ExpertInnen, Schwerpunkt Frauen-, Arbeitsmarkt-, Sozial- Wissenschafts- und Bildungsbereich. Mit Kritik spart jedenfalls auch die Arbeiterkammer nicht. Näher Interessierten ist jedenfalls die Lektüre der detailreich und sehr präzise aufbereiteten Analyse zu empfehlen!

AK zu den Budgetkonsolidierungsmaßnahmen im Bildungs- und Pflegebereich aus Gendersicht in der Einleitung (S 6/7, umfassend S 22 – 24):

Positiv ist auch der Ausbau der Ganztagesschule zu nennen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. So lange die Betreuungs- und Erziehungsleistung weiterhin überwiegend von Frauen übernommen und zu Lasten ihrer bezahlten Arbeitszeit geht, sind öffentliche Leistungen in diesem Bereich gleichstellungsfördernd. Deshalb ist auch zu kritisieren, dass keine finanziellen Vorkehrungen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung getroffen wurden.

Der Pflegebereich ist in dreifachen Sinne ein Bereich, von dem Frauen besonders betroffen sind: als Mehrheit der Pflegebedürftigen, als Mehrheit der Beschäftigten im Pflegesektor und als Mehrheit jener Menschen, die Pflege im privaten Bereich – weitgehend unbezahlt – erbringen. Im Pflegebereich werden die Konsolidierungsmaßnahmen mit einer verstärkten Ausrichtung auf Sachleistungen argumentiert. Die Professionalisierung von Pflege und Betreuung wäre aus mehrfacher Sicht vorteilhaft: Sie stellt eine hohe Qualität der Leistungen für die Pflegebedürftigen sicher, sie trägt zur Entstehung arbeits- und sozialrechtlich abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse bei und entlastet jene Frauen, die diese Aufgaben bislang unentgeltlich übernommen haben. Ein sukzessiver Umstieg in das Sachleistungsprinzip ist ein sinnvoller Reformansatz. Es ist jedoch problematisch, die Anspruchsvoraussetzungen für das Pflegegeld zu verschärfen, ohne vorher das Sachleistungsangebot in den Ländern verbessert zu haben. Damit dienen die Maßnahmen nur der Budgetkonsolidierung.

AK zu frauenpolitischen Maßnahmen und frauenspezifischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (S 29):

Das Frauenministerium ist nicht von den Kürzungen betroffen, was positiv ist, ändert jedoch weiterhin nichts an der grundsätzlich viel zu geringen Mittelausstattung des Frauenministeriums. Es bleibt dahingestellt, wie der ambitionierte Katalog an aufgelisteten Maßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigt werden soll.

Wenn der Frauenministerin eine besondere inhaltliche Rolle zugedacht wird – wofür angesichts ihrer Zuständigkeit für den Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt (NAP Gleichstellung) einiges sprechen würde – müsste hier eine gesonderte Budgetierung erfolgen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des NAP Gleichstellung würde es jedenfalls eigene Mittel für Koordination, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit brauchen, die zusätzlich zum Frauenbudget zur Verfügung gestellt werden müssen. … Gerade für die im Rahmen des NAP neu eingeführten betrieblichen Einkommensberichte braucht es begleitende Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsangebote, um eine gute Umsetzung sicherzustellen.

Darüber wären Mittel für die Sicherstellung und den Ausbau des frauenspezifischen Beratungs- und Betreuungsangebotes von Nöten, ebenso wie für die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) für die Diskriminierungsbereiche, die nicht Geschlechterdiskriminierung betreffen.

AK zu den Einsparungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik (S 40) :

Die Reduktion des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik bleibt zwar hinter den auf Grund des Bundesfinanzrahmengesetzes zu erwartenden Kürzungen zurück, ist jedoch mit nunmehr über 100 Mio Euro erheblich kräftiger ausgefallen, als es noch nach dem Ministerratsbeschluss von Loipersdorf Ende Oktober (-36 Mio Euro) zu erwarten gewesen ist. Da auch in den nächsten Jahren erhebliche Kürzungen bei den der Arbeitsmarktförderung zur Verfügung gestellten Mittel zu rechnen ist (jedenfalls nach dem Bundesfinanzrahmengesetz und dem Ministerratsbeschluss von Loipersdorf), besteht ein erheblicher Druck zu Einsparungen bei den Beschäftigungsförderungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen des AMS bei nur geringfügig geringerer Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig kommen über die bedarfsorientierte Mindestsicherung zusätzliche, sehr weit vom Arbeitsmarkt entfernte Personen mit hohem Unterstützungsbedarf in die Betreuung des AMS. Insgesamt muss nicht zuletzt auf Grund der Vorbelastungen des nächstjährigen Budgets im Zusammenhang mit dem sehr hohen Interventionsniveau der Jahre 2009 und 2010 mit einem deutlichen Rückgang der Arbeit
Suchenden in Maßnahmen des AMS mit den entsprechenden Auswirkungen bei der Registerarbeitslosigkeit gerechnet werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des bis 2014 anhaltenden und steigenden Konsolidierungsdrucks in der Arbeitsmarktförderung ist eine Überprüfung und Revision der derzeit verfolgten Aktivierungsstrategie des AMS inklusive einer Veränderung der arbeitsmarktpolitischen Zielarchitektur des AMS angezeigt.AK

AK zu den Maßnahmen im ‚Behindertenbereich‘ und beim Pflegegeld (S 41/42):

Der Anstieg der Ausgaben für den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ergibt sich durch höhere Ausgaben für Zuschüsse an pflegebedürftige Menschen für die 24-Stunden- Betreuung zu Hause.

Die geplanten Einsparungen im Bereich der Maßnahmen für Menschen mit Behinderung führen dazu, dass die im Kontext der „Behindertenmilliarde“ zur Verfügung stehenden Mittel niedriger ausfallen als in den Jahren davor. Einsparungen im baulichen Bereich zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Gebäuden werden in diesem Ansatz nicht verbucht, sind aber entsprechend mit zu berücksichtigen.

Die Mehrausgaben im Bereich des Pflegegelds für 2011 sind geringer als in den letzten Jahren. Es erfolgt keine Valorisierung des Pflegegeldes, und mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wird der Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 erschwert.

Der starke Anstieg der Ausgaben für die Zuschüsse für die 24-Stunden-Betreuung an pflegebedürftige Personen geht auf das Auslaufen der Art 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung zurück. Diese Vereinbarung ist am 1.1.2008 in Kraft getreten und läuft Ende 2010 aus, weil die vereinbarte Ausgabengrenze von 40 Mio Euro überschritten wurde und eine darüberhinausgehende Belastung der Länder in dieser Vereinbarung ausgeschlossen ist. Eine neue Verhandlung einer Vereinbarung mit den Ländern ist daher dringend notwendig.

Dringend geboten ist auch die Umsetzung und ausreichende Dotierung des Pflegefonds. Zumindest Teile der Steuermehreinnahmen der Länder durch die Steuererhöhungen sollen zweckgewidmet in den Fonds fließen und zur Unterstützung der Länder beim Ausbau des Sachleistungsangebots – jedoch nur bei Erreichung zu vereinbarender Mindeststandards – verwendet werden.

Die nachhaltige Dotierung der „Behindertenmilliarde“ scheint gerade angesichts der sich verschärfenden Arbeitsmarktbedingungen für Menschen mit Behinderung notwendiger denn je. Insofern wäre eine substanzielle Erhöhung der Ausgleichstaxe erforderlich gewesen, damit ausreichend Budgetmittel für entsprechende Fördermaßnahmen dieser – am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten – Gruppe zur Verfügung stehen. Insgesamt kritisch zu bewerten ist der Umstand, dass gerade im Bereich der Beseitigung baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden generell die Übergangsfristen um 4 Jahre verlängert wurden (bis Ende 2019). Dies ist einer möglichen „Vorbildwirkung“ des Bundes abträglich.

AK zu Einsparungen im Bereich der Familienbeihilfe (S 51):

Besonders kritisch ist aus Sicht der BAK, dass die Familienbeihilfe nunmehr nur mehr bis zum 24. bzw. 25. Lebensjahr möglich sein soll. Der Bezug der Familienbeihilfe ist bereits jetzt an den Studienerfolg gekoppelt. Der Verlust aufgrund der verminderten Altersgrenze macht bei Studierenden und Arbeitssuchenden zumindest 2.533,20 Euro im Jahr aus (ohne Mehrkindstaffel, inklusive Kinderabsetzbetrag) und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Besonders Arbeiterfamilien und Alleinerziehende wären stark betroffen, ebenso jene, die (unverschuldet) ein Studium nicht mit 18 Jahren beginnen können oder konnten (spätere Einschulung, berufsbildende Schule, BerufsreifeprüfAK ung, längere Krankheit, usw).

Es ist zwar zu begrüßen, dass zusätzliche Ausnahmetatbestände (langes Studium, freiwilliges soziales Jahr) berücksichtigt werden. Diese mildern die negative Effekte ab, ändern jedoch nichts an der grundsätzlichen Kritik und werden die Verwaltung komplizierter gestalten.

Ebenso kritisch zu sehen ist der Entfall der Familienbeihilfe für Arbeitslose zwischen 18 und 21 Jahren. Dies trifft arbeitslose Jugendliche, selbst wenn sie sich eingehend um eine Beschäftigung oder Schulungsmaßnahme bemühen. Die Streichung ist bei der derzeit hohen Jugendarbeitslosigkeit äußerst problematisch.

AK zu Kinderbetreuungs-/bildungseinrichtungen:

Dringend Nachbesserungsbedarf gibt es im Budget hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung. Österreich liegt im internationalen Vergleich zwar bei Ausgaben für Geldleistungen mit 2,15 % vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) deutlich über dem OECD-Schnitt von 1,19 %, die Ausgaben für Sachleistungen, insbesondere Kinderbetreuung, liegen aber mit 0,45 % des BIP deutlich darunter (OECD 0,77 %) (Daten: OECD 2007). Das Vorhandensein guter Kinderbetreuung ist aber nicht nur ein wesentlicher Faktor für die Frauenerwerbstätigkeit, sondern ein wichtiges Instrument um die Chancengleichheit der Kinder unabhängig vom sozialen Hintergrund sicherzustellen.

Daher ist es besonders unbefriedigend, dass die Effekte der Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung erst evaluiert werden sollen, bevor über weitere Schritte nachgedacht wird. Die Zahlen über die Auswirkung des Bundeszuschusses liegen mit der Kindertagesheimstatistik vor und zeigen, dass der Zuschuss hochwirksam war: Ist die Zahl der Betreuungsplätze für die 0 bis 6- Jährigen von Herbst 2005 bis Herbst 2007 um 9.370 gewachsen, so gab es in den Jahren des Zuschusses ein Plus von 17.100. Besonders deutlich war der Zuwachs bei den Krippenplätzen, die einen Schwerpunkt des Bundeszuschusses bildeten und wo sich der Zuwachs gegenüber den Vorjahren vervierfacht hat.

Das Zögern in diesem Bereich ist nicht nur deswegen unverständlich, weil hier nach wie vor ein hoher Bedarf besteht, sondern auch, weil gerade der Ausbau dieser produktiven Elemente des Sozialstaates mittelfristig positive Auswirkungen auf den Staatshaushalt hat.

AK zu Maßnahmen im Bereich der Schulen (S 54/55):

Die AK hält Strukturmaßnahmen im Bildungsbereich für überfällig , um mit modernen Bildungsangeboten allen Jugendlichen und Erwachsenen reale Chancen in der heutigen Gesellschaft zu eröffnen. Derzeit stehen sehr hohe Ausgaben für Bildung international vergleichsweise bescheidenen Ergebnissen bei großer Unzufriedenheit einer hohen Anzahl der involvierten Gruppen gegenüber. Im Ministerrat wurde vereinbart, dass 2011 Verhandlungen über ein neues Dienstrecht für alle neu eintretenden LehrerInnen aufgenommen werden. Das soll höhere Lehrverpflichtungen, höhere Einstiegsgehälter, flachere Gehaltskurven und mehr Flexibilität bringen. Die AK erkennt im Budget gewisse, kleinere Reformschritte und setzt auf die angekündigte Reform beim LehrerInnendienstrecht sowie in der Schulverwaltung.

Der als Offensivmaßnahme vorgesehene Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Schulen ist eine langjährige Forderung der AK, der sowohl zu einer Verbesserung der Qualität an den Schulen, zu einer Minimierung des hochselektiven schulischen Systems in Österreich als auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen kann …

Positiv ist anzumerken, dass für das Projekt Lehre mit Matura eine Erhöhung der Mittel von 9,6 Mio Euro (BVA 2010) auf 12,4 Mio Euro erfolgt.

Die AK vermisst im Bereich Unterricht weitere positive Ansätze für Strukturveränderungen wie etwa Änderungen in der Schulverwaltung, in der LehrerInnenausbildung und im LehrerInnendienstrecht. Ebenso fehlen Änderungen am Schulsystem an sich wie etwa eine Vereinheitlichung des hoch differenzierten Bildungssystems – sowohl im Bereich der Mittelstufe (gemeinsame Schule der 10-14-Jährigen) als auch der Oberstufe (Gestaltung einer durchlässigen Berufsbildung).

AK zu Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Universitäten (S 56ff):

Im Hinblick auf die geplanten Einsparungen ist das angekündigte Offensivprogramm im Hochschul- und Forschungsbereich zu begrüßen, wenngleich damit die Ressourcenprobleme im Wissenschaftsbereich, insbesondere in den großen Studienrichtungen an den Universitäten, nicht gelöst werden können. Die BAK hat bereits mehrfach auf die schlechten Studienbedingungen und die negativen Folgewirkungen (Warteschleifen, erhöhte Drop-out-Gefahr etc.) verwiesen. Hinzu kommt, dass es besonders für Berufstätige noch viele organisatorische Barrieren an Universitäten gibt. Die BAK fordert diesbezüglich ein Maßnahmenbündel zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf , wofür zusätzliche Ressourcen notwendig sind.

Dringend notwendig ist ein längerfristiges Entwicklungs- und Finanzierungskonzept für den gesamten tertiären Sektor . Darauf wurde auch in der BAK-Stellungnahme vom 15. 11. 2010 zum Universitätsgesetz 2002 verwiesen. Wenngleich Einwände der BAK in der nunmehr vorgesehenen UG-Novelle berücksichtigt wurden (zB keine Rücknahme des vorgesehenen Studienplatzausbaus in Medizin etc., keine Schmälerung der Rechte der Studierenden) ist die beabsichtigte Fristverlängerung bis 2016 zur Umsetzung der Arbeitnehmerschutzvorschriften erneut zu kritisieren.

In diesem Zusammenhang ist derzeit völlig offen , bis wann und mit welcher Geschwindigkeit das Im Regierungsübereinkommen verankerte Ziel „Hebung der Ausgaben für den tertiären Bildungssektor auf 2 % des BIP “ tatsächlich erreicht werden kann.

Davon unabhängig ist bezüglich der Frauenförderung unklar, ob eine Weiterführung des Programms fForte Universitäten (VA-Ansatz 1/31108, 7280), das im BVA 2010 noch mit 2,4 Mio Euro budgetiert wurde, vorgesehen ist. Ein Wegfall dieses Programms ist jedenfalls nicht zu befürworten. Im Sommer 2010 wurde vom Ministerrat ein neuer Fachhochschulplan für die Jahre 2010/11 bis 2012/13 mit einem Ausbaustopp beschlossen. Darin ist für 2011 ein Budgetbedarf von rund 225 Mio Euro vorgesehen. Mit einem Finanzierungsvorbehalt ist auch eine Erweiterungsvariante enthalten, die Mehrkosten in der Höhe von rund 17 Mio Euro für 3 Jahre verursacht. Der de facto seit dem Studienjahr 2009/10 bestehende Ausbaustopp im Fachhochschulbereich schmälert jedenfalls die Chance auf Höherqualifizierung vor allem für sozial schwächere und nichttraditionelle Studierende sowie Berufstätige. Die Folge sind erhöhte BewerberInnenzahlen pro Fachhochschul-Studienplatz bzw. ein Ausweichen auf den Universitätssektor, in dem es allerdings keine eigenen Angebote für Berufstätige gibt.

Die nunmehr vorgesehene Aufstockung der Mittel für den Fachhochschulbereich um je 10 Mio Euro für die Jahre 2011 bis 2014 wird daher begrüßt, wenngleich noch nicht klar ist, wie die konkrete Ausweitung des Studienplatzangebots gestaltet wird. Die BAK fordert jedenfalls einen kontinuierlichen und nachhaltigen Ausbau des FH-Sektors.

AK zu unternehmensbezogener und außeruniversitärer Forschung (S 60/61):

Aufgrund der im Bereich der unternehmensbezogenen Forschung und Entwicklung vorgesehenen Offensivmaßnahmen werden die Konsolidierungsmaßnahmen weit überkompensiert . Die Zweckmäßigkeit der steuerlichen Forschungsförderung ist jedoch höchst umstritten und kommt überdies in erster Linie nur einigen wenigen großen Unternehmen zugute (die Top-10 unter den forschenden Unternehmen sind für ein Drittel der gesamten internen F&E-Ausgaben des Unternehmenssektors verantwortlich, die TOP-33 für mehr als die Hälfte).

Im Bereich der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen (UG 31) ist zu kritisieren, dass ohne vorhergehende Evaluierung eine Streichung der Basisfinanzierung bei kleineren außeruniversitären Forschungsinstituten (in erster Linie auf dem Gebiet der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften) erfolgt. Aus Sicht der AK ist auch die in der Budgetrede in Aussicht gestellte Eingliederung nur eines Teils dieser Institute („exzellenten“ außeruniversitären Forschungsinstituten) in die Universitäten keine gute Lösung. Vor allem deshalb nicht, weil letztlich sogar höhere Kosten anfallen als mit der Streichung der Basisfinanzierung gespart wird, und weil sie wohl nur zugunsten von Spitzenforschungseinrichtungen, die sich erst im Aufbaustadium befinden (zB ISTA), und größerer außeruniversitärer Forschungsinstitute (zB Ludwig-Boltzmann -Gesellschaft) gehen wird, andere aber auf der Strecke bleiben.

Link: Budgetanalyse 2001 der Bundesarbeitskammer

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